06.11. 18.11. 30.11. 19.12.
1406 1406 1406 1406
         
Konklavedauer: 12 Tage  
         
Sedisvakanz: 43 Tage
   

Quellenverzeichnis:

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www.fiu.edu

2002

Konklave vom 18.-30.11.1406 zur Wahl von Papst Gregor XII.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Innozenz VII.

u Sukzession  u

Gregor XII.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Cosimo Gentile

 

Angelo Correr

 

 

Todestag:  06.11.1406

Wahlort: Rom, Alt St. Peter

Kardinalpriester von S. Marco

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (14):

Angelo Correr

Kardinalpriester von S. Marco

Corrado Caracciolo

Titel von S. Crisogono

Angelo Acciaioli

Kardinalbischof von Ostia und Velletri und Dekan des Hl. Kollegiums

Giordano Orsini

Titel von Ss.Silvestro und Martino

Enrico Minutoli

Bischof von Frascati

Giovanni Migliorati

Titel von S. Croce in Gerusalemme

Antonio Gaetani

Bischof von Palestrina

Antonio Calvo

Titel von S. Prassede

Landolfo Maramaldo

Diakon von S. Nicola in Carcere

Oddone Colonna

Diakon von S. Giorgio in Velabro

Rinaldo Brancacci

Diakon von Ss. Vito e Modesto

Pietro Stefaneschi

Diakon von S. Angelo in Pescheria

Angelo d´ Anna de Sommariva O.Camald.

Titel von S. Pudenziana

Jean Gilles

Diakon von Ss. Cosma und Damiano

 

Das Konklave vom 18.-30.11.1406

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Innozenz VII.

Papst Innozenz VII. war gutmütig im Charakter aber durchsetzungsschwach in politischen Dingen. Er hatte eine Abneigung gegen Gewalt und Blutvergießen. Rom war zu dieser Zeit von Unruhen stark gebeutelt. Der König von Neapel, Ladislaus von Durazzo mischte sich in die römischen Kämpfe ein, unter dem Vorwand, den Papst zu verteidigen. Am 27.10.1404 zwang er Papst Innozenz VII. einen verhängnisvollen Vertrag für eine unabhängige Regierung in Rom zu unterschreiben. Noch nie in der Vergangenheit war so etwas geschehen. Im folgenden Jahr 1405 brachen erneut Unruhen in der Stadt aus, hervorgerufen durch ein Gewaltverbrechen des Papstneffen Ludovico Migliorati. Papst Innozenz VII. musste aus Rom fliehen und fand Unterschlupf in der ehemaligen Papstresidenz Viterbo,

Papstpalast in Viterbo

wo er bis Anfang März 1406 blieb. Durch den römischen Senat wurde er in die Ewige Stadt zurückgerufen. Papst Innozenz VII . kreierte in einem Kardinalskonsistorium am 12.06. 1405 elf Kardinäle. Unter ihnen war sein Neffe, Giovanni Migliorati und ein künftiger Gegenpapst Alexander V. (Pietro Filargo).

 

Gegenpapst Alexander V.

Er selbst starb nach nur zweijährigem Pontifikat am 06.11.1406 in Rom. Sein Grabmal steht in St. Peter.     >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

  • Mit dem Tod von Papst Innozenz VII. am 06.11.1406 umfasste das römische Kardinals- kollegium insgesamt 18 Kardinäle. Mit Konklavebeginn am 18.11.1406 zogen allerdings nur 14 Eminenzen ( siehe Konkalveteilnehmer oben ) ins Konklave ein. Dem Konklave blieben fern:
  • Baldassare Kardinal Cossa, Kardinaldiakon von S. Eustachio, der spätere Gegenpapst Johannes XXIII.,
  • Pietro Kardinal Filargo O.Min., Kardinalpriester von Ss. XII Apostoli, der spätere Gegenpapst Alexander V.,
  • Valentin Kardinal d´Alsan, Kardinalpriester von S. Sabina und
  • Francesco Kardinal Uguccione, Kardinalpriester von Ss. IV Coronati.    
  • >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”).  >zurück

4. Das Konklave

Das Heilige Kollegium in Rom zog am 18.11.1406 in das Konklave im Vatikan ein. Der Gegenpapst Benedikt XIII. führte immer noch die französische Obedienz an und machte keine Hoffnungen zu einer Union der Kirche einzuschwenken. Die Kirche war gespalten und durch das Schisma immer noch schwer belastet. Die Kirchenväter im Konklave waren sich dieser leidvollen Fakten wohl bewusst, ihrer Auffassung nach stand die wahre Sukzession auf Seiten der römischen Obedienz und nicht auf Seiten des Gegenpapstes Benedikt XIII., des Spaniers auf französischem Boden. In der Geschichte der Konklave kann man zwei Arten von Wahlkapitulationen feststellen. Die Kapitulation eines Kandidaten zur Durchsetzung der eigenen Wahl zum Papst über den Weg der Simonie und andererseits die Kapitulation aller Eminenzen im Konklave, auf Grund  kirchlicher Notwendigkeiten, zum Wohl der gesamten Kirche. Zum wiederholten Mal in der Kirchengeschichte, kam es in diesem Konklave zu einer Wahlkapitulation. Alle 14 Kardinäle leisteten den Eid, im Falle ihrer Wahl zum Papst für die Union der Kirche einzutreten und falls nötig, die eigene Tiara wieder niederzulegen. Mit dieser Kapitulation wurde am 30.11.1406 der Kardinalpriester von S. Marco aus Venedig, Angelo Kardinal Correr zum neuen Oberhaupt der Kirche gewählt und nannte sich Papst Gregor XII.. Kardinal Correr war zum Zweitpunkt seiner Wahl im greisen Alter von 71 Jahren. Eine Überlieferung des kaiserlichen Gesandten Probst Konrad von Wisserad spielt genau auf diesen Punkt an. Auf die Frage, “Was meinst du von jenem alten Mann?” von Kardinalbischof Antonio Gaetani an seinen Wahlkollegen Kardinal Angelo Acciaioli aus Florenz gestellt, antwortete dieser im Konklave, “Auch wenn er verkehrt handeln wollte, ist er doch so alt und kraftlos, dass er nicht lange mehr leben kann”. Die Wahl Papst Gregor XII. beendete eine Sedisvakanz von 43 Tagen und sollte letztendlich nach fast 9 Jahren das “Große Abendländische Schisma” beenden.     

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Stand: 01.04.2003

 

 

 

 

 

 

 

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