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Konklave vom 27.-29.10.1591 zur Wahl von Papst Innozenz IX. |
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Gregor XIV. |
u Sukzession u |
Innozenz IX. |
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Niccoló Sfondrati |
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Giovanni Antonio Facchinetti |
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Todestag: 16.10.1591 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Kardinal von Ss. Quattro Coronati |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Gregor XIV. zeigte in seinem kurzen Pontifikat stets Bescheidenheit aber leider auch politisches Desinteresse. Gregor hielt eine Bekehrung König Heinrich IV. von Frankreich
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Todestag von Papst Gregor XIV. umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 65 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen aber nur 56 Purpurträger in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 9 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikate:
Wie schon im vorhergehenden Konklave, war Girolamo Kardinal Simoncelli mit bereits 7 Papstwahlen der erfahrenste Konklaveteilnehmer. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245.Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). >zurück Die Zusammensetzung der Wahlberechtigten war zahlenmäßig ähnlich mit dem vorangegangenen Konklave des Jahres 1590. Seit dieser Wahl waren zwar 5 Kardinäle verstorben aber durch die beiden Konsistorien von Papst Gregor XIV. wieder fünf Eminenzen neu in das Hl. Kollegium aufgenommen worden. Somit konnten 56 Kardinäle im Vatikan ein neues Kirchenoberhaupt wählen und obendrein war Rom zum 33. Mal der Ort der Papstwahl. Mit Konklavebeginn am 27.Oktober sprach der Bischof von Bergamo, Cirolamo Ragazzoni die übliche Rede an das Heilige Kollegium. In ihr schilderte er die großen Aufgaben, die der künftige Papst zu erfüllen habe: Fortsetzung der katholischen Reform mit Ausführung der Trienter Beschlüsse, besonders der Durchführung der Residenzpflicht, Zurückwerfung der in Frankreich fortschreitenden Häresie und Abhilfe der in ganz Italien herrschenden Lebensmittelnot. Als aussichtsreiche Kandidaten gingen die Kardinäle Madruzzo, Sfondrato und Facchinetti ins Konklave.
Das Sprichwort: “Wer als Papst ins Konklave zieht, kommt als Kardinal wieder heraus”, sollte sich dieses Mal nicht bewahrheiten. Die erste Abstimmung fand am 28. Oktober in der Capella Paolina statt und brachte folgende Votierungen:
Nach diesem Wahlgang verzichtete Kardinal Madruzzo auf eine weitere Kandidatur und machte seinen Einfluß für Kardinal Facchinetti geltend. Am 29. Oktober ließ sich der kranke Kardinal Colonna zu einer Unterredung zu Kardinal Mendoza tragen. Beide besprachen die momentane Situation. Beim folgenden Skrutinium erhielt Kardinal Facchinetti 28 Stimmen und somit genau die Hälfte aller anwesenden Eminenzen. In einem anschließenden Gespräch zwischen Mendoza und Montalto in der Sistina plädierte letztgenannter nochmals für eine Wahl Kardinal Santoris.
Man vereinbarte bei einer eventuellen Nichtwahl von Santori, alle Stimmen auf Kardinal Facchinetti zu vereinen. Montalto war sich im klaren, dass es schwer sein werde Kardinal Santori die Tiara zu verschaffen. Zwischenzeitlich schlugen sich die vier gregorianischen Kardinäle unter Führung von Kardinal Sfondrato auf die Seite Facchinettis. Mendoza suchte daraufhin Kardinal Montalto, der, magenleidend, sich in seiner Zelle befand auf. Er berichtete ihm die Lage. Montalto blieb uneinsichtig und nachte Schwierigkeiten. Daraufhin brach Mendoza die Unterredung ab und faßte Kardinal Montalto am Arm mit den Worten: “Wenn Sie nicht mit zur Wahl gehen, so wird die ohne Sie stattfinden”. Montalto gab endlich nach. Beide begaben sich zur Zelle von Kardinal Facchinetti und informierten ihn über seine bevorstehende Erhebung zum Papst. Man geleitete den greisen 72jährigen Kardinal zur Cappella Paolina, wo schließlich seine Wahl zum neuen Kirchenoberhaupt erfolgte. Kardinal Facchinetti nahm den Namen Innozenz IX. an. Es war bereits Nacht, als nach erfolgter Wahl das Konklave geöffnet wurde und Papst Innozenz IX. beim Mondschein durch die Sala Regia nach St. Peter getragen wurde. Kardinal Facchinetti war am 20.07.1519 in Bologna geboren, wo seine Eltern aus Nogara bei Verona eingewandert waren. Hier hatte er Jurisprudenz studiert und mit 25 Jahren den Doktorhut erworben. Anschließend ging er nach Rom in die Dienste von Alessandro Kardinal Farnese. Für diesen war er vier Jahre dessen Stellvertreter in Avignon und später unter schwierigen Verhältnissen Gouverneur in Parma. 1560 wurde er Bischof von Nicastro in Kalabrien. 1566 berief ihn Papst Pius V. zum Nuntius von Venedig. 1583 erhob ihn Papst Gregor XIII. in den Kardinalsstand. Die Krönung von Papst Innozenz IX. am 03.11.1591 beendete eine Sedisvakanz von 18 Tagen. Stand: 05.01.2006 |
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