Papst Franziskus hat seine Entscheidung zur Causa Limburg getroffen: Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst kehrt nicht in seine Diözese zurück. Das gab der vatikanische Pressesaal an diesem Mittwoch bekannt. Franziskus nahm ein Rücktrittsgesuch des Bischofs an. Zugleich entsandte der Papst den Paderborner Weihbischof Manfred Grothe als Apostolischen Administrator nach Limburg. Zur Begründung hieß es, in der Diözese sei es zu einer Situation gekommen, die „eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes“ durch Bischof Tebartz-van Elst verhindere. Aus den Vatikanangaben geht hervor, dass der Limburger Bischof sein Rücktrittsgesuch bereits im Oktober eingereicht hat, drei Tage vor der Entscheidung des Papstes, ihm eine Auszeit vom Bistum zu gewähren. Laut Kirchenrecht ist ein Bischof gehalten, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn „schwerwiegende Gründe“ ihn an der Ausführung seines Amtes hindern.
Franziskus traf seinen Entschluss nach eingehenden Beratungen mit der Bischofskongregation und der Lektüre des Prüfberichtes einer Kommission der Deutschen Bischofskonferenz. Die Erstellung dieses Berichtes hatte Weihbischof Grothe geleitet. Er präsentiert das Dokument an diesem Nachmittag in Limburg. Erzbischof Robert Zollitsch, der damalige Vorsitzende der Bischofskonferenz, hatte das Papier Anfang März im Vatikan überreicht. Der neue Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx von München, hat die römische Entscheidung am Mittwochmittag in einem Statement in Berlin mit Erleichterung aufgenommen.
Mit Beginn der Sedisvakanz – der Zeit, in der der Bischofsstuhl von Limburg nach Rücktritt unbesetzt ist – erlischt auch das Amt von Generalvikar Wolfgang Rösch, der in der Abwesenheit von Bischof Tebartz-van Elst die Geschäfte geführt hatte. Diözesanadministrator Grothe hingegen bleibt auch während seiner neuen Aufgabe Weihbischof im Bistum Paderborn.
Hier die Pressemitteilung des Heiligen Stuhls zur Entscheidung von diesem Mittwoch in vollem Wortlaut:
Im Hinblick auf die Verwaltung der Diözese Limburg, in Deutschland, hat die Kongregation für die Bischöfe eingehend den Bericht jener Kommission studiert, die nach dem Willen des Bischofs und des Domkapitels eingesetzt wurde, um eingehende Untersuchungen im Hinblick auf die beteiligten Verantwortlichkeiten beim Bau des Diözesanen Zentrums „St. Nikolaus“ vorzunehmen.
Angesichts der Tatsache, dass es in der Diözese Limburg zu einer Situation gekommen ist, die eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes durch S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst verhindert, hat der Heilige Stuhl den mit Datum vom 20. Oktober 2013 durch den Bischof angebotenen Amtsverzicht angenommen und hat einen Apostolischen Administrator ernannt in der Person von S.E. Mons. Manfred Grothe.
Der scheidende Bischof, S.E. Mons. Tebartz-van Elst, wird zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden.
Der Heilige Vater bittet den Klerus und die Gläubigen des Bistums Limburg, die Entscheidung des Heiligen Stuhls bereitwillig anzunehmen und sich darum zu mühen, in ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung zurückzufinden.
Aus dem Vatikan, 26. März 2014 (rv)