Papst erhebt Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice)

Franziskus hat am Samstag sechs Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice), unter Beibehaltung ihrer Diakonie, erhoben.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Kardinäle waren am 24. November 2007 durch Papst Franziskus in den Kardinalsstand erhoben worden und konnten somit nach 10 Jahren durch Einreichen ihrer „Optatio“ in der Rangordnung der Kardinäle aufsteigen. Erhoben wurden die Kardinäle:

  • Kardinal Paul Josef Cordes (83)
  • Kardinal Leonardo Sandri (74)
  • Kardinal Giovanni Lajolo (83)
  • Kardinal Angelo Comastri (74)
  • Kardinal Stanislaw Rylko (72)
  • Kardinal Raffaele Farina (84).

In früheren Pontifikaten nutzte der jeweilige Papst die Erhebung von Kardinaldiakonen in den Stand der Kardinalpriester, üblicherweise um einen neuen Kardinalprotodiakon zu ernennen.

Am 12. Juni 2014 ernannte Papst Franziskus den Kardinaldiakon Martino zum Kardinalprotodiakon. Da dieser jedoch zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 81 Jahre alt und somit nicht mehr das Wahlrecht besaß, fiel die Aufgabe für den Fall eines Konklaves dem Nächsten in der Rangreihenfolge zu, dies war der US-Kardinaldiakon Levada. Franziskus brach hier ohne Begründung mit einer jahrhundertealten Tradition. Da Kardinal Levada am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben wurde, hätte Papst Franziskus einen neuen Kardinaldiakon zum Kardinalprotodiakon für das nächste Konklave ernennen müssen. Dies ist bis zum heutigen Tag jedoch nicht geschehen. (vh mm)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

Franziskus und die Berufung eines neuen Kardinalprotodiakons?

Kardinal Martino  Kardinal LevadaAm letzten Donnerstag berief Papst Franziskus einen neuen Kardinalprotodiakon. Eigentlich war diese Personalentscheidung seit Oktober 2013 überfällig. Bereits am 21. Oktober des letzten Jahres hatten sieben Kardinaldiakone eine Amtszeit von zehn Jahren erreicht und somit die „optatio“ in den Stand der Kardinalpriester bzw. Kardinalpriester (pro hac vice) aufzusteigen. Zu diesen Kardinaldiakonen gehörte auch der bisherige Kardinalprotodiakon, Jean-Louis Pierre Kardinal Tauran, somit war zu vermuten, dass für Tauran ein Nachfolger durch den Papst bestimmt werden würde. Unter Papst Benedikt XVI. wurde diese Zehnjahresregel eingehalten und rechtzeitig ein Nachfolger für den Kardinalprotodiakon berufen. Franziskus hat mit dieser Tradition nicht nur gebrochen, sondern beruft einen Nachfolger, der eigentlich kein Nachfolger sein dürfte. Der nun berufene Kardinal Martino hat ebenfalls seine zehnjährige Amtszeit als Kardinaldiakon erfüllt, somit ebenfalls das Recht auf eine „optatio“ beim Papst. Doch Papst Franziskus scheint hier andere Vorstellungen zu haben und verwehrt vorerst Martino den Aufstieg in die Rangordnung der Kardinalpriester und bestimmt ihn stattdessen zum Kardinalprotodiakon. Die Aufgaben eines Kardinalprotodiakons beschränken sich im Wesentlichen nur auf drei Tätigkeiten.

  1. Die Bekanntgabe eines neu gewählten Papstes von der Loggia der Peterskirche.
  2. Bei der Amtseinführung des Papstes, ihm das päpstliche Pallium umzulegen.
  3. In Stellvertretung des Papstes den neuen Metropoliten das Pallium umzulegen bzw. die Übergabe des Palliums an Prokuratoren.

Nachdem Kardinal Martino (81) bereits im Jahr 2012 das 80. Lebensjahr erreicht hatte, darf er an einem künftigen Konklave nicht mehr teilnehmen. Deshalb hat Franziskus mit seiner Bekanntgabe zum Kardinalprotodiakon im Falle eines künftigen Konklaves, statt seiner, William Joseph Kardinal Levada bestimmt. Der US-Kardinal Levada war 2005 bis 2012 Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet am 13. Juni in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme.

Stellt sich ernsthaft die Frage, ob man diese Personalie als „Überraschung“ oder „Unsinn“ bezeichnen muss. Franziskus muss wissen, dass der Kardinalprotodiakon nicht nur das „Habemus Papam“ nach erfolgter Papstwahl zu verkünden hat, sondern auch Aufgaben im Konklave wahrzunehmen hat. Warum dann also einen über 80-jährigen Nachfolger bestimmen? Warum nicht gleich den eigentlich heranstehenden „primus inter pares“ der Kardinaldiakone, Kardinal Levada für diese Aufgabe bestimmen?

Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist bis zum heutigen Tag jedoch unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen.

Franziskus hat sich acht Monate Zeit für die Nachfolgeregelung des Kardinalprotodiakons gelassen. An dieser Stelle darf angemerkt werden, dass die Ämter Kardinaldekan und Kardinalsubdekan weitaus länger überfällig sind. Der Kardinaldekan, Kardinal Sodano ist heute 86 Jahre und sein Stellvertreter Kardinal Etchegaray sogar 91 Jahre alt. Beide durften beim letzten Konklave nicht mehr teilnehmen und mussten durch den italienischen Kardinal Re vertreten werden. Auch der Camerlengo der Apostolischen Kammer, Kardinal Bertone, erreicht noch dieses Jahr die Altersgrenze von 80 Jahren und fällt aus der Teilnehmergruppe der wahlberechtigten Kardinäle heraus.

Papst Franziskus bricht mit so mancher Tradition. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Gute Entscheidungen brauchen manchmal ihre Zeit, doch im Fall des Kardinalprotodiakons sind acht Monate einfach zu lange und das Ergebnis ist unlogisch. Bleibt noch abzuwarten, wann Franziskus Entscheidungen zu den Ämtern des Dekans und Subdekans des Kardinalskollegiums zu treffen gedenkt. (vh)

Er sagt Habemus Papam: Kardinalprotodiakon Jean-Louis Tauran

Kardinal TauranIhm fällt eine der öffentlichkeitswirksamsten Aufgaben beim Konklave zu: Kardinal Jean-Louis Tauran wird nach der Wahl auf den Balkon der Peterskirche treten und mit den berühmten Worten „Habemus Papam“ den neuen Papst bekannt geben. Diese Aufgabe obliegt dem Amt des Kardinalprotodiakon, das Tauran im Augenblick inne hat. Das Kardinalskollegium ist in drei Gruppen geteilt, die Kardinalbischöfe, von denen es fünf gibt, die Kardinalpriester, in der Regel Kardinäle, die als Bischöfe ein Bistum leiten, und die Kardinaldiakone, in der Regel Kurienkardinäle. Der ranghöchste dieser Kardinaldiakone trägt den Titel Kardinalprotodiakon und hat diese besondere Aufgabe. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört es unter anderem, bei „Urbi et Orbi“ neben dem Papst zu stehen – ebenfalls auf dem berühmten Balkon an der Frontseite des Petersdoms – und um den Segen zu bitten.

Jean-Louis Tauran stammt aus Bordeaux in Frankreich, wo er 1943 geboren wurde. Nach Studien in Philosophie und Theologie und einem Doktorat in Kirchenrecht war er zunächst im Pfarreidienst tätig, bevor er die päpstliche Diplomatenakademie in Rom absolvierte. Stationen seiner Karriere waren die Dominikanische Republik, der Libanon und die OSCE, bevor er in den Vatikan zurück kehrte und im Staatssekretariat arbeitete.

Nach seiner Bischofsweihe 1991 wurde er 2003 Archivar und Bibliothekar des Vatikan und wurde im selben Jahr auch zum Kardinal erhoben; 2007 übernahm er dann die Aufgabe, die er aktuell ausübt: Er ist Präsident des Päpstlichen Rates für interreligiösen Dialog. Protodiakon ist er seit 2001.

Kardinal Tauran ist neben seinem Amt im interreligiösen Dialog Mitglied in der Glaubenskongregation, den Kongregationen für die Ostkirchen und für die Bischöfe, ferner im Einheitsrat und im Kulturrat. Daneben nimmt er zahlreiche administrative Aufgaben war und ist Mitglied des höchsten kirchlichen Gerichtes, der Apostolischen Signatur. (rv)