|
Quellenverzeichnis:
Alberigo, Giuseppe |
Geschichte der Konzilien |
Wiesbaden |
1998 |
Castella Gaston |
Illustrierte Papstgeschichte (Band 1-3) |
Frechen |
1965 |
Del Re Niccoló |
Vatikan Lexikon |
Augsburg |
1998 |
Denzler Georg |
Das Papsttum |
München, Beck |
1997 |
Egli, Jodoc |
Das heilige allgültige u. allgemeine Concilium v. Trient |
Luzern |
1832 |
Fischer-Wollpert, Rudolf |
Lexikon der Päpste |
Wiesbaden |
2003 |
Firnstein, J. |
Des heiligen Malachias Weissagung |
Regensburg |
1920 |
Funk F. X. |
Lehrbuch der Kirchengeschichte |
Paderborn |
1911 |
Gelmi Josef |
Die Päpste in Lebensbildern |
Graz |
1989 |
Gondard, Friedrich |
Die Päpste und die Konzilien |
München |
1963 |
Hocks Else |
Der letzte deutsche Papst Adrian VI. |
Freiburg im Breisgau |
1939 |
Johnson Paul |
Das Papsttum |
Stuttgart |
1998 |
Kasper Walter |
Lexikon der Päpste und des Papsttums |
Freiburg i. Breisgau |
2001 |
Kotzula Stephan |
Kirchengeschichte in Daten und Fakten |
Leipzig |
1998 |
Kramer von Reisswitz Crista |
Die Papstmacher |
München |
2001 |
Melloni Alberto |
Das Konklave |
Freiburg i. Breisgau |
2002 |
Nersinger Ulrich |
Sede Vacante |
Wien |
1996 |
Pastor von Ludwig |
Die Geschichte der Päpste |
Freiburg i. Breisgau |
1931 |
Reese Thomas J. |
Im Inneren des Vatikan |
Frankfurt a. Main |
1998 |
Schelle Klaus |
Das Konstanzer Konzil 1414-1418 |
Konstanz |
1996 |
Schimnelpfennig Bernhard |
Das Papsttum |
Darmstadt |
1996 |
Schmidt / Ruhbach Kurt Dietrich / G. |
Tabellen zur Kirchengeschichte |
Göttingen |
1999 |
Schreiber Hermann |
Geschichte der Päpste |
Augsburg |
1995 |
Seppelt /Löffler Franz Xaver / K. |
Papstgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart |
München |
1933 |
Wurm Hermann J. |
Die Papstwahl |
Köln |
1902 |
Burkle-Young, Dr.Francis A. |
Passing the Keys, The Cardinals of the Holy Roman Church |
www.fiu.edu |
2004 |
Konklave vom 10.-30.01.1592 zur Wahl von Papst Clemens VIII. |
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Innozenz IX. |
u Sukzession u |
Clemens VIII. |
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Giovanni Antonio Facchinetti |
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Ippolito Aldobrandini |
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Todestag: 30.12.1591 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Großpönitentiar |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Papst Innozenz IX. hatte als kränklicher Greis den Thron Petri bestiegen. Lediglich zwei Monate stand er am Ruder der Katholischen Kirche. Eine wichtige Reform der Kurie geht auf sein kurzes Pontifikat zurück. Er gliederte das Staatssekretariat in drei Abteilungen, eine für die Belange von Polen und Frankreich, eine für Spanien und Italien und eine Abteilung für die deutschen Angelegenheiten. Die Einflussnahme Philipps von Spanien während seiner eigenen Wahl zum Pontifex maximus veranlasste Innozenz zu Abwehrmaßnahmen. Er setzte einen Ausschuss von Prälaten und Kardinälen zur Beratung über eine Neufassung der Papstwahl ein, sein baldiger Tod verhinderte jedoch den Abschluss. Er starb am 30.12.1592 in Rom und seine Grabstätte findet man in den Vatikanischen Grotten. >zurück
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Innozenz IX. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 65 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 54 Purpurträger in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 10 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate:
Wie schon im vorhergehenden Konklave, war Girolamo Kardinal Simoncelli mit bereits 8 Papstwahlen der erfahrenste Konklaveteilnehmer. Der Erzbischof von Turin Girolamo Kardinal della Rovere verstarb kurz nach Konklavebeginn am 26. Januar 1592. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück Seit der Wahl von Urban VIII. waren erst 16 Monate vergangen und man musste zum 4. Mal zur Papstwahl schreiten. Dem Heiligen Kollegium war klar, dass bei der Auswahl des nächsten Papstes sein Alter und Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle spielen müsse, wenn man der kritischen Lage des Kirchenstaates und letztendlich der katholischen Welt gerecht werden wolle. Unter diesen Aspekten fiel schnell der Name Santori, auch deshalb, weil er scheinbar bei den verschiedensten Parteien Akzeptanz fand. Die Führung der spanischen Partei wurde nach dem Ableben von Kardinal Mendoza am 08.01.1592, also unmittelbar vor Konklavebeginn, in die Hände von Kardinal Madruzzo gelegt. Im Fall des Scheiterns der Wahl von Santori wollte die spanische Liga zunächst Kardinal Madruzzo, dann Galli, Paleotto, Colonna und an letzter Stelle Ippolito Kardinal Aldobrandini zur Wahl vorschlagen. Die Opposition führte der deutsche Kardinal Mark Sittich von Hohenems.
Gegen Santori sprach seine besondere Strenge als Inquisitor. Durch diese Tätigkeit hatte er sich nicht nur Freunde im Kardinalskreis erworben. Die dritte Partei führte Kardinal Montalto. Die Zahl der teilnehmenden Kardinäle ist in den Quellen widersprüchlich. Ludwig Freiherr von Pastor spricht von 52 (53) Konklaveteilnehmern, bei Dr. Francis A. startet das Konklave mit 53 (54) Eminenzen. Nach beiden Quellen stößt Kardinal de Joyeuse, Erzbischof von Toulouse am 12.01.1592 verspätet zur Wahl hinzu. Pastor unterschlägt offensichtlich den während dem Konklave verstorbenen Kardinal della Rovere vollständig. Somit kann die korrekte Zahl der Wahlteilnehmer nur 53-54 lauten und nicht wie bei Pastor 52-53. Das Konklave begann am 10. Januar 1592 in den hergerichteten Räumen des Vatikan. Die Tore wurden erst spät gegen 01.00 Uhr verschlossen. Um 06.00 Uhr Früh am 11. Januar begaben sich die vereinigten Parteiführer Montalto und Madruzzo in die Zelle von Kardinal Santori um ihm seine Wahl zum neuen Papst zu verkünden. Santori und die beiden Parteiführer begaben sich in die Cappella Paolina. Hier sollte seine Wahl durch Adoration sofort vollzogen werden. Die Opposition von 17 Kardinälen unter der Führung von Mark Kardinal Sittich von Hohenems lehnte es ab, sich daran zu beteiligen und zog in die benachbarte Cappella Sistina. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 36 Kardinäle in der Cappella Paolina, diese hätten eine sofortige Entscheidung herbeiführen können, denn für eine absolute Mehrheit hätten diese 36 Stimmen ausgereicht. Der Dekan des Heiligen Kollegiums Alfonso Kardinal Gesualdo war gegen ein schnelles Vorgehen und wollte von einer Adoration nichts wissen, außerdem begann er ein umständliches Feststellen der Anwesenden in der Paolina. Zu diesem Zeitpunkt war die Cappella Paolina nur von schwachem Kerzenlicht erhellt und die Kardinäle saßen bzw. standen im Raum. Es herrschte Unordnung und weder der Dekan noch der Zeremonienmeister mit dem Sekretär des Kardinalskollegiums konnten eine korrekte Zählung der Anwesenden durchführen. So verstrichen drei Stunden und plötzlich erhob sich Kardinal Colonna und bekundete, er werde Santori seine Stimme niemals geben. Inmitten dieser Verwirrung, wurde Santori daran erinnert, dass Pius V. sich vor seiner Erhebung mit seinem damaligen Gegner Kardinal Morone versöhnt habe. Diese Verständigung versuchten die Kardinäle Madruzzo, Gauli, Montalto, Mattei und Giustiniani in der Cappella Sistina zu erreichen, doch ohne Erfolg. Kardinal Gesualdo, Madruzzo. Salviati. Caetani, Aldobrandini und Sauli zogen sich daraufhin in die Sala Regia zu einer Beratung zurück. Man beratschlagte darüber, ob im Falle einer Adoration, Santori sich selbst die Stimme geben könne. Nach kanonistischer Auffassung sprach einiges dafür aber auch dagegen. Besonders Kardinal Aldobrandini war gegen die Adoration zu diesem Zeitpunkt, die Wahl könne von der Oppostion angefochten werden. Dieser Ansicht schlossen sich seine Kollegen an. Bis jetzt hatte immer noch keine Heiliggeistmesse gemäß den kirchlichen Vorschriften stattgefunden. Hierzu wollte sich die Oppostion nicht in der Cappella Paolina einfinden. Mit Genehmigung des Dekan beging die Oppositon die Messe in der Capella Sistina getrennt von dem restlichen Kollegium. Eine derartige Verfahrensweise war vollkommen ungewöhnlich und bisher niemals vorgekommen. Nach der Messfeier beging man das erste Skrutinium. Santoris Anhänger forderten eine offene Abstimmung, die Kardinäle Sforza, Sfondrato und Aquaviva bestanden auf einer geheimen Wahlabstimmung, andernfalls drohte man mit Protest. Endlich schritt man zum ersten Skrutinium. Von Seiten der Opposition nahmen nur die Kardinäle Sforza und Aquaviva an
Kardinal Montalto versuchte in den kommenden Tagen die Kandidatur von Santori voranzutreiben, doch wie zu erwarten war ohne Erfolg. Ähnliches versuchten die Spanier mit Mandruzzo bevor sie endlich auf Aldobrandini umschwenkten. Girolamo Kardinal della Rovere hätte den Spaniern noch gefährlich werden können, doch fügte es sich so, dass dieser glänzende Kardinal in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar im Konklave verstarb. In dieser Nacht spendete Kardinal Aldobrandini dem Sterbenden fünf Stunden lang geistlichen Trost. Am 29. Januar suchte Montalto Kardinal Madruzzo auf und warb für seinen Kandidaten Aldobrandini. Man einigte sich und am 30. Januar gegen Mittag erfolgte endlich dessen einstimmige Wahl zum Kirchenoberhaupt. Ippolito Kardinal Aldobrandini nannte sich fortan Papst Clemens VIII. und sein Wahlspruch lautete: “Protector noster aspice Deus” (“Gott, unser Schützer, schau gnädig herab”). Aldobrandini entstammte einer alten Florentiner Familie und hatte in Padua und Perugia Recht studiert. In Bologna erwarb er den Doktorhut und wurde Konstiorialadvokat. 1568 wurde er durch Kardinal Bonelli “Uditore del Camerlengato” und 1570 Auditor der Rota. 1585 wurde er Datar und im selben Jahr Kardinal unter Papst Sixtus V. Papst Clemens VIII. wurde am 09.02.1592 gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 41 Tagen. >zur Papstbiographie zurück Stand: 06.01.2006 |
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