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Konklave vom 20.03. - 29.05.1724 zur Wahl von Papst Benedikt XIII. |
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Innozenz XIII. |
u Sukzession u |
Benedikt XIII. |
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Michelangelo de´Conti |
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Pietro Francesco Orsini O.P. |
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Todestag: 07.03.1724 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Bischof von Porto und Santa Rufina |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Innozenz XIII. Papst Innozenz XIII. war von friedfertiger Natur und bemühte sich die unglückliche Politik seines Vorgängers mit den Mächten auszugleichen. Kaiser Karl VI. belehnte er mit Sizilien und Neapel. Allerdings konnte er nicht verhindern, dass der Kaiser an der sogenannten „Monarchia Sicula“ festhielt und deren Privilegien in Anspruch nahm. Die Monarchia Sicula bot dem sizilianischen Herrscher das Recht, die Bistümer in Sizilien zu besetzen. Verhandlungen zwischen Papst und Kaiser bezüglich der Rückgabe von Comacchios blieben jedoch ohne Erfolg. Schon vor seiner Wahl zum Papst war es um seine Gesundheit nicht gut gestellt. Als Bischof von Viterbo musste er 1719 aus Rücksicht auf seine Gesundheit resignieren. Im zweiten Jahr seines Pontifikates machte sich sein altes Steinleiden wieder bemerkbar, so dass vermehrt mit seinem Tod gerechnet wurde. Noch vor Beginn seines dritten Pontifikatsjahres verstarb Innozenz XIII. am 07. März 1724 in Rom. Am 09. März wurde sein Körper in den Vatikanischen Palast überführt. Am folgenden Tag wurde er in der Capella del Sagramento für drei Tage aufgebahrt und in der Nacht des 12. März bestattet. Sein Grabmal findet man heute in den Vatikanischen Grotten in einer Nische der südlichen Seitenwand.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Innozenz XIII. am 07. März 1724 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 65 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 20. März traten 31 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein . Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 53 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 54 Eminenzen teilgenommen. Zum 48. Mal fand ein Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende 12 Kardinäle:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 31 auf letztendlich 53 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben). Der erfahrenste Teilnehmer an diesem Konklave war Pietro Francesco Kardinal Orsini O.P. (der spätere Papst Benedikt XIII. ). Er war durch Papst Clemens X. am 22. Februar 1672 in den Kardinalsstand erhoben worden und somit war dieses Konklave bereits seine sechste Papstwahl. Orsini hieß von Geburt Pietro Francesco, durch seine Ordenszugehörigkeit hatte er allerdings die Namen Vincenzo Maria erhalten. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. Mit der Apostolischen Konstitution “Romanum decet Pontificem” vom 22. Juni 1692 verbot Papst Innozenz XII. den Nepotismus und am 23.09.1695 mit der Bulle “Ecclesiae catholicae” die seit 1352 üblichen Wahlkapitulationen. >zurück Um die Ruhe während der Sedisvakanz aufrechtzuerhalten, wurden einige Edikte erlassen. Roms Governatore, Alessandro Falconieri, verordnete unter anderem, dass in der Zeit bis zur Papstwahl während der Nachtstunden in jedem Haus ein Licht im Fenster aufgestellt werden müsse. Am 20. März 1724 zog das Heilige Kollegium im Vatikan ins Konklave. Noch am selben Abend wurde es verschlossen. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Kollegium lediglich 31 Purpurträger bis seine Zahl später auf 54 Kardinäle anstieg. Man erwartete im Konklave infolge der politischen Lage ein gemeinsames Vorgehen von Frankreich und Spanien. Für die spanische Krone trat Kardinal Acquaviva, für Frankreich Kardinal Rohan ein. Die kaiserlichen Interessen wurden von Kardinal Cienfuegos wahlgenommen.
Schon zu Konklavebeginn, versuchten die Zelanti die Wahl von Kardinal Imperiali durchzusetzen. Dieser Versuch scheiterte jedoch an seiner Unbeliebtheit aufseiten der Spanier und auch der Franzosen. Auch der Versuch Kardinal Paolucci zu erwählen scheiterte. Im Folgenden schlug Kardinal Annibale Albani sechs Kandidaten zur engeren Wahl vor. Diese waren: Kardinal Corsini, Spada, Piazza, Barbarigo, Bussi und Olivieri. Insgeheim waren die beiden Letztgenannten seine Favoriten. Am 12. April war der französische Kardinal Rohan in Rom eingetroffen und schon am folgenden Tag verbreitete sich im Konklave das Gerücht, der Franzose habe von seinem König den Befehl, mit allen Mitteln für Kardinal Olivieri einzutreten. Parallel hierzu erschien eine namenlose Denkschrift in der ungeheuerliche Zugeständnisse seitens Olivieri an Frankreich auftauchten. In ihr wurde behauptet, er werde im Falle seiner Wahl die Bulle „Unigenitus“
Am 25. April traf Kardinal Polignac im Konklave ein. Ebenso traf der kaiserliche Gesandte Graf Kaunitz in Rom ein. Im Gepäck hatte er eine Instruktion für Kardinal Cienfuegos. Sie besagte, dass die Kardinäle Pamfili, Vallemani, Spada, Piazza, Corradini, Caracciolo, Tanara, Gozzadini, Orsini, Ruffo,
Kardinal Cienfuegos, versuchte nun Kardinal Piazza die Tiara zu verschaffen. Er rechnete durchaus mit Erfolg, da die Franzosen auf seiner Seite waren. Für ihn waren 13 Kardinäle der Squadrone Volante sowie die Kardinäle von Papst Alexander VIII. Einschließlich der Anhänger der katholischen Großmächte kam so ein Block von 32 Stimmen zusammen. Für eine Zweidrittelmehrheit fehlten also nur noch vier Stimmen. Zwischenzeitlich verlautete in Rom das Gerücht, Piazzas Wahl stehe unmittelbar bevor. Kardinal Annibale Albani konterte gegen den Kandidaten und versuchte seine Wahl mithilfe der Zelanti zu verhindern. Am 14. Mai traf Kardinal Belluga im Konklave ein und Albani schaffte es ihn gegen Piazza einzunehmen, indem er ihn des Jansenismus verdächtigte. Piazzas Aussicht auf eine positive Wahl schwand Zunehmens. Bei der Abstimmung am 23. Mai fielen auf Orsini 26 Stimmen und am folgenden Tag 27 Stimmen. Durch die relativ lange Dauer des Konklave stieg der Unmut in den Reihen der Wähler und auch der Römer. Man wollte endlich die Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes zu Ende bringen. Kardinal Orsini war eine hoch geachtete Persönlichkeit mit vortrefflichen Eigenschaften. Was ihm jedoch fehlte, war Erfahrung in Regierungsgeschäften. Am Abend des 28. Mai teilte Kardinal Belluga Orsini seine bevorstehende Wahl mit. Orsini zeigte großen Widerstand, nicht zuletzt wegen seiner mangelhaften Befähigungen. Am Morgen des 29. Mai versuchten die Kardinäle Annibale Albani und Tolomei
Pietro Francesco Kardinal Orsini war am 02. Februar 1649 in Gravina bei Bari geboren. 1668 war er in Venedig in den Dominikanerorden eingetreten. Er hatte Theologie und Philosophie studiert und war 1672 zum Kardinal ernannt worden. 1675 wurde er Erzbischof von Manfredonia, 1680 auch Bischof von Cesena und 1686 schließlich Erzbischof von Benevent. >zurück Stand: 24.09.2010 |
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