30.12. 10.01. 30.01. 09.02.
1591 1592 1592 1592
             
Konklavedauer:   20 Tage  
       
Sedisvakanz: 41 Tage
   

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Das Konstanzer Konzil 1414-1418

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2004

Konklave vom 10.-30.01.1592 zur Wahl von Papst Clemens VIII.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Innozenz IX.

u Sukzession  u

Clemens VIII.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Giovanni Antonio Facchinetti

 

Ippolito Aldobrandini

 

 

Todestag:  30.12.1591

Wahlort: Rom, Vatikan

Großpönitentiar

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (54-53):

Ippolito Aldobrandini

Großpänitentiar

Agostino Valeri (oder Valier)

Bischof von Verona

William Allen

 

Alfonso Gesuldo

Bischof Ostia und Velletri,Dekan des Hl. Kollegiums

Vincenzo Lauro (oder Laureo)

 

Scipione Gonzaga

 

Innico d´Avalos d´Aragona O.S.Iacobis

Bischof von Porto und Santa Rufina, Subdekan des Hl. Kollegiums

Filippo Spinola

 

Antonio Maria Sauli

 

Tolomeo Galli di Como

Bischof von Frascati

Jerzy Radziwill

Bischof von Wilna

Giovanni Evangelista Pallotta

Datar

Marco Antonio Colonna (Senior)

Bischof von Palestrina

Simeone Tagliavia d´Aragona

 

Federico Borromeo, Senior

 

Michele Bonelli O.P.

Bischof von Albano

Scioione Lancelotti

 

Giovanni Francesco Morosini

Bischof von Brescia

Girolamo Simoncelli (oder Simonelli)

 

Francesco Sforza di Santa Fiora

 

Agostino Cusani

 

Markus Sitticus von Hohenems (oder Altemps)

 

Alessandro Peretti Montalto Damasceni

 

Francesco Maria Bourbon del Monte

 

Ludovico Madruzzo (Madrucci) di Trento

 

Enrico Caetani

 

Mariano Pierbenedetti

 

Giulio Antonio Santorio (oder Santori)

 

Giovannni Battista Castrucci

 

Gregorio Petrochini de Montelparo O.Er.S.A.

 

Girolamo Rusticucci

 

Domenico Pinelli

 

Guido Pepoli

 

Nicolas de Pellevé

Erzbischof von Sens (Frankreich)

Girolamo della Rovere

Erzbischof von Turin + 26.01.1592

Paolo Emilio Sfondrato

 

Andreas von Österreich

Bischof von Brixen, Österreich und Konstanz (Deutschland)

Girolamo Bernerio O.P.

Bischof von Ascoli-Piceno

Ottaviano Paravicino

Bischof von Alessandria

Petro de Deza

 

Antonio Maria Gallo

Bischof von Osimo

Ottavio d´Aquaviva

 

Alessandro Ottaviano de´Medici

Erzbischof von Florenz

Costanzo Buttafoco da Sarnano O.F.M.Conv.

 

Odoardo Farnese

 

Francois de Joyeuse

Erzbischof von Loulouse

Girolamo Mattei

 

Flaminio Piatti

 

Giulio Canani

Bischof von Adria

Benedetto Giustiniani

 

Giovan Antonio Facchinetti de Nuce

 

Anton Maria Salviati

 

Ascanio Colonna

 

 

 

 

Das Konklave vom 10.-30.01.1592

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Innozenz IX.

Papst Innozenz IX. hatte als kränklicher Greis den Thron Petri bestiegen. Lediglich zwei Monate stand er am Ruder der Katholischen Kirche. Eine wichtige Reform der Kurie geht auf sein kurzes Pontifikat zurück. Er gliederte das Staatssekretariat in drei Abteilungen, eine für die Belange von Polen und Frankreich, eine für Spanien und Italien und eine Abteilung für die deutschen Angelegenheiten. Die Einflussnahme Philipps von Spanien während seiner eigenen Wahl zum Pontifex maximus veranlasste Innozenz zu Abwehrmaßnahmen. Er setzte einen Ausschuss von Prälaten und Kardinälen zur Beratung über eine Neufassung der Papstwahl ein, sein baldiger Tod verhinderte jedoch den Abschluss. Er starb am 30.12.1592 in Rom und seine Grabstätte findet man in den Vatikanischen Grotten.        >zurück

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Grabstätte von Papst Innozenz IX. in den Vatikanischen Grotten in Rom.

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Mit dem Todestag von Papst Innozenz IX. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 65 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 54 Purpurträger in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 10 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:

  • Albert Kardinal von Österreich
  • Gaspar Kardinal Quiroga y Vela, Erzbischof von Toledo (Spanien)
  • Rodrigo Kardinal de Castro de Lemos, Erzbischof von Sevillia (Spanien)
  • Charles Kardianl de Bourbonde Vendóme II, Erzbischof von Rouen (Frankreich)
  • András Kardinal Báthory, Bischof von Ermland (Polen)
  • Philippe Kardinal de Lenoncourt
  • Pierre Kardinal de Gondi, Bischof von Paris (Frankreich)
  • Hughes Kardinal de Loubens de Verdale O.Hosp.J.Joh.Hiersol.
  • Charles Kardinal de Lorraine, Bischof von Metz, Lorraine (Frankreich)
  • Filippo Kardinal Sega, Bischof von Piazenza

Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate:

  •   1 Kardinal aus dem Pontifikat von Papst Innozenz IX. 
  •   5 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIV.
  • 23 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Sixtus V.
  • 15 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XIII.
  •   4 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Pius V.
  •   5 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Pius IV. und
  •   1 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Julius III.

Wie schon im vorhergehenden Konklave, war Girolamo Kardinal Simoncelli mit bereits 8 Papstwahlen der erfahrenste Konklaveteilnehmer.  Der Erzbischof von Turin Girolamo Kardinal della Rovere verstarb kurz nach Konklavebeginn am 26. Januar 1592.     >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” ,       welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone).     >zurück

4. Das  Konklave

Seit der Wahl von Urban VIII. waren erst 16 Monate vergangen und man musste zum 4. Mal zur Papstwahl schreiten. Dem Heiligen Kollegium war klar, dass bei der Auswahl des nächsten Papstes sein Alter und Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle spielen müsse, wenn man der kritischen Lage des Kirchenstaates und letztendlich der katholischen Welt gerecht werden wolle. Unter diesen Aspekten fiel schnell der Name Santori, auch deshalb, weil er scheinbar bei den verschiedensten Parteien Akzeptanz fand. Die Führung der spanischen Partei wurde nach dem Ableben von Kardinal Mendoza am 08.01.1592, also unmittelbar vor Konklavebeginn, in die Hände von Kardinal Madruzzo gelegt. Im Fall des Scheiterns der Wahl von Santori wollte die spanische Liga zunächst Kardinal Madruzzo, dann Galli, Paleotto, Colonna und an letzter Stelle Ippolito Kardinal Aldobrandini zur Wahl vorschlagen. Die Opposition führte der deutsche Kardinal Mark Sittich von Hohenems.

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Ludovico Kardinal Madruzzo

Giulio Antonio Kardinal Santori

Mark Kardinal Sittich von Hohenems

Gegen Santori sprach seine besondere Strenge als Inquisitor. Durch diese Tätigkeit hatte er sich nicht nur Freunde im Kardinalskreis erworben. Die dritte Partei führte Kardinal Montalto. Die Zahl der teilnehmenden Kardinäle ist in den Quellen widersprüchlich. Ludwig Freiherr von Pastor spricht von 52 (53) Konklaveteilnehmern, bei Dr. Francis A. startet das Konklave mit 53 (54) Eminenzen. Nach beiden Quellen stößt Kardinal de Joyeuse, Erzbischof von Toulouse am 12.01.1592 verspätet zur Wahl hinzu. Pastor unterschlägt offensichtlich den während dem Konklave verstorbenen Kardinal della Rovere vollständig. Somit kann die korrekte Zahl der Wahlteilnehmer nur 53-54 lauten und nicht wie bei Pastor 52-53. Das Konklave begann am 10. Januar 1592 in den hergerichteten Räumen des Vatikan. Die Tore wurden erst spät gegen 01.00 Uhr verschlossen. Um 06.00 Uhr Früh am 11. Januar begaben sich die vereinigten Parteiführer Montalto und Madruzzo in die Zelle von Kardinal Santori um ihm seine Wahl zum neuen Papst zu verkünden. Santori und die beiden Parteiführer begaben sich in die Cappella Paolina. Hier sollte seine Wahl durch Adoration sofort vollzogen werden. Die Opposition von 17 Kardinälen unter der Führung von Mark Kardinal Sittich von Hohenems lehnte es ab, sich daran zu beteiligen und zog in die benachbarte Cappella Sistina. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 36 Kardinäle in der Cappella Paolina, diese hätten eine sofortige Entscheidung herbeiführen können, denn für eine absolute Mehrheit hätten diese 36 Stimmen ausgereicht. Der Dekan des Heiligen Kollegiums Alfonso Kardinal Gesualdo war gegen ein schnelles Vorgehen und wollte von einer Adoration nichts wissen, außerdem begann er ein umständliches Feststellen der Anwesenden in der Paolina. Zu diesem Zeitpunkt war die Cappella Paolina nur von schwachem Kerzenlicht erhellt und die Kardinäle saßen bzw. standen im Raum. Es herrschte Unordnung und weder der Dekan noch der Zeremonienmeister mit dem Sekretär des Kardinalskollegiums konnten eine korrekte Zählung der Anwesenden durchführen. So verstrichen drei Stunden und plötzlich erhob sich Kardinal Colonna und bekundete, er werde Santori seine Stimme niemals geben. Inmitten dieser Verwirrung, wurde Santori daran erinnert, dass Pius V. sich vor seiner Erhebung mit seinem damaligen Gegner Kardinal Morone versöhnt habe. Diese Verständigung versuchten die Kardinäle Madruzzo, Gauli, Montalto, Mattei und Giustiniani in der Cappella Sistina zu erreichen, doch ohne Erfolg. Kardinal Gesualdo, Madruzzo. Salviati. Caetani, Aldobrandini und Sauli zogen sich daraufhin in die Sala Regia zu einer Beratung zurück. Man beratschlagte darüber, ob im Falle einer Adoration, Santori sich selbst die Stimme geben könne. Nach kanonistischer Auffassung sprach einiges dafür aber auch dagegen. Besonders Kardinal Aldobrandini war gegen die Adoration zu diesem Zeitpunkt, die Wahl könne von der Oppostion angefochten werden. Dieser Ansicht schlossen sich seine Kollegen an. Bis jetzt hatte immer noch keine Heiliggeistmesse gemäß den kirchlichen Vorschriften stattgefunden. Hierzu wollte sich die Oppostion nicht in der Cappella Paolina einfinden. Mit Genehmigung des Dekan beging die Oppositon die Messe in der Capella Sistina getrennt von dem restlichen Kollegium. Eine derartige Verfahrensweise war vollkommen ungewöhnlich und bisher niemals vorgekommen. Nach der Messfeier beging man das erste Skrutinium. Santoris Anhänger forderten eine offene Abstimmung, die Kardinäle Sforza, Sfondrato und Aquaviva bestanden auf einer geheimen Wahlabstimmung, andernfalls drohte man mit Protest. Endlich schritt man zum ersten Skrutinium. Von Seiten der Opposition nahmen nur die Kardinäle Sforza und Aquaviva an

Bild vergrößern!

Ottavio Kardinal de´Aquaviva

der Wahl teil. Santori war sich wohl nicht mehr sicher die Tiara in diesem Wahlgang zu erlangen, durch den Zeremonienmeister ließ er zu Protokoll nehmen, dass das Ergebnis des Skrutiniums kein Präjudiz gegenüber seiner bereits erfolgten Wahl bilden könne. Woraufhin der Dekan feststellte, dass es bisher noch zu keiner Wahl gekommen ist. Die Stimmenauszählung brachte für Kardinal Santori nur 28 Stimmen und mit den Akzessen der Kardinäle Montalto und Pinelli insgesamt 30 Stimmen. Wie üblich fragte der Dekan Kardinal Gesualdo nicht nur einmal, sondern gleich dreimal, ob sich dem Akzess noch ein weiterer Kardinal anschließen will. Doch meldete sich keiner mehr. Nach nunmehr siebenstündiger Wahl beendete der Dekan daraufhin die erste Abstimmung. Santori ging alleine zurück in seine Konklavezelle und wußte, dass er die Tiara heute verloren hatte. Am folgenden Tag entschuldigte sich Kardinal Santori demütig beim Dekan wegen seines Protestes beim ersten Skrutinium und nahm an den weiteren Abstimmungen teil, als sei nichts geschehen. Im folgenden ist die Skrutinienliste aller Abstimmungen dargestellt:

Primum scrutinium

11.  Ianuarii

Santori

28

Aldobrandini

11

 

Secundum scrutinium

12.  Ianuarii

-”-

23

-”-

18

Tertium scrutinium

13.  Ianuarii

-”-

23

-”-

18

Quartum scrutinium

14.  Ianuarii

-”-

24

-”-

9

Quintum scrutinium

15.  Ianuarii

-”-

21

-”-

13

Sextum scrutinium

16.  Ianuarii

-”-

22

-”-

13

Septimum scrutinium

17.  Ianuarii

-”-

23

-”-

13

Octavum scrutinium

18.  Ianuarii

(nicht notiert)

Nonum scrutinium

19.  Ianuarii

-”-

23

-”-

12

 

Decimum scrutinium

20.  Ianuarii

-”-

22

-”-

15

Undecimum scrutinium

21.  Ianuarii

-”-

23

-”-

17

Duodecimum scrutinium

22.  Ianuarii

-”-

23

-”-

12

Decimum tertium scrutinium

23.  Ianuarii

-”-

18

-”-

17

Mandruzzo

21

Decimum quartum scrutinium

24.  Ianuarii

-”-

18

-”-

16

-”-

16

Decimum quintum scrutinium

25.  Ianuarii

-”-

19

-”-

19

-”-

14

Decimum sextum scrutinium

26.  Ianuarii

-”-

18

-”-

15

-”-

14

Decimum septimum scrutinium

27.  Ianuarii

-”-

21

-”-

15

-”-

16

Decimum octavum scrutinium

28.  Ianuarii

-”-

15

-”-

17

-”-

15

Decimum nonum scrutinium

29.  Ianuarii

-”-

17

-”-

16

-”-

15

Kardinal Montalto versuchte in den kommenden Tagen die Kandidatur von Santori voranzutreiben, doch wie zu erwarten war ohne Erfolg. Ähnliches versuchten die Spanier mit Mandruzzo bevor sie endlich auf Aldobrandini umschwenkten. Girolamo Kardinal della Rovere hätte den Spaniern noch gefährlich werden können, doch fügte es sich so, dass dieser glänzende Kardinal in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar im Konklave verstarb. In dieser Nacht spendete Kardinal Aldobrandini dem Sterbenden  fünf Stunden lang geistlichen Trost. Am 29. Januar suchte Montalto Kardinal Madruzzo auf und warb für seinen Kandidaten Aldobrandini. Man einigte sich und am 30. Januar gegen Mittag erfolgte endlich dessen einstimmige Wahl zum Kirchenoberhaupt. Ippolito Kardinal Aldobrandini nannte sich fortan Papst Clemens VIII. und sein Wahlspruch lautete: “Protector noster aspice Deus” (“Gott, unser Schützer, schau gnädig herab”). Aldobrandini entstammte einer alten Florentiner Familie und hatte in Padua und Perugia Recht studiert. In Bologna erwarb er den Doktorhut und wurde Konstiorialadvokat. 1568 wurde er durch Kardinal Bonelli “Uditore del Camerlengato” und 1570 Auditor der Rota. 1585 wurde er Datar und im selben Jahr Kardinal unter Papst Sixtus V. Papst Clemens VIII. wurde am 09.02.1592 gekrönt und beendete eine Sedisvakanz von 41 Tagen.      

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Stand: 06.01.2006  

 

 

 

 

 

 

 

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