Wie aus einem Interview der Zeitung "Die Welt" hervorgeht, beabsichtigt der emeritierte Bischof von Augsburg Dr. Walter Mixa seine Rehabilitierung im Vatikan zu erreichen. Unter anderem bezieht sich Dr. Mixa auf den Codex des kanonischen Rechtes (Codex Iuris Canonici – CIC). Im Interview heißt es:
„Mixa sieht sich als Opfer, denn er sei Vertreter einer ‚kultiviert-konservativen’ Richtung im Bistum, die nicht allen gefallen habe. Ferner spekuliert Mixa im Interview, das Kirchenrecht könne ihm zu Hilfe kommen: Canon 125 sehe vor, dass unter Druck vorgenommene Handlungen als nicht geschehen gelten könnten. So könne er – über den päpstlichen Gerichtshof – vielleicht wieder als Bischof zurück nach Augsburg, er würde dies „erwägen und bedenken”.
Der Canon 125 des CIC sagt folgendes aus:
Can. 125-§ 1. Wenn eine Handlung dadurch zustande kommt, dass einer Person von außen her Zwang zugefügt wurde, dem sie auf keine Weise widerstehen konnte, gilt diese Handlung als nicht vorgenommen.
§ 2. Eine Handlung, die aufgrund schwerer, widerrechtlich eingeflößter Furcht oder aufgrund arglistiger Täuschung vorgenommen wurde, ist rechtswirksam, wenn nicht etwas anderes im Recht vorgesehen ist; sie kann aber durch das Urteil eines Richters aufgehoben werden, sei es auf Antrag der geschädigten Partei oder ihrer Rechtsnachfolger, sei es von Amts wegen.
Der Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bestätigte gegenüber Radio Vatikan, dass Papst Benedikt XVI. Bischof Mixa in den nächsten Wochen in Audienz empfangen werde. Es sei aber „nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Papstes noch einmal geändert werde”, so Lombardi weiter.
Ob nun der emer. Bischof Dr. Mixa eine Rehabilitierung seiner Person erreichen wird, muss man abwarten. Ein sexueller Missbrauch ist zwar ausgeräumt, aber nach wie vor stehen Prügelstrafen und Veruntreuung von Stiftungsgeldern im Raum. (vh)