Persönliches und Kostbares aus dem Nachlass von Kardinal Meisner kommt unter den Hammer

KÖLN – Wertvolle Kunst, aber auch ganz persönliche Erinnerungsstücke mit einem besonderen Bezug zu Kardinal Joachim Meisner kommen im Mai und September unter den Hammer: Sie werden zu einem guten Zweck versteigert.

Darunter auch ein Stück aus der Toskana, das besonderes Aufsehen erregt hat.

Die wertvollsten Kunstwerke, die am 16. Mai unter den Hammer kommen, stammen aus dem Nachlass der Bildhauerin Hildegard Domizlaff, der Kardinal Meisner aufgrund persönlicher Verbundenheit mit der Künstlerin zugefallen war.

Nachdem Meisner schon zu Lebzeiten die mit diesem Nachlass verbundenen Auflagen, damit Gutes zu tun, erfüllt hatte, wollte er, dass auch die übrigen Stücke nach seinem Tode einem guten Zweck zugeführt werden.

Der Erlös der Auktion geht zu 100 Prozent an die Kardinal-Meisner-Stiftung, so wie der gesamte Nachlass Meisners. Die Kardinal-Meisner-Stiftung hat als Zweck die Förderung der Seelsorge im Erzbistum Köln und in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.

Dabei erweckt insbesondere ein Werk das Interesse der Fachwelt. Ein kleiner gotischer Altar aus der Toskana konnte im Rahmen einer aufwendigen Recherche durch die Experten von Lempertz neu zugeschrieben und eingeordnet werden. Kardinal Meisner wäre wohl selbst mehr als überrascht über den nun angesetzten Schätzpreis gewesen.

Weitere Kunstwerke des Nachlasses sind ihm – so die Pressestelle des Erzbistums Köln in einer Mitteilung – im Lauf eines langen Lebens von Freunden und Wohltätern geschenkt worden, etwa als Anerkennung für seinen hohen persönlichen Einsatz für die Kirche in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Vieles hat er als Kunstliebhaber und -kenner auch selbst erworben, insbesondere zu Zeiten, als heute hoch gehandelte Kunst noch günstig zu erwerben war, so etwa Malerei des 19. Jahrhunderts.

Ein langjähriger Bekannter Meisners sagte, der Kardinal habe mit dem Auge Kunst gesammelt und nicht mit dem Ohr. Will sagen: Für ihn war das Dargestellte wichtig und wie es ihn ansprach, nicht der Sammlerwert oder die erwartete Wertentwicklung. Er besaß kunsthistorischen Sachverstand und konnte es doch gut haben, dass neben einer wertvollen Ikone ein Bild hing, dass mancher eher als „Kunsthandwerk“ qualifizieren würde.

Zum Nachlass von Kardinal Meisner gehören Gemälde, Ikonen, Skulpturen, Möbel und Porzellan. Darunter finden sich viele sakrale Stücke und auch Bilder mit Bezug zu seiner Heimat und seinen Lebensstationen.

Der überwiegende Teil des Nachlasses wird im Rahmen einer Ende September bei Lempertz stattfindenden Benefiz-Auktion versteigert werden. Dort wird es für eine breitere Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, sich ein Erinnerungsstück an den Kardinal zu ersteigern. Der Erlös dieser Auktion geht ebenfalls zur Gänze an die Kardinal-Meisner-Stiftung.

Details zur Stiftung:

www.erzbistum-koeln.de/institutionen/
stiftungszentrum/stiftungen_und_fonds/kardinal-meisner-stiftung/

Die Vorbesichtigung findet vom 9. bis einschließlich 15. Mai bei „Lempertz“ statt; der Katalog ist online abrufbar unter www.lempertz.com. (CNA Deutsch)

 

Kardinal Joachim Meisner gestorben

Das Erzbistum Köln trauert um Kardinal Joachim Meisner. Der emeritierte Erzbischof von Köln ist an diesem Mittwoch mit 83 Jahren während eines Urlaubs in Bad Füssing gestorben. Das teilte das Erzbistum Köln mit. Geboren 1933 in Breslau, wurde er 1962 in Erfurt zum Priester geweiht, 1975 wurde er Weihbischof in Erfurt. 1980 ernannte Papst Johannes Paul II. ihn zum Erzbischof von Berlin, 1983 erhob er ihn zum Kardinal. Die Ernennung zum Erzbischof von Köln erfolgte am 20. Dezember 1988, seine Einführung in Köln am 12. Februar 1989. Bereits mit Erreichen des 75. Lebensjahres 2008 hatte Meisner der kirchlichen Ordnung entsprechend seinen Rücktritt angeboten, war aber von Papst Benedikt XVI. gebeten worden, bis auf weiteres im Amt zu bleiben.

„Er hatte keine Angst vor dem Tod, das hat er immer wieder verkündet“, so Meisners Nachfolger, Kardinal Rainer Maria Woelki, in einer ersten Reaktion gegenüber dem Domradio. „Für ihn stand Gott im Zentrum, nichts anderes galt eigentlich für ihn. Seine ganze Welt, sein Denken, sein Handeln, das politische und gesellschaftliche Deuten hat er immer von Christus her gedacht. Für ihn war der Tod einfach nur, wie er gesagt hat, der Hinübergang von der einen Hand Gottes in die andere Hand Gottes.“

„Mit innerer Anteilnahme“ habe er die Nachricht vom Tod Meisners aufgenommen, so Papst Franziskus in einem Beileidstelegramm an Kardinal Woelki. „Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West.“

25 Jahre in Köln

Kardinal Meisner war nie um klare und offene Worte verlegen, bis zuletzt meldete er sich in kirchlichen Debatten zu Wort. So war er einer der vier Kardinäle, die Papst Franziskus eine Reihe von „Dubia“, also Zweifeln, vorlegten, und die Beantwortung von Fragen zur Ehelehre im Papstschreiben Amoris Laetitia verlangten. Der Papst war aber auf diese Forderung nicht eingegangen.

Aber auch die Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland, die Frage nach Zölibat oder nach dem Frauenpriestertum und nach Sterbehilfe forderten den Kardinal immer wieder zu öffentlichen Stellungnahmen heraus. Deutlich kritisierte er von Köln aus, wo er ein Vierteljahrhundert lang Erzbischof war, die Gottvergessenheit des Westens und die Konsumwelt.

„Er ist für mich ein Zeuge, der immer für die Wahrheit des Glaubens eingetreten ist, gelegen oder ungelegen“, so Kardinal Woelki in seiner ersten Würdigung. „Er hat gekämpft für den Schutz des Lebens am Beginn und am Ende, überall dort, wo die Würde des Menschen beeinträchtigt war, da hat er seine Stimme erhoben. Für mich ist ein bedeutender Mann der Kirche und der Zeitgeschichte von uns gegangen, der die bundesrepublikanische und die kirchliche Wirklichkeit nach 1989 entscheidend mit geprägt hat.“

2005 war das Erzbistum Gastgeber des Weltjugendtages, direkt nach Amtsantritt von Papst Benedikt XVI. Noch 2013 hatte der Kardinal in Köln einen nationalen Eucharistischen Kongress organisiert.

Im gleichen Jahr reagierte Kardinal Meisner erschüttert auf die Meldung, Papst Benedikt XVI. sei zurückgetreten. „Bis zum Tod – das habe ich nicht nur in Bezug auf Ehen so gesehen, sondern auch auf das Papstamt“, zitierte die Agentur KNA seine erste Reaktion damals. Später seien seine Zweifel aber angesichts der körperlichen Schwäche Benedikts „weggeschmolzen“.

Der vollständige Text des Papsttelegramms:

Mit innerer Anteilnahme habe ich die Nachricht aufgenommen, dass der barmherzige Gott Kardinal Joachim Meisner plötzlich und unerwartet von dieser Welt abberufen hat. Ich verbinde mich mit Ihnen und den Gläubigen des Erzbistums Köln im Gebet für den verstorbenen Hirten. Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West und schenke ihm Anteil an der Gemeinschaft der Heiligen im Himmel. Von Herzen erteile ich allen, die des Verstorbenen im Gebet und Opfer gedenken, den Apostolischen Segen.

Papst Franziskus (rv)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)

Papst nimmt Rücktritt von Kardinal Meisner an

Kardinal MeisnerJoachim Kardinal Meisner ist nicht mehr Erzbischof von Köln. An diesem Freitag nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch des 80jährigen an. Das gab der Vatikan am Mittag bekannt. Meisner war 25 Jahre lang Erzbischof in Köln, davor war er für neun Jahre Erzbischof von Berlin. Das vom Kirchenrecht vorgeschriebene Rücktrittsgesuch zum 75. Geburtstag hatte Papst Benedikt 2008 nicht angenommen. Meisner will weiterhin in Köln wohnen bleiben und sich in der Seelsorge vor allem für alte Priester und Ordensleute engagieren, hatte er wiederholt gesagt.

Joachim Meisner
Ursprünglich hatte Joachim Meisner eine Lehre zum Bankkaufmann gemacht. Danach, mit 18 Jahren, trat der gebürtige Breslauer ins Priesterseminar in Magdeburg ein, machte Abitur, studierte Philosophie und Theologie und empfing im Dezember 1962 die Priesterweihe. Das Priesteramt sollte Meisner später als „das Beste“ bezeichnen, was ihm je passiert sei.

Dreizehn Jahre später wurde er zum Weihbischof des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meiningen geweiht, bevor Papst Johannes Paul II. ihn 1980 zum Bischof von Berlin ernannte. Die beiden kannten sich schon seit Jahren. Auch zu Papst Benedikt XVI. hatte er ein gutes und persönliches Verhältnis.

Joachim Kardinal Meisner
Nur drei Jahre nach der Ernennung zum Bischof von Berlin wurde Meisner in das Kardinalskollegium aufgenommen. 1989 – kurz vor der deutschen Einheit – kam er vom Papst ernannt nach Köln, was damals von Kontroversen begleitet war. Es war der Beginn einer Amtszeit, in der der Kardinal stets profiliert, streitbar und mit klarer Sprache auftrat. Kardinal Meisner scheidet die Geister. Er wusste Gegenwind zu erzeugen, wusste mit Gegenwind umzugehen und konnte auch selbst zum Sturm werden. „Herr, lass mich stehen, wo die Stürme wehen“, sei sein Jugendgebet gewesen, erklärte Meisner einmal. (rv)

D: Kardinal Meisner feiert 80. Geburtstag

Kardinal MeisnerDer Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner feiert heute seinen 80. Geburtstag. Trotz seines Alters steht er immer noch der Kirchenprovinz Köln als Oberhaupt vor. In den letzten fünf Jahren hat Meisner mehrfach seinen Rücktritt dem Papst angeboten, doch wurde dieser nie angenommen. Mit seinem Geburtstag verliert er sein aktives Wahlrecht in einem Konklave und es verbleiben noch 108 wahlberechtigte Kardinäle im Kardinalskollegium bei einer Gesamtanzahl von 199 Purpurträgern. Mit dem heutigen Tag endet auch seine Tätigkeit als Mitglied des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte bei der Kurie in Rom. Diesem Dikasterium gehörte er als Berater seit 2003 an. Sollte, wovon man sicherlich ausgehen darf, sein Rücktritt durch Papst Franziskus endlich angenommen werden, wird das vierte (Erz-) Bistum in Deutschland vakant. (vh)
 

D: Vorbereitungen zum Eucharistischen Kongress auf Hochtouren

Kardinal MeisnerDie Vorbereitungen für den Eucharistischen Kongress, der vom 5. bis zum 9. Juni 2013 in Köln stattfinden wird, laufen auf Hochtouren. Verschiedene Interessensgruppen sollen im Programm des Kongresses gesondert angesprochen werden, so beispielsweise die Priester und Ordensleute, denen ein besonderes Treffen gewidmet sein wird. Aber auch eines zentralen Konzilsdokuments soll anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums in einem Festakt gedacht werden: der Konstitution Sacrosanctum Concilium. Der Kongress ist eingebettet in den Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz, erklärte Erzbischof Robert Zollitsch vor Journalisten:

„Im Gesprächsprozess nimmt das Thema Liturgie dieses Jahr einen besonders großen Raum ein. Sie wissen, dass jedes Jahr des Gesprächsprozesses mit einem Großereignis für die Kirche in Deutschland verbunden sein soll. Und in diesem Jahr ist es der Eucharistische Kongress in Köln. Ich freue mich, dass Kardinal Meisner und ich zu Beginn am Kölner Tanzbrunnen und zum Abschluss des Kongresses im Rhein-Stadion jeweils eine große Messe mit vielen Bischöfen feiern werden. Der Eucharistische Kongress ist eine große Chance, in Zeiten hektischer Betriebsamkeit und mancher Unruhe in der Kirche zu einer gewissen Ruhe und Besinnung zurückzufinden."

Der Kongress findet in der Erzdiözese Köln statt, deren Kardinal Joachim Meisner während einer kürzlich gehaltenen Predigt auf die Zentralität der Eucharistie im christlichen Glauben hinwies und herzlich zur Teilnahme am Kongress einlud.

„Der Eucharistische Kongress im Juni in Köln möchte uns und unseren Gemeinden in Deutschland einen neuen Aufbruch bringen. In jeder Feier der Eucharistie nennen wir den Namen des Papstes. Damit zeigt der zelebrierende Priester oder Bischof an, dass er authentisch die Heilige Eucharistie feiern darf, weil er in Gemeinschaft mit dem Papst, und damit in Gemeinschaft mit Christus steht, so dass er ein legitimer Zeuge seiner eucharistischen Gegenwart in unserer Mitte ist. Und damit, liebe Freunde, ist die Eucharistie das Kostbarste und das Schönste, das uns der Herr anvertraut hat. Werden wir uns dieses unwahrscheinlichen Reichtums bewusst!"

Die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung zum Kongress und weitere Informationen finden sich auf der eigens eingerichteten Homepage eucharistie2013.de. Rund um das offizielle Programm des Kongresses werden zahlreiche Begleitveranstaltungen stattfinden. Unter anderen Initiativen hat der Malteser Hilfsdienst in Zusammenarbeit mit der Erzdiözese Köln und internationalen Experten eine Ausstellung zum Turiner Grabtuch mit zahlreichen Nachbildungen und Informationsmaterial entwickelt, die am Dienstag vor dem Kongress eingeweiht werden wird. (rv)

Meisner zu Papst Franziskus: „Der wird uns auch überraschen!“

Kardinal MeisnerDer Kölner Kardinal Joachim Meisner zeigt sich sehr erfreut über die Wahl des argentinischen Kardinals Bergoglio zum Nachfolger Petri. „Er hat das Format zum Papst“, sagte Meisner am Mittwochabend im Vatikan vor Journalisten.

„Wir haben zum ersten Mal in der Weltkirche einen Nicht-Europäer als Papst! Das wird ein wenig die Akzente anders setzen. Es ist doch ganz klar: Wenn er träumt, dann träumt er von zuhause und nicht von Köln oder von Deutschland, nicht? Insofern bin ich schon gespannt, was er uns so alles in die Kirche hineinbringt an positiven Dingen.“

Die Kirche sei eine Weltkirche, keine Landeskirche, so Meisner. Franziskus bringe viel Neues in die Kirche hinein.

„Es hat natürlich alles Vor- und Nachteile. Der wird natürlich viel aus seinem Leben erzählen müssen, das ist wahrscheinlich der Nachteil. Aber der Vorteil ist: Der wird uns auch überraschen!“

Franziskus sei nach allem, was er so gehört und gesehen habe, sehr gescheit, er spreche „ganz gut Deutsch“ und sei ein guter Bischof in Argentinien gewesen. Auch politisch habe er in nicht einfachen Momenten gutes Gespür bewiesen. Dass der neue Papst dem Jesuitenorden angehört, findet der Kölner Kardinal bemerkenswert; er sagt aber auch:

„Ich weiß gar nicht, ob die meisten der Kardinäle gewusst haben, dass das ein Jesuit ist. Das spielte gar keine Rolle.“

Meisner ist davon überzeugt, dass Franziskus die neue Rolle als Papst schnell überzeugend ausfüllen wird.

„Es ist ja mein zweites Konklave. Aber ich habe das noch nicht erlebt, wie ein Mensch von jetzt auf gleich so in eine andere Rolle kommt und auch wirklich anders ist.“

Er habe Bergoglio erst beim Konklave von 2005 richtig kennengelernt und wisse gar nicht so viel über ihn. Im Konklave der letzten Tage sei eine Art „Gesprächsprozess“ in Gang gekommen, so der Kölner Oberhirte:

„Da fragt man die, die Bescheid wissen, und kommt ins Gespräch – und dann sagt man: Tatsächlich! Das ist der Richtige! Ich habe mir das natürlich vorher anders vorgestellt; man geht ja mit irgendwelchen Vorstellungen hinein. An den Kardinal Bergoglio habe ich nicht gedacht. Doch siehe da… Das ist ja das Schöne, dass wir eigentlich nicht die Macher sind, wir sind eigentlich nur so die ausführenden Organe. Jetzt können wir sagen: Die Arbeit war gut, wir haben einen Papst! Und es ist eigentlich ein gutes Zeichen, dass er ganz anders ist, als ich ihn mir vorgestellt hätte!“

Ein neuer Frühling des Glaubens
Er wisse nicht, ob Papst Franziskus jetzt eine Kurienreform ins Werk setzen werde und ob eine solche überhaupt nötig sei.

„Das ist für mich gar kein Motiv gewesen, jetzt musst du aber einen wählen, der die Kurie in Ordnung bringt… Die Kurie ist, glaube ich, besser als ihr Ruf. So schlecht, wie man die Kurie macht, kann sie gar nicht sein, sonst würde sie gar nicht existieren!“

Auf die Frage, wie der emeritierte Papst Benedikt XVI. auf den Namen seines Nachfolgers reagiert haben wird, sagte Kardinal Meisner:

„Ehrlich gesagt, der war ja schon beim letzten Konklave im Rennen. Und ich denke, er wird schmunzeln und sagen: Naja, der liebe Gott kommt doch zum Ziel. Wenn er ihn damals schon haben wollte, ist es nicht gleich gelungen, aber jetzt, acht Jahre später, ist es okay.“

In Deutschland werde der neue Papst positiv aufgenommen werden, meinte der Kölner Kardinal. Denn Franziskus sei gewissermaßen ein „Geschenk“ an die Kirche.

„Ich glaube, die meisten, die heute aus dem Konklave herausgekommen sind, werden sagen: Das hätten wir nicht gedacht! Der ist uns wirklich geschenkt, und der sei uns auch wirklich herzlich willkommen!“

Papst Franziskus werde das Glaubensjahr, das noch Papst Benedikt XVI. ausgerufen hatte, „zu einem guten Abschluss bringen“: „dass wirklich ein neuer Frühling des Glaubens, der Christusnachfolge, des Gottesglaubens in die Welt hineinzieht zugunsten der Menschen!“ (rv)

D: Kard. Meisner erlaubt Form der „Pille danach“

 

Kardinal Meisner„Die Ärzte in katholischen Einrichtungen sind aufgefordert, sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen“. Das schreibt der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, in einer Erklärung von diesem Donnerstag. Eine so genannte „Pille danach“, deren „Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist“, sei nach einer Vergewaltigung seiner Meinung nach vertretbar, um „die Befruchtung zu verhindern“. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkweise der verschiedenen Präparate ergäben sich ebenfalls unterschiedliche ethische Konsequenzen, so Meisner weiter. Ein Präparat einzusetzen, das die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern solle, sei nach wie vor nicht vertretbar, da eine befruchtete Eizelle unter dem Schutz der Menschenwürde liege.

Es sei aus seiner Sicht aber „nichts dagegen einzuwenden“, wenn katholische Ärzte Vergewaltigungsopfer „auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, aufklären“. Das schließe auch Informationen über „deren Zugänglichkeit“ ein, so Kardinal Meisner. Allerdings sollten die Ärzte gleichermaßen, „ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern“. Jedenfalls müsse aber „in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen weit über die Erörterung solcher Fragen hinausgehen“.

Die Pressestelle des Erzbistums Köln erklärt in einem eigenen Schreiben an diesem Donnerstag einige Hintergründe: „Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae“ behandelt.“ Es gehe beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung. Die Kirche sei bei ihrer Einschätzung zunächst von einer Wirkweise der „Pille danach“ ausgegangen, die offenbar nicht mehr Stand der Wissenschaft entspreche. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssten berücksichtigt werden und daher eine Differenzierung bei der „Pille danach“ erfolgen. „Dabei gehört es zur Eigenart solcher Erkenntnisse, dass sie nicht selten kontrovers sind. Die Kirche kann dazu nur die moralischen Prinzipien erklären. Der einzelne Arzt einer katholischen Einrichtung muss sich dann unter Voraussetzung dieser Prinzipien gewissenhaft kundig machen und so zu einer verantwortungsvollen Entscheidung kommen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben.

Der katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) begrüßte das von Kardinal Meisner veröffentlichte Schreiben. „Damit dürften manche Unsicherheiten, die es in katholischen Einrichtungen gegeben hat, ausgeräumt sein. Auch wird die Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte gestärkt“, heißt es in einer Pressemitteilung des KKVD von diesem Donnerstag. Der Kardinal benenne den Stand der medizinischen Erkenntnis und ordne ihn positiv in die Wirklichkeit der katholischen Krankenhäuser ein. Zugleich mache er die katholische Position zur Abtreibung deutlich. (rv)

Stichwort Bischofssynode zur Neuevangelisierung

Papst Benedikt XVI. hat für Oktober 2012 zur 13. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode eingeladen. Vom 7. bis 28. Oktober treffen hundert Bischöfe aus aller Welt und Delegierte aller Ostkirchen unter der Leitung des Papstes in Rom zusammen. Die Weltbischofssynode fällt damit in die Zeit des 50. Jahrestages der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 2012. Mit diesem Tag beginnt auch das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des Glaubens". Die Vollversammlung der Synode steht unter dem Thema „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens".

Thematische Grundlage für die Beratungen der Bischofssynode bildet ein Arbeitspapier aus dem Vatikan, das so genannte „Instrumentum laboris", das am 19. Juni 2012 erschienen ist. Auch Initiativen des 2010 gegründeten „Päpstlichen Rats zu Förderung der Neuevangelisierung" sollen in die Synode mit einfließen. Von deutscher Seite nehmen an der Synode der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst teil. Kardinal Joachim Meisner von Köln wurde direkt vom Papst als Synodenvater ernannt. Aus Österreich kommt – neben Kardinal Christoph Schönborn als ernanntem Synodalen – der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics, aus der Schweiz der Bischof von Basel, Felix Gmür.

Was ist eine Bischofssynode?

Die Bischofssynode ist ein Beratungsorgan des Papstes, das 1965 von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo eingerichtet wurde. Im Zug des II. Vatikanischen Konzils reifte die Idee der Synode als Element der kollegialen Beratung des Papstes durch die Bischöfe.
Papst Paul VI. am 22. September 1974 über die Bischofssynode:

„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art."

In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung". In aktuellen Belangen tritt die „Außerordentliche Generalversammlung" zusammen, die sich unter anderem aus den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammensetzt. In Fragen von regionaler oder thematischer Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung".

Die Bischofssynode ist nicht entscheidungsbefugt und unterscheidet sich damit vom allgemeinen Konzil. Die Synode unterstützt den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche durch gegenseitige Information und Beratung im Bezug auf Glaube, Sitte und Disziplin. In der Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode werden die Bischofskonferenzen je nach Größe durch gewählte Vertreter repräsentiert. Auch Delegierte der Ostkirchen und Ordensgemeinschaften nehmen an der Synode teil. Zuletzt gab es ein solches Zusammentreffen 2008 zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und der Sendung der Kirche". Die Synode untersteht dem Papst direkt und unmittelbar. Er leitet sie selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratung. Als ständiges Organ im Dienst der Synode dient das Generalsekretariat. Unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, stellt es eine Verbindung zwischen den verschiedenen Versammlungen der Synode her. (rv)

Kardinal Meisner warnt vor „ökumenischem Holzweg“

Nicht ohne Skepsis reagiert der Kölner Kardinal Joachim Meisner auf den Appell „Ökumene jetzt: ein Gott, ein Glaube, eine Kirche", den Politiker und Prominente am Mittwoch lanciert haben. „Grundsätzlich ist natürlich das zu begrüßen, was der Ökumene dienen soll, aber es wäre sachlich richtiger, wenn damit eine Problemanzeige gegeben würde." Das sagte der Kölner Erzbischof dem Domradio. „Wenn es aber die Feststellung sein soll, die Kirchenleitungen bedürften nur eines herzhaften Entschlusses, die Einheit im Glauben herzustellen und so wäre alles geregelt, dann wäre das eine große Ignoranz." Meisner weist darauf hin, dass die katholische Kirche eine Weltkirche von 1,3 Milliarden Menschen sei: „Fragen katholischer Glaubensüberzeugung und der Übereinstimmung mit anderen Konfessionen sind daher im nationalen Raum zwar zu fördern, nicht aber verbindlich zu entscheiden."

Ökumene betreiben könne „nur der, der den jeweiligen Partner ernst nimmt", so der Kardinal. „Die traditionelle Formel, „dass katholische und evangelische Christen viel mehr verbindet als unterscheidet", reicht dazu nicht aus." Zum einen könne Ökumene in Europa „nicht auf die beiden großen Konfessionen beschränkt sein": „Wir dürfen nicht übersehen, dass in Deutschland und Westeuropa Millionen von orthodoxen Christen leben und diese namentlich in Osteuropa ein beträchtliches theologisches Gewicht haben. Ihre Theologie und ihr Amtsverständnis einfach auszuschließen, führt auf einen neuen ökumenischen Holzweg." Und ebenso hätten auch die zahlreichen Freikirchen in Deutschland und Westeuropa „einiges zum Thema Ökumene beizutragen", erinnert Meisner.

„Um es nochmals zu sagen: Die Autoren des Appells zur Ökumene erwecken den Eindruck, als bedürfe es nur eines herzhaften Entschlusses, die Einheit im Glauben herzustellen. Das wirkt für die mit der Ökumene Beauftragten sehr ernüchternd, um nicht zu sagen deprimierend."

In der Zeit nach dem II. Vatikanischen Konzil habe es auf dem Gebiet der Ökumene zwar „große Fortschritte gegeben"; man müsse aber auch einräumen, dass sich in jüngster Zeit einige konfessionelle Gegensätze „sogar verstärkt" hätten, etwa im Bereich der Ethik. Katholische und evangelische Kirche hatten sich in den letzten Jahren nicht auf eine gemeinsame Haltung zu Stammzellforschung und PID einigen können. „Seit nunmehr fast fünfzig Jahren bemühen sich die Kirchenleitungen trotz allem weiter darum, die tatsächlichen Entwicklungen in den Gemeinden vor Ort so zu begleiten, dass die Ökumene die Trennung unserer Kirchen überwindet und nicht neue Risse entstehen lässt." Er hoffe, so Kardinal Meisner, „dass der genannte Appell dieser Vertreter der Öffentlichkeit nicht zu der irrigen Einschätzung führt, die Einheit sei bereits erreicht und müsse nur noch vollzogen werden". „Ein Läufer, der vor dem Ziel stehenbleibt und jubelt, verliert bekanntlich den Lauf."

Hintergrund

Eine Initiative prominenter evangelischer und katholischer Christen hatte am Mittwoch in Berlin die Erklärung „Ökumene jetzt – ein Gott, ein Glaube, eine Kirche" vorgestellt. Unter Bezug auf zwei kirchengeschichtliche Jubiläen, den 50. Jahrestag des Beginns des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) sowie das 500. Gedenken an den Beginn der Wittenberger Reformation mit dem Thesenanschlag Luthers am 31. Oktober 1517, wolle sie „einen Beitrag zur Überwindung der Kirchentrennung" leisten. Die Unterzeichner der Initiative sind davon überzeugt, „dass katholische und evangelische Christen viel mehr verbindet als unterscheidet". Zwar gebe es unterschiedliche Positionen im Verständnis von Abendmahl, Amt und Kirche, doch diese Unterschiede könnten die Aufrechterhaltung der Trennung nicht rechtfertigen. In beiden Kirchen sei die Sehnsucht nach Einheit gross. Deshalb werde an die Kirchenleitungen appelliert, „die Trennung unserer Kirchen" zu überwinden.

Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufes gehören mit dem im Ruhestand befindlichen Leipziger Pfarrer Christian Führer, dem emeritierten Theologieprofessor Günter Brakelmann und der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer drei evangelische, mit Bundesministerin Annette Schavan und dem emeritierten Professor Otto Hermann Pesch zwei katholische Theologen. Andere Personen haben leitende Ämter in ihren Kirchen inne gehabt wie die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker und der Mediziner Eckhard Nagel, der frühere Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Staatsminister a.D. Hans Maier, und dessen ehemaliger Generalsekretär Friedrich Kronenberg. Norbert Lammert als Bundestagspräsident, Frank-Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt und Wolfgang Thierse stehen in aktueller politischer Verantwortung. Thomas Bach als Präsident und Michael Vesper als Generaldirektor dienen dem Deutschen Olympischen Sportbund. Mit Andreas Felger, Günther Jauch und Arnold Stadler sind Künstler, Medienschaffende und Schriftsteller vertreten. Der Text des Aufrufes ist im Internet unter oekumene-jetzt.de zu finden. (rv)