Durch den Rücktritt (28.02.2013) von Papst Benedikt XVI. begann die Zeitspanne der Sedisvakanz (lat.= Freisein des Stuhles), also der papstlosen Zeit. Aus verschiedenen Gründen dauerte im Mittelalter diese Zeit manchmal sehr lange (siehe Konklavechronologie). Die Neuordnung der Papstwahl, besonders durch die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. (siehe Universi Dominici Gregis [UDG] einschl. des Motu proprio “Normas nonnullas”), hat das Konklave und die Amtshandlungen in der Sedisvakanz geregelt. Der Zeitplan des kommenden Konklave ist genau festgelegt (siehe Zeitplan 2013). Mit der Annahme der Wahl eines kanonisch gewählten Bischofs endet die Sedisvakanz; wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen. Beim Tod oder Amtsverzicht des Papstes erlöschen die Ämter aller Leiter der römischen Dikasterien außer; des Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, des Großpönitentiar sowie des Generalvikar der Diözese Roms.
Hinweis: |
Da der amtierende Kardinaldekan, Kardinal Sodano, bereits über 80 Jahre alt war, trat an seine Stelle der nach der allgemeinen Rangordnung älteste wahlberechtigte Kardinal (UDG, Nr. 9). Das war zu diesem Zeitpunkt Giovanni Battista Kardinal Re. |
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Ereignisverlauf der Sedisvakanz 2013 (einschließlich der Zeitspanne 11.-28.02.2013) |
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13.03.2013 |
2. Wahltag: Nachmittag - 5. Wahlgang weißer Rauch |
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19.06 Uhr Habemus papam. Jorge Mario Kardinal Bergoglio wurde zum neuen Pontifex maximus gewählt und nennt sich Papst Franziskus. |
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13.03.2013 |
2. Wahltag: Vormittag - 2. + 3. Wahlgang schwarzer Rauch |
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Auch an diesem Mittwoch nach dem dritten Wahlgang gibt es noch keinen neuen Papst: um 11.39 Uhr rauchte es zum zweiten Mal nach Beginn des Konklaves deutlich schwarz aus dem Schornstein. Wie am gestrigen Dienstagabend trotzten zahlreiche Neugierige dem schlechten Wetter und standen bei strömendem Regen auf dem Petersplatz, die Blicke gebannt auf die Großbildschirme gerichtet. Wie planmäßig vorgesehen, wurden die Stimmzettel nach dem zweiten Wahlgang am Mittwoch verbrannt. Das erste Mal hatte es um 19.41 Uhr an diesem Dienstagabend geraucht. (rv) |
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12.03.2013 |
1. Wahltag: Nachmittag - 1. Wahlgang schwarzer Rauch |
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Um 19.41 Uhr an diesem Dienstagabend wurde die Geduld der zahlreichen Neugierigen, die sich seit Beginn des Konklaves an diesem Nachmittag auf dem Petersplatz versammelt haben, belohnt - der erste Wahlgang fand sein sichtbares Ende, schwarzer Rauch entströmte dem Schornstein, der seit vergangenem Samstag auf dem Dach der Sixtinischen Kapelle thront. Der Petersplatz war mit bunten Regenschirmen übersät, viele Zuschauer hatten dem Regen getrotzt und die Ungewissheit darüber in Kauf genommen, ob der Wahlgang tatsächlich stattfinden würde. Zwar hat es sich eingebürgert, dass bereits am ersten Tag des Konklaves zumindest eine Wahl stattfindet, zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht. Mit dem nächsten Rauch kann also planmäßig am Mittwoch gegen 12 Uhr gerechnet werden. (rv) |
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11.03.2013 |
10. GK: Letzte Generalkongregation: Bertone berichtet über Vatikanbank |
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Im Vatikan ist an diesem Montag die 10. und letzte Generalkongregation zusammengetreten, um das Konklave vorzubereiten. Nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi nahmen 152 Kardinäle daran teil, unter ihnen die 115, die ab Dienstag Nachmittag zur Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle zusammentreten werden. Im Lauf der Beratungen wurden drei Kardinalhelfer des Camerlengos (Kardinalkämmerer) ausgelost, die für drei Tage im Amt sein werden: Es sind der Ägypter Naguib, der Kanadier Ouellet und der Italiener Monterisi. Lombardi sprach vor Journalisten von 28 Wortmeldungen unterschiedlicher Länge; der frühere Kardinalstaatssekretär und jetzige Camerlengo Tarcisio Bertone habe über die Vatikanbank IOR gesprochen und ihre Versuche, sich internationalen Standards anzupassen. Insgesamt seien in allen Generalkongregationen der letzten Tage 161 Wortbeiträge gehalten worden; wieviele Kardinäle dabei mehrfach sprachen, wußte der Jesuit nicht genau anzugeben. Die Generalkongregation habe beschlossen, am Montag Abend nicht mehr zusammenzutreten, obwohl noch ein paar Kardinäle auf der Rednerliste gestanden hätten. (rv) |
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09.03.2013 |
Mehrheit der Kardinäle für 12. März als Konklavebeginn |
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In seinem Briefing für die Presse von diesem Samstag hat der Pressesprecher
des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, Einzelheiten zur Entscheidung der Kardinäle über den Konklavebeginn bekannt gegeben. Die Entscheidung sei, so Pater Lombardi, mit einer überwältigenden Mehrheit der Stimmen
bereits zu Beginn der Sitzung gefallen. Der kommende 12. März sei der erste einer Reihe von Terminen gewesen, die den Kardinälen zur Abstimmung vorgelegt wurden, nachdem der Dekan und der Camerlengo sich über den
Status der laufenden Vorbereitungen informiert hatten. Sofort nach der Abstimmung und noch während der laufenden Sitzung habe der Pressesaal das Datum
bekannt gegeben. In der heutigen Vormittagssitzung sei hingegen über das Einzugsdatum der Kardinäle in die Casa Santa Marta diskutiert worden: |
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08.03.2013 |
8. GK: Konklavebeginn am kommenden Dienst |
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In ihrer Nachmittagssitzung haben die Kardinäle an diesem Freitag
entschieden, dass das Konklave am kommenden Dienstag beginnen wird. Das gab der Vatikan noch während der laufenden Sitzung bekannt. Das heißt, die 115 wahlberechtigten und anwesenden Kardinäle werden am
Dienstagvormittag die Messe pro eligendo Pontifice feiern und am Nachmittag ins Konklave in der Sixtinischen Kapelle einziehen. Nach jeweils zwei Kongregationen am Montag und Donnerstag und jeweils einer am Dienstag und
Mittwoch trafen sich die Kardinäle an diesem Freitagnachmittag zum achten Mal. |
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08.03.2013 |
7. GK: Konklavebeginn wird am Freitagnachmittag entschieden |
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Der Beginn des Konklaves wird von den Kardinälen in ihrer Sitzung am
Freitagnachmittag entschieden. Das gab Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Freitagmittag in einem Briefing vor Journalisten bekannt. Nach jeweils zwei Kongregationen am Montag und Donnerstag
und jeweils einer am Dienstag und Mittwoch trafen sich die Kardinäle an diesem Freitag zum siebten Mal. Seiner Meinung nach werde das Konklave wohl an den ersten Tagen der kommenden Woche beginnen, also Montag, Dienstag oder
Mittwoch, nicht aber schon am Samstag oder Sonntag. |
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08.03.2013 |
Letzter Kardinal vereidigt |
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Im Vatikan ist am Donnerstagnachmittag der letzte der erwarteten 115 Papstwähler eingetroffen. Wie Vatikansprecher Federico Lombardi mitteilte, wurde der vietnamesische Kardinal Jean-Baptiste Pham Minh Man zu Beginn der sechsten Generalkongregation vereidigt. Über den Termin des Konklavebeginns sei bislang noch nicht abgestimmt worden, so Lombardi. Bei der Nachmittagskonferenz hätten 16 Kardinäle das Wort ergriffen. (rv) |
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07.03.2013 |
5. GK: Noch kein Termin für das Konklave |
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Es gibt weiterhin noch keine Entscheidung zum Beginn des Konklave. Das
gab Pater Federico Lombardi bei seinem Pressebriefing an diesem Donnerstag bekannt. Nach der Sitzung des Kardinalskollegiums informierte er über die Entscheidungen des Tages. Lombardi wies damit
auch Presseberichte zurück, die von einer geplanten Messe vor dem Konklave am Montag berichtet hatten: Anders als von italienischen Agenturen berichtet, gebe es keine konkreten Vorbereitungen, eben weil es noch kein Datum gebe.
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06.03.2013 |
4. GK: „Konklave braucht noch etwas zeitlichen Vorlauf“ |
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Vatikansprecher Federico Lombardi geht davon aus, dass es noch etwas
Zeit bis zum Beginn des Konklave braucht. Ein Termin sei noch nicht bekannt gegeben worden. Dies sagte Lombardi am Mittwoch nach der vierten so genannten Generalkongregation vor der Presse. An dem Treffen
nahmen insgesamt 153 Kardinäle teil, bis auf zwei waren alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend, so Lombardi: |
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05.03.2013 |
3. GK: Fünf wahlberechtigte Kardinäle fehlen noch |
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Die zur Vorbereitung der Papstwahl in Rom versammelten Kardinäle
haben am Dienstagvormittag über eine mögliche Vorverlegung des Konklaves diskutiert. Eine Terminentscheidung sei bislang nicht getroffen worden, teilte Vatikansprecher Federico Lombardi vor der Presse mit.
Fünf wahlberechtigte Kardinäle fehlen noch, darunter der Mainzer Bischof Karl Lehmann. An der bisher dritten Generalkongregation nahmen insgesamt 148 Kardinäle teil, davon sind 110 wahlberechtigt. |
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04.03.2013 |
1. + 2. GK: Kardinäle werden dem emeritierten Papst eine Botschaft senden |
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Die Teilnehmer der ersten Generalkongregation an diesem
Montagvormittag haben beschlossen, dem emeritierten Papst Benedikt XVI. eine Botschaft zu senden. Dies sagte Vatikansprecher Federico Lombardi am Mittag vor der Presse. Der Text dazu müsse allerdings erst noch
verfasst werden. Lombardi berichtete vom Treffen der Kardinäle in der Synodenaula, das um 9.30 Uhr begann und um 12.30 Uhr endete. Es war die erste Konferenz aller bisher in Rom anwesenden Kardinäle, die dort nach dem
Amtsverzicht von Benedikt XVI. die Wahl seines Nachfolgers vorbereiten. 142 Kardinäle – darunter 103 wahlberechtigte -, hätten teilgenommen, so Lombardi. Kardinaldekan Angelo
Sodano eröffnete die Versammlung mit einem kurzen Gebet (Veni Sancte Spiritus), danach leisteten, als erste wichtige Handlung an diesem Tag, alle Teilnehmer einen Eid: |
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01.03.2013 |
* * * Beginn der Sedisvakanz 2013 * * * |
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25.02.2013 |
Motu Proprio: Papst ermöglicht ein Vorziehen des Konklaves |
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Der scheidende Papst hat an diesem Montag ein „Motu Proprio“
veröffentlicht, in dem er die Regeln für die kommende Papstwahl präzisiert. Das neue Motu Proprio solle „den bestmöglichen Ablauf“ einer Papstwahl
und „eine sicherere Interpretation und Durchführung einiger Vorschriften“ garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen
Schreiben. Es ersetze einige Normen der für das Konklave ansonsten gültigen Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von Papst Johannes
Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von „Universi Dominici Gregis“ am 22. Februar 1996 durch Benedikts
Vorgänger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erläuterte das Motu Proprio an diesem Montag vor der Presse. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier zusammen. |
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25.02.2013 |
Großbritannien: Rücktritt Kardinal O‘Brien - Keine Teilnahme am Konklave |
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Papst Benedikt XVI. hat den Rücktritt von Erzbischof Keith Michael
Patrick O’Brien angenommen. Die Rücktrittsannahme datiert auf den vergangenen Montag, den 18. Februar 2013, der Heilige Stuhl gab die Nachricht aber erst an diesem Montag bekannt. Grund für den Rücktritt
des britischen Kardinals und Erzbischofs von Saint Andrews und Edinburgh sind laut Vatikannote Altersgründe. Weitere Angaben wurden nicht gemacht. |
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21.02.2013 |
Indonesien: Keine Konklaveteilnahme aus gesundheitlichen Gründen |
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Der indonesische Kardinal Julius Riyadi Darmaatmadja hat angekündigt nicht an dem Konklave zur Wahl des kommenden Papstes teilzunehmen. Eine schwere Sehschwäche würde ihn daran hindern, teilte er der Nachrichtenagentur „AsiaNews“ mit. Der 78 Jahre alte Darmaatadja ist vor drei Jahren als Erzbischof von Djakarta zurückgetreten. Seine Entscheidung sei frei und persönlich gewesen, er bräuchte zunehmend Hilfe beim Lesen, das Konklave schließt jedoch die Teilnahme von Assistenten aus. Er versicherte den Papst von seinem Gebet und erklärte, dass er die Rücktrittsentscheidung des Papstes „vollkommen verstehen würde.“ Nach dem Rückzug von Darmaatmadja werden nur noch 116 Kardinäle den nächsten Papst wählen. (rv) |
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20.02.2013 |
Pater Lombardi: Papst denkt über Motu Proprio zum Konklave nach |
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Papst Benedikt XVI. in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, an diesem Mittwoch gegenüber Journalisten. Mit diesem Motu Proprio sollten einige Punkte der Apostolischen Konstitution, mit der das Konklave geregelt wird, präzisiert werden. Die Konstitution „Universi Dominici Gregis“ war durch Benedikt XVI. bereits 2007 geändert worden – so liegt die Hürde für die Wahl eines neuen Papstes nun wieder bei einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, unabhängig davon, wie viele Wahlgänge dafür nötig sind. Er wisse nicht, so Pater Lombardi, ob Papst Benedikt es für nötig erachte, auch Veränderungen in Hinblick auf den Zeitraum vorzunehmen, der zwischen Beginn der Sedisvakanz und der Einberufung des Konklave liegen müsse (aktuell handelt es sich hierbei um mindestens 15, höchstens 20 Tage). Dies seien Fragen, die nur mit der eventuellen Publikation eines solchen Motu Proprio beantwortet werden könnten. Wie Pater Lombardi unterstrich, handele es sich seinen Informationen nach um Überlegungen des Papstes, die insbesondere einige Punkte beträfen, mit denen eine Harmonisierung der Konstitution und eines anderen Konklavedokuments, nämlich des Ordo Rituum Conclavis, vorgenommen werden sollte. Auf jeden Fall, so schließt Pater Lombardi seine kurze Erklärung, lägen diese Entscheidungen vollends in den Händen des Papstes – der theoretisch noch bis 19.59 Uhr am kommenden Donnerstag, 28. Februar, vollgültige Entscheidungen als Papst treffen kann – und das Motu Proprio, sollte es tatsächlich noch in der Amtszeit des Papstes erscheinen, werde der Öffentlichkeit in angemessener Form zugänglich gemacht werden. (rv) |
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18.02.2013 |
L’Osservatore Romano: Vorgezogene Papstwahl möglich |
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Die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ hält eine vorgezogene Papstwahl für möglich. Das sagte der Chefredakteur der Vatikanzeitung, Giovanni Maria Vian, dem italienischen Sender „Radio 24“. Die Entscheidung darüber liege beim Papst, strikte Normen gäbe es nicht. Bereits am Samstag hatte der Vatikansprecher Federico Lombardi von einem früheren Konklavebeginn gesprochen. Offiziell sieht die Regel den Beginn nach dem 15. Tag ab Beginn der Sedisvakanz vor, dies soll es allen Kardinälen ermöglichen anzureisen. „Aber wenn diese bereits alle eingetroffen sind, besteht auch die Möglichkeit, es vorzuziehen“, so Vatikansprecher Lombardi. (rv) |
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16.02.2013 |
Pressemitteilungen: Vorgezogener Konklavebeginn am 10. März? |
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Derzeit tauchen Meldungen in den Medien auf, wonach es im Vatikan Stimmen gibt, den Beginn des Konklaves auf den 10. März vorzuziehen. Agenturen berufen sich hier auf eine Meldung der Nachrichtenagentur I.Media. Begründet wird dieses Vorziehen mit dem Beginn des Osterfestes Ende März. Da bis zum 28. Februar die Katholische Kirche immer noch einen rechtmäßigen Papst hat, könnte Benedikt XVI. von sich aus eine Entscheidung zur Abänderung der Apostolischen Konstitution „Universi dominici gregis“ (UDG) erlassen und somit einen vorgezogenen Konklavebeginn auf eine kirchenrechtliche Basis stellen. Doch erscheint ein solches Vorhaben eher unwahrscheinlich. Somit kann eigentlich nur eine zweite Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Eine Entscheidung nach dem 28.Februar durch die Generalkongregation der Kardinäle. Doch welche Vollmachten hat diese Generalkongregation eigentlich? Und wer gehört zu dieser Generalkongregation? Zur Generalkongregation gehören alle Kardinäle, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhles unterrichtet wurden. Kardinäle über dem 80. Lebensjahr, können der Generalkongregation fern bleiben und müssen somit nicht zwangsläufig daran teilnehmen. Im Klartext – die Gesamtheit des Kardinalskollegiums kann die Generalkongregation bilden. Im Kapitell I der UDG sind die Vollmachten des Kardinalskollegiums während der Vakanz des Apostolischen Stuhles geregelt. Hier heißt es in Nr. 5: „Falls Zweifel über die in der vorliegenden Konstitution (UDG) enthaltenen Vorschriften oder über die Art und Weise ihrer Durchführung auftreten sollten, so verfüge ich förmlich, dass dem Kardinalskollegium alle Vollmacht zusteht, diesbezüglich ein Urteil zu fällen. Diesem erteile ich deswegen die Erlaubnis, die zweifelhaften oder strittigen Punkte zu interpretieren, wobei ich bestimme, dass es bei den Beratungen über diese und andere ähnliche Fragen, mit Ausnahme des Aktes der Papstwahl selber, genügt, dass die Mehrheit der versammelten Kardinäle zur gleichen Auffassung kommt.“ Ferner ergänzt Nr. 6: “Ebenso soll das Kardinalskollegium, wenn ein Problem vorliegen sollte, das nach Auffassung der Mehrheit der versammelten Kardinäle nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann, nach Ansicht der Mehrheit Verfügungen treffen.“ Die genannten Vollmachten der Generalkongregation sind eindeutig und klar umrissen. Die Nachrichtenagentur I.Media scheint sich aber genau auf diese Vollmachten zu beziehen, wenn sie den Konklavebeginn auf den 10. März vordatiert. Doch sollte man zu erst den „Normalfall“ und nicht die „Ausnahme“ bei der Terminierung des Konklavebeginns beachten. Der Konklavebeginn ist klar in der Nr. 37 der UDG festgelegt: „Ferner bestimme ich, dass die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die Abwesenden warten müssen; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, noch um einige Tage hinauszuschieben. Doch nach Ablauf von höchstens zwanzig Tagen nach Beginn der Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl zu begeben.“ Diese Vorgehensweise wird nochmals in der Nr. 49 der UDG ergänzt: „Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer feierlichen Eucharistie mit der Votivmesse Pro eligendo Papa (19) teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.“ Spitzfindige Zeitgenossen könnten jetzt natürlich auf die Idee kommen, da die Sedisvakanz nicht wie über Jahrhunderte üblich, durch den Tot eines Papstes sondern den Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI. eingetreten ist, die Wartezeit von 15. Tagen zu verkürzen. Eine Bestattungszeit bzw. Trauerfeierlichkeiten sind ja nicht zu berücksichtigen und die Zeitspanne zur Anreise der Konklavekardinäle ist lang genug. Auch für diesen Fall hat die UDG unmissverständlich vorgesorgt und besagt in Nr. 77: „Ich bestimme, dass die Anordnungen, die all das betreffen, was der Wahl des Papstes vorausgeht, sowie deren Ablauf selbst, auch dann gänzlich zu beachten sind, wenn die Vakanz des Apostolischen Stuhles durch den Amtsverzicht des Papstes gemäß can. 332, § 2 des Kodex des kanonischen Rechtes und can. 44, § 2 des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen erfolgen sollte.“ Auch hier ist die Vorgabe klar und eindeutig. Sollte die Verantwortlichen im Vatikan tatsächlich den Konklavebeginn vor den 15. Tag der Sedisvakanz vorverlegen, könnte das sicherlich fatale Folgen haben. Kritiker könnten sich auf die Nr. 76 der UDG berufen: „Wenn eine Wahl in Abweichung von der in dieser Konstitution vorgeschriebenen Form oder unter Nichteinhaltung der von ihr festgesetzten Bedingungen erfolgt sein sollte, ist sie aus diesem selben Grund nichtig und ungültig, ohne dass es einer diesbezüglichen Erklärung bedarf und die Wahl deshalb dem Gewählten keinerlei Rechtsanspruch gibt.“ Dem Vatikan muss daran gelegen sein, eine nach kanonischem Recht, gültige Papstwahl durchzuführen. Alles andere ist Unsinn. Auch wenn der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Lombardi, am heutigen Tag den Konklavebeginn vor dem 15. März für möglich hält. Seine Aussage ist mit dem Kirchenrecht nicht vereinbar. (vh) |
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16.02.2013 |
Vatikan: Konklave schon früher? |
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Pater Federico Lombardi hat an diesem Samstag vor der Presse einige weitere Details im Zusammenhang mit der kommenden Sedisvakanz und den letzten Terminen des Papstes bekannt gegeben. Der Beginn des Konklaves könnte unter gewissen Umständen, so Pater Lombardi, bereits vor dem 15. März angesetzt werden, sollten bereits alle Kardinäle in Rom anwesend sein. Am 28. Februar, also mit Beginn der Sedisvakanz, wird sich Papst Benedikt in die Sommerresidenz Castel Gandolfo zurückziehen, wo er möglicherweise zwei Monate verbringen wird. Der Camerlengo und seine Mitarbeiter haben laut Lombardi bereits mit den Vorbereitungen für die Sedisvakanz begonnen, erste Informationen dazu werden allerdings wohl erst gegen Ende des Pontifikats bekannt gegeben werden. Wie vorgesehen wird Papst Benedikt XVI. an diesem Samstag um 18 Uhr den amtierenden Premierminister Mario Monti empfangen. In der kommenden Woche werden aufgrund der Fasten-Exerzitien keine Papsttermine stattfinden, die laufenden Geschäfte werden aber dennoch wahrgenommen. Am Samstag wird er wie geplant den italienischen Staatspräsidenten Napolitano treffen. (rv) |
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14.02.2013 |
Pressekonferenz zu einigen Punkten um das Konklave |
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Für den 28. Februar, dem Tag seines offiziellen Rücktritts vom Petrusamt,
ist keine große Rede des Papstes vorgesehen, aber eine Ansprache in irgend einer Form wird es dem augenblicklichen Stand der Planung nach wohl geben. Vatikansprecher Federico Lombardi brachte auch an diesem
Donnerstag die Journalisten auf den neuesten Stand der Dinge. Er bestätigte, dass Erzbischof Georg Gänswein den Papst gemeinsam mit der gesamten so genannten päpstlichen Familie nach Castelgandolfo begleiten werde. Aber
auch, wenn er nach dem Rücktritt mit dem Papst in sein neues Domizil zöge, werde er sein Amt als Präfekt des Päpstlichen Hauses weiterhin ausüben. |
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11.02.2013 |
Reaktionen auf den Rückzug des Papstes |
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Aus aller Welt treffen in diesen Stunden und Minuten Reaktionen auf den
angekündigten Rücktritt von Papst Benedikt XVI. ein. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte „großen Respekt“ für den Schritt
ihres Landsmanns: „Er ist und bleibt einer der wichtigsten religiösen Denker unserer Zeit.“ Bundespräsident Joachim Gauck zollt dem Papst
„außerordentlichen Respekt“ für seinen Rücktritt. „Dass ein Deutscher die Nachfolge von Johannes Paul II. antrat, war von historischer Bedeutung für unser Land“,
sagte das Staatsoberhaupt. Die Menschen in Deutschland hätten „tief bewegt“ vom Rücktritt erfahren. Für diesen Schritt seien „großer Mut und Selbstreflexion“ nötig. „Sein
Glaube, seine Weisheit und seine menschliche Bescheidenheit haben mich tief beeindruckt“, sagte Gauck, der den Papst Anfang Dezember im Vatikan besucht hatte. In Benedikt XVI.
verbänden sich „hohe theologische und philosophische Bildung mit einfacher Sprache und mit Menschenfreundlichkeit“. Deshalb hätten viele Menschen, nicht nur Katholiken, in
seiner Person und seinen Schriften und Ansprachen in seinen Schriften Orientierung und Ermutigung zum Glauben gefunden. Er habe unermüdlich zu einem „kritischen und
konstruktiven Dialog“ zwischen Vernunft und Glaube beigetragen. |
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11.02.2013 |
Rücktritt von Papst Benedikt XVI. zum 28.02.2013 |
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Papst Benedikt XVI. ist zurückgetreten. Während des Konsistoriums an diesem Montag verlas er folgende Erklärung: Liebe Mitbrüder! Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das
Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, daß meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr
geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, daß dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte
ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von
großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des
Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst weiter gut
auszuführen. Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der
Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so daß ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein
wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muß. Aus dem Vatikan, 10. Februar 2013 (rv) |
Die Köpfe des Konklave 2013 |
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