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Konklave vom 09.08. - 15.09.1644 zur Wahl von Papst Innozenz X. |
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Urban VIII. |
u Sukzession u |
Innozenz X. |
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Maffeo Barberini |
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Giovanni Battista Pamphili |
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Todestag: 29.07.1644 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Präfekt der Konzilskongregation |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Urban VIII. wird in der Geschichtsschreibung als selbstbewußter, cholerischer Charakter beschrieben der keinen Widerspruch duldete. Urban war, wie viele seiner Vorgänger leider nicht frei von Nepotismus. Noch im ersten Jahr seines Pontifikates ernannte er am 02. Oktober seinen Neffen Francesco Barberini zum Kardinal und seinen älteren Bruder Carlo Barberini zum Generalkapitän der Kirche. Ein Jahr später am 07. Oktober 1624 erhob er seinen Bruder Antonio Barberini, Senior O.F.M.Cap. in den Kardinalsstand. Damit nicht genug, ernannte er am 30. August 1627 noch seinen Neffen Antonio Barberini, Junior zum Kardinal. Das Fürstentum Palestrina verschafte er dem Stammhalter seines Hauses Taddeo. 1643 ließ Urban auf Drängen seiner Nepoten das päpstliche Lehen Castro mit sehr
Galileo Galilei. Dieser musste zum wiederholten Male am 30. April 1633 vor dem Hieligen Offizium in Rom erscheinen. In der Prozessakte heißt es: “.... Der ehrwürdige Pater Bruder Frater Vincenzo Maculani da Fiorenzuola, Generalkommissar der heilgien römischen und allgemeinen Inquisition, bestimmte in Anbetracht des schlechten Gesundheitszustandes und des fortgeschrittenen Alters des oben erwähnten Galileo Galilei, nach der Erwähnung dieses Tatbestandes gegenüber dem Heiligen Vater, dass ihm der Palast des durchlauchten Botschafters des Großherzog der Toskana als Wohnsitz zugewiesen werde und befahl diesem, den besagten Palast als Gefängnisplatz zu betrachten und mit keinem anderen als den Familienanghörigen und Dienern dieses Palastes verkehren zu dürfen und sich beim Heiligen Offiz zu melden, sooft wie es von der heilgien Kongregation verlangt wird. Es wurde ihm unter Eid, den er leistete, indem er die Heilige Schrift mit der Hand berührte, die Schweigepflicht auferlegt, sowohl das Schweigen zu beachten, was die Lehen seines Hauses angeht, wie auch der oben erwähnten Anordnung zu gehorchen und allem was darin kundgetan wird. .....”
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Urban VIII. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 62 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen anfangs 57 und später nur noch 53 Kardinäle in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 6 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:
Verstorben im Konklave am 07.09.1644:
Im Konklave am 10.09.1644 erkrankt:
Am Konklave nicht teilgenommen:
Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:
Die erfahrensten Konklaveteilnehmer waren die Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V. Bis auf einen hatten sie allesamt an zwei Konklaven teilgenommen. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. >zurück Mit dem Tod von Papst Urban VIII. hatten die Kardinäle in Rom große Sorgen bezüglich der französischen Soldaten, welche wegen des beendeten Castro-Krieges angeworben waren. Auch die Truppen des Großherzog der Toskana und des Vizekönig von Neapel standen an den Grenzen des Kirchenstaates. Man konnte sich schließlich einigen, dass die Truppen nach Bologna in Marsch gesetzt wurden und letztendlich Ruhe bei der Bevölkerung Roms einkehren konnte. Eigentlich sollte das Konklave im Quirinal oder im Kolleg der Jesuiten abgehalten werden. Auf Betreiben der beiden Francesco Barberini hin, zogen die 56 Kardinäle am 09. August im Vatikan in das Konklave ein. Die Wahlräume blieben noch den ganzen Tag geöffnet, so das die Gesandten des Kaisers und der Könige von Spanien und Frankreich mit den Kardinälen verhandeln konnten. Wegen der großen Augusthitze hatte man die Zellen der Kardinäle größer als sonst gestaltet. Als Papabili nannte man vor Wahlbeginn die Kardinäle Lante, Crescenzi, Cennini, Bentivoglio, Capponi, Sacchetti, Mattei, Pamphili, Rocci, Maculani, Altieri, Spinola, Monti und Roma. Kardinal Cennini konnte wegen seines Alters von 80 Jahren nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Kardinal Pamphili hatte im Heilgien Kollegium wenig Freunde und wurde von Frankreich offen abgelehnt. Die Aussichten von Kardinal Sacchetti waren deutlich besser die Tiara zu erlangen, wenn er auch noch nicht einmal 60 Jahre alt war. Aus diplomatischen Berichten kann man entnehmen, dass man für Frankreich 4-6 Stimmen und für Spanien 8-24 Stimmen veranschlagte. Zur Wahl hatten sich folgende Parteien gebildet:
An der Spitze der Partei der Spanier stand Kardinal Albornoz. Die Partei der alten Kardinäle führte Kardinal Mattei, die der Nepoten Kardinal Francesco Barberini und die der Franzosen der Kardinal-Protektor Frankreichs Kardinal Antonio Barberini und Kardinal Richelieu. Beide Barberini mussten auf Grund der Ausnutzung der Privilegien und Autorität unter ihrem Onkel Urban VIII. die Befürchtung haben, von den anderen Kardinälen zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Gleich zu Konklavebeginn erregte Kardinal Albornoz, der Führer der Spanier, großes Aufsehen durch Bekanntgabe einer offenen Exklusive Sacchettis. Trotzallem hielt Kardinal Barberini an seinem Kandidaten Sacchetti fest und versuchte Albornoz zu beeinflussen, die Exklusive fallen zu lassen. In der Abstimmung am 30. August konnte Sacchetti nur 12 Stimmen auf sich vereinen, während 38 für eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wären.
Überschattet wurde das Konklave am 07.09.1644 durch den Tod von Kardinal Bentivoglio. Ihn hatte die Malaria hingerafft. Drei Tage später erkrankten die Kardinäle Mattei, Gabrielli und Francesco Barberini. Alle drei mussten die Papstwahl verlassen. Kardinal Barberini übergab vorher noch die Führung seiner Partei an seinen Bruder Antonio Barberini der dadurch Führer der Partei der Franzosen und der Nepoten wurde. Barberini forcierte als neuen Kandidaten Kardinal Pamphili, nicht zuletzt weil im nächsten Skrutinium der alte Kardinal Cennini 25 Stimmen erhalten hatte. Am Abend des 13. September fand in der Zelle von Kardinal Spada, im Beisein der Kardinäle Antonio Barberini, Rapaccioli und Facchinetti eine wichtige Besprechung statt. Am Morgen des folgenden Tages wurde durch Kardinal Facchinetti mit dem Führer der Spanischen Partei Kardinal Arbornoz verhandelt. Am Morgen des 15. September wurde Kardinal Pamphili in seiner Zelle informiert, dass seine Wahl bevorstehe. Bei der nun folgenden Abstimmung wurde Pamphili mit großer Zustimmung gewählt. Nur die französischen Kardinäle Valencay und Richelieu sowie Bichi, Grimaldi und Maculani stimmten gegen ihn. Giovanni Battista Kardinal Pamphili nannte sich Innozenz X. und nahm den Wahlspruch an: “Gib deinem Diener ein gelehriges Herz, dass er dein Volk richten könne”. Er wurde am 04.10.1644 nach einer Sedisvakanz von 67 Tagen inthronisiert. Stand: 08.09.2006 |
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