VATIKANSTADT – Die katholische Ordensgemeinschaft der Malteser hat die Entscheidung des Papstes abgelehnt, eine Kommission zur Untersuchung der Absetzung des ehemaligen Großkanzlers Albrecht Freiherr von Boeselager zuzulassen.
Wie der Souveräne Malteserorden auf seiner Webseite mitteilt, habe das Großmagisterium „von der Entscheidung des Heiligen Stuhls erfahren, eine fünf-köpfige Personengruppe zu ernennen, um die Absetzung des ehemaligen Großkanzlers zu beleuchten“. Doch, wie der fast 1.000 Jahre alte Orden weiter mitteilt:
Der Austausch des ehemaligen Großkanzlers ist eine interne Regierungsentscheidung des Souveränen Ordens der Malteser und fällt folglich allein unter dessen Kompetenz.
Die Einberufung einer Kommission sei somit „ein Missverständnis des Staatssekretariates“, so der Orden, der bis heute einen Status als souveränes Völkerrechtssubjekt innehält. Dies habe der Großmeister „respektvoll (…) in einem Brief“ an den Papst mitgeteilt, der auch die Gründe darlege, „warum die Vorschläge des Staatssekretariates inakzeptabel“ seien.
Der Großmeister habe den Papst um seinen Segen für den Souveränen Malteserorden gebeten, „seine 13.500 Mitglieder sowie seine 100.000 Angestellte und Freiwillige, die ihn über 120 Ländern dem jahrhunderte-alten Charisma des Malteser-Ordens gemäß“ dienten, so die Mitteilung weiter.
Der Schritt sei „eine außergewöhnliche Zurechtweisung des Papstes“, schrieb der renommierte Vatikanist John Allen auf „Crux“ zu dem Vorfall.
Hintergrund: Absetzung des Großkanzlers
Der Vorgang, der zu den jetzigen Meldungen führte, wurde offiziell vom Malteserorden selbst durch eine Meldung auf der eigenen Internetseite erklärt: Am vergangenen 6. Dezember habe eine äußerst schwerwiegende und untragbare Situation hinsichtlich des Amtes von Albrecht Freiherr von Boeselager als Großkanzler offenbart, weswegen dieser zu einem Treffen mit dem Großmeister Matthew Festing gerufen worden sei, zusammen mit dem „Großkomtur Fra´Ludwig Hoffmann von Rumerstein und Kardinal Leo Burke, Vertreter des Heiligen Stuhles beim Malteserorden.“
Die Situation war derart ernst, dass der Großmeister den Rücktritt Boeselagers als Großkanzler gefordert hatte und – als dieser sich weigerte – der Großmeister ihm zuerst aufgrund des Gehorsamsversprechens angeordnet hatte, das Amt niederzulegen und, nach einer zweiten Weigerung, ein Disziplinarverfahren einleiten musste, durch das ein Mitglied von der Zugehörigkeit zum Orden und damit von allen Aufgaben innerhalb des Ordens selbst suspendiert wird.“
„Es ist anzumerken“ – so weiter der Malteserorden – „dass es für jedes Mitglied des Ordens tadelnswert ist, einer Anordnung des Großmeisters nicht Folge zu leisten, unabhängig von den Gründen; aber für ein Mitglied, das dem Gehorsam untersteht, bedeutet die Verweigerung einer Anordnung, die Spiritualität und die Gesetzes des Ordens, sowie den eigenen religiösen Oberen und den Vertreter des Heiligen Stuhls im Orden, zu verkennen, der den Großmeister in seinerr Entscheidung unterstützt. Der Großmeister des Ordens bittet alle Mitglieder, in starker Einheit zu verbleiben. Auch wenn einige Mitglieder öffentlich widersprechen, sind deren Aussagen falsch und zeigen einen weiteren Mangel an Respekt gegenüber dem Großmeister.“
Die ernste Situation – heißt es weiter in der Mitteilung – „betrifft schwerwiegende Probleme während der Amtszeit Boeselagers als Großhospitalier des Malteserordens und die anschließende Vertuschung dieser Probleme vor dem Großmagisterium, wie ein beauftragtes Gutachten des Großmeisters im vergangenen Jahr bewiesen hat.“ (CNA Deutsch)