Die einmonatige Anhörung wegen angeblicher sexuellen Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal George Pell wurde am Donnerstag abgeschlossen.
Richterin Belinda Wallington sagte vor dem Melbourne Magistrates Court, dass sie ihre Entscheidung, nach der Vorlage der Eingaben der Anwälte, am 17. April treffen werde. Die Entscheidung der Richterin ist maßgebend, ob gegen Kardinal Pell ein Gerichtsverfahren eröffnet wird oder nicht. Das Online-Magazin „CRUX“ berichtet heute zu dem Fall:
„Pell wurde im vergangenen Juni mit sexuellem Missbrauch mehrerer Menschen in seinem australischen Heimatstaat Victoria angeklagt. Die Einzelheiten der Vorwürfe gegen den 76-jährigen Kardinal müssen noch veröffentlicht werden, obwohl die Polizei die Anklagen als „historische“ sexuelle Übergriffe bezeichnet – gemeint sind die Verbrechen, die angeblich vor Jahrzehnten begangen wurden“.
Pell hat durch seine Anwälte erklären lassen, dass er sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklären wird, falls das Gericht ein Verfahren eröffnen sollte. Pell hatte an allen Tagen der vierwöchigen Anhörung persönlich teilgenommen. Die ersten zwei Wochen waren nicht öffentlich, da hier angebliche Opfer per Videoverbindung ihre Aussagen machten. Wenn es um sexuelle Missbrauchsfälle geht, ist diese Verfahrensweise an Gerichten in Victoria Standard.
Die letzten Zeugen in der Anhörung waren Detektive der „Sano Task Force“ die für die Untersuchung des Falls zuständig sind. Die „Sano Task Force“ wurde gegründet, um historische und neue Vorwürfe zu untersuchen, die aus der „Victorian Parliamentary Inquiry“ in Bezug auf Kindesmissbrauch mit religiösen und nichtstaatlichen Organisationen entstanden sind. Die Ermittlungen gegen Kardinal Pell begannen bereits im Jahr 2013, bevor sich ein Beschwerdeführer bei der Polizei gemeldet hatte. Der Top-Anwalt von Pell, Robert Richter QC warf der Royal Commission Sano Task Force vor, gegen Pell eine regelrechte Operation durchzuführen.
Da weder eine genaue Anzahl noch die Vorwürfe der angeblichen sexuellen Missbrauchsfälle bekannt sind, bleibt es abzuwarten, wie Richterin Belinda Wallington am 17. April entscheiden wird. (vh – mm)