Eine Flugbegleiterin der Airline British Airways hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof das Recht zugesprochen bekommen, während der Arbeit ein Kreuz um den Hals tragen zu dürfen. Das gab das Gericht an diesem Dienstag bekannt. Der Staat habe nicht das Nötige unternommen, um die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz ausreichend zu schützen, urteilten die Richter.
Nadia Eweida war 2006 von ihrem Arbeitgeber verboten worden, ein Kreuz als Zeichen ihres Glaubens zur Uniform der Flugbegleiterinnen zu tragen. Als sie sich weigerte, war sie entlassen worden. Gegen diese Entlassung hatte sie geklagt. In Großbritannien war ihr zunächst nicht Recht gegeben worden, weswegen sie vor den Menschenrechtsgerichtshof zog. Das Urteil stellt nun fest, dass das Verbot das Recht auf freie Religionsausübung verletze.
Reaktion der anglikanischen Kirche
Die anglikanische Kirche hat bereits auf das Urteil reagiert: Der anglikanische Erzbischof von York, John Sentamu, hat das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Religionsfreiheit kritisiert. Alle Christen sowie Gläubige anderer Religionen sollten die Freiheit haben, religiöse Symbole zu tragen, „ohne deshalb diskriminiert zu werden“, sagte er am Dienstag in York. „Ob Menschen ein Kreuz tragen oder zusammen beten, sollte nichts sein, worüber Gerichte zu entscheiden haben“, betonte Sentamu.
Unternehmen und Politik
Zwischenzeitlich hatte British Airways die Vorschriften für Uniformen so geändert, dass sie ein Tragen von Kreuzen zulassen. Auch Premierminister David Cameron hatte im Parlament versprochen, Gesetze so zu modifizieren, dass sie nicht gegen das Tragen von religiösen Symbolen angewendet werden könnten.
Eine ähnlich gelagerte Klage einer weiteren Britin, Shirley Chaplin, wurde hingegen abgewiesen. Frau Chaplin war ebenfalls von ihrem Arbeitgeber das Tragen eines Kreuzes verboten worden, in ihrem Fall ging es aber um Sicherheits- und Gesundheitsregeln, die in dem Krankenhaus gelten, in dem sie arbeitet. (rv)