VATIKANSTADT – Zwei Tage vor Beginn der Jugendsynode hat der Vatikan eine Instruktion – sprich Geschäftsordnung – zu den Synodenversammlungen und zur Aufgabe des Generalsekretariats der Bischofssynode veröffentlicht, die detaillierte Regeln und Normen dazu hält, wie die Synoden verlaufen sollen.
Die Instruktion beginnt mit der Aussage, dass es in der Zuständigkeit des Papstes liegt, die Bischofssynode einzuberufen, das Thema oder die Themen festzulegen, die behandelt werden sollen, die Synodenteilnehmer zu wählen, das Schlussdokument zu bestätigen und zu veröffentlichen, sowie die Synode zu beenden, zu aktualisieren, zu transferieren, zu unterbrechen oder aufzulösen.
Das Dokument besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil behandelt die Personen, die Teil der Synodenversammlungen sind und das Generalsekretariat. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Ablauf der Synode.
In einem Gespräch mit den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Journalisten hat der Untersekretär der Bischofssynode, Bischof Fabio Fabene erklärt, diese Geschäftsordnung stünde in Verbindung mit der Apostolischen Konstitution Episcopalis Communio vom 15. September 2018 zur Rolle und Struktur der Bischofssynode.
Die Instruktion ersetzt das, was im Ordo Synodi Episcoporum festgelegt ist.
Monsignore Fabene betonte jedoch, dass dies keinen Bruch mit den Angaben im Ordo bedeute – ein Teil sei sogar gleich – sondern es handle sich um eine „Weiterführung in der Entwicklung.“
Dennoch zitierte Bischof Fabene einige bedeutende Neuerungen: „Die Erweiterung des Generalsekretariats der Synode, da der ordentliche Rat ab sofort aus 21 Bischöfen bestehen wird, von denen 16 von der ordentlichen Generalversammlung gewählt werden.“
Unter letzteren wird „ein Bischof aus den katholischen Ostkirchen kommen und die übrigen 15 aus den Kirchen des lateinischen Ritus und aus verschiedenen geographischen Regionen: Zwei Bischöfe werden Nordamerika vertreten, drei Lateinamerika, drei Europa, drei Asien und einer Ozeanien.“
„Eine weitere Neuerung besteht darin, dass kraft der apostolischen Konstitution Episcopalis Communio „nur Diözesanbischöfe gewählt werden können, im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils, das gefordert hatte, dass sich um den Papst ein zentraler, permanenter Organismus bilde, der aus Hirten bestehe, die für Teilkirchen verantwortlich sind.“
„Zusammen mit den gewählten Mitgliedern werden auch die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie teilnehmen, die für das Thema zuständig sind, das in der Synodenversammlungen behandelt wird, sobald es vom Heiligen Vater festgelegt wurde, sowie weitere vier Mitglieder, die der Papst selbst ernennt.
„Auf diese Weise konfiguriert sich die Synode in jeder Hinsicht als ein besonderer Ausdruck der unzerstörbaren Bande, die die Bischöfe untereinander und mit dem Papst im Dienst am Volk Gottes verbinden“, so Fabene abschließend. (CNA Deutsch)