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1. Der Tod Papst Bonifatius IX. In Papst Bonifatius IX. Pontifikat fällt die Regierungszeit des Kardinal Pedro de Luna, der als Gegenpapst Benedikt XIII. (1394-1417) in Frankreich regierte. Bonifatius IX. gab sich dem Nepotismus hin und duldete die Simonie. Die Einnahmen der Kurie waren durch das Schisma sehr spärlich und in der Papstkasse herrschte Ebbe. Um in den Besitz der notwendigen Finanzmittel zu gelangen, bediente er sich schamlos der Ablaßverkündigung. Traurige Berühmtheit erlangten seine so genannten “Annatae Bonifatianae”. Dieses Finanzgebaren gepaart mit dem rücksichtslosen Verkauf von Kurialämtern keRegierungszeit. Immer schwieriger wurde die Lösung der Frage des Schisma, wer der beiden Päpste den nun der rechtmäßige sei. Gegenpapst Benedikt XIII. schickte zwar eine Gesandtschaft nach Rom, doch zu einer Einigung in Sachen Schisma kam es nicht. Die Fronten waren verhärtet. Papst Bonifatius IX. beharrte auf seiner Einstellung, er alleine stehe in der Sukzession der wahren Päpste der Kirche. In seinem Pontifikat kreierte er acht Kardinäle in zwei Konsistorien. Im zweiten Konsistorium am 27.02. 1402 erhob er den Apostolischen Protonotar und Auditor der Heiligen Römischen Kirche Baldassare Cossa, den späteren Gegenpapst Johannes XXIII. in den Kardinalsstand. Am 01.10.1404 starb Papst Bonifatius IX. in Rom und ist hier in St. Peter begraben. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Die Struktur des Heiligen Kardinalskollegiums war am Todestag von Papst Bonifatius IX. in keiner sehr guten Verfassung. Einerseits hatte es Papst Bonifatius IX. versäumt das römische Kollegium zahlenmäßig deutlich anzuheben, andererseits verhinderte das Schisma ein einheitliches Heiliges Kollegium bestehend aus den Kardinälen der französischen und römischen Obedienz. Mit Konklavebeginn am 10.10.1404 traten nur 9 ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) der 12 lebenden Kardinäle der römischen Obedienz in das Konklave in Rom ein. Dem Konklavegeschehen blieben folgende Eminenzen fern:
Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). >zurück Unter Einhaltung der Zeit der Exequien begann am 10.10.1404 die Wahl zum neuen Oberhirten der Kirche in Rom. Die 9 Eminenzen waren sich bewusst, was das andauernde Schisma für die Einheit der Kirche bedeutete. In den Wahlverhandlungen die bis zum 17.10.1404 andauerten, unterzeichneten alle Kardinäle eine Wahlkapitulation, alles zur Herstellung einer kirchlichen Einheit zu unternehmen, wenn nötig auch, auf den päpstlichen Stuhl zu verzichten. Der Kardinalpriester von S. Croce in Gerusalemme, Cosimo Gentile Kardinal Migliorati verlies als neuer Papst das Konklave. Um 1336 in Sulmona (Abruzzen) geboren hatte Kardinal Migliorati in Bologna Rechtswissenschaften studiert, war Professor in Perugia und Padua, Kollektor in England, Legat in der Toskana und Lombardei gewesen. 1387 war er Erzbischof von Ravenna und 1389 von Bologna geworden. Mit der Wahl zum Oberhirten der Kirche nahm der über 60 jährige Migliorati den Papstnamen Innozenz VII. an und beendete eine Sedisvakanz von 41 Tagen. Er wurde am 11.11.1404 in Rom inthronisiert. Papst Innozenz VII. sollte es nicht beschieden sein, das “Große Abendländische Schisma” zu beenden. >zurück Gegenpapst Benedikt XIII. hatte vor seiner Wahl zum Gegenpapst zwar eidlich versprochen, alles für die kirchliche Einheit zu tun, doch später wollte er davon nichts mehr Wissen. Seine destruktive Handlungsweise in der Frage des Schisma führte dazu, dass Kastilien, Novarra und Frankreich ihm die Obedienz entzogen. Kurz vor dem Tod von Papst Bonifatius IX. entsandte er eine Gesandtschaft nach Rom, zur Klärung der Frage des Schisma. Diese Verhandlungen blieben erfolglos und das Fazit der Gespräche war, Benedikt XIII. werde bis zu seinem Tod Papst bleiben und nicht abdanken. In seinem Gegenpontifikat ernannte Benedikt XIII. in sieben Konsistorien insgesamt 19 Kardinäle. Diese vergleichsweise hohe Zahl von Kardinalskreierungen war ein sicheres Zeichen seiner Entschlossenheit, sich dem römischen Papst niemals zu unterwerfen. Stand: 01.04.2003 |
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