Ein weiterer Schritt der Kurienreform: In einem neuen Erlass regelt Papst Franziskus die Zuständigkeiten für wirtschaftliche und finanzielle Belange am Heiligen Stuhl genauer. Der vatikanische Pressesaal veröffentlichte das am 4. Juli unterzeichnete Motu Proprio an diesem Samstag. Ziel ist die strikte Trennung zwischen der Verwaltung der Güter einerseits und der Kontrolle und Aufsicht über diese Verwaltung andererseits, heißt es in einer begleitenden Erklärung. Damit sind besonders die 1967 gegründete vatikanische Güterverwaltung APSA und das neue Wirtschaftssekretariat bezeichnet. Franziskus hatte diese Überwachungsbehörde 2014 ins Leben gerufen, zeitgleich mit dem Wirtschaftsrat und dem Amt des Generalrevisors. Die vorläufigen Statuten aller drei Organismen wurden im Februar 2015 gebilligt. Die Erfahrungen der Zwischenzeit hätten das neue „Motu Proprio über die Zuständigkeiten in wirtschaftlich-finanziellen Belangen“ nötig gemacht, steht in dem Erlass.
Das Wirtschaftssekretariat mit seinen beiden Abteilungen ist für die Kontrolle und Aufsicht der APSA zuständig, heißt es eingangs. Das bedeutet unter anderem, es erlässt Vollstreckungsdekrete, erstellt die Jahresbilanzen und Budgets der APSA, gibt der Güterverwaltung Empfehlungen und schreibt Korrekturmaßnahmen vor, wenn dem Vermögen Schaden droht. Bei Bedarf kann das Wirtschaftssekretariat den Generalrevisor ins Feld schicken. Außerdem erstellt es Richtlinien zur Durchführung von Vergabeverfahren für Bauprojekte und Ähnliches und verwaltet die wirtschaftlichen Aspekte des am Vatikan beschäftigten Personals, außer die materielle Auszahlung der Gehälter. Diese liegt weiterhin bei der APSA, während das Wirtschaftssekretariat die Höhe der Gehälter errechnet.
Die Güterverwaltung APSA ist weiterhin für die beweglichen und unbeweglichen Güter des Heiligen Stuhles zuständig, also für Gelder und Immobilien. Sie erwirbt Güter und Dienstleistungen externer Lieferanten für sich selbst und die Behörden des Heiligen Stuhles, bezahlt sie und legt die Originalrechnungen in einer nach Behörden getrennten Buchhaltung vor. Die Bilanz der APSA muss von jener der einzelnen Behörden getrennt werden, alle Bilanzen jedoch müssen den Richtlinien des Wirtschaftssekretariats gehorchen. Neu ist, dass die APSA wieder die Lieferung administrativer und technischer Dienste für den Betrieb der Kurienbehörden übernimmt. Franziskus streicht daher den betreffenden Absatz 17 aus den vorläufigen Statuten des Wirtschaftssekretariates, der diese Tätigkeit dem Sekretariat zugeschlagen hatte.
Die zeitlichen Güter der Kirche haben bestimmte Ziele, schreibt der Papst im ersten Satz des neuen Motu Proprio: Sie sind dazu bestimmt, die Verehrung Gottes zu fördern, die „ehrliche Unterstützung des Klerus“, das Apostolat und die Werke der Nächstenliebe, „besonders im Dienst an den Armen“. Die Verwaltung von kirchlichem Vermögen müsse diesen Zielen immer untergeordnet sein. (rv)