Das Kopftuch-Tragen im Schulhaus und die Dispensierung vom Schwimmunterricht sollen im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt werden. Das hat der Zürcher Kantonsrat beschlossen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) forderte eine gesetzliche Grundlage, um „die Schweizer Wertordnung in der Schule durchsetzen zu können“. Verbieten wollte die Partei unter anderem das Kopftuch-Tragen in der Schule und die Befreiung vom Turnunterricht während des Ramadans. Solche Spezialbehandlungen führten zur Ausgrenzung aus dem Klassenverband und erschwerten die Integration dieser Kinder. Selbst in laizistischen islamischen Ländern wie etwa der Türkei gelte in der Schule ein Kopftuchverbot, argumentierte eine SVP-Sprecherin. Die bisherigen Empfehlungen des Zürcher Volksschulamtes seien völlig ausreichend, argumentierten die anderen Parteien. Der Parlamentsabstimmung fiel mit 104 Nein- zu 65 Ja-Stimmen. (rv)