„Die Ärzte in katholischen Einrichtungen sind aufgefordert, sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen“. Das schreibt der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, in einer Erklärung von diesem Donnerstag. Eine so genannte „Pille danach“, deren „Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist“, sei nach einer Vergewaltigung seiner Meinung nach vertretbar, um „die Befruchtung zu verhindern“. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkweise der verschiedenen Präparate ergäben sich ebenfalls unterschiedliche ethische Konsequenzen, so Meisner weiter. Ein Präparat einzusetzen, das die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern solle, sei nach wie vor nicht vertretbar, da eine befruchtete Eizelle unter dem Schutz der Menschenwürde liege.
Es sei aus seiner Sicht aber „nichts dagegen einzuwenden“, wenn katholische Ärzte Vergewaltigungsopfer „auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, aufklären“. Das schließe auch Informationen über „deren Zugänglichkeit“ ein, so Kardinal Meisner. Allerdings sollten die Ärzte gleichermaßen, „ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern“. Jedenfalls müsse aber „in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen weit über die Erörterung solcher Fragen hinausgehen“.
Die Pressestelle des Erzbistums Köln erklärt in einem eigenen Schreiben an diesem Donnerstag einige Hintergründe: „Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae“ behandelt.“ Es gehe beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung. Die Kirche sei bei ihrer Einschätzung zunächst von einer Wirkweise der „Pille danach“ ausgegangen, die offenbar nicht mehr Stand der Wissenschaft entspreche. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssten berücksichtigt werden und daher eine Differenzierung bei der „Pille danach“ erfolgen. „Dabei gehört es zur Eigenart solcher Erkenntnisse, dass sie nicht selten kontrovers sind. Die Kirche kann dazu nur die moralischen Prinzipien erklären. Der einzelne Arzt einer katholischen Einrichtung muss sich dann unter Voraussetzung dieser Prinzipien gewissenhaft kundig machen und so zu einer verantwortungsvollen Entscheidung kommen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben.
Der katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) begrüßte das von Kardinal Meisner veröffentlichte Schreiben. „Damit dürften manche Unsicherheiten, die es in katholischen Einrichtungen gegeben hat, ausgeräumt sein. Auch wird die Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte gestärkt“, heißt es in einer Pressemitteilung des KKVD von diesem Donnerstag. Der Kardinal benenne den Stand der medizinischen Erkenntnis und ordne ihn positiv in die Wirklichkeit der katholischen Krankenhäuser ein. Zugleich mache er die katholische Position zur Abtreibung deutlich. (rv)