Zwei hohe Vatikanangestellte sind im Vatikanprozess zur Zweckentfremdung von Klinikgeldern als Zeugen geladen: wie das vatikanische Presseamt am Dienstagabend bekannt gab, soll am 6. Oktober die Präsidentin der Kinderklinik „Bambino Gesu“, Mariella Enoc, und der Direktor der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde (Aif), Tommaso Di Ruzza, vor Gericht aussagen. Hauptangeklagte in dem Prozess sind der Ex-Präsident der Stiftung des vatikanischen Kinderkrankenhauses, Giuseppe Profiti, und der frühere Schatzmeister der Stiftung, Massimo Spina. Die beiden sollen der einstigen „Nummer Zwei“ im Vatikan, dem damaligen Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, die Renovierung seiner Vatikanwohnung mit Krankenhausgeldern finanziert haben.
Kardinal Bertone selbst ist bislang nicht als Zeuge vorgeladen worden; dagegen stand am Dienstag, dem sechsten Gerichtstag, der italienische Unternehmer Gianantonio Bandera im Zentrum. Er war mit Arbeiten in der Vatikanwohnung des ehemaligen Kardinalstaatssekretärs und in Gemeinschaftsbereichen im Palast San Carlo beauftragt worden.
Laut Angaben des Unternehmers kennen sich Bertone und Bandera 1991. Der Kardinal selbst habe ihn mit dem Umbau seiner Wohnung beauftragt, sagte Bandera am Dienstag aus. Bezahlt worden seien die Arbeiten durch die Stiftung des vatikanischen Kinderkrankenhauses „Bambino Gesu“. Es sei kein Vertrag dazu abgeschlossen worden, so Bandera. Der ehemalige Stiftungspräsident Profiti habe ihn um eine Spende gebeten, ergänzte er. Er habe Profiti signalisiert, eine solche Spende von 200.000 Euro tätigen zu wollen, habe die Zahlung dann allerdings nicht gemacht, so Bandera.
Wie sich aus seinen und Profitis Aussagen im Prozess abbildet, gehörten solche Spenden von Unternehmern an die Bambino Gesu-Stiftung offenbar zur Praxis: Die Stiftung bezahlte die Unternehmer und bat parallel um „Schenkungen“ zurück an die Stiftung.
Bandera unterstrich in diesem Kontext am Dienstag vor Gericht, es habe im Fall der Kardinalswohnung keine doppelte Zahlung oder doppelte Rechnung gegeben. Er selbst sei bis zur Aufnahme der Prüfungen des Falls im Jahr 2014 Inhaber der beauftragten Baufirma gewesen, danach habe die Gerichtsverwaltung übernommen, so dass er zu der Zeit danach nichts sagen könne.
Anders als die Renovierung der Kardinalswohnung sei der Umbau der Gemeinschaftsbereiche im Vatikanpalast vertraglich mit dem Governatorat geregelt gewesen, sagte Bandera weiter. Die Staatsverwaltung der Vatikanstadt habe zu einem bestimmten Zeitpunkt auch die Arbeiten in der Kardinalswohnung zahlen wollen, aufgrund der fehlenden vertraglichen Grundlage habe seine Firma der Anfrage aber nicht zugestimmt, so Bandera. (rv)