Über 50 Kirchen und Klöster in der Türkei enteignet: „Stehen vor Auslöschung“

ANKARA – Die Türkei hat im Südosten des Landes mehr als 50 Kirchen und Klöster sowie deren Liegenschaften und Friedhofsgrundstücke beschlagnahmt. In der Region leben seit fast 2000 Jahren aramäische Christen, die auch noch die Sprache Jesu sprechen.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Aramäer in Deutschlandwurden sie der türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ übertragen, so das päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not„.

Ihr Vorsitzender, Daniyel Demir, sprach gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ von einem beispiellosen Vorgang. Die Entwicklung im Kernland des Christentums sei dramatisch. Eine solche Enteignungswelle habe es noch nicht gegeben. Nun könne die Behörde aramäisches Kulturerbe aus den frühen Jahrhunderten „an Dritte veräußern, in Museen verwandeln oder auch zu Moscheen umwidmen“. Es sei zudem unklar, ob die Christen künftig eine Genehmigung beantragen müssen, wenn sie in ihren Kirchen Gottesdienst feiern wollen. Die Stiftung des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der südosttürkischen Region „Tur Abdin“ (Berg der Gottesknechte) bereite Klagen gegen das Vorgehen des türkischen Staates vor: „Die Christen sind entschlossen, das Ganze bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.“ Die aramäische Minderheit sei im „Tur Abdin“ bereits stark zurückgegangen. Mittlerweile lebten in der Region nur noch 2.000, in der gesamten Türkei rund 20.000. Demir: „Wir rufen die Bundesregierung auf, den Aramäern zur Seite zu stehen“, meldet „Fides“.

Dem Ausverkauf ausgeliefert

Kirchen und Klöster in der Türkei wurden beschlagnahmt und dem staatlichen islamisch-sunnitischen Religionsamt überschrieben.

Sie zählen zu den ältesten christlichen Gemeinden der Welt, ihre Zahl ist wie die aller Christen im Nahen Osten zuletzt stark geschrumpft, und jetzt werden ihnen auch ihre letzten Besitztümer genommen: die syrisch-orthodoxen Aramäer oder Assyrer in der Türkei, deren Siedlungsgebiet in der südostanatolischen Region Tur Abdin liegt. Ihnen gehören dort hunderte uralter Kirchen und Klöster. Nun enthüllte die türkisch-armenische Zeitung „Agos“ aus Istanbul, dass der türkische Staat in einer beispiellosen Enteignungsoperation mindestens 50 frühchristliche Monumente beschlagnahmt und dem staatlichen islamisch-sunnitischen Religionsamt Diyanet überschrieben hat; dutzende weitere Enteignungen sollen laut dem Bericht folgen. Die frühchristlichen Bauten sind damit dem Ausverkauf und möglicherweise der Zerstörung ausgeliefert.

Praktisch vor der Auslöschung

„Agos“ gegenüber bestätigte das Gouverneursamt der zuständigen Provinz Mardin die Beschlagnahmungswelle, die Kirchen, Klöster, Friedhöfe und Ländereien betrifft.

Damit stehen die christlichen Gemeinden Anatoliens, die ihre Existenz auf die Zeit der Apostel zurückführen und während des Völkermords von 1915 im Osmanischen Reich hunderttausende Opfer zu beklagen hatten, praktisch vor der Auslöschung.

Viele Aramäer verließen ihre angestammten Siedlungsgebiete bereits in den 1990er Jahren, als der Bürgerkrieg zwischen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und dem türkischen Staat seinen Höhepunkt erreichte. Heute leben nach Angaben ihres deutschen Bundesverbandes in der EU 350.000 und in Deutschland 150.000 Aramäer. In Tur Abdin blieben nur noch 2000 bis 3000 Christen, die versuchen, ihre religiösen Stätten zu bewahren.

Zum Opfer der aktuellen Enteignungen wurde auch das berühmteste Kloster der Türkei, Mor Gabriel aus dem Jahr 397, nahe der Stadt Midyat. Die Abtei ist eine der weltweit ältesten und eine der wenigen, die seit mehr als 1600 Jahren aktiv genutzt werden. Die Kloster-Stiftung wurde selbst während der Enteignungen von Minderheitenbesitz nach Gründung der Republik Türkei 1923 gesetzlich geschützt. Kaum eine Stiftung religiöser Minderheiten in der Türkei verfügt über so umfangreiche staatliche Schutzurkunden.

Das alles soll nun offenbar nicht mehr gelten. „Mit dem Gesetz von 2002 konnten wir einige Grundstückstitel sichern, die auf den Namen unserer Stiftung lauteten, für andere lief der juristische Prozess“, zitierte „Agos“ den Stiftungsvorsitzenden Kuryakos Ergün. „Es war uns aber nicht möglich, alle Besitztümer einzuklagen. Gleichzeitig wurden neue Grundbücher angelegt, und die Katasterämter ignorierten die Gesetzgebung“, so Kirche in Not unter Berufung auf die „Wiener Zeitung“. (CNA Deutsch)

Türkei: Urteil gegen Mor Gabriel

Das Oberste Gericht der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit entschieden die Richter in Ankara zugunsten des türkischen Schatzamtes. Das wurde am Donnerstag in Mor Gabriel bekannt. Mit der Klage hatte das türkische Schatzamt seinen Anspruch auf einige Felder in der Umgebung des im vierten Jahrhundert gegründeten Klosters durchsetzen wollen. Im Juni 2009 wies ein Gericht in der südosttürkischen Kreisstadt Midyat die Klage des Schatzamtes zurück. Daraufhin ging der Fall an das Berufungsgericht in Ankara. Der Türkei-Experte Otmar Oehring vom kirchlichen Hilfswerk missio fürchtet, dass diesem Urteil bald ähnliche folgen werden:
 Es gibt einen zweiten Prozess, bei dem es auch um einen Streit zwischen dem Kloster und dem Staatsschatz geht – von daher ist im Grunde genommen anzunehmen, dass am Ende das Urteil das gleiche sein wird. Und es gibt einen dritten Prozess, bei dem es um ein Landstück geht, das über viele Jahre nach dem Exodus großer Zahlen von syrisch-orthodoxen Christen aus der Region vom Kloster nicht mehr bearbeitet oder bewirtschaftet worden ist, und in diesem Fall behauptet das türkische Forstministerium, dieses Landstück sei Wald. Wald kann in der Türkei nicht Privateigentum sein, und deshalb müsse auch dieses Stück Land eigentlich Staatseigentum sein!
Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach den Vorgaben der Europäischen Union hatten vor drei Jahren eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen dem Kloster, den umliegenden Dörfern und den türkischen Behörden ausgelöst. In einigen Verfahren obsiegte das Kloster, in anderen unterlag es. Die Prozesse sorgten auch in Deutschland für Aufsehen; Unterstützergruppen des Klosters und Politiker äußern sich besorgt über die Religionsfreiheit für Christen in der Türkei. Oehring weist darauf hin, dass das Kloster gegen das jüngste Urteil in Berufung gehen kann. Aber was tun, wenn es vor türkischen Gerichten verliert?
Sollte das alles so passieren, hätte das Kloster Mor Gabriel natürlich immer noch die Möglichkeit, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu gehen. Wie der Ausgang eines Verfahrens dort sein würde, läßt sich vorab nicht einschätzen – denn dann würde es natürlich auch darum gehen, welche Beweise die beiden Streitparteien für ihre jeweilige Position vorlegen können.
Nur eine Fußnote: Ausgerechnet an dem Tag, an dem das Urteil in Ankara gegen Mor Gabriel bekannt wurde, hat der türkische Präsident die Diskriminierung von Christen durch die Behörden seines Landes angeprangert. Das sei eine „Schande", meinte Abdullah Gül am Rand eines Besuchs in Straßburg. Aber der Staatschef sieht Hoffnung: Bald werde jeder türkische Staatsbürger unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit die gleichen Berufs- und Zugangschancen haben, sagte er. Einzelheiten nannte er allerdings nicht. (rv)