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Konklave vom 20.12.1669-29.04.1670 zur Wahl von Papst Clemens X. |
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Clemens IX. |
u Sukzession u |
Clemens X. |
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Giulio Rospigliosi |
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Emilio Altieri |
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Todestag: 09.12.1669 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Maestro di Camera |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Clemens IX. Regierungszeit war geprägt von zwei zentralen Problemen. Auf der einen Seite galt es gegen die Türkengefahr vorzugehen, auf der anderen Seite den Jansenistenstreit beizulegen. Das Türkenheer hatte bereits den größten Teil Kretas besetzt und drängte auf die noch im venezianischen Besitz verbliebene Hauptstadt Candia, das heutige Heraklion. Clemens IX. bemühte sich eine gemeinsame Hilfsaktion des Abendlandes zu organisieren, welche jedoch in ihrer Gesamtheit vollkommen unzureichend war. Ein französisches Hilfskorps war nicht mehr in der Lage, die Eindringlinge abzuhalten. Die Festung Candia musste sich im September 1669 ergeben.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Clemens IX. am 09. Dezember 1669 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 70 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 20. Dezember traten 57 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Der Wahl ferngeblieben waren folgende Kardinäle:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmerzahl im Konklaveverlauf war sehr schwankend, da der Bereich der Kardinalszellen schlecht beheizt war und mehrere Eminenzen durch Erkrankungen das Konklave zeitweise verlassen mussten. Nicht alle erkrankten Eminenzen kamen rechtzeitig zum abschließenden Skrutinium in das Konklave zurück. Diese ungewöhnlich hohen Schwankungen in der Teilnehmerzahl verdeutlicht die folgende Tabelle.
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave schwankte zwischen 57 bis 66 Kardinälen (siehe Konklaveteilnehmer oben). In den letzten Tagen des März (18.-30. März), mussten sich fünf Kardinäle aus gesundheitlichen Gründen in Rom behandeln lassen, unter ihnen auch Kardinal Scipione Panocchieschi d´Elci der am 13. April verstarb. Das Wahlkollegium wartete nicht mehr auf die Rückkehr der verbliebenen vier Kardinäle. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. >zurück Vom Todestag Papst Clemens IX. bis zum Beginn des Konklave waren 12 Tage vergangen, als man am 20. Dezember 1669 im Vatikan mit der Wahl begann. Diese Papstwahl hinter verschlossenen Türen war nunmehr bereits die 42. Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes in der Ewigen Stadt. Das Heilige Kollegium umfasste zwar in diesen Tagen 70 Kardinäle, doch nicht alle sollten am Wahlgeschehen tatsächlich auch teilnehmen. Am 20. Dezember bestand das Kollegium im Vatikan aus 57 Eminenzen. Am folgenden Tag stieß Friedrich Kardinal von Hessen-Darmstadt zur Wahlmannschaft. An diesem Tag fand auch das erste Skrutinium statt, jedoch ohne die Kardinäle Antonio Barberini und Federico Sforza, beide waren im Konklave erkrankt. Die Parteien waren ähnlich dem letzten Konklave des Jahres 1667:
Partei Squadrone volante: 6-10 Kardinäle unter der Führung von Decio Kardinal Azzolino
„Auch Königin Christina suchte zunächst die Aufmerksamkeit von Vidoni abzulenken; als sie vor Schließung des Konklave die Räumlichkeiten besichtigte, bemerkte sie bei Vidonis Zelle: auch einer, der nicht Papabili ist!“ Für das Scheitern Vidonis waren schließlich de´Medici und Chigi verantwortlich. Schon in den ersten Tagen der Wahlhandlungen deuteten sich zwei große Lager an. Auf der einen Seite die Partei Chigis verstärkt durch die Partei der Spanier und auf der anderen Seite die Parteien Papst Urban VIII., Papst Clemens IX. und die Squadrone volante. Zu diesem Zeitpunkt fehlten noch die Kardinäle Frankreichs. Der Winter des Jahres 1669/1670 war verhältnismäßig streng und die schlecht beheizten Zellen im Konklavebereich machten sich bei der Gesundheit des Kollegiums rasch bemerkbar. Mehrfach erkrankten Kardinäle und konnten an den Wahlhandlungen nicht teilnehmen. Am 16. Januar 1670 gelangten endlich Kardinal Bouillon und deRetz in Begleitung des französischen Gesandten Herzog von Chaulnes in Rom an. Nach dem Vidoni Zunehmens an Akzeptanz verloren hatte, versuchten die Kardinal Chigi und de´Medici die Wahl von Kardinal d´Elci voranzutreiben. Am 10 Februar machte Herzog Chaulnes gegen diesen Vorschlag von seinem Recht der Exklusion gebrauch. Daraufhin ließen beide ihren Kandidaten fallen. Bis in den März hinein konnte sich kein Kandidat durchsetzen, um die ausreichende Stimmenanzahl auf sich zu vereinen. Am 05. März schlug Kardinal Chigi Buonvisi als Kandidaten vor, doch auch dieser scheiterte. Die Squadrone volante unter Kardinal Azzolino und Christina von Schweden forcierten weiterhin Vidone als Kandidaten. Gegen diesen Kandidaten kam jedoch mehr und mehr Widerstand vonseiten der Spanier insbesondere durch den Botschafter Marchese Astorga. Parallel hierzu kam Kardinal Odescalchi ins Gespräch, vorangetrieben durch Kardinal Chigi und die Spanier. Die formlose Erklärung des französischen Gesandten, kein Kardinal könne erhoben werden, der dem französischen König nicht irgendwie verpflichtet sei, brachte diesen Vorschlag rasch zu Fall. Am 11. April scheiterte der Versuch den neapolitanischen Kardinal Brancaccio als Bewerber zu setzen, die Exklusive des spanischen Gesandten Astorga verhinderte auch diesen Vorschlag. Am 19. April traf Kardinal Portocarrero endlich im Konklave ein und die Wahlgemeinschaft stieg auf 59 Purpurträger an. In den letzten Märztagen mussten fünf Kardinäle wegen Erkrankungen das Konklave verlassen und sich in Rom einer ärztlichen Behandlung unterziehen. Unter den Kranken war der Erzbischof von Pisa, Kardinal d´Elci, er verstarb am 13. April 1670. Die verbliebenen vier erkrankten Kardinäle sollten keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis dieses Konklave haben. Nachdem Chigis Vorschläge gescheitert waren, brach er mit der Partei der Spanier und versuchte eine Einigung mit den Franzosen. Dank geschickter Vermittlungen des venezianischen Botschafters Grimani kam es zu einer Einigung zwischen dem spanischen und französischen Gesandten, sich für die Wahl eines Kandidaten aus der Partei Clemens IX. zu verwenden. Chigi erreichte beim französischen Gesandten Herzog Chaulnes die Zusage, dass Kardinal Vidoni ausgeschlossen werde. Jetzt blieb nur noch die Frage, wer von den Kardinälen der Partei Rospigliosis zur Wahl gestellt werden sollte. Chaulnes, Kardinal Chigi und Kardinal Rospigliosi entschieden sich in geheimer Sitzung am 28. April für Emilio Kardinal Altieri. Beim ersten Skrutinium am folgenden Tag erhielt Altieri nur 3 von 56 Stimmen. Vollkommen unzureichend für eine Wahl. Kurz entschlossen ließ Rospigliosi verlauten, dass sich Chigi, d´Medici und Barberini auf diesen Kandidaten geeinigt hätten. Azzolino war völlig überrascht von dieser Eröffnung und versuchte einen Aufschub zu erreichen. Dieser geheime Beschluss drohte dennoch zu scheitern, weil Kardinal Altieri unter Tränen bat, aufgrund seines hohen Alters von einer Wahl abzusehen. Man erklärte ihm, dieser Wunsch sei unmöglich und führte ihn unter sanfter Gewalt in die Sixtinische Kapelle. Hier wurde ohne Verzögerung die zweite Abstimmung vollzogen. Die Betreiber des Vorschlags Altieri hatten es offensichtlich sehr eilig und man wartete nicht einmal auf das Erscheinen der in Rom abwesenden Kardinäle. Die Abstimmung ergab 21 Stimmen für Kardinal Altieri und 35 Akzesse. Somit stimmten von den 59 anwesenden Kardinälen 56 für eine Wahl Altieris. Das Ergebnis lag gegen 3 Uhr nachmittags vor, doch dauerte es noch eine volle Stunde bis Kardinal Altieri seine Wahl annahm. Wohl in demütiger Erinnerung an seinen Wohltäter Papst Clemens IX. wählte er als seinen Papstnamen Clemens X. Zur Einmischung der weltlichen Mächte in dieses Konklave schreibt Pastor: „Unter den Ersten, die gratulierten, war die Königin Christina. Die außerordentlich lange Dauer des Konklave, die in Rom wie auswärts lebhafte Klagen veranlasste und eine Menge von Satiren hervorrief, hatte nicht zuletzt ihren Grund in der ungescheuten Einmischung der Laiengewalt über welche der Kardinal von Hessen in seinem Bericht an Kaiser Leopold mit Recht bitter Klage führt. Schließlich aber waren es keineswegs die Vertreter der großen Mächte gewesen, die den Ausschlag gaben. Wenn der spanische Botschafter gleichwohl behauptete, der neue Papst verdanke seine Erhebung den Spaniern, so war dies ebenso unrichtig wie die Versicherung des französischen Gesandten Chaulnes, Ludwig XIV. allein habe die Wahl bewirkt. Der eigentliche Sieger war Flavio Chigi: sofort, noch am 29. April, ward sein Verwandter Kardinal Paluzzi zum Kardinalnepoten des 80 jährigen Papstes erklärt.“ Emilio Kardinal Altieri (geb. 13. Juli 1590) war am Tag seiner Wahl 79 Jahre alt und somit bestenfalls ein Übergangspapst. Er entstammte einer alten Patrizierfamilie Roms. Schon sein Vater Lorenzo Altieri hatte einen hervorragenden Ruf. Emilio hatte seine Studien zuerst in Rom am Collegio Romano und anschließend an der Universität gemacht. Am 17. Oktober 1611 hatte er das juristische Doktorat erworben. Obwohl er einen großen Ruf als Advokat erlangte, wechselte er in den geistlichen Stand. 1627 wurde er Bischof von Camerino. Unter Papst Urban VIII. wurde er Governatore von Loreto bzw. Governatore der Mark. Papst Innozenz X. schickte ihn als Nuntius nach Neapel. Papst Clemens IX. ernannte ihn zu seinem Maestro di Camera und machte ihn am 29. November 1669 zum Kardinal. Somit war Emilio Altieri einer der jüngsten Kardinäle in diesem Konklave. Zwischen seiner Kardinalskreierung und dem Konklavebeginn lagen nur 22 Tage. Durch den Tod Papst Clemens IX. war nicht genug Zeit geblieben, dass Altieri überhaupt den roten Hut erhalten hatte. Mit seiner Inthronisation am 11. Mai 1670 endete eine Sedisvakanz von 154 langen Tagen. Stand: 23.05.2009 |
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