Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

Vatikan: Papst ernennt Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern „pro hac vice“

Kardinal LevadaFranziskus nahm am 20. Juni die „optatio“ von vier Kardinaldiakonen zu Kardinalpriestern „pro hac vice“ an. Diese sind:

– Kardinal Levada

– Kardinal Rodé

– Kardinal Cordero Lanza di Montezemolo und

– Kardinal Vanhoye.

Da Kardinal Levada, für den Fall eines Konklave, für die Funktion des Kardinalprotodiakons vorgesehen war, muss der Papst einen Nachfolger ernennen. Der Rangfolge nach, muss dieses Amt eigentlich Kardinal Sandri aus Argentinien erhalten. Andererseits steht noch die Ernennung von Kardinal Martino zum Kardinalpriester „pro hac vice“ aus. Diesen hatte Franziskus am 12. Juni 2014, obwohl damals bereits 81 Jahre alt, zum Kardinalprotodiakon ernannt. Diese unverständliche Entscheidung könnte Franziskus mit der Ernennung von Kardinal Sandri zum neuen Kardinalprotodiakon revidieren und die Kontinuität des Amtes wieder herstellen. (vh)

USA: Kardinal Levada wird 80 Jahre

Kardinal LevadaWilliam Joseph Kardinal Levada wird heute 80 Jahre alt. Levada war von 2005 bis 2012 Präfekt der Glaubenskongregation. Papst Benedikt XVI. erhob ihn 2006 in den Kardinalsstand und teilte ihm die Diakonie „S. Maria in Domnica“ als Titel zu. Papst Franziskus bestimmte ihn 2014, für den Fall eines Konklaves, zum Kardinalprotodiakon. Mit seinem heutigen Geburtstag verliert er sein aktives Wahlrecht und kann somit auch das Amt des Kardinalprotodiakons nicht mehr wahrnehmen. Franziskus wird für diese Funktion einen Nachfolger bestimmen müssen. Das Kardinalskollegium umfasst somit insgesamt 213 Kardinäle und von diesen sind noch 113 wahlberechtigt in einem künftigen Konklave. (vh)

Franziskus und die Berufung eines neuen Kardinalprotodiakons?

Kardinal Martino  Kardinal LevadaAm letzten Donnerstag berief Papst Franziskus einen neuen Kardinalprotodiakon. Eigentlich war diese Personalentscheidung seit Oktober 2013 überfällig. Bereits am 21. Oktober des letzten Jahres hatten sieben Kardinaldiakone eine Amtszeit von zehn Jahren erreicht und somit die „optatio“ in den Stand der Kardinalpriester bzw. Kardinalpriester (pro hac vice) aufzusteigen. Zu diesen Kardinaldiakonen gehörte auch der bisherige Kardinalprotodiakon, Jean-Louis Pierre Kardinal Tauran, somit war zu vermuten, dass für Tauran ein Nachfolger durch den Papst bestimmt werden würde. Unter Papst Benedikt XVI. wurde diese Zehnjahresregel eingehalten und rechtzeitig ein Nachfolger für den Kardinalprotodiakon berufen. Franziskus hat mit dieser Tradition nicht nur gebrochen, sondern beruft einen Nachfolger, der eigentlich kein Nachfolger sein dürfte. Der nun berufene Kardinal Martino hat ebenfalls seine zehnjährige Amtszeit als Kardinaldiakon erfüllt, somit ebenfalls das Recht auf eine „optatio“ beim Papst. Doch Papst Franziskus scheint hier andere Vorstellungen zu haben und verwehrt vorerst Martino den Aufstieg in die Rangordnung der Kardinalpriester und bestimmt ihn stattdessen zum Kardinalprotodiakon. Die Aufgaben eines Kardinalprotodiakons beschränken sich im Wesentlichen nur auf drei Tätigkeiten.

  1. Die Bekanntgabe eines neu gewählten Papstes von der Loggia der Peterskirche.
  2. Bei der Amtseinführung des Papstes, ihm das päpstliche Pallium umzulegen.
  3. In Stellvertretung des Papstes den neuen Metropoliten das Pallium umzulegen bzw. die Übergabe des Palliums an Prokuratoren.

Nachdem Kardinal Martino (81) bereits im Jahr 2012 das 80. Lebensjahr erreicht hatte, darf er an einem künftigen Konklave nicht mehr teilnehmen. Deshalb hat Franziskus mit seiner Bekanntgabe zum Kardinalprotodiakon im Falle eines künftigen Konklaves, statt seiner, William Joseph Kardinal Levada bestimmt. Der US-Kardinal Levada war 2005 bis 2012 Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet am 13. Juni in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme.

Stellt sich ernsthaft die Frage, ob man diese Personalie als „Überraschung“ oder „Unsinn“ bezeichnen muss. Franziskus muss wissen, dass der Kardinalprotodiakon nicht nur das „Habemus Papam“ nach erfolgter Papstwahl zu verkünden hat, sondern auch Aufgaben im Konklave wahrzunehmen hat. Warum dann also einen über 80-jährigen Nachfolger bestimmen? Warum nicht gleich den eigentlich heranstehenden „primus inter pares“ der Kardinaldiakone, Kardinal Levada für diese Aufgabe bestimmen?

Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist bis zum heutigen Tag jedoch unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen.

Franziskus hat sich acht Monate Zeit für die Nachfolgeregelung des Kardinalprotodiakons gelassen. An dieser Stelle darf angemerkt werden, dass die Ämter Kardinaldekan und Kardinalsubdekan weitaus länger überfällig sind. Der Kardinaldekan, Kardinal Sodano ist heute 86 Jahre und sein Stellvertreter Kardinal Etchegaray sogar 91 Jahre alt. Beide durften beim letzten Konklave nicht mehr teilnehmen und mussten durch den italienischen Kardinal Re vertreten werden. Auch der Camerlengo der Apostolischen Kammer, Kardinal Bertone, erreicht noch dieses Jahr die Altersgrenze von 80 Jahren und fällt aus der Teilnehmergruppe der wahlberechtigten Kardinäle heraus.

Papst Franziskus bricht mit so mancher Tradition. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Gute Entscheidungen brauchen manchmal ihre Zeit, doch im Fall des Kardinalprotodiakons sind acht Monate einfach zu lange und das Ergebnis ist unlogisch. Bleibt noch abzuwarten, wann Franziskus Entscheidungen zu den Ämtern des Dekans und Subdekans des Kardinalskollegiums zu treffen gedenkt. (vh)

Vatikan: Am 21. Oktober neuer Kardinalprotodiakon

  Am Montag, dem 21. Oktober endet die Amtszeit des derzeitigen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Eine seiner Aufgaben ist es, nach erfolgreicher Papstwahl im Konklave von der Benediktionsloggia aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen. In der Vergangenheit oblag dem Kardinalprotodiakon auch die Krönung des neuen Papstes mit der Tiara. Heute beschränkt sich diese auf das Umlegen des päpstlichen Palliums. Ferner gehört es zu seiner Aufgabe, in Stellvertretung des Papstes, den Metropoliten das Pallium umzulegen bzw. an deren Prokuratoren zu übergeben.

Aufgrund der üblichen Verfahrensweise erreichen am 21. Oktober sieben Kardinaldiakone eine Amtszeit von zehn Jahren und haben somit die Möglichkeit auf eine Titelkirche zu optieren („optatio“) bzw. vom Papst zu Kardinalpriestern „pro hac vice“ ernannt zu werden. Diese heranstehenden Kardinaldiakone sind:

  • Georg Maria Martin Kardinal Cottier
  • Julian Kardinal Herranz Casado
  • Javier Kardinal Lozano Barragán
  • Francesco Kardinal Marchisano
  • Renato Raffaele Kardinal Martino
  • Attilio Kardinal Nicora und
  • Jean-Louis Pierre Kardinal Tauran.

Zwar hat Papst Franziskus seit Beginn seines Pontifikats mit einigen Gewohnheiten gebrochen, doch erscheint es durchaus logisch, das er in diesem Fall der Tradition folgen wird. Der nächste Kardinalprotodiakon wird gemäß den Quellen immer der ranghöchste (d. h. der dienstälteste) Diakon aus der Klasse der Kardinaldiakone. Man spricht hier vom „Primus inter Pares“. Entscheidend für die Ernennung zu diesem Amt ist die Reihenfolge der Bekanntgabe der Kardinaldiakone am Tag der Kreierung (hier der 24. März 2006) durch den Papst. Am 21. Oktober stehen vier Kardinaldiakone, in folgender Reihenfolge für dieses Amt heran:

  1. William Joseph Kardinal Levada
  2. Franc Kardinal Rodé
  3. Andrea Kardinal Cordero Lanza di Montezemolo
  4. Albert Kardinal Vanhoye.

Infolgedessen steht als nächster Kardinalprotodiakon der amerikanische Kardinal Levada heran. Insofern Kardinal Levada keine gesundheitlichen oder anderen Gründe hat, die einer Ernennung widersprechen, müsste er am 21. Oktober als Nachfolger von Kardinal Tauran ernannt werden. Levada war vom  13. Mai 2005 bis 02. Juli 2012 Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan. (vh)

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Vatikan: Intern. Theologen-Kommission mit neuem Internetauftritt

Die Internationale Theologische Kommission präsentiert sich mit einem neuen Internetauftritt. Auf der vatikanischen Homepage www.vatican.va ist unter dem Stichwort „Glaubenskongregation" jetzt auch das ihr unterstellte Expertengremium aufgeführt, teilte der Vatikan am Samstag mit. Die Seite enthält nach einem historischen Überblick und den Statuten die 25 Dokumente im Wortlaut sowie in vielen Übersetzungen, die die Kommission seit ihrer Gründung 1969 veröffentlicht hat. Außerdem sind die Reden dokumentiert, die die Päpste an die jährliche Vollversammlung gerichtet haben. Aufgabe der Internationalen Theologischen Kommission ist es, den Vatikan und insbesondere die Glaubenskongregation bei der Untersuchung von wichtigen Lehrfragen zu unterstützen. Präsident des bis zu 30 Personen zählenden Gremiums ist jeweils der Präfekt der Kongregation, derzeit der US-amerikanische Kardinal William Levada. (rv)

Vatikan/USA: Ordensfrauen müssen Lehre der Kirche vermitteln

Der Vatikan betont die Notwendigkeit, dass amerikanische Ordensfrauen die überlieferte Lehre der Kirche getreu zu vermitteln hätten. Dies wurde in einer Mitteilung des vatikanischen Pressesaals im Anschluss an ein Treffen zwischen hochrangigen Vertretern der Glaubenskongregation und der Konferenz der amerikanischen Ordensfrauen (LCWR), den Schwestern Pat Farrell und Janet Mock, deutlich. Am Dienstag trafen die Ordensschwestern unter anderem mit dem Präsidenten der Glaubenskongregation, Kardinal William Levada, im Vatikan zusammen. Das Gespräch sei in einer Atmosphäre der Offenheit und Herzlichkeit verlaufen, so die Mitteilung weiter. Die Ordensschwestern sind nach Rom gekommen, um ihrer Sorge über die vom Vatikan angeordneten Überprüfung der Konferenz der Ordensfrauen Ausdruck zu verleihen. Die LCWR war vom Vatikan unter Beobachtung gestellt worden, nachdem die Glaubenskongregation festgestellt hatte, sie weiche von der kirchlichen Lehre ab und verbreite „gewisse radikalfeministische Positionen". (rv)

Glaubenskongregation beanstandet Buch über Sexualmoral

Die vatikanische Glaubenskongregation hat schwere Mängel an einem Buch über Sexualmoral aus der Hand einer US-amerikanischen Ordensfrau festgestellt. Die Autorin ignoriere „die beständigen Äußerungen des Lehramtes", ihr Werk beinhalte irrige Auffassungen, deren Verbreitung den Gläubigen „schweren Schaden zuzufügen droht", heißt es in einer fünf Seite langen Note der Glaubenskongregation, die der vatikanische Pressesaal an diesem Montag veröffentlichte.

Das Buch „Just Love. A Framework for Christian Sexual Ethics" von Schwester Margaret A. Farley, die der Kongregation der Schwestern der Barmherzigkeit von Amerika angehört, enthalte „viele Irrtümer und Zweideutigkeiten", etwa über Masturbation, homosexuelle Handlungen bzw. Lebensgemeinschaften, die Unauflöslichkeit der Ehe sowie Scheidung und Wiederverheiratung. Die Glaubenskongregation bringt in der Note ihr „tiefes Bedauern" darüber zum Ausdruck, dass eine Ordensfrau Positionen vertritt, die „in direktem Widerspruch zur katholischen Lehre" stehen. Das Buch könne keinesfalls als „zulässige Darlegung der katholischen Lehre verwendet" werden. Über Konsequenzen für die Autorin macht die Note keine Angaben.

Das 2006 im englischen Original erschienene Buch ist nicht in deutscher Übersetzung erhältlich. Die Schwester, eine emeritierte Sozialethik-Professorin, vertritt darin unter anderem die Auffassung, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen und Handlungen „aufgrund der selben Sexualethik wie heterosexuelle Beziehungen und Handlungen gerechtfertigt sein können". Die Einführung der Ehe zwischen Homosexuellen bezeichnet sie als „eine der dringendsten Angelegenheiten in der Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten". Zudem stellt Schwester Farley die Unauflöslichkeit der christlichen Ehe in Frage und tritt für die Möglichkeit zu einer weiteren Ehe nach einer Scheidung ein.

Sie macht diese Ansichten im Buch jeweils als „persönliche Ansichten" kenntlich. Im Gespräch mit dem US-amerikanischen Nachrichtenportal „National Catholic Reporter" betonte Schwester Farley, ihr Werk sei nicht „als Ausdruck des offiziellen katholischen Lehramtes" gedacht. Augenscheinlich ist, dass die Aussagen der Autorin im klaren Gegensatz zum Katechismus stehen, auf den die Note der Glaubenskongregation jeweils verweist.

Aus der Mittelung geht hervor, dass der Heilige Stuhl erstmals im März 2010 in einem Schreiben an die Oberin auf die lehrmäßigen Probleme des Buches verwies. Papst Benedikt XVI. – der bis zu seiner Papstwahl im April 2005 selbst Präfekt der Glaubenskongregation war – habe die Note im März 2012 gutgeheißen und ihre Veröffentlichung angeordnet. (rv)

Hier:  Note der Glaubenskongregation im Volltext

Normen zum Umgang mit Visionen

Die vatikanische Glaubenskongregation hat über ihre Website und an diesem Dienstag über den Osservatore Romano die Übersetzung einer Richtlinie zum Umgang mit übernatürlichen Phänomenen veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation, Kardinal William Levada, erläutert in einem Artikel für die Vatikanzeitung die Gründe für diesen Schritt.
Zu den Aufgaben der Glaubenskongregation gehört neben der Förderung und dem Schutz der Glaubenslehre auch die Beschäftigung mit Fragen der Glaubenspraxis, etwa mit „Pseudo-Mystizismus, behaupteten Erscheinungen, Visionen und Botschaften, denen ein übernatürlicher Ursprung zugeschrieben wird", so Levada in seinem Artikel. Bei diesen übernatürlichen Phänomenen geht es um die Beurteilungen von Erscheinungen wie etwa der von Medjugorje, aber auch um private Offenbarungen und Visionen.

Bereits 1978 wurden diese Normen zur Erfüllung dieser Aufgabe veröffentlicht, allerdings ausschließlich auf Latein und an die Bischöfe gerichtet, in deren Aufgabengebiet die Beurteilung solcher Phänomene falle. Man hoffe nun, durch die Veröffentlichung einer offiziellen Übersetzung weitere Kreise wie etwa Theologen und andere Experten ansprechen zu können, so Kardinal Levada.

Eine Aktualisierung habe die Beschäftigung mit diesem Thema durch die Bischofssynode 2008 erfahren, die sich mit dem Wort Gottes befasst hatte. Kardinal Levada betont, dass nach dem Wort Jesu Christi die Offenbarung abgeschlossen sei. Davon seien Privatoffenbarungen zu unterscheiden. Diese könnten der Offenbarung in Christus nichts hinzufügen, sondern nur dazu dienen, sie in einem bestimmten historischen Kontext zu vertiefen: „Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, von der man aber nicht Gebrauch machen muss", so Levada.

Die vorgestellten Normen unterscheiden positive und negative Kriterien der Beurteilung. Positive Kriterien sind die Fragen nach Wahrheit und geistlicher Reife der Erscheinung. Negativ fragen die Kriterien nach psychischen Erkrankungen, Gewinnstreben oder unmoralischen Handlungen.

Als zweiten Schritt legen die Normen die Vorgehensweise fest, nach der lokal zuständige Autoritäten und später die Glaubenskongregation selber vorgehen sollen, um zu einem Urteil über Erscheinungen und Visionen zu kommen. Die Normen sind auf Deutsch auf der Seite der Glaubenskongregation nachlesbar. (rv)

Vatikan: Neue Webseite der Glaubenkongregation

Die wichtigsten Dokumente der vatikanischen Glaubenskongregation sind ab sofort zusätzlich auf einer eigenen Webseite abrufbar. Unter doctrinafidei.va ist eine chronologische Liste aller Äußerungen der Glaubenskongregation seit dem II. Vatikanischen Konzil einzusehen. Die Dokumente sind nach ihren Inhalten in drei thematische Listen gegliedert und behandeln lehrmäßige, disziplinarische und sakramentale Fragen. Die wichtigsten Dokumente sind in acht Sprachen zugänglich, darunter Deutsch und Latein, weitere Übersetzungen sind in Arbeit in der heutigen Welt sei „eine weitere Verbreitung der Lehraussagen der Glaubenskongregation erforderlich", heißt es in einer Verlautbarung. Vor allem die seit dem letzten Konzil erschienenen Dokumente behandelten Fragen, die für das Leben und die Sendung der Kirche wichtig sind, und geben „sichere lehrmäßige Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart". Die Texte bleiben aber auch weiterhin über die offizielle Webseite des Heiligen Stuhles Vatican.va zugänglich. (rv)