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Konklave vom 02.08.-21.09.1676 zur Wahl von Papst Innozenz XI. |
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Clemens X. |
u Sukzession u |
Innozenz XI. |
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Emilio Altieri |
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Benedetto Odescalchi |
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Todestag: 22.07.1676 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Kurienkardinal |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Clemens X. war bei seiner Wahl zum Pontifex fast 80 Jahre alt und somit ein klassischer Übergangspapst. Durch sein hohes Alter war Clemens den Aufgaben seines Amtes nicht mehr gewachsen und sah sich gezwungen die Regierungsgeschäfte in die Hände seines Adoptivneffen Paluzzo Paluzzi Altieri degli Albertoni zu legen. Altieri war unter Papst Alexander VII. am 14. Januar 1664 „in pectore“ zum Kardinal kreiert und am 15. Februar 1666 veröffentlicht worden. In seiner Amtsführung war er jedoch alles andere als überzeugend und man warf im vor, sich übermäßig in seiner Funktion zu bereichern. Wohl aufgrund des Lebensalters von Papst Clemens X. versuchte Altieri vieles vom Papst fernzuhalten, was sich letztendlich als Fehler erwies. Ein besonderes Reizthema in Clemens Pontifikat waren seine Kardinalsernennungen. Neben Deutschland und Spanien setzte besonders Frankreich den Papst bei seinen Kreierungen unter Druck. König Ludwig XIV.
„Der Hochmut D´Estrées stieg jetzt ins Unerträgliche. Er wartete vierzehn Tage, bis er im Quirinal erschien, und dann tat er dies, wie er selbst schreibt, nicht um sich zu bedanken, sondern um dem Papst Gelegenheit zu geben, sich über die Promotion zu äußern. Da Clemens X. wegen der Verhandlungen mit Spanien die Publikation der Ernennung D´Estrées hinausschieben musste, hatte dieser die Dreistigkeit, dem Papst sein Erstaunen darüber auszudrücken, dass er mehr Rücksicht auf das schwache Spanien nehme, als auf einen Fürsten, der über eine Armee von über 200 000 Mann und eine große Flotte verfüge. Den Herbst und den ganzen Winter hindurch wurde mit den Kabinetten von Paris, Madrid und Wien über die Kardinalspromotion verhandelt. Bei der außerordentlich großen Eifersucht dieser Mächte aufeinander war es für den Papst ungemein schwer, ja fast unmöglich, einen alle befriedigenden Ausweg zu finden. An Drohungen, zum Teil brutaler Art, ließen es weder die spanische noch die französische Regierung fehlen.“ Am 22. Februar 1672 entschied Papst Clemens X., Bernhard Gustav von Baden-Durlach wird veröffentlicht, César d´Estrées bleibt weiterhin „in pectore“. Des weiteren ernannte er an diesem Tag zu Kardinälen:
Im Jahr 1675 kam es zu einem weiteren Streit zwischen Frankreich der Kurie und dem Papst. Der französische Gesandte, Herzog D´Estrées und sein mittlerweile zum Kardinal erhobener Bruder César, erhoben weitere Ansprüche auf Kardinalserhebungen. Beide versuchten den Wunsch König Ludwig XIV. durchzusetzen, den Bischof von Marseille, Toussaint de Forbin-Janson zum polnischen Kronkardinal und den Bischof von Metz, Wilhelm Egon von Fürstenberg zum französischen Kronkardinal zu machen. Von Fürstenberg war jedoch nach seiner Wahl zum Bischof von Metz durch Papst Alexander VII. nicht anerkannt worden. Mehrfach wurde der Papst durch D´Estrées um Audienzen angegangen. Am 21. Mai zeigte Herzog D´Estrées, dass er von Diplomatie nicht die geringste Ahnung hatte. Mit großer Heftigkeit brachte er seinen Streit mit Kardinal Altieri zur Sprache. Im selben Atemzug hob er die militärischen Machtmittel seines Königs hervor, besonders die französische Flotte. Selbige lag derzeit im Hafen von Civitavecchia, um das aufständische Messina gegen die Spanier zu unterstützen. Pastor schildert das weitere undiplomatische Geschehen am päpstlichen Hof: „Der Papst verwies den Gesandten an die von ihm selbst für den Austrag seines Streites auserwählten Vermittler, und fügte dann hinzu: Seit Langem sprechen Sie nicht von den Angelegenheiten Ihres Königs, sondern nur von Ihren Eigenen; wir wissen, dass dies nicht in der Absicht Seiner Majestät liegt, und werden ihm entsprechende Mitteilungen machen. Der Gesandte bat inständig, hiervon abzusehen, und brachte dann wieder die Ernennung Forbin-Janson zum Kardinal zur Sprache, wobei er sich aufs Neue in den stärksten Anklagen gegen den Kardinal Altieri erging. Clemens X. wollte dieser peinlichen Auseinandersetzung ein Ende machen und gab durch die Glocke ein Zeichen, was der Gesandte zu verhindern suchte, indem er die Hand des Papstes ergriff. Unterdessen war bereits der Coppiere eingetreten. D´Estrées sagte ihm in herrischem Tone, er habe Seiner Heiligkeit noch eine Mitteilung vorzulegen. Und nun entspann sich eine Szene, die fast ohne Beispiel in der Geschichte der Diplomatie dasteht. Clemens X. wollte darauf die Audienz aufheben, aber D´Estrées entfernte sich nicht, sondern wiederholte nur noch heftiger seine früheren Anklagen. Ja als der Papst, nach dem er zum dritten Mal geläutet, aufstehen wollte, fasste D´Estrées den 85 jährigen Greis mit den Händen and er Brust und drückte ihn auf seinen Sessel nieder. Clemens X. auf das Höchste erzürnt, rief ihm zu: Sie sind exkommuniziert!, und machte der Audienz ein Ende.“ Die Entgleisung des französischen Gesandten am päpstlichen Hof sorgte für gewaltiges Aufsehen in Rom. Papst Clemens X. ließ sich jedoch nicht einschüchtern und so überging er Frankreich bei seiner letzten Kardinalsernennung am 27. Mai 1675 vollkommen. Er kreierte vier Italiener und einen Engländer. Insgesamt hatte Clemens X. in seiner Regierungszeit zwanzig Kardinäle kreiert. Die Vorfälle, um und mit César und Jean II. d´Estrées im Zusammenhang mit den Kardinalskreierungen und auch der päpstlichen Kurie, waren ein Armutszeugnis für den französischen Adel und ihren König. Politisch bemühte sich Clemens X. ein Defensivbündnis mit Deutschland gegen die Türkengefahr zu mobilisieren, später auch mit Schweden. Vergebens. Der polnische Feldmarschall Jan Sobieski konnte 1673 mit finanzieller Unterstützung des Papstes das Osmanische Heer des Großwesirs Köprülü Fazil Ahmet am Dnjestr vernichtend schlagen. Am 22. Juli 1676 starb Papst Clemens X. nach sechsjährigem Pontifikat. Sein imposantes Grabmal steht in St. Peter gegenüber der Sakramentenkapelle. >zurück
2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Clemens X. am 22. Juli 1676 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 67 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 02. August traten 44 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Zum 43. Mal fand ein Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende zwei Kardinäle:
Während der Papstwahl verstarben zwei Kardinäle:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 44 auf 63 Kardinäle an (siehe Konklaveteilnehmer oben). >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311 -1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. >zurück Durch das hohe Lebensalter von Papst Clemens X. ging das Kardinalskollegium nicht unvorbereitet in diese Papstwahl. Schon 1672 wurden Gutachten über die Kandidaten eines künftigen Konklaves erstellt. Man rechnete mit einer langen Wahldauer, zudem war völlig unklar, wie die europäischen Höfe die Exklusion ins Spiel bringen würden. Das Heilige Kollegium umfasste mit dem Tod Clemens X. insgesamt 67 Purpurträger, hiervon waren mit Konklavebeginn jedoch nur 44 in Rom anwesend. Keine der bekannten Parteien war in sich geschlossen. Zu den Parteien aus dem Konklave von 1669-1670 kam nun noch die Partei der Kardinäle von Clemens X. hinzu. Teilnehmerzahl und Stimmenverteilung zwischen dem 03. August und 20. September zeigt die folgende Tabelle.
Die französische Partei mit D´Estrées an der Spitze konnte auf rund 20 Stimmen hoffen. Besonders die Kardinäle Cybo und Odescalchi wurden als Papabili gehandelt. Odescalchi stand in jenen Tagen in dem Ruf fast ein Heiliger zu sein, so nannte man ihn den Carlo Borromeo des Kardinalskollegiums. Mehrere Quellen berichten, dass Benedetto Odescalchi die Tiara nicht suchte, sondern im Gegenteil bemüht war, diese von sich fernzuhalten. In zeitgenössischen Berichten wird er durchwegs gelobt , als sehr fromm und strenger Verteidiger der Kirche. Selbst der mit den Päpsten hart ins Gebet gehende Franzose F. Gregoire schreibt in seinem Buch „Rom und seine Päbste“ über Odescalchi: „Er war ein aufrichtiger und gerechter Prälat und wurde beinahe von den Römern vergöttert, weil er gar nichts für seine Neffen tat.“ Nur wenige Quellen äußern sich entgegengesetzt. So schreibt Abbé Atto Melani, Kastrat, Spion des Sonnenkönigs Ludwig XIV . und ehemaliger Konklavist von Giulio Rospigliosi (Clemens IX.) in einem Memorandum an seinen König über Benedetto Odescalchi: „Kardinal Odescalchi wurde in Como
Melani war als Toskaner in Pistoia 1626 in einfachen Verhältnissen geboren und 1714 als Adliger in Paris gestorben. Wie Melani richtig berichtet, war Benedetto Odescalchi in Como geboren und hatte sich längere Zeit in Genua und Neapel aufgehalten, infolgedessen war er Untertan der spanischen Krone gewesen. So verwundert es nicht, dass er den Franzosen verdächtig war. Der Vorwurf, Odescalchi sei Soldat gewesen ist durch mehrere Quellen widerlegt worden und beruhte auf einer Namensverwechslung. Odescalchi war von Beginn des Konklave ein Anwärter auf die Tiara. Diese Tatsache belegen die Abstimmungsergebnisse (Übersicht Skrutiniumliste) unmissverständlich. Waren die auf ihn vereinigten Stimmen anfangs noch gering, so änderte sich dies ab dem 15. August (acht und zehn Stimmen). Die Parteiführer Chigi und Rospigliosi machten gegenüber Altieri deutlich, dass man für die Kandidatur Odescalchis die Meinung der französischen Seite bei D´Estrées einholen müsse. Da zu diesem Zeitpunkt die französischen Kardinäle noch nicht im Konklave waren, wollte D´Estrées die Entscheidung hinauszögern, schlimmstenfalls von der Exklusion für Frankreich gebrauch machen. Daraufhin einigte man sich, die Ankunft der Franzosen abzuwarten. Dies hatte zur Folge, dass die Stimmenzahl Odescalchis rückläufig wurde. In der Sedisvakanz verstarben die Kardinäle Virginio Orsini (gest. 21. August) und Carlo Bonelli (gest. 27. August). Zieht man die Skrutiniumliste des Cod. Bar. 4438 (Vatik. Bibliothek) zurate, so ist die Teilnehmerzahl der Kardinäle im Konklave stetig angestiegen, jedoch nie gesunken. Dieses Indiz lässt vermuten, dass Orsini und Bonelli keine Konklaveteilnehmer mehr waren. Ende August trafen die Kardinäle de Retz, Bouillon, Bonsi und Maidalchini in Rom ein. Vom französischen Gesandten wurden sie mit großem Pomp empfangen und ins Konklave geleitet. Am 07. September folgte noch Kardinal Grimaldi als französischer Parteiangehöriger und in den folgenden Tagen die Kardinäle von Baden-Durlach und Albergati-Ludovisi. Das Heilige Kollegium hatte somit seine höchste Anzahl von 63 Eminenzen in diesem Konklave erreicht. Der Anstieg der Wählerschaft brachte aber kein Ergebnis. Am 20. September erschien der französische Gesandte D´Estrées am Konklaveeingang mit einer Nachricht des Königs. D´Estrées hielt eine Ansprache und empfahl dem Kollegium die Wahl eines geeigneten Kandidaten. Obgleich er keinen Namen nannte, war klar, dass König Ludwig XIV. einer Wahl Kardinal Odescalchis nicht mehr im Wege stünde. Endlich nach 51 Tagen kam es am 21. September zum Durchbruch. Benedetto Kardinal Odescalchi erhielt 20 Stimmen und vereinigte im anschließenden Akzess weitere 42 Stimmen auf seine Person. Somit votierte das Kardinalskollegium einstimmig für die Wahl Odescalchis zum neuen Kirchenoberhaupt. Zum Wahlausgang bemerkt Pastor: „Widerstrebend nahm Odescalchi die Wahl an, jedoch bestand er darauf, dass zuerst die bereits im letzten Konklave vorgeschlagenen 14 Reformartikel von den Kardinälen unterschrieben und beschworen wurden. Die Wahlkapitulation war das Werk Odescalchis selbst, der seine Erhebung auf den Stuhl Petri nicht geahnt hatte.“ Pastor schmeichelt hier dem Erwählten schon sehr, schließlich hatte Odescalchi in jedem Skrutinium eine oder mehrere Stimmen auf sich vereinigen können. Von einer Überraschung für Odescalchi zu sprechen, ist unrealistisch. Das Wahlergebnis wurde in Rom mit Freude aufgenommen und bejubelt. Benedetto wählte, in Erinnerung an seine Kardinalserhebung durch Papst Innozenz X., den Namen Innozenz XI. Der neue Papst war am 19. Mai 1611 in Como geboren und stammte aus einer reichen Handelsfamilie. Er hatte in seiner Heimatstadt bei den Jesuiten studiert und anschließend in Neapel das Doktorat der Rechte erworben. Unter Papst Urban VIII. wurde er Protonotar und Generalkommissär in der Mark . Später wirkte er als Governatore in Macerata und Papst Innozenz X. erhob ihn am 14. November 1644 zum Kardinal. Mit seiner Inthronisation am 04. Oktober 1676 endete eine Sedisvakanz von 75 Tagen. Stand: 28.05.2009 |
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