01.12. 27.12. 09.01. 31.08.
1521 1521 1522 1522
         
Konklavedauer:   13 Tage  
                       
Sedisvakanz: 273 Tage
   

Quellenverzeichnis:

Alberigo, Giuseppe

Geschichte der Konzilien

Wiesbaden

1998

Castella Gaston

Illustrierte Papstgeschichte (Band 1-3)

Frechen

1965

Del Re Niccoló

Vatikan Lexikon

Augsburg

1998

Denzler Georg

Das Papsttum

München, Beck

1997

Fischer-Wollpert, Rudolf

Lexikon der Päpste

Wiesbaden

2003

Funk F. X.

Lehrbuch der Kirchengeschichte

Paderborn

1911

Gelmi Josef

Die Päpste in Lebensbildern

Graz

1989

Gondard, Friedrich

Die Päpste und die Konzilien

München

1963

Johnson Paul

Das Papsttum

Stuttgart

1998

Kasper Walter

Lexikon der Päpste und des Papsttums

Freiburg i. Breisgau

2001

Kotzula Stephan

Kirchengeschichte in Daten und Fakten

Leipzig

1998

Kramer von Reisswitz Crista

Die Papstmacher

München

2001

Melloni Alberto

Das Konklave

Freiburg i. Breisgau

2002

Nersinger Ulrich

Sede Vacante

Wien

1996

Pastor von Ludwig

Die Geschichte der Päpste

Freiburg i. Breisgau

1931

Reese Thomas J.

Im Inneren des Vatikan

Frankfurt a. Main

1998

Schelle Klaus

Das Konstanzer Konzil 1414-1418

Konstanz

1996

Schimnelpfennig Bernhard

Das Papsttum

Darmstadt

1996

Schmidt / Ruhbach Kurt Dietrich / G.

Tabellen zur Kirchengeschichte

Göttingen

1999

Schreiber Hermann

Geschichte der Päpste

Augsburg

1995

Seppelt /Löffler Franz Xaver / K.

Papstgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart

München

1933

Burkle-Young, Dr.Francis A.

Passing the Keys, The Cardinals of the Holy Roman Church

www.fiu.edu

2004

Konklave vom 27.12.1521 - 09.01.1522 zur Wahl von Papst Hadrian VI.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Leo X.

u Sukzession  u

Hadrian VI.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Giovanni de´Medici

 

Adrian Florenszoon Dedel von Utrecht

 

 

Todestag:  01.12.1521

Wahlort: Rom, Vatikan

Bischof von Tortosa

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (39):

Bernadino López de Carvajal

Bischof von Ostia und Velletri, Dekan des Hl. Kollegiums

Scaramuccia Trivulzio

Administrator von Piacenza

Domenico Grimani

Bischof von Porto und Santa Rufina, Subdekan des Hl. Kollegiums

Pompeo Colonna (oder Pompeio)

Administrator von Potenza

Francesco Soderini

Bischof von Palestrina

Domenico Giacobacci (oder Jacobatii)

Administrator von Cassano

Alessandro Farnese

Bischoc von Frascati

Lorenzo Campeggio

 

Niccoló Fieschi

Bischof von Sabina

Ferdinando Ponzetta

 

Antonio Maria Ciocchi del Monte

Bischof von Albano

Silvio Passerini

 

Marco Carnaro

Administrator von Verona

Francesco Armellini Pantalassi de´Medici

 

Sigismondo Gonzaga

 

Tommaso de Vio Caetano O.P.

Bischof von Gaeta

Pietro de Accolti

Administrator von Arras (Frankreich)

Egidio Canisio de Viterbo (oder Egidius) O.E.S.A.

 

Achille de Grassis

Bischof von Bologna

Cristoforo Numai O.Min.

Administrator von Alatri

Matthew Schinner

Bischof von Sion (Schweiz), Administrator von Catania (Sizilien)

Gualterio (oder Guillermo) Raimundo de Vich

Bischof von Vich, Bischof von Barcelona (Spanien), Administrator von Cedalú (Sizilien)

Lorenzo Pucci

Bischof von Melfi

Franciotto Orsini

Administrator von Boiano

Giulio de´Medici

Erzbischof von Florenz, Administrator von Worcester (England) und Narbonne (Frankreich) und Eger (Ungarn)

Paolo Emilio Cesi

 

Innocenzo Cibo

Administrator von Turin und Marseille (Frankreich)

Alessandro Cesarini

Administrator von Pamplona (Spanien)

Giovanni Nanni-Tedeschini-Piccolomini

Erzbischof von Siena

Giovanni Salviati

Administrator von Ferrara

Giovanni Domenico de Cupis

Administrator von Trani

Nicoló Ridolfi

Administrator von Orvieto

Raffaele Petrucci

Bischof von Grosseto und Sovana

Ercole Rangoni

Bischof von Adria

Andrea della Valle

Bischof von Mileto, Administrator von Gallipoli

Agostino Trivulzio

 

Bonifacio Ferreri

 

Francesco Pisani

 

Giovanni Battista Pallavicino

Bischof von Cavaillon (Frankreich)

 

 

 

Das Konklave vom 27.12.1521 - 09.01.1522

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Der Tod Papst Leo X.

Der vergleichsweise junge Papst richtete sein erstes Augenmerk auf den Kirchenstaat und auf seine Heimatstadt Florenz. Hier in Florenz war seine Familie, dass kann man ohne Übertreibung sagen, die mächtigste Patrizierfamilie. Papst Leo X. war wie so viele seiner päpstlichen Vorgänger keineswegs frei von Simonie und Nepotismus. In seinem Pontifikat hat er 43 Kardinäle kreiert, darunter waren 4 Verwandte. Einer dieser Purpurträger, sein Vetter Giulio Kardinal de´Medici wurde später Papst Clemens VII. (1523-1534).

Bild vergrößern!

 Papst Clemens VII.

Dieser Vetter war ein illegitimer Sohn des in der PAZZI-Verschwörung ermordeten Giuliano de`Medici. Im Jahr 1516 schloss Leo X. mit Franz I. von Frankreich ein Konkordat in Bologna ab. In diesem hatte der französische Monarch außergewöhnliche Zugeständnisse erhalten, so z. B. das Ernennungsrecht für zu vergebende Benefizien. Andererseits war Papst Leo X. somit politisch gefestigt und geschützt vor einem schismatischen Konziliarismus. Das 5. Laterankonzil seines Vorgängers setzte er fort und beendete es im März 1517. Wenn er auch in seiner Amtszeit bewahrt blieb vom Konziliarismus, so fällt in sein Pontifikat doch ein Kirchenschisma, dass noch heute anhält. Am 31.10. 1517 forderte der Wittenbergische Dr. Martin Luther

Bild vergrößern!

Dr. Martin Luther

eine theologische Disputation zu seinen 95. lateinischen Thesen über Papsttum und den Ablaßhandel von Papst Julius II. Papst Leo X. hatte den Ablasshandel seines Vorgängers bestätigt. Statt sich umgehend mit den offenen Anfeindungen Luthers zu befassen, waren Papst Leo X. die politischen Geschehnisse der folgenden zweieinhalb Jahre wichtiger. Erst am 15.06.1520 erließ er die Bannandrohungsbulle “ Exurge Domine “. Doch Luther antwortete mit der feierlichen Verbrennung der Bulle. Daraufhin erließ Papst Leo X. am 03.01.1521 durch die Bulle “ Decret Romanum Pontificem “ den Bann über Dr. Martin Luther. Nepotismus und kostspielige Kriegshandlungen brachten Papst Leo X. in finanzielle Schwierigkeiten besonders der Erwerb des Herzogtums Urbino für seinen Neffen Lorenzo zwang ihn Kardinalsstellen zu ver- kaufen. Dieses Herzogtum Urbino, war letztendlich der Auslöser für ein Mordkomplott gegen den Papst selbst. Dieses geplante Attentat, bekannt unter der Formulierung “Petrucci-Verschwörung”ist es Wert näher betrachtet zu werden, da es den geistlichen Verfall des Klerus, insbesondere des Kardinalats der damaligen Zeit verdeutlicht.              >zurück

2.  Die Petrucci-Verschwörung

Alfonso Petrucci wurde am 10.03.1511 im 5. Kardinalskonsistorium von Papst Julius II. zum Kardinal erhoben. Kardinal Petrucci war ein vollständig verweltlichter Kirchenmann dessen ganzes Lebensgebilde mit Geld und Luxus erfüllt war. Durch die Wahlkapitulation aus dem Konklave von 1503 war Papst Leo X. nicht im Stande die Forderungen der Kardinäle finanziell zu erfüllen. Im März 1516 hatte Leo X. den Bruder von Kardinal Petrucci, Borghese Petrucci aus Siena verbannt und durch den Kastellan der Engelsburg Raffaele Petrucci den späteren Kardinal ersetzt. Kardinal Petrucci sann auf Rache gegen Leo X . Er zettelte in seiner Heimat Siena eine Verschwörung an. Um sein Ziel, die Ermordung von Papst Leo X. zu erreichen, kaufte er einen Mitkomplizen namens Battista da Vercelli. Dieser war Arzt und genoss einen großen tadelfreien Ruf. Vercelli sollte in Rom den immer noch an einer Fistel am Oberschenkel leidenden Papst behandeln und ihn hierbei vergiften. Leo X. lehnte eine Behandlung durch einen fremden Arzt jedoch ab. Nach Bekanntwerden Kardinal Petruccis Machenschaften verließ dieser Rom und reiste auf die Güter der Colonna im Latium. Am 18. 05.1516 kam er unter dem Vorwand von Papst Leo X., sicheres Geleit zu erhalten, in die Heilige Stadt zurück. Einen Tag später im Beisein seines besten Freundes, Kardinal Sauli, wurden beide in der päpstlichen Anticamera verhaftet und in die Engelsburg gebracht. In einem eilig zusammengerufenen Konsistorium informierte Leo X. die Kardinäle über die Vorgänge um Kardinal Petrucci und Sauli. Es wurde eine Kommission aus den Kardinälen Remolino, Accolti und Farnese gebildet. Das Endurteil sollten die Kardinäle sprechen, bestimmte Papst Leo X. Die gerichtliche Untersuchung der Vorfälle wurde dem Fiskalprokurator Mario de Perusco anvertraut. Er veranlasste die sofortige Verhaftung des Arztes Battista da Vercelli sowie des Dieners von Kardinal Petrucci namens Pocointesta in Florenz. Außerdem wurde in den Gemächern des Papstes Kardinal Riario verhaftet. Am 04.06.1516 wurde der letztgenannte zu den beiden anderen inhaftierten Kardinälen in die Engelsburg gebracht und machte schnell in dem finsteren Verließ ein umfassendes Geständnis seiner Mittäterschaft. Im folgenden Konsistorium am 08.06.1516 bezichtigte Leo X. zwei weitere, namentlich nicht genannte Kardinäle ebenfalls der Verschwörung anzugehören. Nach anfänglichem leugnen, warfen sich Kardinal Soderini und Kardinal Adriano Castellesi dem Papst zu Füssen und flehten um Gnade. Sie wurde ihnen gewährt. Das Konsistorium beschloss über diesen delikaten Vorgang Geheimhaltung und legte beiden eine Geldstrafe von 12.500 Dukaten auf. Am 16.06.1516 wurde der Diener von Kardinal Petrucci im Gefängnis von Tor di Nona gehängt. Vier Tage später flohen die Kardinäle Soderini und Castellesi aus Angst aus Rom. Kurze Zeit später kam es zur endgültigen Abstimmung im Konsistorium. Bis auf Kardinal Grimani, wurden alle drei Beschuldigten

  • Kardinal Petrucci,
  • Kardinal Sauli und
  • Kardinal Riario

durch das Kollegium, für des Hochverrat in vier Fällen schuldig befunden. Man beschloss sie dem weltlichen Arm zu überstellen bei gleichzeitigem Verlust der Kardinalswürde aller Benefizien und Güter. An dem Anführer der Verschwörung Petrucci wurde das Todesurteil am 04. oder 16.07.1517 vollstreckt. Über die Art der Hinrichtung weichen die historischen Angaben ab, Enthauptung oder Erdrosselung. Petrucci war an seinem Todestag erst 27 Jahre alt. Kardinal Riario wurde durch Papst Leo X. nach Zahlung einer hohen Geldbuße begnadigt und restituiert. Kardinal Sauli wurde am 31.07.1516 aus der Engelsburg geholt und mit einer Strafe von 25.000 Dukaten belegt und ebenfalls restituiert.

Papst Leo X. war ein Förderer der Künste und ließ den Petersbau fortführen. Er ist am 01.12.1521 verstorben und sein Leichnam liegt in der Kirche S. Maria sopra Minerva in Rom. Glaubt man einigen Historikern, so ist Papst Leo X. durch vergifteten Wein ums Leben gekommen. Die Kassen des Vatikan waren leer und der Zeremonienmeister hatte Schwierigkeiten , auch nur die Kerzen für die Beerdigung zusammenzubringen. Aus lauter Not zündete man bereits angebrannt Kerzen von dem Begräbnis eines Kardinals nochmals an, wie ein venezianischer Gesandter beobachtet haben will.    >zurück

3. Struktur des Kardinalskollegiums 

Am Todestag von Papst Leo X. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 48 Kardinäle. Mit Konklavebeginn am 27.12.1521 waren folgende 9 Kardinäle nicht am Ort des geschehens:

  • Francois Guillaume Kardinal de Castelnau-Clermont-Lodéve, Erzbischof von Auch (Frankreich)
  • Matthew Kardinal Lang von Wellenberg, Erzbischof von Salzburg (Österreich)
  • Thomas Kardinal Wolsey, Erzbischof von York
  • Francois-Louis Kardinal de Bourbon de Vendóme, Bischof von Laon (Frankreich)
  • Adrian Kardinal Florenszoon Dedel von Utrecht, Bischof von Tortosa (Spanien)
  • Alfonso Kardinal de Portugal, Bischof von Viseu (Portugal)
  • Albrecht Kardinal von Brandenburg, Erzbischof von Mainz (Deutschland)
  • Jean Kardinal de Lorraine, Bischof von Metz (Frankreich) und

Eberhard Kardinal von der Mark, Bischof von Liége (Belgien)

Somit umfasste das Heilige Kollegium zum Papstwahtl 39 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben)Unter den Abwesenden Kardinälen, sollte seit langer Zeit wieder, der neue Papst sein. Schließlich zogen am 27.12.1521 39 Kardinäle in das Konklave im Vatikan ein. Die Wähler stammten aus folgenden Pontifikaten:

  • 28 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Leo X.
  • 5 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Julius II. und
  • 6 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Alexander VI.      >zurück

4. Konklavebestimmungen  

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen.      >zurück

5. Das  Konklave

Nach dem Leo X. am 01.12.1521 verstorben war, dauerte es vergleichsweise lange bis das Heilige Kollegium zum Konklave zusammentrat. Erst nach 26 Tagen zogen 39 Eminenzen zur Papstwahl im Vatikan ein. In diesem Konklave wurde nach der alten Wahlverordnung “Ubi periculum” aus dem Jahre 1274 von Papst Gregor X. verfahren. Bereits am vierten Tag des Konklave wurden die Speisen der Wählerschaft rationiert und es gab nur noch Wein und Brot zu essen. Die Wählerschaft spaltete sich in eine französische Partei und in eine kaiserliche Partei. Obendrein splitterte man sich wieder in eine Partei der “Jungen” und der “Alten”. Nach einigen Berichten war die kaiserliche Partei wohl die Stärkste. Nach etlichen Tagen im Konklave und dem zehnten vergeblichen Wahlgang, schlug Giulio Kardinal de´Medici einen abwesenden Kardinal für die höchste Kirchenwürde vor. Es war der Lehrer Karls V. der zu diesem Zeitpunkt Bischof von Tortosa in Spanien war. Adrian Kardinal Florenszoon Dedel von Utrecht (auch bekannt unter Adriaan Florisz Boeyens bzw. Adriaan Florisz d´Edel) wurde am 09.01.1522 einstimmig zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt. Drei Kardinäle wurden beauftragt, dem Gewählten die Nachricht zu überbringen. Am 08.03.1522 erklärte Kardinal Adrian Florenszoon die Annahme der Wahl. Erst am 31. 08.1522 wurde Kardinal Adrian Florenszoon zum Papst gekrönt und beendete somit eine Sedisvakanz von 273 Tagen. Er behielt seinen alten Namen und nannte sich fortan Papst Adrian VI. Im deutschen Sprachgebrauch ist er besser bekannt unter dem Namen Hadrian VI. und ist das bislang siebte deutsche Kirchenoberhaupt der Papstgeschichte.             

>zurück                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

>zur Papstbiographie zurück

Stand: 11.11.2005  

 

 

 

 

 

 

 

Zur Startseite!

 

Hadrian VI.

RSS-VH-News-Feed
favicon

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Navigation

 

 

Konklave    Generalkongregation    Geo in %    Konklavechronologie    Konklavegeschichte    Konklavelexikon    Konklaveteilnehmer    Konklavewahlordn.    Konklave  (IN)    Konklave (OUT)    Persönlichkeiten    Organisation    Sedisvakanzbriefm.    Sedisvakanzmünzen    Sedisvakanz 2005    Sedisvakanz 2013    Sonderkongregation    Zeitplan
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Themenbereiche

 

Intern

 

VH-Service

 

Besucher

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Kardinalskollegium

 

Impressum

 

VH-Newsletter bestellen

 

 

 

 

Konklave (Papstwahl)

Kontakt

 

VH-RSS

 

 

 

Papsttum

Links

 

VH-News-Blog

 

 

 

Vatikan & Kurie

Datenschutz

 

Webmasterservice

 

 

 

Kirchenprovinzen

VH zu Favoriten hinzufügen

 

Presse

 

 

 

 

Tippfehler melden

 

 

 

 

 

 

News-Blog

Norton Safe Web

 

Award & Sidebar

 

Suchmaschine in VH

 

 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

Website des Monats (kath.net)

 

 

 

 

 

Website_Design_NetObjects_Fusion

 

VH-RSS-Feed (blue) herunterladen)

 

 

 

 

VH-RSS-Feed (black) herunterladen)