Die versuchte Priesterweihe von Frauen ist vom Vatikan erneut als gravierender Verstoß gegen das Kirchenrecht eingestuft worden. In am Donnerstag veröffentlichten Normen wird diese Handlung als „schwerwiegendere Straftat“ bezeichnet. Die versuchte Weihe von „Priesterinnen“ zieht demnach automatisch die Exkommunikation nach sich – sowohl für den, der die Weihe spendet, als auch für die betreffende Frau. Dies hatte die Glaubenskongregation auch schon im Dezember 2007 in einem Erlass festgelegt. In erster Instanz bleibt nach Angaben des Vatikans weiterhin der jeweilige Ortsbischof zuständig. Legen die an der Weihezeremonie beteiligten Personen jedoch Berufung ein, so wird diese von der Vatikanbehörde behandelt. – Im Juni 2006 war es auf einem Bodensee-Schiff zu einer versuchten Weihe von drei Frauen gekommen. Im Oktober des gleichen Jahres kam es im US-amerikanischen Pittsburgh zu einem ähnlichen Fall. (rv)