„Im Licht der Tradition“: Regensburger Bischof legt Handreichung zu Amoris Laetitia vor

REGENSBURG – Mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ hat sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese gewandt.

Geschiedene Wiederverheiratete müssen im Bistum Regensburg auch weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben, wenn sie zur Kommunion zugelassen werden wollen. Doch auch sie werden nach wie vor somit nicht ausgeschlossen, sondern gehören zur Kirche, und sollten die Messe besuchen und sich gegebenenfalls segnen lassen, stellt Bischof Rudolf Voderholzer in seiner differenzierten Handreichung klar.

Auch an die päpstliche Absage jeder Form der Gender-Theorie in Amoris Laetitia erinnert der Regensburger Oberhirte.

CNA dokumentiert den Wortlaut der Textes, wie ihn das Bistum veröffentlicht hat:

Diözesane Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) stellt Papst Franziskus die Größe und den Reichtum des Ehesakramentes, das Christus der Kirche als Abbild seiner Liebe geschenkt hat, heraus und gibt zahlreiche Orientierungen und Anregungen für eine bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren. In wahrhaft erfrischenden und werbenden Worten erneuert Papst Franziskus die katholische Ehelehre, wie sie im Zeugnis der Schrift und der Überlieferung grundgelegt ist. Dies schließt auch eine eindeutige Absage an diejenige Form der Gender-Theorie ein, die nicht das Anliegen verbindet, mehr Geschlechtergerechtigkeit anzustreben, sondern durch die Trennung von biologischem Geschlecht („sex“) und sozial erworbenen Geschlechterrollen („gender“) die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen in der Dualität von Mann und Frau in Frage stellt (vgl. AL 56).

Ebenso wichtig wird es sein, dass wir – so der Papst – „die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ (AL, Überschrift Kapitel 8). Auch wenn die Kapitel zur Ehevorbereitung und –begleitung alle Beachtung verdienen und in unserer Diözese auch Anlass zur kritischen Selbstreflexion sein werden, ist in Bezug auf das achte Kapitel von AL nicht nur in den Medien, sondern auch innerhalb der Kirche die Frage virulent diskutiert worden, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – wiederverheiratete Geschiedene die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie empfangen können. Der Papst betont dabei, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).

Die deutschen Bischöfe haben dazu vor kurzem einige allgemeine Erläuterungen gegeben („Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral, Wort der deutschen Bischöfe vom 01.02.2017). Die vorliegende diözesane Handreichung – AL spricht von notwendigen „Richtlinien des Bischofs“ (300) – soll nun den Priestern und allen, die in unserer Diözese mit der Seelsorge betraut sind, sowie den betroffenen Frauen und Männern eine solche Ermutigung und Orientierung sein, wie wir all diese Anregungen konkret und verantwortungsvoll umsetzen können. Dabei sind wir geleitet von der Überzeugung, dass in diesen für das Leben der Kirche so entscheidenden Feldern der Ehe, der Buße und der Eucharistie ein einheitliches Vorgehen unabdingbar ist für die Fruchtbarkeit dieser seelsorglichen Bemühungen.

Im Folgenden werden nun im Licht des Evangeliums und der Tradition der Kirche einige Weisungen zur Umsetzung von AL für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben.

1. Nachgehende Seelsorge

Die Seelsorge hat das Heil der Menschen im Blick und sucht sie in ihrem Lebensbereich auf, um sie liebevoll zur Nachfolge Christi einzuladen. Dies gilt in besonderer Weise für die Seelsorge mit Gläubigen, deren kirchlich geschlossene Ehe menschlich zerbrochen ist und die in einer neuen Verbindung leben. Wenn sie auch auf Grund des bestehenden Ehebundes keine neue Ehe kirchlich schließen können, sind sie als Getaufte lebendige Glieder der Kirche und dazu berufen, im persönlichen Glauben zu wachsen und sich in das Gemeindeleben einzubringen und das Reich Gottes zu bezeugen. So wandte sich auch Papst Benedikt XVI. an die Familien und bat um einen besonderen Blick auf die geschiedenen Wiederverheirateten: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit sie spüren, dass sie keine ´Außenstehenden´ sind“ (Ansprache am 02.06.2012 in Mailand).

Der Seelsorger wird daher nicht müde, sie zu den vielfältigen Formen des gemeinschaftlichen Gebets und der Liturgie einzuladen und die Einbindung in das Gemeindeleben zu suchen und anzubieten, etwa in das Leben der Verbände und Gruppen, der Kirchenmusik und der caritativen Dienste. So soll bei dem Betroffenen die Überzeugung wachsen können, seinen Platz in der Kirche zu haben oder nach und nach wieder zu finden, „in der Weise, die seine eigene Initiative gemeinsam mit dem Unterscheidungsvermögen des Pfarrers nahelegt“ (AL 297), und so Hilfe für seinen Glauben und sein Leben erfahren zu können.

2. Das Gespräch

Für diese Seelsorge ist das Gespräch mit einem Seelsorger unabdingbar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Frage nach dem Sakramentenempfang aufkommt. In dieser wichtigen Frage dürfen sie nicht alleine gelassen werden. Die Kirche schuldet ihnen diese Begleitung in dem Bewusstsein, „dass die Aufgabe der Kirche oftmals der eines Feldlazaretts gleicht“ (AL 291), und sie darf in allen nötigen Unterscheidungen weder eine übermäßige Strenge anwenden, noch darf sie jene begründeten Ziele und Orientierungen vorenthalten, die mühsamer und schwieriger zu leben sind.

3. Die Hilfe des kirchlichen Ehegerichts

Bei diesen Gesprächen sollte den Betroffenen die Möglichkeit angeboten werden, durch ein diözesanes kirchliches Ehegericht („forum externum“) die Gültigkeit der ersten Ehe prüfen zu lassen. Papst Franziskus hat vor kurzem diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung gehen diskret und einfühlsam mit den Betroffenen um und wissen sich als Mitarbeiter der obengenannten Seelsorge. Sollte die Prüfung die Ungültigkeit der ersten Ehe zum Ergebnis haben, können die Betroffenen kirchlich heiraten; einem Sakramentenempfang steht dann nichts mehr im Weg.

Um den betroffenen Menschen entgegenzukommen, wird das Konsistorium wenn nötig auch Sprechstunden vor Ort anbieten.

4. Die Grenzen des kirchlichen Ehegerichts und die moralische Gewissheit

Bei der Prüfung der ersten Ehe kommt das kirchenrechtliche Verfahren bisweilen an praktische Grenzen. Zwar hat Papst Franziskus bei der jüngsten

Eheprozessrechtsreform die Beweisregeln gemildert, so dass man jetzt auch auf dem gerichtlich-prozessualen Weg weniger schnell an Formalien scheitert, sondern eher zur moralischen Gewissheit der Nichtigkeit einer Ehe gelangen kann. Dennoch können wichtige Zeugen für die Ungültigkeit des Ehebandes verstorben sein oder aus Rache nicht aussagen wollen oder Beweise nicht mehr auffindbar sein.

Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.

„Hier kann der Bischof oder Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. (…) Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.“ (Bischof Gerhard Ludwig Müller, Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Amtsblatt Nr. 5 vom 14.04.2003. Vgl. auch die Leitlinien der Erzdiözese Rom v. 19.09.2016: „´La letizia dell´amore´: il cammino delle famiglie a Roma“, Kap. 4, Abs. V)

Für den Seelsorger bedeutet dies, dass er sich über die kirchenrechtlichen Gründe einer möglichen Ungültigkeit einer Ehe kundig macht und über das Nichtvorhandensein einer Ehevoraussetzung bzw. über die bewusst erfolgte Ablehnung eines Wesenselementes oder einer Wesenseigenschaft der christlichen Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit hoher Gewissheit im Klaren ist – trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil –. Die Gespräche über diese „Bedingtheiten“ (AL 305) erfordern ein gereiftes Gewissen und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gegenüber den Betroffenen. Jegliches Handeln „von oben herab“ (AL 305) ist hier fehl am Platz. Vielmehr geht es darum, im „forum internum“ „aufmerksam und fürsorglich [zu] begleiten und ihnen Vertrauen und Hoffnung [zu] geben wie das Licht eines Leuchtturms im Hafen“ (AL 291).

5. Ein Zeugnis im Verborgenen

Wenn die Ehe jedoch nach all diesen Einschätzungen gültig geschlossen wurde, besteht nach dem Wort Jesu (Mt 19,6) diese Ehe vor Gott fort. Wie können dann die Betroffenen mit ihrer Sehnsucht nach den Sakramenten umgehen?

Papst Franziskus hat in seinem Schreiben eine Möglichkeit erwähnt, die Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführt hat, die aber derzeit leicht aus dem Blick gerät und eine Prüfung verdient (AL Anm. 329, vgl. Familiaris consortio 84). Auf Grund der großen Bedeutung, die die Kirche in der ehelichen Sexualität erkennt, können Wiederverheiratete, die beide bereit sind, „wie Geschwister“ enthaltsam zu leben, und dadurch indirekt das erste Eheband achten, zu den Sakramenten zugelassen werden.

Der Seelsorger, der im vertraulichen Gespräch die Betroffenen begleitet, sollte diese Möglichkeit nicht verschweigen, die in der Vergangenheit auch immer wieder großherzig angenommen wurde. Dazu sollte auch der grundsätzliche Hinweis gehören, „dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Fallens der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut“ (AL Anm. 364).

6. Viele Wege der Gnade und der Liebe Gottes

Gott bietet jedem Menschen viele Möglichkeiten der Begegnung und der Stärkung an: im persönlichen und gemeinsamen Gebet, in der Mitfeier der vielfältigen Liturgie- und Andachtsformen, im Dienst und Zeugnis der Mitmenschen, in der Erfahrung der kirchlichen Gemeinschaft, im Lesen und Hören der Bibel. Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe. Dies zu entdecken, sollte nicht nur das Ziel des persönlichen Seelsorger-Gespräches, sondern auch der allgemeinen Katechese sein, damit die Gläubigen leichter diesem Reichtum der vielfältigen Gnade nachgehen können und das Wort Christi erfahren: „Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen.“ (Mt 11,28)

Gerade die „aktive und tätige Teilnahme“ an der sonntäglichen Eucharistiefeier ist dazu eine Hilfe. Hier versammelt sich die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Nöten, hier betet und singt sie, hier hört sie gemeinsam auf Gottes Wort und gibt Antwort, sie nimmt die Worte der Predigt auf; und hier feiert sie am Altar Tod und Auferstehung Jesu und betet durch die Worte des Priesters im Hochgebet für die ganze Welt. Wer diese Eucharistie innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiert, wird reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes, auch wenn er nicht die Kommunion im Sakrament empfängt.

Ein schöner Brauch ist es auch, wenn Gläubige, die aus verschiedenen Gründen nicht das Sakrament empfangen können, bei der Kommunion nach vorne gehen, durch ein Zeichen – etwa durch gekreuzte Arme vor der Brust – um den Segen bitten und dann vom Kommunionspender den Segen in Zeichen und Wort empfangen. Es spricht einiges dafür, diesem Brauch – der beispielsweise in unserem Dom gut angenommen wird – in unseren Pfarreien mehr Raum zu geben und ihn auch für geschiedene Wiederverheiratete offen anzubieten.

7. Das Gewissen auf dem Weg

Für ein rechtes Vorgehen in diesen schwierigen Fragen ist die Bildung des Gewissens eine große Aufgabe. Im Gewissen, der verborgensten Mitte des Menschen und seinem Heiligtum, ist der Mensch nicht autark, sondern hört in seinem Innern die Stimme Gottes (vgl. Gaudium et spes, 16). Doch läuft das Gewissen auch immer wieder Gefahr, irrig zu werden oder gar in Willkür zu fallen. Daher braucht jedes Gewissen eine entsprechende Bildung und Reifung, die sich am Evangelium und an der Verkündigung der Kirche ausrichtet und die hilft, in der jeweiligen Lebenssituation zum rechten Urteil zu kommen.

Die oben angesprochenen Fragen fordern das Gewissen der Seelsorger wie der Betroffenen heraus. Und sie machen eine umfassende Gewissensbildung nötig. Freilich ist es auch Teil der kirchlichen Lehre, dass auch ein objektiv irriges Gewissen nicht seine Würde verliert und respektiert werden muss (ebd.). Dies in Erinnerung zu rufen, gehört auch zu einer nötigen Katechese über diese Fragen.

Daher ist es in unserer Diözese eine gut begründete Praxis, dass Gläubige, die in der Messe zur Kommunion treten, nicht beim konkreten Kommunionempfang abgewiesen werden. Vielmehr sollte der Seelsorger bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit versuchen, auf die Betroffenen zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Hilfen zu suchen, wie sie oben beschrieben sind.

8. Der Blick Jesu – die Leitlinie der Pastoral

Papst Franziskus kommt in seiner Verkündigung immer wieder darauf zu sprechen, wie Jesus den Menschen – jeden Menschen – anblickt, und wie dies auch unser Handeln prägen soll. So betont er in AL: „Erleuchtet durch den Blick Jesu Christi wendet sich die Kirche liebevoll jenen zu, die auf unvollendete Weise an ihrem Leben teilnehmen. Sie erkennt an, dass Gottes Gnade auch in ihrem Leben wirkt, und ihnen den Mut schenkt, das Gute zu tun, um liebevoll füreinander zu sorgen und ihren Dienst für die Gemeinschaft, in der sie leben und arbeiten, zu erfüllen“ (AL 291). Der heiligmäßige Bischof von Regensburg am Anfang des 19. Jahrhunderts, Bischof Johann Michael Sailer (1829 – 32), hat von seinen Seelsorgern auch einen besonderen, zweifachen Blick verlangt: mit einem Auge auf Christus, mit dem anderen Auge auf den Menschen zu schauen. Möge er uns helfen, mit dem rechten Blick des Glaubens und des Herzens das Gute in jedem Menschen zu stützen und den zerbrechlichen Weg des Menschen zu begleiten.

Regensburg, 14. März 2017, Gedenktag der heiligen Mathilde + Rudolf Bischof von Regensburg

Hinweis: In nächster Zeit wird noch ein konkreter Gesprächsleitfaden für Seelsorger und eine Liste von seelsorgerischen Ansprechpartnern erstellt. (CNA Deutsch)

Bischof Fürst: Plädoyer fürs Brückenbauen und für „Qualitätsjournalismus“

Bischof Gerhard FürstVielfältige Brücken zu bauen in einer pluralen Gesellschaft, zwischen verschiedenen Nationalitäten, sozialen Gruppen und auch verschiedenen „Frömmigkeiten“ – das erhofft sich „Medienbischof“ Gebhard Fürst vom laufenden Katholikentag in Regensburg. Der in der Deutschen Bischofskonferenz für Publizistik und Medien zuständige Bischof geht im Gespräch mit Radio Vatikan auch noch einmal auf den Fall Limburg ein: „Was in Limburg geschehen ist, ist nicht von den Medien gemacht, aber die Art und Weise, wie die Medien damit umgegangen sind, muss man auch teilweise kritisch anfragen.“ Fürst plädiert hier für einen differenzierten Blick: Journalisten müssten kritisch sein, aber auch fair, sie sollten gut recherchieren und den Qualitäts- dem Skandaljournalismus vorziehen. (rv)

Vatikan/D: Glückwünsche und Kritik für Erzbischof Müller

Die Ernennung des Regensburger Bischofs Müller zum Nachfolger des US Kardinals William Joseph Levada brachte auf der einen Seite Segenswünsche und Gratulationen, auf der anderen Seite aber auch starke Kritik. Kennt man die Biografie und den Führungsstil des ehemaligen Regensburger Oberhirten, so sind die Reaktionen nicht verwunderlich und waren auch zu erwarten. Papst Benedikt XVI. wird klar vorhergesehen haben, dass sein Neuer Pro-Präfekt der Glaubenskongregation in Deutschland aber auch in der Weltkirche nicht kritiklos in sein neues Amt wechseln würde. Schließlich ist die Kongregation für die Glaubenslehre der Katholischen Kirche kein unwichtiges Dikasterium in der Römischen Kurie und somit der Kirche schlechthin. Der Papsts hatte schon immer eine enge Verbindung zu Müller, der früher Dogmatik-Professor an der Ludwig-Maximilian-Universität in München war.

 

Der neue oberste Glaubenshütter ist in theologischer Hinsicht mit Sicherheit eine sehr gute Wahl, Kritik an seiner Person resultierte meist aus seinem bisherigen Führungsverhalten. Nicht von ungefähr fallen Begriffe wie konservativ und Hardliner wenn es um ihn geht. In seiner knapp zehnjährigen Amtszeit als Diözesanbischof in der Oberpfalz hat Müller unmissverständlich klar gemacht welche Befugnisse ihm als Ordinarius des Bistums zustehen. Bei Priestergehorsam und Begrenzung der Laienorganisationen im Bistum zeigte er seine autoritäre Amtsführung und erhielt mehrfach die Bezeichnung „Unversöhnlicher Bischof“.  Seine Gegner warfen ihm gar fehlende Offenheit, Menschlichkeit und Dialogbereitschaft vor. Als Episkopat wusste er sich zu wehren und hier nicht nur von der Kanzel. Juristische Schritte, im zivilen wie kanonischem Recht, leitet er in seiner Amtszeit vielfach ein, meistens mit Erfolg.

 

 Für seinen neuen Wirkungskreis erhielt Erzbischof Müller viele Glückwünsche:

  • Georg Ratzinger (Papstbruder): „Ich wünsche ihm, dass er die notwendige Zeit der Einarbeitung findet und nicht gleich in stürmische Zeiten hineingeführt wird.“
  • Michael Fuchs (Generalvikar, Regensburg): „Bei aller Freude müssen wir dennoch feststellen, dass das Bistum einen großen Hirten und leidenschaftlichen Seelsorger verliert.“
  • Gloria von Thurn und Taxis (Regensburg): „Ich empfinde ganz große Wertschätzung für den Bischof als Theologen und auch als Führungspersönlichkeit. Die Regensburger weinen ihm mehrere Tränen nach.“
  • Reinhard Kardinal Marx (Erzbischof München und Freising): „Mit unserem MitbruderGerhard Ludwig Müller wird ein weltbekannter und anerkannter Theologe in einer schwierigen Zeit voller Herausforderungen an die Spitze der Glaubenskongregation berufen.“

Andere meldeten sich negativ zu Wort:

  • Hans Küng (Theologe): Konflike in der von Skandalen geschüttelten Kurie und römischen Kirche sind mit Müllers Ernennung vorprogrammiert. Als Präfekt der Glaubenskongregation ist dieser bornierte Scharfmacher fehl am Platz.“
  • Wir sind Kirche (Laienorganisation): „Müllers zehnjährige Amtszeit im Bistum sei von einer Überbetonung des bischöflichen Amtes und der Person des Bischofs gekennzeichnet gewesen.“

 

Die Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX) war Müller in seiner Amtzeit in Regensburg ein Dorn im Auge. Immerwieder hielt die Priesterbruderschaft in Zaitzkofen (Bistum Regensburg) Priesterweihen ab. Hier unterhält die Priesterbruderscahaft ein Internationales Priesterseminar. In diesem Seminar leugnete der umstrittene ultrakonservative Bischof Richard Williamson gegenüber einem schwedischen TV-Reporter den Holocaust. Durch die Regensburger Staatsanwaltschaft wurde damals ein Strafverfahren eingeleitet. Vor einigen Tagen fanden in Zaitzkofen erneut Priesterweihen statt, dabei soll einer der vier illegitim geweihten Bischöfe der Bruderschaft, Alfonso de Galarreta, Müller als Häretiker, also als jemanden, der den wahren Glauben verleugnet bezeichnet haben. Nun ist Erzbischof Müller nicht nur Pro-Präfekt der Glaubenskongregation sondern auch automatisch Pro-Präsident von drei Kommissionen im Vatikan. Eine dieser Kommissionen ist die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“. Sie wurde von Papst Johannes Paul II. am 02.07.1988 eingesetzt um Anhänger von Erzbischof Marcel Lefebvre zur Communio mit Papst und Römisch-Katholischer Kirche zu führen. Mit apostolischem Schreiben “Motu proprio” vom 02.07.2009 hat Papst Benedikt XVI. die Päpstliche Kommission “Ecclesia Dei” dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre unterstellt. Damit ist Müller in seinem neuen Amt wieder mit der Priesterbruderschaft befasst. Wie die Aussage von Bischof de Gallarate unmissverständlich andeutet, wird die Priesterbruderschaft nicht gerade erfreut über Müllers Ernennung sein. Müller stehen hier sicherlich keine leichten Zeiten bevor. Anderseits hat Müller das Rückrad den Vorstellungen und Wünschen von Papst Benedikt XVI. in den Verhandlungen mit der Priesterbruderschaft gerecht zu werden. Schließlich wünscht der Papst die Priesterbruderschaft als Personalprälatur, ähnlich dem Opus Dei, in den Schoß der Kirche zurückzuführen und das Schisma zu beenden.

 

Da der Präfekt der Glaubenskongregation in der Kardinalstradition steht, wird Erzbischof Müller sich bei der nächsten Kardinalsernennung den „Roten Hut“ – die Kardinalswürde erhalten. (vh)

DBK: Viel zu besprechen in Regensburg

Zum ersten Mal seit 15 Jahren treffen sich die deutschen Bischöfe in Regensburg zur Frühjahrsvollversammlung. Bis Donnerstag beraten die 67 Bischöfe und Weihbischöfe über aktuelle Themen aus Kirche und Gesellschaft. Johannes Schröer vom Kölner Domradio wird die Konferenz vor Ort mitverfolgen. Für uns fasst er die Themen zusammen, über die die deutschen Oberhirten beraten werden.

„Ein Schwerpunktthema ist die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses an den theologischen Fakultäten. Diskutiert wird vermutlich auch über den Verkauf des kircheneigenen Weltbild-Verlags, der nach Medienberichten wieder auf dem Prüfstand steht. Ein Zwischenbericht zum Entschädigungsfonds für Heimkinder steht ebenfalls auf der Tagesordnung. Außerdem geht es unter anderem um den weiteren Verlauf des innerkirchlichen Dialogprozesses, der die Kirche aus der Missbrauchs- und Vertrauenskrise herausführen soll."

Zu der Tagung werden auch Nuntius Erzbischof Jean-Claude Périsset und drei Bischöfe aus Indien, Kamerun und Bolivien erwartet.

Ablauf
Das Programm sieht nun folgendermaßen aus: Am Montag ab 18.30 Uhr beginnt die Versammlung mit einem Auftaktgottesdienst im Regensburger Dom St. Peter. Hauptzelebrant ist Erzbischof Robert Zollitsch. Die Regensburger Domspatzen gestalten den Gottesdienst musikalisch. Am Dienstag feiert Reinhard Kardinal Marx mit den Mitgliedern der Vollversammlung und den Gläubigen in der Basilika St. Emmeram die Heilige Messe. Am Mittwoch wird in der Schottenkirche St. Jakob die Heilige Messe gefeiert. Hauptzelebrant ist Karl Kardinal Lehmann. Am Donnerstag feiert Joachim Kardinal Meisner in der Dominikanerkirche St. Blasius mit den Gläubigen den Morgengottesdienst. Am Donnerstag, um 14.00 Uhr, findet die Abschlusspressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz im Priesterseminar Regensburg statt.

Hintergrund
Zur Erinnerung: Das oberste Organ der Bischofskonferenz ist die zwei Mal jährlich tagende Vollversammlung. Die Frühjahrstreffen finden an wechselnden Orten statt, die Herbstvollversammlung tagt stets in Fulda und damit am Grab des „Apostels der Deutschen", des heiligen Bonifatius. (rv)

Vatikan: Das Priestertum in der Theologie Josef Ratzingers

Der neueste Band der Gesammelten Schriften Josef Ratzingers wurde heute im Vatikan von Bischof Gerhard Ludwig Müller vorgestellt. Müller, der der Herausgeber der Schriften ist, erfüllte damit den Wunsch des jetzigen Papstes, der Theologie des Weihesakramentes einen eigenen Band zu widmen. Die wissenschaftlichen Studien, Meditationen und Predigten zum Dienst des Bischofs, Priesters und Diakons im Band 12 der Schriften umfassen einen Zeitrahmen von fast 50 Jahren und reichen vom den Beginn des II. Vatikanischen bis zum Beginn des Pontifikates. Papst Benedikt XVI. sehe in der Verkündigung des allem menschlichen Tun vorausgehenden Wortes Gottes die besondere Aufgabe des bischöflichen und priesterlichen Dienstes, so Müller. (rv)