Die israelischen Autoritäten haben eine Entscheidung zu Beschwerden im Zusammenhang mit dem geplanten Mauerbau im Cremisantal gefällt. Unter anderen eine Gruppe von Salesianerschwestern sowie mehrere palästinensische Bauernfamilien hatten Einspruch gegen die Enteignung ihrer Grundstücke erhoben, auf denen die Mauer verlaufen sollte. Dem Richterspruch nach soll der Verlauf der Mauer dahin gehend geändert werden, dass das Schwesternkonvent über die Stadt Beit Jala von den Palästinensergebieten aus zugänglich bleiben soll. Dennoch sollen Großteile des Landbesitzes der Schwestern konfisziert werden, da auch der geänderte Mauerverlauf über deren Land führt. Die Entscheidung des Gerichts vom 24. April kommt zwei Monate nach der letzten Anhörung und stellt einen vorläufigen Schlusspunkt in einem bereits seit sieben Jahren währenden Rechtsstreit dar. Die katholische Menschrechtsorganisation Society of St. Yves, die den Rechtsstreit im Namen der Bischofskonferenz des Heiligen Landes angestrengt hatte, behielt sich das Recht auf Einspruch beim Höchsten Gerichtshof des Staates Israel vor.
Die Mauer, die seit 2003 im Bau ist, soll israelischer Auffassung nach der Terrorabwehr dienen; sie wurde jedoch bereits im Jahr 2004 in einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag für völkerrechtswidrig erklärt, da sie zu etwa 80 Prozent jenseits der Grünen Linie verlaufen soll. Diese bildet als Waffenstillstandslinie von 1948 nach internationaler Rechtsauffassung die Außengrenze des Staates Israel zum 1967 besetzten Westjordanland. (rv)