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Konklave vom 18.01. - 07.04.1655 zur Wahl von Papst Alexander VII. |
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Innozenz X. |
u Sukzession u |
Alexander VII. |
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Giovanni Battista Pamphili |
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Fabio Chigi |
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Todestag: 07.01.1655 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Präfekt der Segnatura di Giustizia |
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Todesort: Rom |
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Staatssekretär |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Ludwig Freiherr von Pastor bezeichnete das Pontifikat von Papst Innozenz X. als unglücklich und glanzlos. Rein äußerlich soll Giovanni Battista Pamphili so hässlich gewesen sein, dass böse Stimmen im Konklave 1644 vor seiner Wahl zum Kirchenoberhaupt gewarnt hatten. Argwohn, Wankelmut aber auch Klugheit und Zurückhaltung kennzeichneten die Person des Papstes. Innozenz X. hatte in acht Konsistorien immerhin 40 Kardinäle kreiert.
Bereits in seinem ersten Konsistorium am 14. November, also knapp einen Monat nach seiner Inthronisation, ernannte er seinen Neffen Camilo Pamphili zum Kardinal.
Innozenz Regentschaft stand bis zum Ende unter dem Einfluss der herrschsüchtigen Donna Olimpia Maidalchini, die in ihrer zweiten Ehe mit dem Bruder von Innozenz X. Pamfilius verheiratet gewesen war. Aus dieser Ehe stammte der Nepot Camilo Pamphili. Da Olimpia Maidalchini für viele Entscheidungen von Papst Innozenz X. unentbehrlich war, sprachen böse Zungen von ihr als Mätresse des Papstes. Als Staatssekretär Giangiacomo Kardinal Panciroli den Papst auf die Gerüchte aufmerksam machte, protestierte der Papst mit dem Hinweis, Donna Olimpia sei unentbehrlich für ihn. Am 03.09.1651 verstarb Kardinal Panciroli und Innozenz ernannte den fähigen Kardinal Chigi zum neuen Staatssekretär. Wegen Verschwendung kirchlicher Gelder durch die Barberini-Sippe wollte Innozenz diese zur Rechenschaft ziehen. Daraufhin floh Antonio Kardinal Barberini nach Frankreich. Hier übte Kardinal Mazarin, der Nachfolger Kardinal Richelieus, Druck auf den Papst aus und konnte ihn bewegen, Kardinal Barberini
Die Piazza Navonne ließ er in Form eines antiken Stadions herrichten. Borromini übertrug er den Bau der Kirche S. Agnese in Agone, Bernini die Errichtung des monumentalen Vierflüsse-Brunnens gegenüber. Der Bau des Konservatorenpalastes am Kapitol und die Renovierung der Lateranbasilika geht auf ihn zurück. Der Papstnepot Camilo Pamphili erbaute die paradisische Villa Pamphili. Am 07.01.1655 starb Papst Innozenz X. in Rom. Obgleich sich Innozenz Schwägerin Dona Olimpia Maidalchini schamlos am Kirchengut bereichert hatte, weigerte sie sich nach seinem Tot auch nur die Kosten für seinen Sarg zu tragen mit dem Hinweis , dass sie nur eine arme Witwe sei. Zunächst erhielt der Papst ein schlichtes Grab in St. Peter. Erst 1677 wurde sein Leichnam auf Veranlassung seines Neffen Camilo, von St. Peter in die Kirche S. Agnese in Navona überführt. Hier fand er seine letzte Ruhestätte in
2. Struktur des Kardinalskollegiums In seiner “Geschichte der Päpste” spricht Ludwig Freiherr von Pastor von 69 lebenden Kardinälen beim Eintritt der Sedisvakanz. Diese Gesamtanzahl des Heiligen Kollegiums ist um einen Kardinal zu minimieren. Pastor hatte fälschlich Francesco Peretti Kardinal de Montalto mitgezählt. Dieser war aber bereits am 03.05.1653 verstorben. Somit umfasste das Kollegium beim Tod von Papst Innozenz X. am 07.01.1655 insgesamt 68 lebende Purpurträger. Mit Konklavebeginn am 18 .01.1655 traten 61 Eminenzen in Rom zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes an. Zu diesem Zeitpunkt fehlten in Rom folgende sieben Kardinäle. Dem Konklave ganz ferngeblieben:
Verspätet zum Konklave erschienene Eminenzen:
Die höchste Teilnehmeranzahl während dem Konklave betrug somit 65 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben). Verdunkelt wurde diese Papstwahl durch den Tod eines Teilnehmers während dem Konklavegeschehen. Am 15.02.1655 verstarb Pier Luigi Kardinal Carafa, Kardinalpriester von Ss. Silvestro e Martino ai Monti. Während dem Konklaveverlauf schwankte also die Teilnehmeranzahl von 61 bis 65 und zu Konklaveende umfasste das Hl. Kollegium 64 Eminenzen. Die anwesenden Wahlmänner stammten aus folgenden Pontifikaten:
Die erfahrensten Kardinäle in diesem Konklave waren die Eminenzen:
Für beide Kardinäle war dieses Konklave bereits das vierte in ihrem Kardinalat. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. >zurück Die Papstwahl begann am 18.01.1655 und war das 40. Konklave in Rom. Zu Konklavebeginn hatten sich vier Fraktionen im Heiligen Kollegium der Wähler gebildet. Diese waren:
Die vier Fraktionen gliederten sich wie folgt:
Hatte die Fraktion der Kardinäle Innozenz X. keinen nominierten Führer, so hatte sie doch beschlossen, fest zusammenzuhalten und unabhängig nur nach der Wahl des Besten zu streben. Pastor bemerkt hierzu: „Nach einem Ausspruch des spanischen Botschafters gab man dieser Partei wegen ihrer politischen
Zahlenmäßig am kleinsten war die französische Fraktion von Kardinal d´Este mit insgesamt fünf Eminenzen. Doch reichte ihr Einfluss stark in die Fraktion Urban VIII. hinein. Der Grund hierfür war, eine erst vor kurzer Zeit geschlossene Ehe der Nichte von Kardinal Barberini mit dem Bruder von Kardinal d´Este, dem Herzog von Modena. Führte im Konklave Kardinal d´Este die französische Fraktion, so dürfte wohl der eigentliche Kopf der Fraktion der französische Minister Jules Kardinal Mazarin gewesen sein, welcher am eigentlichen Wahlgeschehen in Rom nicht zu gegen war. Mazarins Wunsch war die Wahl von Kardinal Sacchetti zum neuen Kirchenoberhaupt. Waren unter den anwesenden Kardinälen viele vorbildliche Charaktere, so galt Kardinal Sacchetti in erster Linie als einer der Favoriten. Hinderlich für ihn war allerdings seine Nähe zu Frankreich, den Barberinis und Mazarin. Die Kardinäle Franciotti, Corrado, Albizzi und Brancaccio hätten dank ihrer Fähigkeiten eine redliche Chance für eine Nominierung gehabt, doch waren sie nach allgemeiner Einschätzung noch zu jung für das höchste Amt. Denselben Einwand gebrauchte man, wenn der Name Chigi ins Gespräch kam. Erschwerend kam hinzu, das Chigi nicht auf die Unterstützung der Florentiner Regierung rechnen konnte, welche die Erhebung eines Mannes aus ihrem Gebiet für ungünstig erachtete. Ferner verband ihn eine enge Freundschaft mit Kardinal Sacchetti, der im letzten Konklave zur Wahl von Papst Innozenz X. eine wichtige Rolle gespielt hatte. Im Falle einer Wahl Chigis fürchtete man eine große Einflussnahme Sacchettis auf den künftigen Papst. Andererseits gab es nach dem Tod von Innozenz X. eine Absprache für eine Wahl von Kardinal Chigi, forciert von Kardinal Azzolini und Gualtieri mit Unterstützung folgender Eminenzen:
Diese Wählerschaft von dreizehn Kardinälen einigte sich jedoch, mit ihrem Kandidaten anfangs nicht in Erscheinung zu treten und nichts zu übereilen. Am 20. Januar fand das erste Skrutinium statt, welches eine komplette Zersplitterung der Stimmen brachte. Alleine beim ersten Akzess hatten 22 Stimmen die Angabe „Nemini“ (für Niemand). Die meisten Stimmen fielen auf Kardinal Carafa mit 21. Im folgenden Wahlgang fielen auf Kardinal Sacchetti 20 und auf Chigi 18 Stimmen. Am 21. Januar fielen auf Kardinal Carafa 13 Stimmen, auf Kardinal Sacchetti 23 Stimmen und auf Kardinal Chigi 11 Stimmen. Am folgenden Tag fielen die Stimmen auf 10, 7 und 15 Stimmen.
Bis zum 4. Februar gab es keine nennenswerten Veränderungen in den Wahlgängen. Am 5. Februar erhielt Kardinal Sachetti 38 und am folgenden Tag 33 Stimmen. Da sich die Stimmenzahl Sacchettis um die Zahl 33 einpegelte, nannte man ihn „Trentatre“. Chigi wusste, dass nur Kardinal Sacchetti im die Tiara streitig machen konnte. Trotzdem gab er ihm aus Überzeugung seine eigene Stimme. Am folgenden Tag, den 07. Februar, stieg durch das Erscheinen von Kardinal von Harrach das
„Niemals, meinte Kardinal Cesi, wird es uns gelingen, den Papst zu machen, wenn wir nicht den Kardinal „Dreiunddreisig“ (Trentatre) und den Kardinal „für Niemand“ (Nemini) in Einklang bringen.“ Hatte Kardinal Chigi im ersten Skrutinium 18 Stimmen erhalten, so hielt er dieses Niveau in den Folgenden in etwa immer bei . Seine Kandidatur wurde von seinen geheimen Anhängern noch nicht forciert. Auch er selbst hielt sich bedeckt und trat mit einer eigenen Kandidatur nicht in Erscheinung. Stattdessen verbrachte er die wahlfreie Zeit in seiner Zelle mit Gebet und Studium. Kontakte hatte er nur durch seine Besuche bei kranken Kardinälen. Seine offensichtliche Gleichgültigkeit verlor er auch nicht als bekannt wurde, dass der abwesende Kardinal Mazarin auf dem Friedenskongress in Münster von einer Wahl Chigis beziehungsweise Rapacciolis nicht wissen wolle. Sacchetti hatte wohl Gewissensbisse, seine erneute Kandidatur könnte wieder wie beim Konklave 1644 für Frankreich eine schwere Niederlage bringen. Ohne Chigi zu informieren, richtete er am 13. Februar an Kardinal Mazarin ein Schreiben, in dem er Kardinal Chigi für den Würdigsten erachtete. Sacchettis Vorgehen zeigte deutlich seine Charakterstärke, andererseits aber auch die Abhängigkeit der französischen Fraktion vom Willen des königlichen Ministers Kardinal Mazarin in dieser Papstwahl. Trotz der anhaltend schlechten Konklavebedingungen pokerte Sacchetti auf Zeitgewinn. Endlich am 30. März traf Mazarins Antwort im Konklave ein. Er stellte der französischen Fraktion frei, im Falle einer Nichtwahl Sacchettis für Kardinal Chigi zu votieren. Trotz allem wollte Kardinal Barberini noch einen Versuch für Sacchettis Wahl versuchen. Sacchetti bat jedoch von seiner Kandidatur Abstand zu nehmen, was tiefen Eindruck hervorrief. Nach kurzen Verhandlungen begaben sich die Fraktionsführer Kardinal de´Medici, Kardinal Barberini und Kardinal d´Este am Abend des 06. April in die Zelle von Chigi um ihn über die Einigung zu informieren. Chigi selbst bat die Anwesenden, sich die Nominierung nochmals zu überlegen. Scheinbar war er sich über die Tragweite der Botschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Klaren, denn er machte sich nicht einmal Gedanken über seinen künftigen Papstnamen. Am nächsten Tag las er die Heilige Messe und ging anschließend in die Sixtinische Kapelle. Die Wählerschaft betrug am 07. April insgesamt 64. Auf Chigi kamen 25 Stimmen und im anschließenden Akzess nochmals 38 Stimmen. Seine eigene Stimme gab Chigi Kardinal Sacchetti. Somit erreichte Kardinal Chigi die volle Zustimmung seiner Wahl im Heiligen Kollegium und nannte sich in Erinnerung an Papst Alexander III., einen Landmann, Alexander VII. Das Konklave hatte 80 Tage gedauert und Fabio Kardinal Chigi wurde am 18.04.1655 inthronisiert. Die Sedisvakanz hatte vergleichsweise lange 102 Tage angehalten. Fabio Chigi war am 13.02 1599 in Siena geboren und hatte in seiner Heimatstadt philosophische, juristische und theologische Studien absolviert. 1628 trat er in den päpstlichen Dienst, 1629 war er Vizelegat in Ferrara, 1635 Inquisitor auf Malta, 1639 Apostolischer Nuntius in Köln. In der Zeit 1644 bis 1649 vermittelte er zur Erlangung des Westfälischen Friedens. 1651 ernannte ihn Papst Innozenz X. zum Staatssekretär und am 19.02.1652 zum Kardinal. In seinem Amt als Staatssekretär hatte Chigi sich einen trefflichen Namen gemacht und durch diplomatisches Geschick überzeugt. Stand: 07.03.2009 |
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