29.07. 09.08. 15.09. 04.10.
1644 1644 1644 1644
         
Konklavedauer:   37 Tage  
         
Sedisvakanz: 67 Tage
   

Konklave vom 09.08. - 15.09.1644 zur Wahl von Papst Innozenz X.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
 
 

 

Urban VIII.

u Sukzession  u

Innozenz X.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Maffeo Barberini

 

Giovanni Battista Pamphili

 

 

Todestag:  29.07.1644

Wahlort: Rom, Vatikan

Präfekt der Konzilskongregation

 

 

Todesort:  Rom

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz und Konklavedauer

Konklaveteilnehmer (57):

Giovanni Battista Pamphili

Präfekt der Konzilskongrega- tion

Francesco Maria Brancacci(o)

Bischof von Viterbo und der Toskana

Giambattista Altieri

 

Marcello Lante della Rovere

Bischof Ostia und Velletri,Dekan des Hl. Kollegiums

Alessandro Bichi

Bischof von Carpentras

Mario Theodoli

 

Pietro Paolo Crescenzi

Bischof von Porto und Santa Rufina, Vizedekan des Hl. Kollegiums

Ulderico di Carpegna

 

Francesco Angelo Rapaccioli

Legat in Viterto

Francesco Cennini de´Salamandri

Bischof von Sabina

Marco Antonio Franciotti

Bischof von Lucca

Francesco Adriano Ceva

 

Giulio Roma

Bischof von Frascati

Stefano Durazzo

Erzbischof von Genua

Angelo Giori

 

Luigi Capponi

 

Francesco Maria Macchiavelli

Bischof von Ferrara

Juan de Lugo S.J.

 

Gaspar Borja y Velasco

Bischof von Albano und Erzbischof von Sevilla (Spanien)

Ascanio Filomarino

Erzbischof von Neapel

Carlo de´Medici

 

Alfonso de la Cueva

 

Marco Antonio Bragadin

Bischof von Vicenza

Francesco Barberini

 

Antonio Barberini, Senior O.F.M.Cap.

Archivar der Hl. Röm. Kirche

Pier Donato Cesi, Junior

 

Marzio Ginetti

 

Ernest Adalbert von Harrach

Erzbischof von Prag

Girolamo Verospi

Bischof von Osimo

Antonio Barberini, Junior

Legat in Bologna, Ferrara und Romandiola

Bernardo Spada

 

Vincenzo Maculani O.P.

 

Girolamo Colonna

Erzbischof von Bologna

Federico Cornaro

 

Francesco Peretti di Montalto

 

Teodoro Trivulzio

 

Giulio Cesare Saccetti

 

Giovanni Giacomo Panciroli

 

Giulio Gabrielli

 

Giovanni Domenico Spinola

Bischof von Mazala

Fausto Poli

Bischof von Orvieto

Rinaldo d´Este

 

Egidio Carrillo de Albornoz

 

Lelio Falconieri

 

Vincenzo Costaguti

 

Alphonse-Louis Duplessis de Richelieu O.Carth.

Erzbischof von Lyon (Frankreich)

Gaspare Mattei

 

Giovanni Stefano Donghi

 

Ciriaco Rocci

 

Cesare Facchinetti

Bischof von Senigagila und Titularerzbischof von Damietta

Paolo Emilio Rondinini

 

Giovanni Battista Maria Pallota

 

Girolamo Grimaldi

 

Achille d´Estampes de Valencay

 

Cesare Monti

Erzbischof von Mailand

Carlo Rosetti

Bischof von Faenza und Titularerzbischof von Tarso

Guido Bentivoglio

Bischof von Palestrina

 

Das Konklave vom 09.08. - 15.09.1644

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Tod Papst Urban VIII..

Urban VIII. wird in der Geschichtsschreibung als selbstbewußter, cholerischer Charakter beschrieben der keinen Widerspruch duldete. Urban war, wie viele seiner Vorgänger leider nicht frei von Nepotismus. Noch im ersten Jahr seines Pontifikates ernannte er am 02. Oktober seinen Neffen Francesco Barberini zum Kardinal und seinen älteren Bruder Carlo Barberini zum Generalkapitän der Kirche. Ein Jahr später am 07. Oktober 1624 erhob er seinen Bruder Antonio Barberini, Senior O.F.M.Cap. in den Kardinalsstand. Damit nicht genug, ernannte er am 30. August 1627 noch seinen Neffen Antonio Barberini, Junior zum Kardinal. Das Fürstentum Palestrina verschafte er dem Stammhalter seines Hauses Taddeo. 1643 ließ Urban auf Drängen seiner Nepoten das päpstliche Lehen Castro mit sehr

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Kardinal Richelieu

fandenscheiniger Begründung besetzen. Der eigentliche Besitzer, Herzog Odoardo Farnese von Parma, hatte jedoch den Rückhalt Frankreichs und Venedigs. Daraufhin kam es zum sogenannten Castro-Krieg der mit einer Niederlage für Urban VIII. endete. Politisch ungeschickt verhielt er sich auch im Zusammenhang mit dem Dreisigjährigen Krieg. Statt Kaiser Ferdinand II. im Interesse der Kirche zu unterstützen, wahrte er die Interessen seiner Verwandten und des Patrimonium Petri. Urban hatte sich durch den schlauen französischen Kardinal Richelieu, dem die Erhöhung Frankreichs auf Kosten Deutschlands über alles ging, zu stark beeinflussen lassen. In die Regierungszeit Urbans fällt auch der Abschluß des unrühm- lichen Prozesses gegen den berühmten Physiker und Astronomen

 

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Porträt Galileo Galileis (1624, Kupferstich von Ottavio Leoni, Biblioteca Apostolica Vaticana, Stampe I.114, f. 209)

Titelblatt des Buches von Galileo Galilei von 1635 “Dialogus-De Systemate Mundi” (Biblioteca Apostolica Vaticana, Ferr. IV, 6935)

Galileo Galilei. Dieser musste zum wiederholten Male am 30. April 1633 vor dem Hieligen Offizium in Rom erscheinen. In der Prozessakte heißt es:

“.... Der ehrwürdige Pater Bruder Frater Vincenzo Maculani da Fiorenzuola, Generalkommissar der heilgien römischen und allgemeinen Inquisition, bestimmte in Anbetracht des schlechten Gesundheitszustandes und des fortgeschrittenen Alters des oben erwähnten Galileo Galilei, nach der Erwähnung dieses Tatbestandes gegenüber dem Heiligen Vater, dass ihm der Palast des durchlauchten Botschafters des Großherzog der Toskana als Wohnsitz zugewiesen werde und befahl diesem, den besagten Palast als Gefängnisplatz zu betrachten und mit keinem anderen als den Familienanghörigen und Dienern dieses Palastes verkehren zu dürfen und sich beim Heiligen Offiz zu melden, sooft wie es von der heilgien Kongregation verlangt wird. Es wurde ihm unter Eid, den er leistete, indem er die Heilige Schrift mit der Hand berührte, die Schweigepflicht auferlegt, sowohl das Schweigen zu beachten, was die Lehen seines Hauses angeht, wie auch der oben erwähnten Anordnung zu gehorchen und allem was darin kundgetan wird. .....”

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Grabmal von Papst Urban VIII. im Petersdom.

Das von Yperner Bischof Cornelius Jansen (1585-1638) verfaßte Werk “Augustinus”, dass Irrtümer über Gnade und Willensfreiheit enthielt, wurde von Papst Urban VIII. verboten. Jansens Gedanken waren der Anlaß zur Irrlehre des “Jansenismus”. Urban war wesentlich an der Ausgestaltung der Peterskirche beteiligt, welche 1626 durch ihn eingeweiht wurde. Er gründete die Druckerei und das Kolleg der Propagandekongregation, die für die Missionierung verantwortlich war. Am 28.01.1625 bestätigte er durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam” die Erlasse seines Vorgängers Papst Urban VIII. über die Papstwahl. In seiner Regierungszeit hat er insgesammt 74 Kardinäle kreiert. Papst Urban VIII. verstarb am 29. Juli 1644 in Rom. Sein Grabmal befand sich zu erst im Petersdom, wurde aber 1677 in die Kirche S. Agnese verlegt.                                      >zurück

 

2. Struktur des Kardinalskollegiums 

Mit dem Tod von Papst Urban VIII. umfaßte das Heilige Kollegium insgesamt 62 Kardinäle. Am eigentlichen Konklavegeschehen nahmen anfangs 57 und später nur noch 53 Kardinäle in Rom teil ( siehe Konklaveteilnehmer oben ). Folgende 6 Kardinäle fehlten bei der Papstwahl im Vatikan:

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Guido Kardinal Bentivoglio

Verstorben im Konklave am 07.09.1644:

  • Guido Kardinal Bentivoglio, Bischof von Palestrina

Im Konklave am 10.09.1644 erkrankt:

  • Gaspare Kardinal Mattei und
  • Giulio Kardinal Gabrielli
  • Francesco Kardinal Barberini

Am Konklave nicht teilgenommen:

  • Francois Kardinal de la Rochefoucald, Bischof von Senlis (Frankreich)
  • Baltasar Kardinal Moscoso y Sandoval, Bischof von Jain (Spanien)
  • Jules Kardinal Mazarin
  • Virginio Kardinal Orsini

Im Konklave anwesende Kardinäle stammten aus folgenden Pontifikaten:

  •    7 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V.
  •    1 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Gregor XV.
  • 48 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Urban VIII.

Die erfahrensten Konklaveteilnehmer waren die Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul V. Bis auf einen hatten sie allesamt an zwei Konklaven teilgenommen.       >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne  jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch  des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret     “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen.       >zurück

4. Das  Konklave

Mit dem Tod von Papst Urban VIII. hatten die Kardinäle in Rom große Sorgen bezüglich der französischen Soldaten, welche wegen des beendeten Castro-Krieges angeworben waren. Auch die Truppen des Großherzog der Toskana und des Vizekönig von Neapel standen an den Grenzen des Kirchenstaates. Man konnte sich schließlich einigen, dass die Truppen nach Bologna in Marsch gesetzt wurden und letztendlich Ruhe bei der Bevölkerung Roms einkehren konnte.

Eigentlich sollte das Konklave im Quirinal oder im Kolleg der Jesuiten abgehalten werden. Auf Betreiben der beiden Francesco Barberini hin, zogen die 56 Kardinäle am 09. August im Vatikan in das Konklave ein. Die Wahlräume blieben noch den ganzen Tag geöffnet, so das die Gesandten des Kaisers und der Könige von Spanien und Frankreich mit den Kardinälen verhandeln konnten. Wegen der großen Augusthitze hatte man die Zellen der Kardinäle größer als sonst gestaltet.

Als Papabili nannte man vor Wahlbeginn die Kardinäle Lante, Crescenzi, Cennini, Bentivoglio, Capponi, Sacchetti, Mattei, Pamphili, Rocci, Maculani, Altieri, Spinola, Monti und Roma.  Kardinal Cennini konnte wegen seines Alters von 80 Jahren nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Kardinal Pamphili hatte im Heilgien Kollegium wenig Freunde und wurde von Frankreich offen abgelehnt. Die Aussichten von Kardinal Sacchetti waren deutlich besser die Tiara zu erlangen, wenn er auch noch nicht einmal 60 Jahre alt war. Aus diplomatischen Berichten kann man entnehmen, dass man für Frankreich 4-6 Stimmen und für Spanien 8-24 Stimmen veranschlagte. Zur Wahl hatten sich folgende Parteien gebildet:

  • Partei der alten Kardinäle
  • Partei der Nepoten (Kardinäle Urban VIII.)
  • Partei der Franzosen und
  • Partei der Spanier

An der Spitze der Partei der Spanier stand Kardinal Albornoz. Die Partei der alten Kardinäle führte Kardinal Mattei, die der Nepoten Kardinal Francesco Barberini und die der Franzosen der Kardinal-Protektor Frankreichs Kardinal Antonio Barberini und Kardinal Richelieu. Beide Barberini mussten auf Grund der Ausnutzung der Privilegien und Autorität unter ihrem Onkel Urban VIII. die Befürchtung haben, von den anderen Kardinälen zur Rechenschaft gezogen zu werden.

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Francesco Kardinal Barberini

Antonio Kardinal Barberini (Büste)

Gleich zu Konklavebeginn erregte Kardinal Albornoz, der Führer der Spanier, großes Aufsehen durch Bekanntgabe einer offenen Exklusive Sacchettis. Trotzallem hielt Kardinal Barberini an seinem Kandidaten Sacchetti fest und versuchte Albornoz zu beeinflussen, die Exklusive fallen zu lassen. In der Abstimmung am 30. August konnte Sacchetti nur 12 Stimmen auf sich vereinen, während 38 für eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wären.

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Egidio Carrillo de Albornoz

Giulio Cesare Kardinal Sacchetti

Überschattet wurde das Konklave am 07.09.1644 durch den Tod von Kardinal Bentivoglio. Ihn hatte die Malaria hingerafft. Drei Tage später erkrankten die Kardinäle Mattei, Gabrielli und Francesco Barberini. Alle drei mussten die Papstwahl verlassen. Kardinal Barberini übergab vorher noch die Führung seiner Partei an seinen Bruder Antonio Barberini der dadurch Führer der Partei der Franzosen und der Nepoten wurde. Barberini forcierte als neuen Kandidaten Kardinal Pamphili, nicht zuletzt weil im nächsten Skrutinium der alte Kardinal Cennini 25 Stimmen erhalten hatte. Am Abend des 13. September fand in der Zelle von Kardinal Spada, im Beisein der Kardinäle Antonio Barberini, Rapaccioli und Facchinetti eine wichtige Besprechung statt.  Am Morgen des folgenden Tages wurde durch Kardinal Facchinetti mit dem Führer der Spanischen Partei Kardinal Arbornoz verhandelt. Am Morgen des 15. September wurde Kardinal Pamphili in seiner Zelle informiert, dass seine Wahl bevorstehe. Bei der nun folgenden Abstimmung wurde Pamphili mit großer Zustimmung gewählt. Nur die französischen Kardinäle Valencay und Richelieu sowie Bichi, Grimaldi und Maculani stimmten gegen ihn. Giovanni Battista Kardinal Pamphili nannte sich Innozenz X. und nahm den Wahlspruch an: “Gib deinem Diener ein gelehriges Herz, dass er dein Volk richten könne”. Er wurde am 04.10.1644 nach einer Sedisvakanz von 67 Tagen inthronisiert.       

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Stand: 08.09.2006  

 

 

 

 

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