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Konklave vom 05.03. - 12.07.1730 zur Wahl von Papst Clemens XII. |
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Benedikt XIII. |
u Sukzession u |
Clemens XII. |
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Pietro Francesco Orsini O.P. |
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Lorenzo Corsini |
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Todestag: 21.02.1730 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Bischof von Frascati |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Der Tod Papst Benedikt XIII. Die Familie von Benedikt XIII. war kirchengeschichtlich gesehen keine Unbekannte. Aus ihr waren bereits zwei Päpste (Cölestin III. 1191-1198 und Nikolaus III. 1277-1280) und viele Kardinäle hervorgegangen. Benedikt wird als friedliebend und durchaus kompromissbereit beschrieben. Glaubt man den Überlieferungen, so lebte er sehr spartanisch und weigerte sich in die prachtvollen Papstgemächer im Vatikan einzuziehen. Stattdessen lebte er in einer Art Mönchszelle in einem Hintergebäude. Einzigster Luxus waren einige Heiligenbilder in dieser Zelle. Obgleich Benedikt XIII. vor seiner Wahl zum Papst, Erzbischof von Benevent gewesen war, fehlte es ihm an jeglicher politischer Erfahrung, auch mangelte es ihm an Menschenkenntnis. Nur so erklärt sich der Umstand, dass er einen Mann aus seinem unmittelbaren Umfeld mit dubiosem Charakter in den Kardinalsstand erhob. Niccoló Cascia war schon im Benevent an der Seite von Erzbischof Orsini tätig gewesen. 1708 war er hier Erzkanzler der erzbischöflichen Kurie geworden und 1716 Sekretär des Kardinal-Erzbischofs. Im Jahr 1721 nahm ihn Kardinal Orsini als Konklavist mit in das Konklave und auch bei Orsinis Wahl zum Papst war er Konklaveteilnehmer in Rom. Obwohl Cascia in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu Benedikt XIII. stand, förderte ihn der Papst wie einen Nepoten. Im Konsistorium am 11. Juni 1725 erhob ihn Benedikt in den Kardinalsstand, obwohl viele Kardinäle gegen diese Erhebung waren. Für gewöhnlich schenkte Benedikt seinen Dikasterienleitern weniger Gehör als seinem Liebling Kardinal Cascia. Dieser nutzte seinen Posten schamlos aus und trieb regelrecht Handel mit den zu vergebenden Stellen. Proteste aus dem Kardinalskollegium gegen den Papstgünstling trafen bei Benedikt auf taube Ohren. Primär beschäftigte sich Papst Benedikt XIII. mit innerkirchlichen Reformen und vollzog mehrere Heiligsprechungen. Anno 1728 dehnte er das Fest des Heiligen Gregor VII. (1073-1085) auf die gesamte Kirche aus. Die politischen Folgen ließen nicht lange auf sich warten. Frankreich und Österreich verboten das Fest, da Benedikt im Festoffizium die Absetzung von Heinrich IV. und die Entbindung der Untertanen vom Treueid erwähnt hatte. Victor Amadeus II. von Savoyen erkannte er den Königstitel für Sardinien zu und verlieh ihm das Patronatsrecht für die Bistümer der Mittelmeerinsel. Im Jubeljahr 1725 wurde in seinem Pontifikat die Spanische Treppe eingeweiht. Diese führt von der Piazza di Spagna zur Kirche Trinitá dei Monti. Die Kirche war bis zum Bau der Treppe nur über einen steilen Pfad erreichbar gewesen. Am 02. Februar 1730 feierte der Papst seinen 82. Geburtstag. Neun Tage später hielt er trotz großer Schwäche ein Konsistorium ab. Eine in Rom grassierende Influenza befiehl ihn am 18. Februar und sollte sein Ende rasch herbeiführen. Am folgenden Tag konnte er nicht aufstehen, um die Messe zu lesen. Am 21. Februar 1730 gegen 16.00 Uhr entschlief er sanft.
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Benedikt XIII. am 12. Februar 1730 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 67 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 05. März fehlten noch viele Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan. Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 52 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 55 Eminenzen teilgenommen. Zum 49. Mal fand ein Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende 11 Kardinäle:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Benedetto Kardinal Pamphili konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht im Konklave erscheinen. Seine Erkrankung war so schwerwiegend gewesen, dass er am 22. März 1730, also kurz nach Konklavebeginn in der Sedisvakanz verstorben war. Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave änderte sich somit von 55 auf letztendlich 52 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben). Die erfahrensten Teilnehmer an diesem Konklave waren die vier Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Alexander VIII. Für sie war diese Papstwahl ihr fünftes Konklave. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. Mit der Apostolischen Konstitution “Romanum decet Pontificem” vom 22. Juni 1692 verbot Papst Innozenz XII. den Nepotismus und am 23.09.1695 mit der Bulle “Ecclesiae catholicae” die seit 1352 üblichen Wahlkapitulationen. >zurück Mit dem Tod von Papst Benedikt XIII. ging der Sturz der Beneventaner Günstlingsherrschaft an der Römischen Kurie einher. Zunehmende Erregung richtete sich weniger gegen den verstorbenen Papst als gegen
Am 05. März, nach Abschluss der feierlichen Exequien, zelebrierte Kardinal Barberini statt des noch abwesenden Kardinaldekans Pignatelli die Messe vom Heiligen Geist. Die Anzahl der Parteien im Konklave war bei dieser Papstwahl sehr hoch und eine Abgrenzung ihrer Mitglieder kaum möglich. Eigentlich hätten die Kardinäle Benedikt XIII., dank ihrer hohen Anzahl, dominant sein müssen. Doch ihre Uneinigkeit verhinderte diese Machtstellung und nicht wenige wechselten zu den Zelanten oder den politischen Fraktionen. Die Partei der Clementiner wurde von Kardinal Annibale geführt. Neu unter den Konklaveparteien war die savoyische Fraktion unter Führung von Alessandro Kardinal Albani. Der Bruder des Letztgenannten, Annibale, gehörte zur Partei der Clementiner und diese bekämpfte zusammen mit den Zelanten alle Vorrechte Savoyens. Die französische Partei wurde von Kardinal Polignac geführt und hatte zur Zielsetzung einen Toskaner als neuen Papst zu erreichen. Zahlenmäßig bildete wohl die kaiserliche Partei mit rund 23 Kardinälen die stärkste Fraktion. Die französische Partei hatte lediglich 5 Stimmen und sollte erst später durch eine engere Bindung mit den Clementinern und den Kardinälen Alexanders VIII. an Gewicht gewinnen. Am Abend des 5. März wurde das Konklave geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt fehlten noch viele Kardinäle unter anderem auch Kardinal Coscia. In einem Schreiben hatte Coscia am Vortag dem Kollegium seine Teilnahme am Konklave erklärt und die Bitte um Rückerstattung seiner Kleider und Gerätschaften aus dem konfiszierten Gut erbeten. Am 11. März bewilligte man seinen Wunsch und versicherte ihm freien Eintritt in die Stadt. Coscia trat daraufhin am 04. April ins Konklave ein. Nur wenige Kardinäle begrüßten ihn. Durch die fehlenden Kardinäle bei Konklavebeginn waren die Fraktionen noch nicht in der Lage Erfolg versprechend zu taktieren. Nur die Gruppe der Zelanti war geschlossen genug, um Kardinal Imperiali zu forcieren. Obgleich seine Chancen nicht sonderlich gut waren. Imperiali war bereits 80 Jahre alt und gesundheitlich recht gebrechlich. Trotzdem erlangte er beim ersten Skrutinium am 06. März beachtliche 18 Stimmen. Widerstände zeigten sich aufseiten der spanischen und kaiserlichen Partei wie auch bei der savoyischen Fraktion. Am 12. März trat der spanische Kardinalminister Bentivoglio ins Konklave ein. Noch am 20. März fielen 18 Stimmen auf Kardinal Imperiali. In der folgenden Nacht brachten angestrengte Werbetätigkeiten Imperiali beim nächsten Skrutinium 22 Stimmen. Beim Abendskrutinium am 17. April lautete ein Wahlzettel auf Kardinal Coscia, worauf sich großes Missfallen im Kollegium ausbreitete. Die Kardinäle Albani, Barberini und Annibale forderten daraufhin die Annullierung des Wahlgangs, andere jedoch beanspruchten das aktive und passive Wahlrecht für Coscia. Wenig später am 23. April erlag der Großpönitentiar Bernardo Maria Kardinal Conti einem plötzlichen Schlaganfall. Sein Leichnam wurde am folgenden Tag in der Paolina aufgebahrt und in Anwesenheit des gesamten Heiligen Kollegiums an der Konklavepforte, dem Kurat und Klerus von St. Peter übergeben. Zum neuen Großpönitentiar wurde Kardinal Petra gewählt. Die Anzahl der Kardinäle überschritt nun bereits 50. Kardinal Cienfuegos im Bunde mit Spanien, Savoyen und einigen anderen, agierte für Kardinal Ruffo. Doch den Franzosen und Clementinern war Ruffo zu kaiserlich
Die vergleichsweise lange Konklavedauer und die beginnende heiße Jahreszeit machten den Konklaveteilnehmern mehr und mehr zu schaffen. Zwischenzeitlich waren mehrere Kardinäle erkrankt und sowohl wirtschaftlich wie auch politisch wünschte man sich ein rasches Wahlergebnis. Die Kandidatur Kardinal Corsinis war zwar in den Hintergrund getreten aber nicht gescheitert. Insgeheim hatte man auf politischem Weg am Wiener Hof für dessen Ernennung geworben. Am 07. Juli traf ein kaiserlicher Bote mit einem Dankschreiben und einer geheimen Instruktion für Kardinal Cienfuegos im Konklave ein. Diese Instruktion sah vor, dass der bisherige Widerstand gegen eine Kandidatur von Kardinal Corsini aufgegeben werden sollte. Am 10. Juli warb Kardinal Albani bei Cienfuegos für die Mitgliedschaft zur Wahl Corsinis. Cienfuegos stimmte zu. Empört versuchte daraufhin, die französische Partei eine Exklusionsgemeinschaft zu bilden. Doch ohne Erfolg, lediglich 13 bis 14 Anhänger konnten mobilisiert werden. Am Morgen des folgenden Tages erklärten die Kardinäle Polignac und Ottoboni das Einlenken der französischen Partei. Damit war der Weg frei für die Wahl von Kardinal Corsini. Am 11. Juli zogen die Parteien mit ihren Führern in die Zelle von Corsini und überbrachten die vorläufigen Glückwünsche. Am selben Abend wurde er durch das gesamte Heilige Kollegium zur Sistina und zurückgeleitet. Da Kardinal Corsini ein Verehrer des 1193 heiliggesprochenen Johannes Gualbertus gewesen war, verschob man die abschließende Wahl auf den folgenden Tag, den 12. Juli, dem Festtag des Heiligen. Eine Stunde früher als gewöhnlich traten die 52 Kardinäle zur Wahl und Lorenzo Kardinal Corsini erhielt alle Stimmen der Eminenzen. Zum Dank seiner Kardinalserhebung durch Papst Clemens XI. gab er sich den Namen Clemens XII. Seine Wahl zum neuen Kirchenoberhaupt hatte 129 Tage gedauert. Mit der Inthronisation am 16. Juli 1730 endete eine Sedisvakanz von 145 Tagen. Der neue Papst entstammte einer reichen, vornehmen und alten Florentiner Adelsfamilie. Sein Vater gehörte zu den ersten Persönlichkeiten des Florentiner Hofes und seine Mutter war eine geborene Strozzi. Lorenzo war am 07. April 1652 geboren und bereits als Fünfzehnjähriger bei den Jesuiten im Collegio Romano. Anschließend studierte er an der Universität Pisa. Er erwarb das Doktorat beider Rechte und kehrte nach Rom und später nach Florenz zurück. Im Alter von 33 Jahren trat er in den geistlichen Stand und kam erneut nach Rom. Hier zeichnete er sich rasch in der Prälatur aus und wurde 1691 Nuntius in Wien. 1696 wurde er Generalschatzmeister unter Papst Innozenz XII. und am 17. Mai 1706 durch Papst Clemens XI. zum Kardinal ernannt. Stand: 20.03.2011 |
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Quellenverzeichnis: |
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