Die am Donnerstag veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Der Vatikan hat damit die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Vatikansprecher Federico Lombardi präzisiert, dass die Verankerung einer Anzeigepflicht gegenüber staatlichen Stellen bei Missbrauchsfällen im Kirchenrecht nicht möglich sei. Diese Frage falle allein in die Kompetenz staatlicher Gesetzgebung, sagte Lombardi weiter.
„Wo das nationale staatliche Recht eine Anzeige vorschreibt, ist aber auch die Kirche an diese Vorgabe gebunden. Wo dies nicht der Fall ist, kann die Kirche eine solche jedoch nicht selbst festschreiben. Die Kirche ist jedoch in jedem Fall um eine Zusammenarbeit mit der staatlichen Justiz bemüht.“
Der zuständige Kirchenanwalt der Glaubenskongregation, Charles Scicluna, erläuterte, dass die nun vorgestellten Normen inhaltlich weitgehend der bisher geübten Praxis entsprächen.
„Die Änderungen und Präzisierungen sollen in erster Linie größere Klarheit über die Rechtslage schaffen. Es handelt sich also um eine juristisch-technische Konsolidierung. Das Vorgehen der Glaubenskongregation beruht fortan nicht mehr auf päpstlichen Vollmachten, sondern auf Kirchengesetzen. Die nun veröffentlichten Normen sind ein Zeichen für den großen Ernst, mit dem sich die Kirche der Herausforderung durch sexuellen Missbrauch stellt.“ (rv)