Auswege aus dem „Kommunionstreit“: Marianne Schlosser über die Suche nach Einmütigkeit

KÖLN – Die katholische Kirche in Deutschland sucht bei der Kommunion den richtigen Weg im Umgang mit nicht-katholischen Ehepartnern. Wie ist dieser zu finden? Ein Vorschlag kommt nun aus Reihen der Päpstlichen Theologenkommission: Im Interview mit Jan Hendrik Stens vom Kölner Domradio“ spricht die Forscherin Marianne Schlosser über mögliche Auswege aus der Debatte um den rechten Empfang der heiligen Kommunion.

Die Leiterin des Fachs Theologie der Spiritualität an der Universität Wien ist auch Beraterin der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologischen Kommission.

Frau Professor Schlosser, die Eucharistie ist einer der Schwerpunkte Ihrer Forschung. Vor fünf Jahren sagten Sie während eines Vortrags zum Eucharistischen Kongress in Köln, dass man den Herrn nicht wie ein Stück Brot essen könne, sondern ihn empfangen und erkennen müsse. Was meinten Sie damit?

Prof. Dr. Marianne Schlosser: Ich meinte damit, dass man die Kommunion als das, was sie bezeichnet, nämlich als eine Begegnung verstehen muss; eine Begegnung mit einer Person. Empfangen heißt jemanden aufnehmen. Das ist ein personaler Akt, der mit Erkennen und mit Liebe zu tun hat; und diese Begegnung verändert, verwandelt einen auch.

Nach katholischem Verständnis bleiben die Empfangenden nicht passiv, sondern sie übergeben sich an Christus, lassen sich hineinnehmen in seine Lebenshingabe an Gott Vater. Das bedeutet natürlich auch, die Kommunion im Zusammenhang mit der Kirche als dem Leib Christi zu verstehen, in den die Kommunizierenden immer tiefer eingefügt werden.

Sie arbeiten und lehren im – wenn auch deutschsprachigen – Ausland. Wie schaut man von dort auf den Streit der deutschen Bischöfe um den Kommunionempfang nicht-katholischer Ehepartner?

Schlosser: Deutschland ist eines der Länder, in denen gemischt konfessionelle Ehen eine besondere pastorale Situation darstellen. Österreich ist in manchen Dingen ähnlich, aber dort gibt es auch eine ausgeprägte Sensibilität für die Ökumene mit den Ostkirchen. Für die orthodoxen und die altorientalischen Kirchen, die uns im Sakramentsverständnis sehr viel näher stehen, sind Kirchengemeinschaft und Kommuniongemeinschaft miteinander engstens verbunden.

Daher muss man auch bedenken – ich glaube, das wäre eine gerechtfertigte Ermahnung oder Einspruch, Erinnerung –, dass wir es nicht nur mit nicht-katholischen Christen auf der Seite der reformatorischen Gemeinschaften zu tun haben, sondern auch berücksichtigen müssen, was das für Auswirkungen für das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Ostkirchen hat.

Das Kirchenrecht nennt für Ausnahmeregelungen neben der Todesgefahr auch die „schwere Notlage“. Papst Johannes Paul II. erklärte 2003 in seinem Lehrschreiben „Ecclesia de eucharistia“, dass eine solche bestehe, wenn die tiefe Sehnsucht nach dem Empfang des Sakraments nicht gestillt werden könne und der Glaube dadurch gefährdet sei. Wie äußert sich diese Sehnsucht bei den betroffenen Menschen?

Schlosser: Ursprünglich bedeutet „necessitas“ eine Notlage, die durch äußere Umstände verursacht wird. Daher werden in Can. 844, wie auch im Ökumenischen Direktorium objektive Umstände aufgeführt: etwa, wenn jemand, der den katholischen Glauben hinsichtlich der Sakramente teilt, um diese bittet, weil er keinen Geistlichen der eigenen Konfession erreichen kann. Die prinzipielle Verbindung von Kirchenzugehörigkeit und Teilnahme an den Sakramenten wird dadurch nicht aufgehoben.

Johannes Paul II. sprach an der zitierten Stelle von einer geistlichen Notlage Einzelner im Hinblick auf das ewige Heil – die deutsche Übersetzung als „Bedürfnis“ scheint mir zu flach –, aber er dachte dabei offensichtlich nicht an konfessionell-gemischten Ehen. Man sollte einmal genauer prüfen, ob diese Einzel-Aussage mit der sonstigen Lehre dieses Papstes harmoniert. Zieht man die Möglichkeit einer noch weiteren Deutung der „schweren geistlichen Notlage“ auf gemischt-konfessionelle Paare in Betracht, so wird sich jedenfalls die Frage nicht vermeiden lassen, welchen Stellenwert, welche Heilsbedeutsamkeit Sakramente generell im Selbstverständnis der reformatorischen Traditionen haben.

Wird diese von der katholischen Sicht unterschiedliche Auffassung nicht Auswirkungen auf das geistliche Leben der Person haben, die sich dauerhaft dieser Tradition verbunden fühlt? Auffällig jedenfalls ist, dass es in der gegenwärtigen Diskussion stets nur um den gemeinsamen Kommunionempfang geht; gibt es keine drängende Sehnsucht nach dem Bußsakrament oder der Krankensalbung? Die Eucharistie ist nach katholischen Verständnis „Quelle und Höhepunkt“ des geistlichen Lebens, gerade deswegen kann sie nicht losgelöst vom gesamten sakramentalen Leben der Kirche und der Kirche als Grundsakrament betrachtet werden. Unter diesen Umständen kann man die Sorge mancher Kritiker verstehen, die unstillbare Sehnsucht nach dem gemeinsamen Empfang des Sakramentes beziehe sich vor allem auf das Zeichen des gemeinsamen Mahles, von dem niemand ausgeschlossen sein möchte.

Mit dieser Akzentsetzung – der gemeinsame Kommunionempfang als ehestabilisierend – ist allerdings ein schwerwiegendes Problem verbunden, das bis jetzt nicht ausreichend in den Blick genommen scheint: Wie werden, wie sollen katholische Ehepartner mit der bereits seit langem ausgesprochenen Einladung von evangelischer Seite umgehen, am Abendmahl teilzunehmen? Die Frage kann man nicht einfach ausklammern oder mit einer Schutzbehauptung beiseite schieben, weil sie sich von selbst stellt. Wird nicht ein moralischer Druck entstehen, beim evangelischen Gottesdienst das Abendmahl zu nehmen?

… was ja bislang von katholischer Seite verboten ist.

Schlosser: Ja, das ist klar untersagt. Aber wenn man die Behebung der „geistlichen Notlage“ im gemeinsamen Empfang des Sakraments sieht, obwohl gleichzeitig große Unterschiede bestehen bleiben, dann tendiert doch die Entwicklung in Richtung Interkommunion. Das ist ja kein imaginiertes Szenario; es gibt genug Beispiele, dass Ehepaare zuweilen in die eine und zuweilen in die andere Kirche gehen, um dort Abendmahl oder Eucharistie zu empfangen. Nimmt die Handreichung es doch mit in Kauf, dass dieser Druck auf das Gewissen der katholischen Ehepartner – und auf das bisherige Kirchenverständnis, sicher auch das Johannes Pauls II. – entsteht?

Wenn manche Bischöfe und Theologen die geplante Handreichung in ihrer gegenwärtigen Form ablehnen, gleichzeitig aber die in den Gemeinden längst übliche Praxis still tolerieren, ist dann nicht der Vorwurf der Doppelmoral berechtigt?

Schlosser: Also da würde ich doch drei Punkte zu bedenken geben: Der erste Punkt ist, dass man jemanden an der Kommunionbank in den seltensten Fällen zurückweist. Das ist sozusagen eine klassische Regel, die man auch bei Albert dem Großen lesen kann. Manchmal kann man, ja muss man etwas übersehen, beispielsweise um einen günstigeren Zeitpunkt für die Klarstellung abzuwarten.

Aber ein zweiter Punkt ist, dass Bischöfe und Priester als eine erste Verantwortlichkeit die Verkündigung haben, also dass es nicht geht, dass man zu Dingen einfach schweigt oder sie laufen lässt, sondern dass diese Pflicht, den Glauben auch zu verkündigen, gerade durch das Zweite Vaticanum ausdrücklich eingeschärft worden ist. Im Dekret für die Priester „Presbyterorum ordinis“ steht am Anfang als erste Aufgabe die Verkündigung und zwar noch vor der Sakramentenspendung. Nicht weil diese weniger wichtig wäre, sondern weil ihr zeitlich die Katechese, die Verkündigung vorausgehen muss – vergleiche Canon 843 §2 CIC!

Und ein dritter Punkt: Es geht auch um die Verantwortung der Gläubigen. Die Gläubigen sollen Kenntnis davon haben, was sie tun, was die Eucharistie ist, was sie bedeutet, damit sie auch ihr Gewissen daran bilden können. Man kann nicht das Gewissen bilden, wenn man gar nicht weiß, worum es eigentlich geht. Das ist eine Aufgabe, die aus der Taufe resultiert und die für einen mündigen Glaubensvollzug erfüllt werden muss. Glauben hat eine innere Dynamik, wachsen zu wollen. Wenn jemand weiß, was das Sakrament der Eucharistie ist, was es bedeutet, dann wird auch das Staunen und die Freude am Glauben vertieft werden. Wenn jemand davon zu wenig weiß, dann könnte der Glaube auch schwächer oder manche Dinge gleichgültiger werden. Auch das ist eine Gefahr, die mit Nichtwissen verbunden ist: Relativismus.

Die Glaubenskongregation hat nun den gegenwärtigen Entwurf der Handreichung als „nicht zur Veröffentlichung reif“ bezeichnet und sich damit auf die Seite der Kritiker gestellt. Heißt das im Klartext, dass einer Handreichung grundsätzlich nichts im Weg steht?

Schlosser: Ich denke, als erstes muss man auch mal warten, was aus Rom an Vorschlägen und Vorgaben noch kommen wird. Das zweite ist, dass die Bischöfe auch miteinander sprechen oder gut abklären müssen, welche Zielsetzung eine solche Handreichung haben soll. Wenn der Heilige Vater gleich am Anfang darauf hingewiesen hat, dass die Bischöfe einmütig sein mögen, dann hat er dadurch auch zu erkennen gegeben, dass es für ihn nicht um eine rein pastorale oder rein rechtliche Frage geht, sondern es geht für ihn um eine Glaubensfrage.

Daher ist Einmütigkeit notwendig und ich glaube, dass wird auch die Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate sein. Die aufgebrochene Diskussion sollte vor allem ein Anstoß sein, eine vertiefte Sakramenten-Katechese in den Gemeinden zu unternehmen, nicht zuletzt, um den inneren Zusammenhang zwischen Glauben und sakramentaler Praxis besser zu erhellen.

(*) Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung. (CNA Deutsch)

Papst Franziskus zum deutschen Kommunionstreit: „Frage des Kirchenrechts“

VATIKAN – Gibt es bald eine Lösung im sogenannten „Kommunionstreit“, dank einer kirchenrechtlichen Sicht auf die Debatte? Auf dem Rückflug seiner Tagesreise nach Genf hat Papst Franziskus Fragen der mitreisenden Journalisten beantwortet, darunter auch zur Ablehnung des Vorstoßes der Deutschen Bischofskonferenz, mittels einer „pastoralen Handreichung“ Protestanten, die mit Katholiken verheiratet sind, in deutschen Diözesen „unter bestimmten Umständen“ zur Kommunion zuzulassen.

Papst Franziskus bezeichnete den Vorstoß als „nicht neu“, insofern im Kirchenrecht bereits vorgesehen sei, „worüber die deutschen Bischöfe gesprochen haben: die Kommunion in besonderen Fällen“.

Mit Blick auf die Situation von Ehen, in denen je ein Ehepartner katholisch und evangelisch sei, so der Papst weiter, sei entscheidend, dass der Bischof einer „Partikularkirche“, also einer ecclesia particularis – das Wort partikular sei „wichtig“, so Franziskus – dies so lese.

„Das steht im Kirchenrecht. Die deutschen Bischöfe, weil sie gesehen hatten, dass es nicht klar war, und weil einige Priester Dinge taten, die nicht die Zustimmung des Bischofs hatten, wollten dieses Thema untersuchen“, sagte der Pontifex.

„Was die Bischöfe wollten, ist, klar zu sagen was im Kirchenrecht steht. Und ich habe es gelesen und gesagt: Das ist ein restriktives Dokument, nicht wahr? Es war nicht offen für jedermann. Es ist ein wohldurchdachtes Stück, mit kirchlichem Geist. Und sie wollten dies für die Kirche vor Ort tun“.

Mit der Einbindung der Kirche vor Ort, womit der Papst offenbar ganmz konkret die Bischofkonferenz eines Landes meinte, habe es ein Problem gegeben, insofern das Thema bei der Bischofskonferenz landete – und deren Entscheidung nicht nur vor Ort in einem Bistum greife, sondern universal, so der Papst weiter.

„Und das ist die Schwierigkeit der Diskussion: Nicht so sehr der Inhalt, sondern dies. Und sie schickten das Dokument. Dann gab es zwei oder drei klärende Treffen und Erzbischof Ladaraia schickte diesen Brief, aber mit meiner Erlaubnis. Das hat er nicht allein gemacht! Ich sagte ihm: ‚Ja, es ist besser einen Schritt vorwärts zu machen und zu sagen, dass das Dokument nocht nicht reif ist und dass die Frage mehr studiert werden muß.‘ Dann gab es ein weiteres Treffen und nun werden sie dies untersuchen. Ich denke, dies wird ein Orientierungsschreiben, so daß jeder Diözesanbischof managen kann, was das Kirchenrecht bereits erlaubt.“

Mit dem Ablehnungsschreiben vom Präfekten der Glaubenskongregation habe man keine „Handbremse gezogen“, betonte der Papst. Es gehe darum, es so zu lesen, dass man damit den richtigen Weg gehe.

„Als ich die Lutherische Kirche von Rom besuchte, wurde eine solche Frage gestellt, und ich antwortete nach dem Geist des Codex des Kirchenrechts. Es ist der Geist, den sie jetzt suchen. Vielleicht war es nicht die richtige Information im richtigen Moment, ein wenig Verwirrung“, so Franziskus im Flugzeug gegenüber den Journalisten.

„Aber es ist so: Für die Partikularkirche erlaubt der Codex es, für die Kirche vor Ort [Anm.d.R. Bischofskonferenz] geht das nicht, denn dann wäre es universal.“

Die Bischofskonferenz könne orientierende Meinungen abgeben, um einzelnen Bischöfen in besonderen Fälle zu helfen, so der Papst abschließend zu dieser Frage.

Andrea Gagliarducci, Juliet Linley und Alan Holdren trugen zur Übersetzung und Berichterstattung bei. (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Diese Woche hat die Kirche verändert

Selten hat die Kirche eine solche Woche durchgemacht, wie die vergangene. Mit seinem Brief an die deutschen Bischöfe hat Erzbischof Luis Ladaria, der Präfekt der Glaubenskongregation, nicht nur die deutsche Kirche in Unruhe versetzt. In der ganzen Kirchenwelt scheinen die Lager mehr gespalten denn je. Ist es kirchenrechtlich vertretbar evangelische Ehepartner zur Kommunion zuzulassen? Egal, wer im Streit gewinnt, im Moment ist die Kirche der Verlierer.

„Das hat mich schockiert.“ – „Ich bin traurig.“ – „Ich bin ratlos.“

Diese drei Sätze habe ich am häufigsten gehört, seit vergangenen Montag der Brief der Glaubenskongregation an die Öffentlichkeit gelangt ist. Bis in die höchsten Etagen der Kurie scheint niemand so wirklich zu wissen warum der Papst anscheinend seine Position auf einmal um 180 Grad gewendet hat.

U-Turn auf vatikanisch?

Die deutschen Bischöfe waren vor einem guten Monat zum Gespräch in Rom geladen, um Ihre Initiative einer Handreichung zum Thema Kommunion für konfessionsverbindende Ehen zu erörtern. Schon Anfang Mai ist von diesem Gespräch so gut wie nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Ungewöhnlich. Nur ein kurzes Statement mit Worten wie “ möglichst einmütig“ und „brüderlich“ – und der Bitte um einen weiteren Prozess der Entscheidungsfindung in Deutschland.

Was bedeutet das?

Sofort gingen die Spekulationen los. Papst Franziskus sei grundsätzlich dafür den nationalen Bischofskonferenzen mehr Entscheidungsgewalt zu überlassen. Heißt das jetzt die Einwände von sieben Diözesanbischöfen seien abgewiesen, und die deutschen Bischöfe entscheiden doch nach Mehrheit? Das war zumindest der Tenor, der in den Medien zu lesen und hören war. Wenn auch nicht die Bischöfe, wenigstens die Medien waren „einmütig”.

Roma locuta – Rom hat gesprochen

Umso größer war der Knall in Rom am vergangenen Montag, als es auf einmal hieß: Stopp! In der jetzigen Form sei das Kommunionschreiben der DBK nicht zur Veröffentlichung geeignet. – Wieder ging die Spekulation los. Dieses Mal in die andere Richtung. Hat die Welt den großen Reformer Franziskus überschätzt? Ist er doch so schlimm konservativ, wie seine Vorgänger? Die Kommentare und Schlagzeilen haben sich überschlagen, auch in Medien, die sonst nichts mit Kirche am Hut haben. „Von der Revolution zur Kapitulation”, kommentiert Christiane Florin im Deutschlandfunk.

Wie immer aber, wenn es in den Nachrichten und Kommentaren um einen komplexen Sachverhalt geht, gibt es die Gefahr die Welt in schwarz und weiß, gut und böse aufzuteilen. Der Brief der vergangenen Woche zeigt aber vor allem anderen: So einfach ist das nicht.

Hier muss vor allem eine ganz klare Unterscheidung getroffen werden: Wo geht es um Politik, und wo geht es um die Glaubenslehre? Natürlich liegen die zwei Felder in der Frage der Eucharistie nahe beieinander, die Entscheidung des Papstes und der Glaubenskongregation allerdings rein politisch zu deuten ist schlicht und einfach der falsche Weg. Das löst auch keine Probleme.

Fakt ist …

Das Ladaria-Schreiben spricht davon, dass der Kommunion-Text der DBK in der aktuellen Version nicht zur Veröffentlichung geeignet ist. Dies muss nicht heißen, dass der Vatikan der Idee grundsätzlich widerspricht. Vielleicht ist es ja so, dass es schlicht und einfach um eine Frage des Kirchenrechtes geht. Die geplante Handreichung der deutschen Bischöfe will konfessionsverbindende Ehen grundsätzlich als „schwere geistiche Notlage“ definieren, nach Überzeugung der Kirche ist das ein Zustand kurz vor der Todesgefahr. Kölns Kardinal Woelki hat an Fronleichnam die Frage der Kommunion als eine Frage von „Leben und Tod“ bezeichnet, und damit hat er nach katholischer Überzeugung Recht. Kann man eine solch zentrale Frage für die Katholiken wirklich mit einem Winkelzug der Logik für immer ändern? Und das auf der Ebene einer einzigen nationalen Bischofskonferenz? Das ist kein stabiles Fundament für die möglicherweise größte Entwicklung in 500 Jahren abendländischer Kirchenspaltung. – Stockholms Kardinal Arborelius, der für die Ökumene offen ist, als gebürtiger Lutheraner, hat das im Gespräch mit Vatican News am besten zusammengefasst: „Das Ideal wäre natürlich, dass die ganze Kirche zu einer gemeinsamen Lösung kommen könnte.“ Politische Alleingänge, wie in Deutschland, sind bei einem so großen Thema einfach nicht angebracht.

Das Problem

Die ganze Diskussion wäre viel einfacher, wenn sie nicht von beiden Seiten so emotional aufgeladen wäre. Es geht nicht um die Frage: Ist der Papst/der Vatikan/die Kirche progressiv oder konservativ, es geht um eine reine Frage des Kirchenrechtes, und so lange sich beide Seiten im Groll gegenüber sitzen, wird es keine sachliche Diskussion, keinen Konsens, keine Lösung geben können.

Am Morgen nach dem „Leak” des Schreibens habe ich mich mit einem vatikanischen Entscheidungsträger zum Interview getroffen. Eine Einschätzung der Lage habe ich mir erbeten. Der Herr sagte mir aber, nach reiflicher Überlegung, dass er nichts zum Streit sagen werde. Jedes Wort, das von ihm dazu in die Medien kommen würde, würde die Flammen des Streites nur noch weiter anfachen. – Ich war natürlich enttäuscht, dass mir der Artikel und die Schlagzeile durch die Lappen gegangen sind, aber diese Einstellung respektiere, ja bewundere ich. Es gibt einen politischen Graben zu überwinden. Dieser darf weder tiefer gegraben, noch ignoriert werden. Versöhnung ist jetzt angesagt. Und die wird es nicht geben, wenn sich beide Seiten weiterhin voller Häme übereinander in den Medien auslassen. Rechts wie links. In dieser Debatte gibt es keine Gewinner und Verlierer. Wenn es so weiter geht wie jetzt, dann sind alle Verlierer. Verlierer an Vertrauen und Glaubwürdigkeit der Kirche.

Renardo Schlegelmilch ist freier Journalist mit Schwerpunkt Religion und Gesellschaft. Unter anderem für den Deutschlandfunk und Vatican News berichtet er über Christen in aller Welt. Regelmäßig recherchiert er im Vatikan. (CNA Deutsch)

Bischof Oster: „Dass der Brief öffentlich wurde, war nicht gut“

Passauer Bischof warnt gegenüber KNA vor falschem Eucharistie-Verständnis und lehnte eine Praxis ab, die die Ausnahme zur Regel macht.

PASSAU – Der Passauer Bischof Stefan Oster SDB hat in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) den Brief der sieben Bischöfe an den Papst verteidigt, der Fragen zum Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stellte, unter bestimmten Umständen evangelischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen.

Zugleich dankte Oster dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, für die Impulse, die ein „intensives Nachdenken“ über die Eucharistie als Zentrum des katholischen Glaubens angestoßen hätten.

Die Glaubenskongregation hatte in einem Antwortschreiben von letzter Woche das Dokument der Bischofskonferenz als „nicht reif für die Veröffentlichung“ zurückgewiesen.

Stefan Oster erklärte am Samstag gegenüber der KNA, dass die Antwort des Papstes den weltkirchlichen Charakter der aktuellen Debatte unterstreiche.

Wie CNA Deutsch berichtete, hatten mehrere Kardinäle und Bischöfe im Ausland sich zum Kommunionstreit geäußert, der – so Bischof Oster – durch die Veröffentlichung des auch von ihm unterzeichneten Briefs der sieben Bischöfe aufgeflammt sei.

„Dass der Brief von uns Sieben öffentlich wurde, war nicht gut. Andererseits wurde unser Brief weltweit wahrgenommen, darin hat sich die weltweite Relevanz des Themas noch einmal gezeigt. Deshalb lag in diesem Schaden aus meiner Sicht am Ende auch noch etwas Gutes.“

Den Vorwurf der „Doppelmoral“, den unter anderem der Magdeburger Bischof Gerhard Feige erhoben hatte, wies der Passauer Oberhirte zurück.

„Es ist richtig, dass wir niemanden von der Kommunionbank zurückweisen“, sagte der Bischof von Passau zu Interviewer Christoph Renzikowski. Dennoch sei es wichtig, mit dem katholischen Eucharistieverständnis ernstzumachen. Eine Praxis, die die Ausnahme zur Regel mache und konfessionsverschiedene Ehen generell als „schwere geistliche Notlage einzelner“ zu bezeichne, lehnte Oster ab.

Abschließend betonte Oster gegenüber der KNA erneut die Bedeutung der Eucharistie als Zentrum des Glaubens: „Ich glaube daher, dass man sich nicht genug darum bemühen kann, sie zu verstehen, zu vertiefen – und sie als unser Allerheiligstes besonders zu ehren“. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller: Kommunionstreit war „richtiges deutsches Eigentor“

Vor wenigen Tagen gab Kardinal Gerhard Ludwig Müller der Passauer Neuen Presse ein Interview zum Kommunionstreit der Deutschen Bischofskonferenz.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die sogenannte „pastorale Handreichung“, ein Mehrheitsbeschluss des deutschen Episkopats, sorgte international für kritische Reaktionen. Diese können auch dem Papst nicht verborgen geblieben sein.

Kardinal Müller äußerte in dem Interview:

„Aus der ganzen Weltkirche haben sich Stimmen gemeldet, die besorgt waren, über diesen Anspruch der Deutschen Bischofskonferenz, Schrittmacher und Lehrmeister zu sein für die ganze Weltkirche. Dort fühlte man sich gegängelt und bevormundet. Das war mal wieder so ein richtiges deutsches Eigentor.“

„In anderen Ländern sei die ökumenische Frage genauso dringend, etwa in den USA, wo es eine große konfessionelle Vielfalt gibt. Da können wir in Deutschland keinen Sonderweg beanspruchen.“

„Ökumene kann sich nicht darin erschöpfen, dass Repräsentanten auf dieser und jener Seite sich privat gut verstehen. Auch wenn katholische und evangelische Kirche noch nicht vollends vereint seien, gehe man brüderlich miteinander um. Es kann ja nicht das Ziel der Ökumene sein, dass Teile evangelischer und katholischer Christen sich verbrüdern, und dass dann auf katholischer oder evangelischer Seite neue Spaltungen entstehen.“

Müller sprach nicht nur von den ausgelösten internationalen Irritationen sondern verwies auch auf den Streit innerhalb der Bischofskonferenz:

„Sie müssen nur mal den Ton beachten, in dem einige Bischöfe sich jetzt übereinander geäußert haben und wie andere, denen die jüngste Klarstellung aus Rom nicht passt, jetzt wieder ihren antirömischen Affekt hochgewürgt haben.“

Bereits im Vorfeld hatte Kardinal Müller sowohl Papst Franziskus als auch den Vatikan für ihr Verhalten im Kommunionstreit heftig angegriffen (Spiegel online):

„Hier wurde kurz vor dem Abgrund die Notbremse gezogen“, sagte der frühere Chef der Glaubenskongregation. „Entgleist ist der Zug trotzdem, weil Rom zu spät und zu zögerlich reagiert hat. Jetzt kommt es darauf an, den Zug sorgfältig wieder auf die Schienen zu setzen.“


(vh – mm)

Bischof Feige: „Unsägliche Entwicklung“ im Kommunionstreit

MAGDEBURG – Der Ökumene-Bischof Gerhard Feige hat die neuesten Entwicklungen im Kommunionstreit scharf kritisiert. In einem beim Online-Portal „katholisch.de“ erschienenen „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ erhob er unter anderem den Vorwurf der „Doppelmoral“ und rief die Betroffenen von konfessionsverschiedenen Ehen dazu auf, sich nicht entmutigen zu lassen.

Der Magdeburger Diözesanbischof Gerhard Feige ist Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und einer der Hauptinitiatoren der Handreichung zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Partner. Als solcher zeigte er sich enttäuscht von der kürzlich erfolgten Antwort aus Rom, die große Bedenken an der Handreichung der DBK anmeldete. Zuvor hatte sich bereits Kardinal Marx „überrascht“ von dem Schreiben gezeigt, welches anmahnte, dass das Dokument noch nicht reif für eine Veröffentlichung sei.

Feige beklagt in seinem Beitrag, dass die Enttäuschung und der Schaden groß sei und sich bei den Beteiligten zunehmend Resignation breitmache. Gleichzeitig kritisiert er – allerdings vorerst ohne Namen zu nennen – dass andere immer wieder die Öffentlichkeit genutzt und Behauptungen aufgestellt hätten, „die den Inhalt und Charakter der erarbeiteten Orientierungshilfe in einem falschen Licht erscheinen lassen“. Der „massive Widerstand“ gegen das DBK-Dokument, dem „mehr als dreiviertel der deutschen Bischöfe zugestimmt hätten“, zeige stattdessen, dass viele der Betroffenen schon längst das ganz selbstverständlich praktizierten, „was der Würzburger Synode bereits vor 42 Jahren in einer Bitte an die Bischöfe um Klärung vor Augen stand und nunmehr hätte empfohlen werden sollen: im Einzelfall unter besonderen Umständen nach geistlicher Beratung und individueller Gewissensentscheidung die Kommunion zu empfangen“.

Für den Ökumene-Bischof sei es außerdem unverständlich, dass ausgerechnet Kardinal Rainer Maria Woelki, der bereits habe verlauten lassen, dass er mit dieser pastoralen Praxis leben könne, sich dagegen sträube, diese Möglichkeit schriftlich zu fixieren. Feige weiter:

„Redlicher wäre es auf jeden Fall, als gewissermaßen in einer Doppelmoral zu verbleiben: höchste Ansprüche für einen Kommunionempfang zu erheben oder dessen Unmöglichkeit zu behaupten, zugleich aber von unzähligen Ausnahmen zu wissen und diese ohne weiteres zu tolerieren.“

Damit spielt der Mageburger Bischof auf die Fronleichnamspredigt des Kölner Erzbischofs an, in der dieser die Frage nach der Zulassung zur Eucharistie als eine Frage „um Leben und Tod“ bezeichnete. Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus sei laut Feige „manchen immer noch fremd“:

„Bei einem solchen Schwarz-Weiß-Denken kann es dann auch keine individuellen Lösungen geben. Außerdem werden auf einmal Bedingungen zum Sakramentenempfang erhoben, die man gegenüber den eigenen Gläubigen gar nicht mehr durchzusetzen vermag.“

Abschließend ruft der Ökumene-Bischof, der in seinem Beitrag stets von „konfessionsverbindenden Ehen“ spricht, alle Betroffenen dazu auf, „den Weg“ weiter zu gehen: „Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bewahren Sie sich Ihre Liebe und Treue! Vertrauen Sie der Barmherzigkeit Gottes und gehen Sie den Weg, den Christus Ihnen weist!“ (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Kardinal Marx „überrascht über Schreiben aus Rom“

BONN – Über seinen Pressesprecher, Matthias Kopp, hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einer kurzen Stellungnahme zur Entscheidung von Papst Franziskus geäußert, den Vorstoß für einen Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern abzulehnen, die mit Katholiken verheiratet sind.

Wörtlich teilte die DBK soeben mit, Kardinal Marx habe das Schreiben am heutigen Abend des 4. Juni erreicht, und weiter:

„Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden Römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus hat Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation, erneut schwere Bedenken in dem heute bekannt gewordenen Brief gegen den Vorstoß angemeldet und die vorgeschlagene „pastorale Handreichung“ als „nicht reif für eine Veröffentlichung“ bezeichnet.

Der Papst selber warnte eine evangelische Delegation aus Deutschland heute persönlich, in der Ökumene könne man „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen„.

Ohne die Endfassung der „pastoralen Handreichung“ gesehen zu haben hatte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der deutschen Bischöfe am 20. Februar einer solchen zugestimmt.

Der Schritt löste nicht nur den Brandbrief einiger deutscher Bischöfe aus, darunter fünf bayerische Oberhirten und Kardinal Rainer Maria Woelki, sondern sorgte weltweit für Aufsehen. Mehrere Kardinäle forderten eine Klärung, weitere Beobachter warnten vor einem „deutschen Kommunion-Brexit“. (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)