Vatikan: Papst zieht beim Thema „Interkommunion“ die Notbremse!

Papst Franziskus verbietet die Veröffentlichung der „pastoralen Handreichung“ zum Thema Interkommunion der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Vaticanhistory – Martin Marker

Am Montag hat Papst Franziskus durch seinen Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, den designierten Kardinal Ladaria Ferrer S. J., dem Leiter der DBK, Kardinal Reinhard Marx unmissverständlich mitteilen lassen, das die „pastorale Handreichung“ zum Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern nicht veröffentlicht werden darf.

Diese Verlautbarung aus Rom ist somit, um es bayerisch auszudrücken, die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx. Sie ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes gefertigt worden und verwirft die ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland durch die DBK. In ihr heißt es:

„Die geplante “pastorale Handreichung” wirft “Probleme von erheblicher Bedeutung” auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung. Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, “die nicht unterschätzt werden sollten”.

„Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien“.

Entgegen dem Krisengespräch der deutschen Delegation mit zwei Dikasterien der römischen Kurie am 03. Mai in Rom hat nun Papst Franziskus in Sachen „Interkommunion“ die Notbremse gezogen und das Zepter selbst in die Hand genommen. Hieß es nach dem Krisengespräch am 03. Mai noch:

„Das deutsche Episkopat solle im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung’ finden“

so klingt das mit der Verlautbarung vom Montag deutlich anders.

Die Deutsche Bischofskonferenz und Kardinal Marx als dessen Vorsitzender, hat in Sachen „Interkommunion“ vorerst keine Entscheidungsbefugnis mehr. Das Thema ist nun in der Hand des Papstes und seiner verantwortlichen Dikasterien der römischen Kurie.

Da nützt es auch wenig, wenn der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp die folgende Presseerklärung am gestrigen Abend herausgibt:

„Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht.

Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Die Angelegenheit ist für Kardinal Marx eine weitere Schlappe. Die erste „Watsche“ erhielt Marx, als neben Kardinal Woelki sechs weitere Bischöfe eine klärende Anfrage zum Thema „Interkommunion“ an den Vatikan richteten. Von diesen sechs Episkopaten stammten fünf aus dem bayerischen Bereich, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. Ihm verweigerten die Obedienz

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)
  • Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)
  • Bischof Stefan Oster (Passau)
  • Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Die zweite „Watsche“ folgte umgehend aus Rom. Der Papst hatte zu einem Gespräch an die Römische Kurie geladen. An diesem Krisengespräch nahmen teil:

Für die DBK:

  • Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  • Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  • Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  • Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  • Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  • Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  • Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  • Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  • Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Als Konsens aus diesem Gespräch sollte die DBK eine einmütige Regelung in den eigenen Reihen zum Thema finden.

Nachdem der designierte Kardinal Ladaria Ferrer S.J. infolge des Krisengespräches mehrere Gespräche mit Papst Franziskus geführt hatte, erfolgte nun gestern das vorläufige Ende für die „pastorale Handreichung“ der DBK und somit die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx.

Die päpstliche Entscheidung zu dem leidlichen Thema „Interkommunion“ in den deutschen Kirchenprovinzen beruht sicherlich auch auf der weltweiten Reaktion von Kardinälen und Bischöfen zu diesem Thema. (vh – mm)

Dementi: DBK behauptet etwas anderes (Update)

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp dementiert Pressemitteilungen und gab heute eine Erklärung zur pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie heraus.

Vaticanhistory – Martin Marker

Originaltext der Deutschen Bischofskonferenz am 19. April auf ihrer Website:

1. Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.

 

2. Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als pastorale Handreichung zugestimmt.

 

3. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.

 

4. Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden seien, sind falsch.“

Soweit die Stellungnahme des Pressesprechers der DBK. Matthias Kopp behauptet hier, die Handreichung sei vom Vatikan nicht abgelehnt worden, sondern man habe Kardinal Marx in der Angelegenheit ein Gespräch mit Rom vorgeschlagen. Wenn diese Aussage der Wahrheit entspricht, bleibt allerdings immer noch offen, warum es bisher keine Verlautbarung des Vatikans gibt. Der Verdacht der Geheimhaltung seitens des Papstes steht somit nach wie vor im Raum. Man darf überzeugt sein, dass der Vatikan über die mediale Berichterstattung zu diesem Thema informiert ist.

Weder das offizielle Organ des Vatikans, Vatican News, noch der Pressesaal des Vatikans, hat jedenfalls bis 14.00 Uhr am heutigen Tag keinen Hinweis, geschweige eine Erklärung zu der Angelegenheit verlauten lassen. (vh — mm)

Update: 14.40Uhr:

Vatican News stellt unter dem Titel „D: Handreichung zu Kommunionsdebatte durch Rom „nicht abgelehnt“ den Inhalt der Erklärung der DBK ins Netz. Allerdings, wie so oft, kommentarlos, ohne eine eigene Aussage zum Thema zu machen. (vh – mm)

Erklärung des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz

VH gibt hier die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz im Originalwortlaut wieder!

Zum rechtlichen Vorgehen in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz:

Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos. Sie fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Auch der staatliche Gesetzgeber respektiert den Wunsch des Opfers und hat unter anderem deshalb darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen.
Unabhängig von dem staatlichen Verfahren gibt es ein eigenes kirchliches Strafverfahren, das vom Kirchenrecht geregelt wird. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist nach kirchlichem Recht eine besonders schwere Straftat. Einzelheiten des Verfahrens legt ein Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre fest, das auf Weisung von Papst Johannes Paul II. im Jahre 2001 über die „Delicta graviora“ veröffentlicht wurde. Die Akten der kirchlichen Verfahren werden in Rom geführt und werden vertraulich behandelt („Secretum Pontificium“). Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt.
Da die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird, stellen wir klar: Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungs­behörden.
Bei der Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz soll dieser gesamte Sachverhalt klarer als bisher dargestellt werden.

Bonn, 09.03.2010
Matthias Kopp  (vh)