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Konklave vom 23.08. - 06.10.1689 zur Wahl von Papst Alexander VIII. |
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Innozenz XI. |
u Sukzession u |
Alexander VIII. |
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Benedetto Odescalchi |
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Pietro Ottoboni, Sen. |
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Todestag: 12.08.1689 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Bischof von Porto und Santa Rufina, |
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Todesort: Rom |
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Subdekan des Hl. Kollegiums |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Innozenz XI.. Odescalchis hatte als Kardinal sehr bescheiden und ohne jeglichen Anspruch gelebt, auch als Papst setzte er die strenge Enthaltsamkeit fort. Schon als Priester hatte man ihm eine ehrliche seelsorgerische Gesinnung bescheinigt. Grundsätze des Glaubens sowie der päpstliche Primat waren für ihn unumstößliche Fakten, die er mit großem Ehrgeiz zu verteidigen wusste. Obwohl er in seiner Heimatstadt Como bei den Jesuiten studiert und in Neapel das Doktorat der Rechte erworben hatte, bescheinigte man ihm eine mangelhafte theologische Bildung und geringe Menschenkenntnis. Anders als sein Vorgänger Papst Clemens X. verabscheute Innozenz XI. jeglichen Nepotismus. In seinem dreizehnjährigen Pontifikat hatte er in zwei Konsistorien (01.09.1681 und 02.09.1686) insgesamt 43 Kardinäle kreiert, unter ihnen war kein einziger Verwandter. Das wichtigste Amt der Kurie, das Staatssekretariat, besetzte er mit Kardinal Alderano Cibo, der, wie er selbst, von Papst Innozenz X. in den Kardinalsstand erhoben worden war.
Bescheinigte man ihm zwar mangelnde Menschenkenntnis, so war er doch sehr geschickt im Umgang mit den päpstlichen Finanzen. Verschiedene Quellen berichten von einem erwirtschafteten Überschuss von rund 300.000 Scudi pro Jahr. Bereits nach zwei Jahren Regentschaft war der desolate Haushalt seines Vorgängers wieder in Ordnung gebracht und in den folgenden Jahren schaffte er es, die notwendigen Finanzmittel für die Türkenabwehr zu erwirtschaften. War Kunst und Mäzenatentum in der Vergangenheit mit dem Papsttum eng verbunden gewesen, so änderte sich diese Gewohnheit unter Innozenz XI. gravierend. Besonders Bernini bekam diesen Wandel zu spüren. Auf Anweisung des Papstes musste er 1678 die ursprünglich nackte Figur der Veritas am Grabmal von Papst Alexander VII. verhüllen. Theater- und Opernaufführungen waren in Rom verboten, Karnevalsbelustigungen ebenso. Derartige Aufführungen und Kunstförderungen widerstrebten dem Odescalchi-Papst zu tiefst. Das Pontifikat von Papst Innozenz war von zwei Problemfeldern beherrscht. Der Türkengefahr und dem Verhältnis zum französischen König Ludwig XIV. Während einer Sedisvakanz hatte der König das althergebrachte Recht, in bestimmten Bistümern freiwerdende Pfründe zu besetzen und die bischöflichen Einkünfte zu verwalten (Regalienrecht). Zwischen 1673 und 1675 hatte Ludwig XIV. dieses Regalienrecht auf alle zur französischen Krone gehörenden Länder ausgeweitet. Die meisten Bischöfe beugten sich dieser Maßnahme, bis auf zwei. Bischof François de Caulet von Pamiers (1644-1680) und Bischof Nicolas Pavillon von Alet (1637-1677) appellierten diesbezüglich an den Papst. Innozenz nahm die Appellation auf und forderte den König in zwei Breven (1678, 1679) auf, die Ausdehnung des Regalienrechts zurückzunehmen. Im folgenden Jahr drohte der Papst in einem dritten Breve mit dem göttlichen Strafgericht. 1681 reagierte Ludwig mit einer Generalversammlung des Klerus. Diese war derart königstreu, dass man dem Papst drohte, zum protestantischen Glauben überzutreten. Am 19. März 1682 verabschiedete die Generalversammlung die sogenannten vier gallikanischen Artikel. Schon im April desselben Jahres wies Innozenz die Beschlüsse der französischen Versammlung in einem Breve entschieden zurück. Daraufhin suspendierte der französische König die Klerusversammlung und trat in Verhandlungen mit dem Papst. Hartnäckig weigerte sich Innozenz die ernannten Bischöfe zu bestätigen und nahm somit in Kauf, dass 35 Diözesen ohne Oberhirten waren. Die Verhandlungen waren gescheitert. In den folgenden Jahren reihte sich Konflikt an Konflikt, Papst und König fanden keinen Konsens. War das Problemfeld „Ludwig XIV.“ schier unlösbar, so zählt die Türkenabwehr des Papstes zu seinen größten Leistungen. Doch auch hier versuchte der französische König dem Papst zu schaden, und sein Engagement zu durchkreuzen. Ludwig unterhielt geheime Beziehungen zum Osmanischen Reich und versuchte offensichtlich die Türken zum Krieg gegen Österreich und Polen zu drängen. Innozenz hingegen bemühte sich Österreich zu unterstützen, und die abendländischen Herrscher in einem Verteidigungsbündnis zu vereinen. Schließlich gelang ihm ein Bündnis zwischen dem polnischen König Sobieski und Kaiser Leopold I., dass letztendlich zur Befreiung Wiens am 12.09.1683 führte.
Im 79. Lebensjahr verstarb Papst Innozenz XI. am 12. 08.1689 im Quirinalpalast in Rom. Obwohl erst 1956 von Papst Pius XII. seliggesprochen, wurde er vom Volk rasch als Heiliger verehrt. Unter Papst Clemens XI. (1700-1721) hatte der Seligsprechungsprozess begonnen, wurde jedoch durch den Einspruch der französischen Regierung in die Länge gezogen. Die französische Monarchie hatte die Auseinandersetzungen mit diesem Papst lange nicht überwunden. Innozenz wurde 1701 in einem Wandgrabmal in St. Peter (dritter Pfeiler im linken Seitenschiff) beigesetzt. Das schöne Grabmal zeigt ein Relief mit der Befreiung Wiens im Jahr 1683. Mit seiner Seligsprechung wurde der Leichnam 1956 in einen Glassarkophag umgebettet und unter dem Altar der Cappella di San Sebastiano in St. Peter verlegt. Am 01.05.2011, bedingt durch die Seligsprechung von Papst Johannes Paul II., wurde Innozenz XI. an seinen heutigen Grabplatz im Altar der Transfigurationskapelle überführt (3. Grab). Seine erste Grabanlage im Südteil des Kirchenschiffs wurde nie entfernt und ist noch heute, wenn auch leer, in der Basilika zu besichtigen.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Innozenz XI. am 12. August 1689 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 60 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 23. August traten 29 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Bedingt durch zahlreiche Erkrankungen während des Konklave schwankte die Teilnehmerzahl. Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 49 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 51 Eminenzen teilgenommen. Zum 44. Mal fand das Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende acht Kardinäle:
Während der Papstwahl verstarben ein Kardinal:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 29 auf 51 Kardinäle an (siehe Konklaveteilnehmer oben). >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. >zurück Am Todestag von Papst Innozenz XI. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 60 Kardinäle. Da fünf Kardinäle dem Konklave fern blieben, einer aus Wien nicht anreiste, einer die Erlaubnis von König Ludwig XIV. nicht erhielt, einer zu spät in Rom eintraf und einer auf der Anreise verstarb, kamen nur 51 Kardinäle für die Papstwahl in Betracht. Wie üblich bildeten sich verschiedene Parteien für die anstehende Papstwahl. Die Partei der Kardinäle von Innozenz XI., aus dieser spaltete sich eine Gruppe von Eminenzen ab und bildete die Partei der Zelanti (Eiferer). Zudem formierte sich eine Partei der Spanier und der Franzosen.
Am 23. September trafen die Kardinäle Bouillon, Bonsi und von Fürstenberg in Rom ein. Mit ihrem Erscheinen kam es zu Streitigkeiten über die Quartierfreiheit und daraus resultierte der Eintritt in das Konklave, und somit die Verstärkung der französischen Partei, erst am 27. September. Das Wahlkollegium umfasste somit 51 Kardinäle von denen allerdings drei erkrankt im Konklave waren. Als würdigster Kandidat auf die Papstwürde galt von Anfang an Kardinal Ottoboni. Da Ottoboni venezianischer Abstammung war, gab es für seine Nominierung einige Gegner im Heiligen Kollegium. Kardinal Chigi war insgeheim sein Förderer und ging behutsam mit seiner Kandidatur um. Im Lauf der Verhandlungen gelang es Chigi die Kardinäle de´Medici, Altieri und die Partei der Zelanti für seinen Kandidaten zu gewinnen. Man wusste, dass der französische König Ludwig XIV. mit einer Wahl Ottobonis nicht einverstanden gewesen wäre. Später willigte der König in eine Wahl ein, unter der Voraussetzung, dass der Erwählte die gallikanischen Bischöfe bestätigen würde. Ottoboni selbst weigerte sich, auf einen derartigen Handel einzugehen. Gegenüber den französischen Kardinälen betonte er, zwar an der Beilegung der Streitigkeiten mit der französischen Krone interessiert zu sein, aber nur unbeschadet seiner Ehre und seines Gewissens. Kardinal d´Estrées, welcher schon bei seiner Kardinalserhebung durch Papst Clemens X. im Jahr 1671 seinen Hochmut unter Beweis gestellt hatte, verlangte von Ottoboni eine
Beim Skrutinium am Abend des 06. Oktober erhielt Kardinal Ottoboni 19 Stimmen und im Akzess 29 Stimmen, insgesamt also 48 Stimmen. An diesem Wahlabend waren die Kardinäle Spinola und Negrone außerhalb des Konklaves in Rom (wohl zur ärztlichen Behandlung). Zieht man beide Kardinäle von der Gesamtzahl des anwesenden Kollegiums ab, und geht man davon aus, dass Ottoboni seine eigene Stimme nicht sich selbst gegeben hat, so ist festzustellen, dass er einstimmig zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt wurde.
Anfangs schwankte Ottoboni, ob er den Namen Alexander oder Urban annehmen sollte. Unter Papst Urban VIII. hatte er seine Laufbahn in Rom begonnen, seine Wahl zum Papst jedoch verdankte er Kardinal Chigi, der aus dem Pontifikat von Papst Alexander VII. stammte. So wählte er den Namen Alexander VIII. Pietro Kardinal Ottoboni stammte aus venezianischem Adel und war in der Lagunenstadt am 22. April 1610 geboren. Studierte in Padua die Rechte und kam mit 20 Jahren nach Rom. Hier durchlief er die übliche Prälatenlaufbahn und wurde unter Papst Urban VIII. Referendar der beiden Signaturen. Anschließend Governatore von Terni, Rieti und Spoleto. Als Auditor, der Heilgen Römischen Rota, wurde er von Papst Innozenz X. am 19. Februar 1652 in den Kardinalsstand erhoben. Von 1654 bis 1654 war er Bischof von Brescia. Unter Papst Clemens IX. war er Datar und zeichnete sich durch schnelle Erledigung der Geschäfte aus. Beim Eintritt in das Konklave 1689 war er Bischof von Porto und Santa Rufina und Subdekan des Heiligen Kollegiums. Seine Wahl zum Pontifex maximus beendete eine Sedisvakanz von 66 Tagen. Alexander VIII. war bei seiner Wahl bereits 79 Jahre alt und somit ein klassischer Übergangspapst. Stand: 09.10.2009 |
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Quellenverzeichnis: |
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