Papst Franziskus hat am Freitag Kardinal Philippe Barbarin in Audienz empfangen. Der Primas von Frankreich und Erzbischof von Lyon ist unlängst wegen seines Umgangs mit Missbrauchsfällen in Kritik geraten. Er wird beschuldigt, von pädophilen Übergriffen durch Priester gewusst und nicht angemessen reagiert zu haben. Mitglieder der französischen Regierung verlangten seinen Rücktritt. Anfang der Woche hatte Franziskus derartige Forderungen gegen den 65-jährigen Erzbischof jedoch zurückgewiesen. Im Interview der französischen Zeitung „La Croix“ sprach sich Franziskus dafür aus, den Abschluss der staatlichen Ermittlungen abzuwarten. Nach seinen Erkenntnissen habe Barbarin die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung der Fälle ergriffen, so der Papst. (rv)
Schlagwort: Missbrauchsfällen
Vatikan: Schnelleres Verfahren bei Missbrauchsfällen
Der Vatikan hat an diesem Donnerstag das erneuerte Verfahren bei Missbrauchsfällen in der Kirche vorgestellt. Das veröffentlichte Dokument ist eine Aktualisierung der bisherigen Regelung von Fällen, die der Zuständigkeit der Glaubenskongregation unterliegen. Die aktualisierten Normen sehen insbesondere schnellere Verfahren vor.
Damit sollen Missbrauchsfälle von Priestern und Kirchenmitarbeiter wirksamer begegnet werden. Das erklärt in einer Note Vatikansprecher Federico Lombardi. Doch in dem Dokument geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch. Auch Delikte gegen Glauben und gegen die Sakramente der Eucharistie, der Beichte und Weihe werden angesprochen.
Laien im Gerichtshof
Künftig dürfen auch Laien als Mitglieder des vatikanischen Gerichtshofs miteinbezogen werden. Außerdem wird die Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahre angehoben. Bei Missbrauchsfällen wird es künftig keinen Unterschied geben zwischen Minderjährigen und Menschen mit geistiger Behinderung. Ebenfalls neu ist, dass der Erwerb, Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie ebenfalls kirchenrechtlich strafbar ist. Das vatikanische Dokument wiederholt die Vorschrift der Vertraulichkeit. Damit will die Kirche die Würde aller Beteiligter beschützen.
Interne Normen
Vatikansprecher Lombardi fügt an, dass es sich um interne Normen des kanonischen Rechts handelt. Deshalb behandeln die vorgestellten Normen nicht die Frage nach der Anzeige bei den Zivilbehörden. Allerdings sei die Befolgung alles dessen, was die Zivilgesetze vorsehen, Teil der Weisungen, die die Glaubenskongregation von Beginn der ersten vorläufigen Phasen des Umgangs mit Fällen des sexuellen Missbrauchs erlassen haben, wie die veröffentlichten Leitlinien es bereits gezeigt haben. Die Glaubenskongregation arbeite auch noch die letzten Weisungen an die Bischöfe aus, damit die von ihre ausgehenden Richtlinien zum Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Kleriker oder in mit der Kirche verbundenen Institutionen immer strikter, kohärenter und wirksamer seien, so Lombardi. (rv)