Neu entstehende Institute geweihten Lebens brauchen in Zukunft auch dann eine Billigung durch den Heiligen Stuhl, wenn sie einzig auf Bistumsebene gegründet werden. Diese Weisung gab am Freitag das vatikanische Staatssekretariat aus. Sie dient nach Erklärung von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin dazu, das Entstehen neuer diözesaner Ordensgemeinschaften ohne hinreichende Prüfung ihrer geistlichen Eigenschaften zu unterbinden. Papst Franziskus habe die Entscheidung nach einer Prüfung der Sachlage durch den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte getroffen. Die Weisung tritt am 1. Juni in Kraft. (rv)