Allgemeines

 

Der Kardinalstitel an sich ist die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die in der Rangordnung unmittelbar auf den „Summus Pontifex“ folgt. Ihre Entstehung geht auf den Anfang des 4. Jahrhunderts zurück. Unter Papst Silvester I. (314-335) entstand der Ausdruck „presbyteri e diaconi cardinales“. Diese Formulierung bezieht sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (cardo) angestellten Geistlichen (in cardinatus cardinalis). Den Kardinälen war eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) von Rom anvertraut. Die Zahl schwankte in den Jahrhunderten und vermehrte sich im Verhältnis zum Umfang der kirchlichen Angelegenheiten und Ausdehnung der Kirchenverwaltung. Am Konstanzer Konzil (1414-1418) wurde ihre Zahl auf 24 begrenzt. Unter Papst Paul IV. (1555-1559) stieg sie auf 70 Kardinäle und im Pontifikat seines Nachfolgers Papst Pius IV. (1559-1565) bereits auf 76 Eminenzen. Mit der Konstitution „Postquam verus“ (03.12.1586) von Papst Sixtus V. (1585-1590) sank sie wieder auf 70 gemäß der Stämme Israels. In dieser Konstitution wurde das Kardinalskollegium in drei Ordnungen aufgeteilt;

  • 6 Kardinalbischöfe (Inhaber der suburbikarischen Bistümer)
  • 50 Kardinalpriester (Vorsteher der Titelkirchen)
  • 14 Kardinaldiakone (Vorsteher der übrigen alten Kirchen Roms, der Diakonien)

Die Gesamtheit der Kardinäle bildet das Kardinalskollegium. Das Kardinalskollegium der „Römisch-Katholischen-Kirche“ (auch Heiliges Kardinalskollegium genannt) ist bis heute in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt. Die Rangordnung der Kardinäle gliedert sich in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldikaone. Diese Rangordnung hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht innerhalb eines Konklaves (Papstwahl), sie ist eine reine Ehrenrangfolge. Seit dem Jahr 1965 gehören die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz zur Klasse der Kardinalbischöfe.

Nach dem gültigen Kirchenrecht müssen alle Kardinäle zum Priester geweiht sein und sollten auch geweihte Bischöfe sein. In Ausnahmefällen kann der Papst von der Bischofsweihe dispensieren. So wurde der italienische Chormeister Domenico Bartolucci (Kardinalskreierung am 20.11.2010) von der Bischofsweihe dispensiert. Die Kardinalsklassen haben derzeit folgende Anzahl an Kardinälen:

 

 

Kardinalsklassen

 

Das folgende Schema zeigt die Ordnung der Kardinäle innerhalb des Kardinalskollegiums. Dieses Heilige Kollegium wird auch als Senat des Papstes bezeichnet.

 

Ämter

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Ämter

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Ämter

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Liste aller Kardinäle mit ihren Suburb. Bistümern, Titelkirchen und Diakonien (alphabetisch)

 

Kardinalbischöfe

 

Die Klasse der Kardinalbischöfe stellt die höchste Rangordnung dar. In ihr sind die Bischöfe, welche als Titel ein suburbikarisches Bistum innehaben. Anzahl und Namen der suburbikarischen Bistümer unterlagen in der Geschichte geringen historischen Veränderungen. In der Vergangenheit zählte man sechs suburbikarische Bistümer, heute existieren sieben dieser Kardinalsbischofssitze:

 

 

 

Zu dieser Ordnung gehören seit 1965 die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz.

 

 

 

Bei den Patriarchen der Ostkirchen gibt es im Gegensatz zu den Kardinälen der römisch-katholischen Kirche zwei Unterschiede.

  1. Ein zum Kardinal erhobener Patriarch behält sein Patriarchat anstatt eine Titelkirche in Rom in Besitz zu nehmen.
  2. Reicht ein Patriarch seinen Rücktritt beim Papst ein - und nimmt dieser den Rücktritt an - so wird der Patriarch zum “Emeritus” und verliert seine Eparchie.
 

Neuerung: Papst Franziskus hat mit Wirkung vom 28. 06.2018 (RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI.) die Anzahl der Kardinalbischöfe vergrößert. Diese Vergrößerung steht im Widerspruch zum CIC Can. 350, §1, §2 und Can 352, §2 und §3. Diese päpstliche Änderung schafft die Möglichkeit das künftig Kardinalpriester und Kardinaldiakone unter Beibehaltung ihrer Titelkirche bzw. Diakonie zum Kardinalbischof erhoben werden. Eine Veränderung des CIC liegt bis dato nicht vor. Zu diesen Kardinalbischöfen gehören derzeit:

 

 

 

Ranghöchster Kardinalbischof ist der Vorsitzende des Kardinalskollegiums, der Kardinaldekan, gefolgt von seinem Stellvertreter dem Kardinalsubdekan . Der Kardinaldekan hat neben seinem suburbikarischem Bistum automatisch ”Ostia” als Titelkirche. Derzeit haben folgende Kardinalbischöfe die suburbikarischen Bistümer/Patriarchate inne:

 

 

Hinweis:  Das Patriarchat der Syrisch-Katholischen Kirche von Antiochia (Syrien) ist z. Zt. mit einem Bischof besetzt der nicht (noch nicht) im Kardinalsrang ist. Die Eparchie hat traditionell einen Kardinalbischof als Patriarchen. Ebenso ist es beim Patriarchen der Koptisch-kath. Kirche von Alexandrien (Ägypten).

 
 

>> Liste der Suburbikarischen Bistümer

>> Zum Schema zurück <<

 

Kardinalpriester

 

Die Klasse der Kardinalpriester stellt die mittlere Rangordnung dar. Ihnen ist eine Titelkirche in Rom zugewiesen. Der ranghöchste Kardinalpriester (= dienstälteste Kardinalpriester) ist der Kardinalprotopriester (auch “protoprete” genannt). Derzeit gibt es folgende Kardinalpriester (einschließlich der Kardinalpriester “pro hac vice” mit einer Diakonie als Titel):

 

 

>> Liste der Titelkirchen der Kardinalpriester

>> Zum Schema zurück <<

 

Kardinaldiakone

 

Die Klasse der Kardinaldiakone stellt die unterste Rangordnung dar. Den Kardinaldiakonen ist eine römische Diakonie als Titel zugewiesen. Nach frühestens 10 Jahren kann ein Kardinaldiakon beim Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters ersuchen. In diesem Fall behält der Kardinal seine Diakonie bei und bekommt den Zusatz „pro hac vice”.  Der ranghöchste Kardinaldiakon (=dienstältester Kardinaldiakon) ist der Kardinalprotodiakon (ehemals auch Kardinalerzdiakon genannt). Er ist „Primus inter pares“ in seiner Kardinalsklasse und hat die Aufgabe nach einem Konklave den Namen des neuen Pontifex von der Benediktionsloggia der Petersbasilika bekannt zu geben . Mit folgendem Wortlaut:

„Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam!
Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum,
Dominum [Vorname], Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem [Nachname],
qui sibi nomen imposuit [Papstname].“
(„Ich verkünde euch große Freude: Wir haben einen Papst!
Den herausragendsten und hochwürdigsten Herrn,
Herrn [Vorname], der Heiligen Römischen Kirche Kardinal [Nachname ],
welcher sich den Namen [Papstname ] gegeben hat.“)
 

  Derzeit gibt es folgende Kardinaldiakone mit einer Diakonie als Titel:

 

 

>> Liste der Titeldiakonien der Kardinaldiakone

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