Franziskus legt in Punkto Missbrauchsbekämpfung ein schnelles Tempo vor. So kommentiert der Jesuit Pater Hans Zollner, Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission, die jüngste Entscheidung des Papstes, in der Glaubenskongregation ein Tribunal einzurichten, das sich mit der Vertuschung von Missbrauchsfällen durch Verantwortliche in der Kirche befassen soll. Franziskus hatte Anfang Juni einen entsprechenden Vorschlag der Kinderschutzkommission angenommen.
Der Vorschlag sei von der Kommission erst vor vier Monaten eingereicht worden, so Zollner am Mittwoch gegenüber Radio Vatikan. Dass er so schnell vom Papst abgesegnet worden sei, entspreche „nach römischer Zeitmessung Lichtgeschwindigkeit“. Die Kinderschutzkommission, die den Papst in Fragen der Missbrauchsbekämpfung berät, sei „sehr froh“ über den Vorstoß: „Das zeigt, dass Franziskus auch in diese Richtung tatsächlich dazu steht, dass er sagt, wir wollen alles tun, damit die Kirche zu einem sicheren Ort wird für Kinder und Jugendliche und für alle, die eines besonderen Schutzes bedürfen.“
Mit der Einrichtung eines solchen Tribunals sieht Zollner eine klarere Bestimmung von Unterlassungstaten im Kontext kirchlichen Missbrauchs gewährleistet, wenn auch „die Definitionen sicherlich noch verdeutlicht und schärfer gefasst werden“ müssten. Begriffe wie „Amtsmissbrauch“, „Missbrauch von Macht“ und „Gewissensmissbrauch“ seien im kirchenrechtlichen Sprachgebrauch zwar schon in Gebrauch, so der Jesuit. Insofern sei eine Ahndung solchen Fehlverhaltens auch heute schon möglich. „De facto aber ist es kaum oder gar nicht geschehen“, so Zollner. Das Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission hofft, dass der Vatikan Strafbestände im Bereich der bischöflichen Mitverantwortung noch klarer fasst: „Wir haben gute Hoffnung, dass die Dinge, die wir vorgeschlagen haben, auch weitergehen werden, und dass wir über die Definitionen dessen, was jetzt genau solche Straftaten oder Unterlassungstaten ausmacht, vielleicht schon im Herbst oder etwas später Bescheid bekommen.“
Das neue Justiztribunal soll sich laut Vatikanangaben mit der Mitverantwortlichkeit kirchlicher Verantwortungsträger bei kirchlichen Missbrauchsfällen und der Vertuschung von Missbrauchsfällen befassen und entsprechende Strafen verhängen. Dabei sollen die Fälle zunächst von der Bischofs-, der Missions- und der Ostkirchenkongregation untersucht und Verdachtsfälle bestätigt werden, bevor es zur Gerichtsverhandlung in der Glaubenskongregation kommt. Ein Zeitpunkt für die Einrichtung der Stelle ist noch nicht bekannt gemacht worden. (rv)