Der deutsche Priester Hans-Peter Fischer ist neuer Richter an der Römischen Rota. An diesem Mittwoch legte der aus dem Erzbistum Freiburg stammende Prälat seinen Amtseid ab. Fischer ist Kirchenrechtler, bisher wirkte der 56 Jahre alte Prälat als Rektor des Camposanto Teutonico im Vatikan, ein Amt, das er bis auf weiteres behält. Die Rota ist eines der drei Gerichte der katholischen Weltkirche, die Zahl der „Uditores“, also Richter, beläuft sich auf 20, ein Richter deutscher Sprache wurde schon längere Zeit gesucht und nun glücklich gefunden. Gudrun Sailer sprach mit Hans-Peter Fischer und fragte ihn zunächst, was ein Richter an der Rota macht.
Fischer: „In erster Linie treffen wir Entscheidungen in Ehenichtigkeitsfällen. Aber ganz konkret kann ich noch gar nicht antworten, weil ich jetzt zunächst eine Einführung in mein Amt bekomme. Der Dekan der Rota gewährt den neuen Rota-Richtern ein halbes bis ein ganzes Jahr, um sich in die Materie einzuarbeiten.”
RV: Sie waren und sind als Rektor des Camposanto Teutonico viel in Kontakt mit Rom-Pilgern und wirkten vorher in Donaueschingen als Pfarrer. Wie wichtig ist die pastorale Erfahrung als Richter in Ehenichtigkeitsverfahren?
Fischer: „Papst Franziskus war das sicher ein Anliegen. Anfangs habe ich mich eher gewehrt (gegen die Berufung an die Rota, Anm.), weil ich meine Stärken mehr in der Pastoral sehe. Aber es ist auch dem Dekan ein Anliegen, mit pastoralem Blick Urteile zu fällen, mit einer Sensibilität, ohne das Recht zu biegen.”
RV: Sie sind nach wie vor Rektor am Camposanto Teutonico und zugleich Kirchenrichter an der Rota – kann man das überhaupt zugleich machen?
Fischer: „Das wird sich jetzt zeigen. Ich bin gerne Rektor am Camposanto, und da noch kein Nachfolger vorgeschlagen ist, möchte ich den Campo nicht im Stich lassen. Die Schwestern und Brüder der Erzbruderschaft, die sich ehrenamtlich enorm engagieren, aber auch die Gemeinschaft im Studienkolleg, die Zusammenarbeit mit dem Görres-Institut, all das ist für mich so wichtig geworden, dass ich diese Gemeinschaft jetzt nicht als Waisen zurücklassen möchte. Wenn ein Nachfolger bestimmt wird, bin ich gerne bereit!“
Die römische Rota übt für die Päpste die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Örtlich ist das Tribunal – wie die übrigen beiden Gerichtshöfe der Weltkirche, die Pönitentiarie und die Apostolische Signatur – im Palazzo della Cancelleria in Rom ansässig. Der mächtige Renaissance-Palast entstand um 1500 als Kardinalswohnsitz und diente später als Amtssitz des Kanzlers, worauf sein heutiger Name verweist. Nach dem II. Vatikanischen Konzil zogen nach und nach Diensteinheiten der Römischen Kurie ein. (rv