Papst Benedikt hat sich am Freitag über die Mißbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen in Deutschland informiert. Er sprach darüber mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Dieser erklärte nach der Audienz, Benedikt habe sich sehr interessiert und gut informiert gezeigt; der Papst stärke der deutschen Kirche im Umgang mit den Fällen den Rücken. Er kenne in Deutschland keine andere Gruppe, die derart klare Richtlinien zum Umgang mit Missbrauch habe wie die katholische Kirche, so Zollitsch. Hier finden Sie das Statement, das Erzbischof Zollitsch vor Journalisten verlas, in vollem Wortlaut.
Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, anlässlich einer Pressekonferenz im Vatikan am Freitag, den 12. März 2010.
Wie jedes Jahr nach der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz habe ich heute Papst Benedikt XVI. zum Gespräch aufgesucht, um ihn über die wichtigsten Themen zu informieren. Dabei habe ich den Heiligen Vater über die in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Fälle pädagogisch übergriffigen Handelns und sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche Deutschlands informiert. Mit großer Betroffenheit und tiefer Erschütterung hat der Heilige Vater meinen Bericht zur Kenntnis genommen. Mir war es wichtig, deutlich zu machen, dass die deutschen Bischöfe zutiefst bestürzt sind über das, was im kirchlichen Raum an Übergriffen möglich war. Bereits vor einigen Wochen habe ich die Opfer um Entschuldigung gebeten, was ich heute noch einmal hier in Rom wiederhole. Den Heiligen Vater habe ich über unsere Maßnahmen informiert. Ich bin dankbar, dass er mich ermutigt hat, die Umsetzung dieses Maßnahmenkatalogs unbeirrt und mutig fortzusetzen:
Wir wollen die Wahrheit aufdecken und eine ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme, auch wenn uns Vorfälle gemeldet werden, die schon lange zurückliegen Die Opfer haben ein Recht darauf.
Wir werten die von uns 2002 verabschiedeten „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ aus. Kein Land hat solche Leitlinien. Sie sagen den Opfern und ihren Angehörigen eine menschliche, therapeutische und seelsorgliche Hilfe zu, die individuell angepasst ist. In jedem Bistum gibt es Ansprechpartner, an die man sich wenden kann. Wir überprüfen derzeit, wie ihre Auswahl noch verbessert werden kann.
Außerdem stärken wir die Prävention. Wir fordern die Gemeinden und besonders die Verantwortlichen in unseren Schulen und der Jugendarbeit auf, eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens zu pflegen. Ich bin dankbar, dass die Bundesfamilienministerin und die Bundesbildungsministerin zu einem großen Runden Tisch aller gesellschaftlich relevanten Gruppen für den 23. April 2010 nach Berlin eingeladen haben, um das Problem sexuellen Missbrauchs – nicht zuletzt auch im Blick auf mögliche Präventionsmaßnahmen – anzugehen. Die Bischofskonferenz ist selbstverständlich dabei. Diesen großen Runden Tisch hatte ich in einem Zeitungsinterview vor zwei Wochen angeregt.
In einem vierten Punkt unserer Maßnahmen geht es um die Verantwortung, die wir wahrnehmen. Dazu haben wir den Bischof von Trier, Bischof Dr. Stephan Ackermann, als besonderen Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs berufen. Der Heilige Vater hat diese Entscheidung ebenfalls sehr begrüßt.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich unterstreichen: Wir stellen uns unserer Verantwortung und können keinen der geschehenen Fälle entschuldigen. Wohl aber erfahren wir in Deutschland derzeit von einer Vielzahl von pädagogisch übergriffigen Handlungen und Missbrauchsfällen aus der Vergangenheit weit über den Raum der katholischen Kirche hinaus. Das bestärkt uns Bischöfe, das Gespräch zu Aufklärung und Prävention mit möglichst vielen Akteuren des gesellschaftlichen Handelns zu suchen.
Dazu gehört auch die Unterstützung der Kirche bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Wir fordern Geistliche und Angestellte unserer Kirche sowie Ehrenamtliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen. Wir informieren von uns aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Da die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird, stelle ich nochmals klar: Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Ich bin Papst Benedikt XVI. dankbar, dass er das entschiedene Handeln der Deutschen Bischofskonferenz nachdrücklich positiv unterstützt. Er ermutigt uns, den eingeschlagenen Weg der lückenlosen und zügigen Aufklärung konsequent fortzusetzen. Insbesondere bittet er darum, dass wir die Leitlinien kontinuierlich anwenden und da – wo notwendig – verbessern. Papst Benedikt XVI. hat ausdrücklich unseren Maßnahmenplan gewürdigt. Aus dem heutigen Gespräch gehe ich gestärkt hervor und bin zuversichtlich, dass wir auf dem Weg vorankommen, die Wunden der Vergangenheit zu heilen. (rv)