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Konklave vom 27.12.1521 - 09.01.1522 zur Wahl von Papst Hadrian VI. |
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Leo X. |
u Sukzession u |
Hadrian VI. |
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Giovanni de´Medici |
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Adrian Florenszoon Dedel von Utrecht |
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Todestag: 01.12.1521 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof von Tortosa |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Der vergleichsweise junge Papst richtete sein erstes Augenmerk auf den Kirchenstaat und auf seine Heimatstadt Florenz. Hier in Florenz war seine Familie, dass kann man ohne Übertreibung sagen, die mächtigste Patrizierfamilie. Papst Leo X. war wie so viele seiner päpstlichen Vorgänger keineswegs frei von Simonie und Nepotismus. In seinem Pontifikat hat er 43 Kardinäle kreiert, darunter waren 4 Verwandte. Einer dieser Purpurträger, sein Vetter Giulio Kardinal de´Medici wurde später Papst Clemens VII. (1523-1534).
Dieser Vetter war ein illegitimer Sohn des in der PAZZI-Verschwörung ermordeten Giuliano de`Medici. Im Jahr 1516 schloss Leo X. mit Franz I. von Frankreich ein Konkordat in Bologna ab. In diesem hatte der französische Monarch außergewöhnliche Zugeständnisse erhalten, so z. B. das Ernennungsrecht für zu vergebende Benefizien. Andererseits war Papst Leo X. somit politisch gefestigt und geschützt vor einem schismatischen Konziliarismus. Das 5. Laterankonzil seines Vorgängers setzte er fort und beendete es im März 1517. Wenn er auch in seiner Amtszeit bewahrt blieb vom Konziliarismus, so fällt in sein Pontifikat doch ein Kirchenschisma, dass noch heute anhält. Am 31.10. 1517 forderte der Wittenbergische Dr. Martin Luther
eine theologische Disputation zu seinen 95. lateinischen Thesen über Papsttum und den Ablaßhandel von Papst Julius II. Papst Leo X. hatte den Ablasshandel seines Vorgängers bestätigt. Statt sich umgehend mit den offenen Anfeindungen Luthers zu befassen, waren Papst Leo X. die politischen Geschehnisse der folgenden zweieinhalb Jahre wichtiger. Erst am 15.06.1520 erließ er die Bannandrohungsbulle “ Exurge Domine “. Doch Luther antwortete mit der feierlichen Verbrennung der Bulle. Daraufhin erließ Papst Leo X. am 03.01.1521 durch die Bulle “ Decret Romanum Pontificem “ den Bann über Dr. Martin Luther. Nepotismus und kostspielige Kriegshandlungen brachten Papst Leo X. in finanzielle Schwierigkeiten besonders der Erwerb des Herzogtums Urbino für seinen Neffen Lorenzo zwang ihn Kardinalsstellen zu ver- kaufen. Dieses Herzogtum Urbino, war letztendlich der Auslöser für ein Mordkomplott gegen den Papst selbst. Dieses geplante Attentat, bekannt unter der Formulierung “Petrucci-Verschwörung”ist es Wert näher betrachtet zu werden, da es den geistlichen Verfall des Klerus, insbesondere des Kardinalats der damaligen Zeit verdeutlicht. >zurück Alfonso Petrucci wurde am 10.03.1511 im 5. Kardinalskonsistorium von Papst Julius II. zum Kardinal erhoben. Kardinal Petrucci war ein vollständig verweltlichter Kirchenmann dessen ganzes Lebensgebilde mit Geld und Luxus erfüllt war. Durch die Wahlkapitulation aus dem Konklave von 1503 war Papst Leo X. nicht im Stande die Forderungen der Kardinäle finanziell zu erfüllen. Im März 1516 hatte Leo X. den Bruder von Kardinal Petrucci, Borghese Petrucci aus Siena verbannt und durch den Kastellan der Engelsburg Raffaele Petrucci den späteren Kardinal ersetzt. Kardinal Petrucci sann auf Rache gegen Leo X . Er zettelte in seiner Heimat Siena eine Verschwörung an. Um sein Ziel, die Ermordung von Papst Leo X. zu erreichen, kaufte er einen Mitkomplizen namens Battista da Vercelli. Dieser war Arzt und genoss einen großen tadelfreien Ruf. Vercelli sollte in Rom den immer noch an einer Fistel am Oberschenkel leidenden Papst behandeln und ihn hierbei vergiften. Leo X. lehnte eine Behandlung durch einen fremden Arzt jedoch ab. Nach Bekanntwerden Kardinal Petruccis Machenschaften verließ dieser Rom und reiste auf die Güter der Colonna im Latium. Am 18. 05.1516 kam er unter dem Vorwand von Papst Leo X., sicheres Geleit zu erhalten, in die Heilige Stadt zurück. Einen Tag später im Beisein seines besten Freundes, Kardinal Sauli, wurden beide in der päpstlichen Anticamera verhaftet und in die Engelsburg gebracht. In einem eilig zusammengerufenen Konsistorium informierte Leo X. die Kardinäle über die Vorgänge um Kardinal Petrucci und Sauli. Es wurde eine Kommission aus den Kardinälen Remolino, Accolti und Farnese gebildet. Das Endurteil sollten die Kardinäle sprechen, bestimmte Papst Leo X. Die gerichtliche Untersuchung der Vorfälle wurde dem Fiskalprokurator Mario de Perusco anvertraut. Er veranlasste die sofortige Verhaftung des Arztes Battista da Vercelli sowie des Dieners von Kardinal Petrucci namens Pocointesta in Florenz. Außerdem wurde in den Gemächern des Papstes Kardinal Riario verhaftet. Am 04.06.1516 wurde der letztgenannte zu den beiden anderen inhaftierten Kardinälen in die Engelsburg gebracht und machte schnell in dem finsteren Verließ ein umfassendes Geständnis seiner Mittäterschaft. Im folgenden Konsistorium am 08.06.1516 bezichtigte Leo X. zwei weitere, namentlich nicht genannte Kardinäle ebenfalls der Verschwörung anzugehören. Nach anfänglichem leugnen, warfen sich Kardinal Soderini und Kardinal Adriano Castellesi dem Papst zu Füssen und flehten um Gnade. Sie wurde ihnen gewährt. Das Konsistorium beschloss über diesen delikaten Vorgang Geheimhaltung und legte beiden eine Geldstrafe von 12.500 Dukaten auf. Am 16.06.1516 wurde der Diener von Kardinal Petrucci im Gefängnis von Tor di Nona gehängt. Vier Tage später flohen die Kardinäle Soderini und Castellesi aus Angst aus Rom. Kurze Zeit später kam es zur endgültigen Abstimmung im Konsistorium. Bis auf Kardinal Grimani, wurden alle drei Beschuldigten
durch das Kollegium, für des Hochverrat in vier Fällen schuldig befunden. Man beschloss sie dem weltlichen Arm zu überstellen bei gleichzeitigem Verlust der Kardinalswürde aller Benefizien und Güter. An dem Anführer der Verschwörung Petrucci wurde das Todesurteil am 04. oder 16.07.1517 vollstreckt. Über die Art der Hinrichtung weichen die historischen Angaben ab, Enthauptung oder Erdrosselung. Petrucci war an seinem Todestag erst 27 Jahre alt. Kardinal Riario wurde durch Papst Leo X. nach Zahlung einer hohen Geldbuße begnadigt und restituiert. Kardinal Sauli wurde am 31.07.1516 aus der Engelsburg geholt und mit einer Strafe von 25.000 Dukaten belegt und ebenfalls restituiert. Papst Leo X. war ein Förderer der Künste und ließ den Petersbau fortführen. Er ist am 01.12.1521 verstorben und sein Leichnam liegt in der Kirche S. Maria sopra Minerva in Rom. Glaubt man einigen Historikern, so ist Papst Leo X. durch vergifteten Wein ums Leben gekommen. Die Kassen des Vatikan waren leer und der Zeremonienmeister hatte Schwierigkeiten , auch nur die Kerzen für die Beerdigung zusammenzubringen. Aus lauter Not zündete man bereits angebrannt Kerzen von dem Begräbnis eines Kardinals nochmals an, wie ein venezianischer Gesandter beobachtet haben will. >zurück 3. Struktur des Kardinalskollegiums Am Todestag von Papst Leo X. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 48 Kardinäle. Mit Konklavebeginn am 27.12.1521 waren folgende 9 Kardinäle nicht am Ort des geschehens:
Eberhard Kardinal von der Mark, Bischof von Liége (Belgien) Somit umfasste das Heilige Kollegium zum Papstwahtl 39 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben)Unter den Abwesenden Kardinälen, sollte seit langer Zeit wieder, der neue Papst sein. Schließlich zogen am 27.12.1521 39 Kardinäle in das Konklave im Vatikan ein. Die Wähler stammten aus folgenden Pontifikaten:
Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. >zurück Nach dem Leo X. am 01.12.1521 verstorben war, dauerte es vergleichsweise lange bis das Heilige Kollegium zum Konklave zusammentrat. Erst nach 26 Tagen zogen 39 Eminenzen zur Papstwahl im Vatikan ein. In diesem Konklave wurde nach der alten Wahlverordnung “Ubi periculum” aus dem Jahre 1274 von Papst Gregor X. verfahren. Bereits am vierten Tag des Konklave wurden die Speisen der Wählerschaft rationiert und es gab nur noch Wein und Brot zu essen. Die Wählerschaft spaltete sich in eine französische Partei und in eine kaiserliche Partei. Obendrein splitterte man sich wieder in eine Partei der “Jungen” und der “Alten”. Nach einigen Berichten war die kaiserliche Partei wohl die Stärkste. Nach etlichen Tagen im Konklave und dem zehnten vergeblichen Wahlgang, schlug Giulio Kardinal de´Medici einen abwesenden Kardinal für die höchste Kirchenwürde vor. Es war der Lehrer Karls V. der zu diesem Zeitpunkt Bischof von Tortosa in Spanien war. Adrian Kardinal Florenszoon Dedel von Utrecht (auch bekannt unter Adriaan Florisz Boeyens bzw. Adriaan Florisz d´Edel) wurde am 09.01.1522 einstimmig zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt. Drei Kardinäle wurden beauftragt, dem Gewählten die Nachricht zu überbringen. Am 08.03.1522 erklärte Kardinal Adrian Florenszoon die Annahme der Wahl. Erst am 31. 08.1522 wurde Kardinal Adrian Florenszoon zum Papst gekrönt und beendete somit eine Sedisvakanz von 273 Tagen. Er behielt seinen alten Namen und nannte sich fortan Papst Adrian VI. Im deutschen Sprachgebrauch ist er besser bekannt unter dem Namen Hadrian VI. und ist das bislang siebte deutsche Kirchenoberhaupt der Papstgeschichte. Stand: 11.11.2005 |
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