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Gleich nach der Wahl von Clemens VI. zum neuen Pontifex begab sich eine Abordnung aus Rom nach Avignon. Unter ihnen auch der Dichterfürst Petrarca, welcher den Zustand der Heilgen Stadt Rom wie folgt besungen hat: “Die Häuser liegen nieder, die Mauern fallen, die Tempel stürzen, die Heiligtümer gehen unter, die Gesetze werden mit Füßen getreten. Der Lateran liegt am Boden, und die Mutter aller Kirchen steht noch ohne Dach dem Wind und Regen offen. Die heiligen Wohnungen Sankt Peters und Pauls wanken, und was eben der Tempel der Apostel war, ist ein gestaltloser Trümmerhaufen, selbst steinerne Haufen zum Mitleid rührend.” Clemens VI. war ein Mann der Tatkraft, anders als sein Vorgänger Papst Benedikt XII.. Er nahm den alten Kampf von Papst Johannes XXII. gegen Ludwig den Bayern wieder auf und forcierte die Feindschaft der Häuser Lützelburg und Wittelsbach zum Verderben von Ludwig. In dem Pontifikat von Papst Clemens VI. brach in Rom die Revolution des Cola di Rienzo aus. Gegenmaßnahmen von Clemens VI. vereitelten die neue Republik und das Streben des Tribunen Rienzo. Der Nationalitätsgedanke konnte sich nicht zur politischen Einheit des Mittelalters durchsetzen. Clemens ausgezeichnete theologischen Kenntnisse, sein exzellentes Gedächtnis und seine gute Rhetorik wurden mehrfach gelobt. Im Jahr 1345 leistete er Vorarbeiten zur Kalenderreform und stellte sich schützend auf die Seite der in Frankreich und Deutschland verfolgten Juden. Zu den Schattenseiten seiner Regierungszeit zählt der Kauf von Avignon und die reichlichen Kreierungen von französischen Kardinälen. Er kreierte in vier Kardinalskonsistorien 25 Kardinäle. Sein Nepotismus und Drang zum Luxus schädigten das Ansehen der Kirche empfindlich. Avignon wurde zum Inbegriff von Luxus und üppigem Lebensstill. Die Schatzkammer der Kurie wurde stark strapaziert und neu Geldquellen mussten aufgetan werden. Papst Clemens VI. weitete das kirchliche Besteuerungsrecht aus, was unweigerlich zur Opposition führte. Auf Vorhaltungen aus England und Deutschland bezüglich dieser Geldforderungen erwiderte er: “Meine Vorgänger verstanden es nicht, Papst zu sein!” Im Jahr 1348 brach in ganz Europa die Pest aus, von einigen Zeitgenossen wurde sie als Strafe Gottes für das weltliche Treiben der Päpste in Avignon gesehen. Clemens Wahn zum Luxus zeigte sich bis zu seinem Tod. In der Benediktinerkirche La Chaise-Dieu (Dep. Haute Loire) ließ er sich ein prachtvolles Grabmal errichten. Die Wände schmückten 44 Marmorstatuen seiner Nepoten, Verwandte mit ihren Kindern und Frauen. Das Grabmal wurde 1562 durch die Calvinisten zerstört. Papst Clemens VI. starb am 06.12.1352 in Avignon. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit wenigen Ausnahmen, bestand am Todestag von Papst Clemens VI. das Kardinalskollegium nur aus Franzosen. Papst Clemens VI. war ein echter Nepotist. Unter den von ihm kreierten Kardinälen waren sieben Neffen. Das Heilige Kollegium bestand am 06.12.1352 aus einem Italiener, drei Spaniern und 21 Franzosen ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Mehr als eindeutige Parteiverhältnisse! Für 80 Prozent des Kollegiums war das kommende Konklave das erste in ihrer Amtszeit. Papst Clemens VI. hatte durch seine Kreierungen ganze Arbeit geleistet und die “Babylonische Gefangenschaft” in Avignon vorerst zementiert. Aus kirchengeschichtlicher Perspektive ergibt sich jedoch ein Lichtblick. Unter den zahlreichen Kreierungen von Papst Clemens VI. findet sich jener Kirchenmann, der im Jahre 1377 als Papst Gregor XI. mit dem Einzug in Rom diese für die Christenheit bittere Zeit der “Babylonischen Gefangenschaft” beenden wird. Aus Clemens Kreierungen gehen somit zwei spätere Päpste hervor:
Kardinal de Beaufort ist ein Neffe von Papst Clemens VI., der mit zarten 18 Jahren bereits am 29.05.1348 zum Kardinal ernannt wurde. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilatio nes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in folgenden Punkten etwas ab: 1. Trennung des Konklaveraumes durch Vorhänge oder Wände in einzelne Zellen. 2. Allgemeine Genehmigung der Mitnahme von zwei Konklavisten ins Konklave. 3. Die Verabreichung reichlicherer Speisen wird gestattet. 4. Es ist den Kardinälen untersagt, die Bestimmungen über das Konklave nach dem Tod des Papstes neu zu gestalten. 5. Den staatlichen Behörden obliegt es, die Kardinäle am Verlassen des Konklave zu hindern. >zurück Ohne Ausnahme, zogen alle 25 lebenden Kardinäle nach 10 Tagen der Exequien in Avignon am 16.12.1352 ins Konklave ein. Wie schon bei der Inspirationswahl Clemens VI. fand das Heilige Kollegium bereits nach zwei Tagen, am 18.12.1352 einen neuen Apostelfürsten. Die Wahl fiel auf den Limogesen Etienne Kardinal Aubert. 1282 oder 1295 in Les-Monts-de- Bessac ( Department Corréze) geboren, stammte aus einer nichtadeligen Familie, Studium des Rechts, Lehr- und Richtertätigkeit in Toulouse, Gesandter und Ratgeber von König Philipp VI. bei Papst Benedikt XII., 1338 Bischof von Noyon, 1340 Bischof von Clermont und seit 1342 Kardinalpriester von Sant Giovanni und Paolo. 1348 Großpönitentiar und seit 1352 Kardinalbischof von Ostia sowie Dekan des Heiligen Kollegiums. Der Überlieferung nach, kam es in diesem Konklave zur ersten Wahlkapitulation der Konklavegeschichte. Die Kardinäle versprachen sich untereinander, im Falle ihrer Wahl zum Oberhirten, sich an im Konklave aufgestellte Punkte zu halten. Diese Vereinbarungen sollten den Machtspielraum des künftigen Papstes deutlich einschränken. Kardinal Aubert wurde am 30.12.1352 in Avignon zum Papst Innozenz VI. gekrönt und beendete eine kurze Sedisvakanz von nur 24 Tagen. Bereits im folgenden Jahr erklärte Papst Innozenz VI. alle Wahlkapitulationen des Konklaves für null und nichtig. Er begründete dieses Vorgehen mit dem Einwand; bei Ablegung des Schwures sei er Kardinal gewesen, als Papst sei er deshalb nicht mehr an diesen Schwur des Kardinalsstandes gebunden. Stand: 17.03.2003 |
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