Kardinal Eijk: Die Quelle der Verwirrung ist „Amoris Laetitia „

Der niederländische Kardinal Willem Jacobus Eijk (64) stellt sich offen auf die Seite der „Dubia-Kardinäle“.

Kardinal Eijk ist Arzt und Theologe mit Erfahrungen in der Bioethik. Als Erzbischof von Utrecht (seit 2008) und Präsident der Bischofskonferenz der Niederlande ist er bekannt, für klare Worte. So hat er die Thesen der Gemeinschaft für die Geschiedenen und Wiederverheirateten vor, während und nach den beiden Bischofssynoden über die Familie (2014, 2015) abgelehnt.

Zu Beginn der zweiten Sitzung der Synode war er einer von dreizehn Kardinälen, die Papst Franziskus einen Brief schrieben und ihn aufforderten, die Freiheit und Korrektheit der synodalen Diskussion zu gewährleisten. Franziskus war wütend darüber.

Eijk ist ein entschiedener Kritiker der Verwirrung „Amoris Laetitia“. Das wird deutlich in einem Interview, dass er Lorenzo Berrocchi in der März-Ausgabe des italienischen Magazins „il timone“ gegeben hat.

Der folgende Auszug des Interviews erschien in „L Espresso“ (von Sandro Magister):

„Frage: Eminenz, was denken Sie über die kontroverse Frage des Zugangs zu den Sakramenten für geschiedene und wiederverheiratete Paare?

Antwort: Die Frage, ob die sogenannten Geschiedenen und Wiederverheirateten die sakramentale Absolution empfangen dürfen und damit die Eucharistie, bricht die Kirche auseinander. Auf allen Ebenen, unter Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Laien, begegnet man einer manchmal heftigen Debatte. Die Quelle der Verwirrung ist die postsynodale Ermahnung „Amoris Laetitia“, geschrieben von Papst Franziskus am Ende der Synoden der Familie von 2014 und 2105.
Diese Verwirrung betrifft vor allem Nummer 305 der Ermahnung. Man stellt fest, dass einige Bischofskonferenzen pastorale Regeln eingeführt haben, die beinhalten, dass die geschiedenen und wiederverheirateten Personen unter einer Reihe von Bedingungen und nach einer pastoralen Prüfung durch den Priester, der sie begleitet, zur Gemeinschaft zugelassen werden können. Andere bischöfliche Konferenzen schließen dies jedoch aus. Aber was an Ort A wahr ist, kann an Ort B nicht falsch sein. Diese verschiedenen Interpretationen der Ermahnung, die sich auf Fragen der Lehre beziehen, führen bei den Gläubigen zur Verwirrung. Ich würde mich also freuen, wenn der Papst in dieser Hinsicht Klarheit schaffen würde, vorzugsweise in Form eines magistratischen Dokuments.
Ich selbst habe an beiden Synoden über die Familie teilgenommen und argumentiere, dass man Geschiedenen, die standesamtlich wieder geheiratet haben, nicht den Empfang der Kommunion erlauben kann. Ich habe das auch in einem Aufsatz für das Buch getan, das Beiträge von elf Kardinälen enthält und zwischen den beiden Synoden veröffentlicht wurde.

 Frage: Können sie kurz erklären, was ihre Position ist?

Antwort: Jesus selbst sagt, dass die Ehe unauflöslich ist. Im Matthäusevangelium (19,9; vgl. 5,32) scheint er eine Ausnahme zuzulassen, was bedeutet, dass man seine Frau „im Falle der unehelichen Vereinigung“ zurückweisen kann. Nichtsdestoweniger ist die Bedeutung des griechischen Wortes „porneia „Unverhohlene Einheit“, „hier übersetzt als“ uneheliche Vereinigung „, ist ungewiss: Es bedeutet höchstwahrscheinlich eine Vereinigung, die wegen einer Ehe zwischen verbotenen Verwandtschaftsgraden inzestuös ist (vgl. Lev 18: 6-18; Apg 15: 18-28).
Das tiefere Argument ist, dass man den Geschiedenen und Verheirateten die Kommunion nicht auf der Grundlage einer Analogie zwischen der Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau und zwischen Christus und der Kirche erlauben darf (Eph 5: 23-32). Die Beziehung zwischen Christus und der Kirche ist eine totale gegenseitige Selbstspende. Die totale Spende Christi an die Kirche geschieht in der Spende seines Lebens am Kreuz. Diese Gesamtspende wird im Sakrament der Eucharistie präsent sein.

Deshalb muss derjenige, der an der Eucharistie teilnimmt, bereit sein, sich selbst ganz zu schenken, was Teil der totalen Hingabe der Kirche an Christus ist. Wer sich nach einer standesamtlichen Trauung scheiden lässt und wieder heiratet, während die erste Ehe nicht für null erklärt wird, verstößt gegen das gegenseitige Gesamtgeschenk, das diese erste Ehe mit sich bringt. Die Verletzung des Gesamtgeschenks der ersten Ehe, das noch als gültig anzusehen ist, und das Fehlen des Willens, dieses Gesamtgeschenk zu halten, macht die betreffende Person unwürdig, an der Eucharistie teilzunehmen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Geschiedenen und Wiederverheirateten an den liturgischen Feiern einschließlich der Eucharistie teilnehmen können, ohne die Kommunion zu empfangen, und dass die Priester sie pastoral begleiten kann.

In dem Fall, in dem sich die Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht trennen können, zum Beispiel wegen ihrer Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die beiden angehören, können sie nur unter Erfüllung der genannten Bedingungen zur Kommunion oder zum Bußsakrament zugelassen werden, in Nummer 84 von „Familaris Consortio“ und in Nr. 29 von „Sacramentum Caritatis“. Eine dieser Bedingungen ist, dass beide entschließen müssen, als Bruder und Schwester zu leben, was bedeutet, sexuelle Beziehungen zu beenden.“

Kardinal Eijks Äußerungen klingen wie ein Hilfeschrei an das Welt-Episkopat. Nachdem er Anfang Januar in der niederländischen Presse seine Bedenken gegen „Amoris Laetitia geäußert hatte, meldet er sich nun auch in der italienischen Presse mit der Ermahnung:

„Was an Ort A wahr ist, kann an Ort B nicht falsch sein“!

(vh)

Italien: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

Radio Vatikan berichet unter Berufung auf „Vatican Insider“:

„Im Bistum Rom können wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Einzelfällen die Kommunion empfangen. Das geht aus Richtlinien von Kardinalvikar Agostino Vallini zur Anwendung des päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“ hervor, aus denen das Internetportal „Vatican Insider“ am Samstag zitierte. Hierbei müssten die Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden, so Vallini. Katholiken, die nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet haben, könnten dies jedoch nicht als Recht einfordern. Franziskus habe in seinem Schreiben keineswegs gesagt, wiederverheiratete Geschiedene müssten die Kommunion bekommen. Er habe nur nicht ausgeschlossen, dass dies in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich sei, betonte der Kardinal.

Die Aussagen Vallinis stammen laut „Vatican Insider“ aus einem Vortrag, den er bereits im September vor Priestern seines Bistums gehalten hatte. Vallini ist der Stellvertreter von Papst Franziskus als Bischof von Rom.“ (rv)

Kasper: „Höhere Gerechtigkeit“ für Wiederverheiratete

Kardinal Walter Kasper„Die Frage der Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten ist kein neues und kein nur deutsches Problem.“ Das schreibt Kardinal Walter Kasper in einem Aufsatz, den die Zeitschrift „Stimmen der Zeit“ an diesem Donnerstag veröffentlicht hat. Der frühere Leiter des vatikanischen Ökumenerates widerspricht dem Eindruck, dass diese Frage der Wiederverheirateten im Mosaik der kirchlichen Ehe- und Familienpastoral nur ein ganz kleines Steinchen wäre.

„Die Diskussion um diese Frage wird international seit Jahrzehnten geführt“, schreibt Kasper: Auch Johannes Paul II. habe schon „von einer schwierigen und kaum lösbaren Frage“ gesprochen. Das „Problem so vieler Gläubigen“ brenne „vielen Seelsorgern und Beichtvätern, Theologen und Bischöfen auf der Seele“. Kasper wörtlich: „Es war darum zu erwarten, dass die Frage im Vorfeld und während der Außerordentlichen Bischofssynode 2014 neu aufgeflammt ist und kontrovers diskutiert wurde“. Die bevorstehende Ordentliche Bischofssynode vom Herbst 2015 solle diese Frage nun „abschließend beraten und sie dem Papst zur Entscheidung vorlegen“, so Kasper.

„Schmerzlicher, aber heilsamer Prozess der Klärung“

Was den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, geht Kardinal Kasper zunächst auf die geistliche Kommunion ein, die ihnen – anders als die Kommunion von Brot und Wein – auch nach heutigem Kirchenrecht erlaubt bleibt. Doch Kasper gibt zu bedenken, dass die geistliche Kommunion „keine alternative Form zur sakramentalen Kommunion“ sei, „sondern wesentlich auf die sakramentale Kommunion bezogen“. Das mache „die Anwendung auf die Situation der wiederverheiratet Geschiedenen problematisch“ und führe letztlich „in eine theologische Sackgasse“. Ähnlich skeptisch äußert er sich über Anleihen aus der Praxis der orthodoxen Kirchen.

Stattdessen wirbt er „für eine Erneuerung der via paenitentialis“ der alten Kirche. „Gemeint ist nicht die Ableistung von Bußauflagen, sondern der schmerzliche, aber heilsame Prozess der Klärung und der Neuausrichtung nach der Katastrophe einer Scheidung, der in einem geduldig hinhörenden und klärenden Gesprächsprozess von einem erfahrenen Beichtvater begleitet wird“, so Kasper. Dieser Prozess solle „bei dem Betroffenen zu einem ehrlichen Urteil über seine persönliche Situation führen, in dem auch der Beichtvater zu einem geistlichen Urteil kommt, um von der Vollmacht zu binden und zu lösen in einer der jeweiligen Situation angemessenen Weise Gebrauch machen zu können“. Das geschehe „in schwerwiegenden Fragen nach alter kirchlicher Praxis unter der Autorität des Bischofs“. Der Kardinal betont, bei dieser Binde-und-Löse-Vollmacht gehe es keineswegs um eine „billige Pseudogerechtigkeit“ oder eine „Außerkraftsetzung des Rechts“, „sondern um die höhere Gerechtigkeit“.

Natürlich bedeute sein Vorschlag auch keineswegs „eine Vergebung ohne Umkehr“, beteuert Kardinal Kasper: „Das wäre in der Tat theologischer Unsinn.“ Der oder die Beichtende müsse „Reue und den Willen“ zeigen, „in der neuen Situation nach besten Kräften gemäß dem Evangelium zu leben“. Kasper fährt fort: „Gerechtfertigt wird in der Lossprechung nicht die Sünde, sondern der umkehrwillige Sünder. Die sakramentale Kommunion, zu der die Lossprechung wieder berechtigt, soll dem Menschen in einer schwierigen Situation die Kraft geben, um auf dem neuen Weg durchzuhalten. Gerade Christen in schwierigen Situationen sind auf diese Kraftquelle angewiesen“. Eine solche „Erneuerung der kirchlichen Bußpraxis“ könnte nach Kaspers Dafürhalten „über den Bereich der wiederverheiratet Geschiedenen hinaus Signalwirkung haben für die notwendige Erneuerung der in der gegenwärtigen Kirche in beklagenswerter Weise so darniederliegenden kirchlichen Bußpraxis“.

Unauflöslichkeit „nicht fundamentalistisch auslegen“

Der emeritierte deutsche Kurienkardinal hatte im Frühjahr 2014 den synodalen Prozess zur Neuordnung der Ehe- und Familienseelsorge auf die Bitte von Papst Franziskus hin mit einem Grundlagen-Vortrag eröffnet. In diesem Text mit dem Titel „Das Evangelium von der Familie“ wurde die Frage des kirchlichen Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen bereits angesprochen. Vorschläge Kaspers stießen bei einem Teil der Synodenväter im Oktober 2014 auf deutlichen Widerspruch.

In dem an diesem Donnerstag erschienenen Aufsatz nun betont der Kardinal mit Blick auf die Ehe: „Grundlegend ist das Wort Jesu, dass der Mensch nicht trennen darf, was Gott verbunden hat.“ Das sei schon zur Zeit Jesu selbst „anstößig“ gewesen. „So wenig wie damals dürfen wir heute das Wort Jesu durch Anpassung an die Situation entschärfen.“ Allerdings dürfe es auch „nicht fundamentalistisch ausgelegt werden“. Kasper schreibt wörtlich: „Es gilt seine Grenze wie die Weite auszuloten, es im Ganzen der Botschaft Jesu zu verstehen und ihm treu zu bleiben, ohne es zu überdehnen.“ Schon in der Urkirche habe es daher durchaus eine „flexible pastorale Praxis mancher Ortsgemeinden“ gegeben.

Der Bund kann auch scheitern

Das Zweite Vatikanische Konzil habe die Ehe unter Berufung auf den Epheserbrief „als sakramentales Abbild des Bundesverhältnisses von Christus und der Kirche gedeutet“. Das sei „eine großartige und überzeugende Konzeption“, urteilt Kasper. „Sie darf jedoch nicht zu einer lebensfremden Idealisierung führen.“ Die christliche Ehe sei „ein großes Geheimnis in Bezug auf Christus und die Kirche“, könne dieses Geheimnis aber „im Leben nie ganz, sondern immer nur gebrochen verwirklichen“. Das könne bis zum Scheitern der Ehe gehen; Scheitern gehöre übrigens „auch zur biblischen Theologie des Bundes“, wie etwa im Buch Hosea deutlich werde. „Eine realistische Theologie der Ehe muss dieses Scheitern ebenso wie die Möglichkeit der Vergebung bedenken“, so Kasper. Auch im menschlichen Scheitern bleibe „die Verheißung der Treue und des Erbarmens Gottes bestehen“.

„In diesem Sinn wird die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe neu aktuell“, fährt der Kardinal fort: „Sie ist kein bloßes Ideal. Gottes Ja-Wort bleibt bestehen, auch wenn das menschliche Ja-Wort schwach oder gar gebrochen wird… Das von Gott selbst geknüpfte Eheband zerbricht nicht, auch wenn die menschliche Liebe schwächer wird oder gar ganz erlischt.“ Auf Gottes Barmherzigkeit sei „Verlass, wenn nur wir uns auf sie verlassen“. (rv)

Debatte über Ehe und Familie

HochzeitIn den italienischen Medien ist eine Debatte über die Themen der bevorstehenden Bischofssynode im Gang. Im Oktober tritt im Vatikan eine Synode zum Thema Ehe und Familie zusammen, ein Jahr darauf – im Oktober 2015 – sollen auf einer weiteren Synode auch konkrete Schlußfolgerungen gezogen werden. Die Debatte in italienischen Medien, an der sich auch Kardinäle beteiligen, dreht sich vor allem um die Frage, ob Menschen, die nach einer Scheidung wieder heiraten, zur Kommunion zugelassen werden dürfen. Das ist ihnen nach jetzigem Kirchenrecht verwehrt. Ein Nein zur Wiederzulassung sagen nach Medienberichten fünf Kardinäle in einem Buch, das am 1. Oktober in Italien und den USA veröffentlicht wird: Es sind die Kardinäle Gerhard Ludwig Müller, Raymond Leo Burke, Walter Brandmüller, Velasio De Paolis und Carlo Caffarra. Müller ist Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation.

Der frühere Präsident des vatikanischen Ökumene-Rats, Kardinal Walter Kasper, mahnt in der Tageszeitung „Il Mattino“, es dürfe auf der Synode keinen „ideologischen Krieg“ geben. Kasper wörtlich: „Die Lehre der Kirche steht gar nicht zur Debatte, aber sie lässt sich vertiefen, sie ist nicht abgeschlossen.“ Es gehe um die „Anwendung der Lehre auf komplizierte Situationen“. „Zielscheibe von Polemiken“ sei gar nicht er, sondern letztlich Papst Franziskus. Kardinal Kasper hofft, „dass die Synode zu einem ernsthaften und ruhigen Meinungs- und Gedankenaustausch führen wird“. (rv)

D: Handreichung zu wiederverheirateten Geschieden sorgt für Diskussion

EB_Freiburg_LogoEine Handreichung des Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg sorgt für Aufsehen: Unter dem Titel „Menschen begleiten – auch beim Scheitern von Ehen" geht das Papier auf den kirchlichen Umgang mit Katholiken ein, die nach einer zivil geschiedenen Ehe ein zweites Mal geheiratet haben. Die Handreichung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Seelsorger solche Menschen zu den Sakramenten und kirchlichen Ämtern zulassen können. „Das Sakrament der Ehe bleibt jedoch unangetastet", erklärte Bistumssprecher Robert Eberle am Montag.

Reaktion aus dem Vatikan
Vatikansprecher Federico Lombardi warnte indes vor Sonderwegen bei der Familienpastoral. In dieser Frage sei ein einheitliches Vorgehen der Kirche notwendig, betonte Lombardi auf Anfrage an diesem Dienstag. Wörtlich sagte er: „Sonderlösungen vonseiten einzelner Personen oder örtlichen Stellen laufen Gefahr, Verwirrung zu stiften." Bei der Freiburger Initiative für wiederverheiratete Geschiedene handle sich nicht um eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz oder des Freiburger Erzbischofs. Eine Sonderbischofssynode zur Familienpastoral werde sich im Oktober 2014 im Vatikan mit diesem Thema befassen, hob der Sprecher hervor

Erläuterungen aus Freiburg
Wie der Rektor des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle, in Freiburg betonte, hatten an der Handreichung auch Theologen mitgearbeitet.

„Ich denke, die Sakramentenpastoral wollen wir gerade nicht verändern. Uns geht es darum, mit diesen Menschen Wege gehen zu können. Selbstverständlich haben wir uns im Pastoralrat in verschiedenen Formen auch beraten lassen durch die wissenschaftliche Seite. Was aber jetzt speziell die Handreichung will, ist dies, für die konkrete Pastoral Wege aufzuzeigen."

Eine Aufweichung geltender theologischer Grundsätze will der der Seelsorger mit der pastoralen Handreichung nicht verbunden sehen.

„Ganz wichtig ist natürlich, dass wir die Theologie nicht verändern, dass es sozusagen grundsätzlich nicht möglich ist, aber in der konkreten Situation, nach Prüfung auch der verschiedenen Faktoren durchaus möglich sein kann, dass jemand eine Gewissensentscheidung fällt, die Sakramente zu empfangen. Und dies ist dann auch zu respektieren."

Das Papier benennt unter anderem Voraussetzungen, damit Wiederverheiratete künftig an den Sakramenten teilnehmen können. Wie das im Alltag der Seelsorge aussehen könnte, schildert Domdekan Möhrle so:

„Iich könnte mir vorstellen, dass ein wiederverheiratetes Paar in einer gewissen Versöhntheit auch mit der bisherigen Lebensgeschichte leben kann, also dass es wirklich der ganz tiefe Wunsch ist, sein eigenes Leben, das Leben miteinander aus dem Glauben zu gestalten, und dass von daher nach Abwägung aller Umstände auch in einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger beziehungsweise Pfarrer die Erkenntnis reift, dass in dieser konkreten Situation ein Zugang zu den Sakramenten stimmig ist." (rv)

Kardinal Ratzinger: Warum wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion dürfen

Zur Vollversammlung des Päpstlichen Familienrates veröffentlicht die Vatikanzeitung Osservatore Romano einen kaum bekannten Text des heutigen Papstes zum Thema Seelsorge für Geschiedene und Wiederverheiratete. Darin geht er konkret auf Einwände gegen die kirchliche Vorschrift ein, dass Geschiedene, die eine neue Ehe eingegangen sind, nicht zur Kommunion gehen dürfen. Das Thema hat vor allem die deutschsprachige Kirche in den letzten Jahrzehnten immer wieder beschäftigt und war zuletzt beim Papstbesuch in Deutschland wieder benannt worden. Den Essay hatte Kardinal Joseph Ratzinger 1998 als Vorwort zu einem vom Vatikan veröffentlichten Buch beigesteuert; an diesem Mittwoch hob ihn der „Osservatore Romano", zusammen mit einem Papst-Text zum selben Thema, auf die Doppelseite im Innenteil.

Unauflöslichkeit
Detailliert geht der damalige Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation auf Kritik am Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene ein. Als erstes widerspricht er der Ansicht einiger Exegeten, gar so streng habe es Jesus mit der Unauflöslichkeit der Ehe gar nicht gemeint. „Das Lehramt betont …, dass sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit," so der heutige Papst. Ähnlich sieht es für Ratzinger zweitens bei einem Blick auf die Kirchenväter aus: Auch hier stellt er fest, dass es „einen klaren Konsens der Väter bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe" gibt und dass „die Kirche der Väterzeit Ehescheidung und Wiederheirat eindeutig ausschließt". Das wiegt aus seiner Sicht schwerer als Hinweise darauf, dass einige der Kirchenväter „auf der pastoralen Ebene eine gewisse Flexibilität mit Rücksicht auf schwierige Einzelsituationen toleriert" haben.

Praxis der Ostkirchen
Dem damaligen Kardinal ist zwar klar, dass die von Rom getrennten Ostkirchen unter Berufung auf „einen Strang der patristischen Tradition … in gewissen Fällen eine Zweit- und auch eine Drittehe erlauben". Doch diese Praxis ist für ihn „die Folge eines komplexen historischen Prozesses, einer immer liberaleren – und sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden – Interpretation einiger dunkler Vätertexte". Sie könne „von der katholischen Kirche aus lehrmäßigen Gründen nicht übernommen werden". Zumal in dieser Frage die katholische Lehre „die ursprüngliche Auffassung der Väter" wiedergibt.

Der Gewissen der Einzelnen
Aber darf denn die Kirche in einem so delikaten Bereich „nur auf rechtliche Normen verweisen", ohne „auch das Gewissen der einzelnen (zu) achten und (zu) tolerieren"? Das ist der dritte Einwand, dem sich der Essay von Joseph Ratzinger stellt. „Vor allem in der Frage des Sakramentenempfangs solle die Kirche hier Schritte setzen und den betroffenen Gläubigen nicht nur Verbote vorhalten", zitiert er die Kritiker. Seine Replik: „Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen." Allerdings dürfe sie prüfen, „welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe als unauflöslich im Sinne Jesu betrachtet werden kann". Wiederverheiratete Geschiedene, die ihre frühere Ehe als nicht gültig ansehen, sollten sich auf jeden Fall an das kirchliche Ehegericht wenden, statt sich sozusagen selbst freizusprechen. Aber wenn das Ehegericht ein Fehlurteil spricht? Dann könnte es allerdings sein, so Kardinal Ratzinger, dass Gläubige sich nicht daran halten müssten: „Diese Frage bedarf aber weiterer Studien und Klärungen."

Die Tradition des Konzils
Alles zu „legalistisch", ja „vorkonziliar"? Was ist denn, wenn eine Ehe sozusagen stirbt, weil „das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten" reißt? Der heutige Papst zeigt zunächst, dass das Konzil, an dem er als theologischer Berater teilgenommen hat, keineswegs mit „der traditionellen Eheauffassung gebrochen" hat: Wenn es zum Beispiel statt von einem Ehevertrag von einem Bund spricht, dann „darf dabei nicht vergessen werden, dass auch im Bund das Element des Vertrags enthalten" sei. „Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht", befindet der Präfekt der Glaubenskongregation. Und „wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, dass eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten."

Pastoral und Praxis
Der Essay geht fünftens auch auf den Vorwurf ein, die Haltung der Kirche sei heutzutage schwer verständlich, „nicht pastoral" und nicht barmherzig genug. „Gewiss ist es schwierig, dem säkularisierten Menschen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen", räumt Ratzinger ein. „Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen." Immerhin bemühe sich die Kirche doch in letzter Zeit deutlich darum, „die Forderungen der Wahrheit mit jenen der Liebe (zu) verbinden". „Wenn früher bei der Darlegung der Wahrheit vielleicht gelegentlich die Liebe zu wenig aufleuchtete, so ist heute die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren." Letztlich könne doch „nur das Wahre … letzten Endes auch pastoral sein". (rv)

D: Wiederverheiratete, „eine Frage der Barmherzigkeit“

Es ist für ihn eine „Frage der Barmherzigkeit": Der Freiburger Erzbischof, Robert Zollitsch, rechnet mit Reformen im Umgang der Kirche mit Menschen, die geschieden und wiederverheiratet sind. Der Wochenzeitung „Die Zeit" sagte er wenige Wochen vor dem Papstbesuch in Deutschland – und auch in Freiburg – wörtlich: "Wir stehen ja ganz allgemein vor der Frage, wie wir Menschen helfen, deren Leben in wichtigen Dingen unglücklich verlaufen ist. Dazu gehört auch eine gescheiterte Ehe."

„Darüber werden wir in nächster Zeit intensiv sprechen", so Zollitsch. Und er zeigt sich überzeugt, dass die katholische Kirche in den nächsten Jahren in dieser Frage weiterkomme. Der Erzbischof bezieht sich in dem Interview auch auf Bundespräsident Christian Wulff, der als Katholik geschieden ist und wieder geheiratet hat: Wulff sei ein Katholik, der „seinen Glauben lebt und darunter leidet, wie die Situation ist".

„Erzbischof Zollitsch hat in keiner Weise die Unauflösbarkeit der Ehe in Frage gestellt. Das steht auch überhaupt nicht zur Disposition, das ist in der katholischen Kirche selbstverständlicher Bestandteil ihres Glaubens."

Darauf weist der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hin. Er hat gerade ein Buch zum Thema geschrieben – der Titel: „Chancen zur Versöhnung"… mit Fragezeichen. Im Gespräch mit dem Kölner Domradio meint er:

„Was Erzbischof Zollitsch angemahnt hat, ist ein barmherziger Umgang mit denjenigen Christen, die in ihrer ersten Ehe gescheitert sind, vielleicht auch schuldlos verlassen wurden, und die nun aus Gründen, die sie in ihrem Gewissen, in der Deutung ihrer Lebenserfahrung verantworten können, ein zweites Mal geheiratet haben, vielleicht auch um Verantwortung für den Partner und Kinder, die in dieser zweiten Ehe leben, zu übernehmen."

Diese Christen sind von Sakramenten ausgeschlossen. Überdies, und das ist weniger bekannt, sind sie auch mit anderen Kirchenstrafen belegt: Sie dürfen zum Beispiel kein kirchliches Amt übernehmen, im Pfarrgemeinderat oder als Lektor. Bei einem kirchlichen Dienstherrn müssen sie sogar die Kündigung befürchten.

„Da lautet der Vorstoß nun, dass diese kirchenrechtlichen Disziplinarmaßnahmen, die die Kirche bisher für unabdingbar hält, überprüft werden und dass man einen anderen Weg geht, der barmherziger ist und der auch mehr dem Wesen der Eucharistiefeier entspricht, die ja nicht nur eine Anerkennung für tadelloses Verhalten darstellt, auch nicht nur die Dankesfeier der Erlösten ist, sondern gleichzeitig auch selbst sündenvergebende Kraft hat: der ausgestreckte Arm der Liebe Gottes, den er auch den Sündern hinhält, so dass auch die wiederverheirateten Geschiedenen an der Eucharistiefeier teilnehmen könnten. Dadurch würde deutlich, dass die Kirche auch Versöhnungsgemeinschaft ist."

Das ist sie allerdings auch jetzt schon. So besteht etwa unter kirchenrechtlich genau umrissenen Bedingungen die Möglichkeit abzuklären, ob die Ehe wirklich gültig zustande gekommen ist. Wenn nicht, kann sie annulliert werden, was den Weg für eine neue kirchliche Ehe freimacht. Zugegeben: ein manchmal langwieriges Verfahren, dessen Ausgang überdies von Fall zu Fall offen ist. Dem Moraltheologen Schockenhoff geht es aber um einen anderen Fall: Eine erste Ehe hatte Bestand, war gültig – und scheiterte. Wenn ein katholischer Partner in einer solchen Situation eine neue Verbindung eingehe, dann müsse es doch eine Möglichkeit geben, ihn zu den Sakramenten zuzulassen, vor allem zum Empfang der Kommunion.
„Das könnte die Kirche einmal dadurch tun, dass sie die Gewissensentscheidung der Betreffenden anerkennt und das moralische Verdikt, das über einer zivilen Zweitehe liegt, aufhebt. Wie gesagt, das kann ein verantwortlicher Weg sein, man kann von außen nicht jede Entscheidung für eine zivile Zweitehe als objektiv schwere Sünde qualifizieren. Man kann das Leben in einer zivilen Zweitehe auch nicht als fortgesetzten Ehebruch darstellen, wie das die kirchenamtliche Lösung tut. Sondern es ist durchaus möglich, dass die Einzelnen, auch wenn sie Schuldanteile beim Zerbrechen der ersten Ehe zu bereuen haben, das wiedergutmachen. Damit sie nun in der zweiten Ehe das leben können, was eigentlich von den menschlichen Werten her, auch nach katholischem Verständnis, einer Ehe entspricht: also Treue, Entschiedenheit für einander, das gegenseitige für einander Einstehen, Verantwortung für die Kinder."

Das wäre dann nicht „Ausdruck von Verantwortungslosigkeit oder von Verharren in offensichtlicher öffentlicher Sünde", sondern könne „durchaus ein verantwortlicher Lebensweg sein", glaubt Schockenhoff. Und wörtlich: „Das sollte die Kirche aus Respekt vor der Lebenserfahrung ihrer Gläubigen und ihrem eigenen Gewissensurteil anerkennen."

„Und diese Anerkennung könnte sie dadurch zum Ausdruck bringen, zum Beispiel in einer Segensfeier für in einer zivilen Zweitehe lebende Christen oder in einem Akt der
Wiederaufnahme in die Kommunionsgemeinschaft, da gäbe es verschiedene Möglichkeiten. Mit seinem Vorstoß möchte Erzbischof Zollitsch die Debatte innerhalb der deutschen Diözesen darüber eröffnen. Das ist sicher auch im Zusammenhang mit dem Dialogprozess zu sehen."

Beim Dialogprozess der deutschen Kirche, der vor kurzem in Mannheim startete, war tatsächlich der Ruf nach einer barmherziger auftretenden Kirche deutlich zu hören. Schockenhoff glaubt, dass im Rahmen des Dialogprozesses – und in der Tradition eines berühmten Hirtenbriefes von oberrheinischen Bischöfen vor zwanzig Jahren – die deutsche Kirche vielleicht zu einem neuen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten findet. Dazu müssten sich jetzt die einzelnen Bischöfe einmal über die Frage austauschen.

Der erste, der damit anfängt, ist der Kölner Kardinal Joachim Meisner: Er hat sich, nachdem ihn viele Anfragen erreichten, den kompletten Text des Interviews mit Erzbischof Zollitsch kommen lassen.

„Und da war ich doch zunächst positiv überrascht – das muss ich ehrlich sagen – aufgrund der vielen Anfragen. Das erste, was ich sagen muss: Ich war froh, dass der Erzbischof von Freiburg das Interview gegeben hat und nicht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Denn wenn der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ein solches Interview gibt, dann kann er nur der Sprecher aller Bischöfe sein und dann muss er sich auch des Konsenses der Bischöfe vergewissern. Aber so hat der Erzbischof von Freiburg ein Interview gegeben und ich betone es noch einmal: Ich war sehr berührt von dem Glaubenszeugnis, das er darin gegeben hat."

Allerdings sieht der Kardinal von Köln nicht viel Spielraum für die Kirche, sich gegenüber Geschiedenen und Wiederverheirateten barmherziger zu gebärden. Schließlich dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Kirche an der Unauflöslichkeit der Ehe rüttle.

„Ich kann nur ganz schlicht Folgendes sagen: Die Ehe ist und bleibt unauflöslich. Und zwar ist das keine Marotte der Kirche, sondern die Ehe ist die reale Repräsentanz für die unaufkündbare Hingabe Christi an die Kirche und damit an die Welt. Und das macht auch die große Würde und die Schönheit und vielleicht auch die Last der Ehe aus, weil die Hingabe Christi an die Welt, an die Menschen, an die Kirche unkündbar ist. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Unauflöslichkeit der Ehe von der Kirche aufgegeben werden kann."

Schon in der Bibel ist die unkündbare Ehe Abbild des dauerhaften Bundes Gottes mit seinem Volk. Das weiß auch der Moraltheologe Schockenhoff.

„In die Theologie der Ehe müssen natürlich die Unauflöslichkeit der Ehe, die Forderung nach Einhaltung der ehelichen Treue, die Monogamie, die Ausrichtung auf Kinder, als Grundaussagen auf weltkirchlicher Ebene gemeinsam bekannt werden. Das gehört zum katholischen Glaubensverständnis."

Das sei das eine – die seelsorgerische Praxis im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen sei aber das andere, meint Schockenhoff.

„Da könnte auch eine Ortskirche einen Vorstoß wagen, der dann von der Weltkirche zunächst einmal entgegengenommen oder auch positiv angenommen wird. Das müsste also nicht immer ein Akt des Papstes von oben sein, sondern da könnten auch die deutschen Diözesen untereinander, vielleicht als Ergebnis des Dialogprozesses, zu einer Neuregelung kommen".

Der Papst immerhin wird gelegentlich auch von Priestern darauf angesprochen, ob sie nicht barmherziger verfahren können mit wiederverheiratet Geschiedenen, die zu ihnen in die Kirche kommen.

„Ja, das ist ein schmerzliches Problem, und gewiss gibt es kein einfaches Rezept, mit dem es gelöst werden könnte. Wir alle leiden unter diesem Problem, weil wir alle in unserer Nähe Menschen haben, die sich in solchen Situationen befinden. Und wir wissen, dass es für sie schmerzhaft und leidvoll ist, weil sie in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen wollen."

Das meinte Benedikt XVI. im Sommer 2007 bei einem Frage-Antwort-Auftritt mit Priestern im Aosta-Tal. Was tun? Der Papst setzt zunächst einmal auf Prävention: Bessere Ehevorbereitung vor allem. Ein Priester könne heute nicht mehr einfach davon ausgehen, dass zwei Partner vor dem Altar heiraten wollen, weil sie wirklich zu einer christlichen Ehe entschlossen sind. Vielleicht geht es den beiden ja auch nur um ein schönes Foto fürs Familienalbum: Hochzeit in Weiß, weil das alle so machen.

„Und das, was heute alle tun, entspricht nicht mehr einfach nur der natürlichen Ehe gemäß dem Schöpfer, gemäß der Schöpfung. Das, was die meisten tun, ist zu heiraten mit der Vorstellung, dass die Ehe eines Tages scheitern könnte und man so eine andere, eine dritte und eine vierte Ehe eingehen könne. Dieses Modell »wie alle es tun« wird so zu einem Modell, das im Gegensatz zu dem steht, was die Natur sagt. So wird es normal, zu heiraten, sich scheiden zu lassen, sich wiederzuverheiraten, und niemand meint, dass es etwas sei, das gegen die menschliche Natur geht, oder wenigstens findet man nur sehr schwer jemanden, der so denkt."

Als Benedikt XVI. New York besuchte, da ging auch der frühere Bürgermeister Rudy Giuliani bei der Papstmesse in der St. Patrick Cathedral zur Kommunion: ein Katholik, der mittlerweile zum dritten Mal verheiratet ist. Benedikt XVI. betont: Die Priester müssten schon bei der Ehevorbereitung ganz klar machen, dass die kirchliche Ehe nicht auflösbar ist.

„Wir müssen hinter dem, was alle tun, das wiederentdecken, was die Natur selbst uns sagt. Und sie sagt etwas anderes als das, was heute zur Gewohnheit geworden ist. Sie lädt uns nämlich ein zu einer Ehe für das ganze Leben, in lebenslanger Treue, auch mit den Leiden, die das gemeinsame Wachsen in der Liebe mit sich bringt."

Doch der Papst aus Deutschland ist Realist: „Die Vorbereitung allein genügt nicht; die großen Krisen kommen später", sagt er. Und darum sei „eine ständige Begleitung" der Eheleute „wenigstens in den ersten zehn Jahren sehr wichtig". Aus seiner Sicht eine Aufgabe für die Pfarreien: nicht nur für die Seelsorger, sondern auch für Familien, die schon durch Krisen gegangen sind.

„Es ist wichtig, dass es ein Netzwerk von Familien gibt, die einander helfen, und verschiedene Bewegungen können hier einen großen Beitrag leisten."

Und wenn die Ehe trotzdem scheitert? Dann verweist Benedikt XVI. als erstes auf die Möglichkeit des Ehenichtigkeits-Verfahrens. Aber:

„Wenn es eine wirkliche Ehe war und sie also nicht wieder heiraten können, dann hilft die ständige Gegenwart der Kirche diesen Personen, eine andere Form des Leidens zu tragen: … das Leiden, in einer neuen Bindung zu stehen, die nicht die sakramentale Bindung ist und die daher die volle Gemeinschaft in den Sakramenten der Kirche nicht zulässt. Hier muss gelehrt und gelernt werden, mit diesem Leiden zu leben."

Der Papst ist davon überzeugt, dass die Menschen unserer Zeit ganz allgemein wieder „den Wert des Leidens lernen" und Leiden aushalten sollten.

„Wir müssen lernen, dass das Leiden eine sehr positive Wirklichkeit sein kann, die uns dabei hilft zu reifen, mehr zu uns selbst zu kommen, näher beim Herrn zu sein, der für uns gelitten hat und der mit uns leidet. Auch in dieser Lage ist daher die Gegenwart des Priesters, der Familien, der Bewegungen, die persönliche und gemeinschaftliche Nähe, die Hilfe der Nächstenliebe, eine ganz besondere Liebe, außerordentlich wichtig."

Die Christen sollten wiederverheiratet Geschiedenen „in vielerlei Form" ihre Liebe zeigen und ihnen zur Seite stehen. Dann könnten die Betroffenen erkennen, dass sie „von Christus geliebte Menschen" sind und „Glieder der Kirche, auch wenn sie sich in einer schwierigen Situation befinden".

Zurück zur Debatte in Deutschland: Der Nuntius hat in dieser Frage vor überhöhten Erwartungen an den Papstbesuch gewarnt. In Sachen wiederverheirat Geschiedene sei die Lehre der Kirche klar und mit einer Veränderung nicht zu rechnen", so Erzbischof Jean-Claude Périsset. (rv)