Wechsel auf zwei vatikanischen Schlüsselposten, die Missbrauchsfälle durch Kleriker aufarbeiten: Papst Franziskus hat an diesem Mittwoch den US-amerikanischen Jesuiten Robert J. Geisinger zum neuen Kirchenanwalt in der Kongregation für die Glaubenslehre ernannt. Er ersetzt den bisherigen „Promotor Iustitiae“, den Kirchenrechtler Robert W. Oliver. Dieser wird Sekretär der kürzlich eingerichteten Päpstlichen Kommission für Kinderschutz, die direkt dem Papst untersteht. Die Ernennungen gab der Vatikan an diesem Mittwoch bekannt.
Beide Priester kommen aus den USA. Der 1958 geborene Geisinger stammt aus dem Erzbistum Chicago und ist Generalprokurator der Jesuiten in Rom, wo er zudem an der Päpstlichen Universität Gregoriana Kirchenrecht lehrt. Robert Oliver war noch von Papst Benedikt XVI. – wenige Wochen vor der Bekanntgabe dessen Amtsverzichtes – zum Anwalt der Gerechtigkeit ernannt worden. Vor seiner Tätigkeit in Rom war er als Kirchenrechtler in der Erzdiözese Boston tätig, die in der Vergangenheit zahlreiche Fälle von Kindesmissbrauch durch Kleriker aufzuarbeiten hatte. In der Kinderschutzkommission wird Oliver eng mit dem Bostoner Erzbischof Kardinal Sean Patrick O’Malley zusammenarbeiten, der wie Oliver selbst aus Boston stammt. O’Malley hatte dem Papst zusammen mit anderen Kardinälen die Einrichtung der Kinderschutzkommission vorgeschlagen und gilt als Fachmann in dem Bereich.
Der „Anwalt der Gerechtigkeit“ ist in der Glaubenskongregation mit den „delicta graviora“ betraut, den schwerwiegendsten Verbrechen in der katholischen Kirche. Dazu zählt Kindesmissbrauch durch Kleriker. (rv)