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Konklave vom 31.03. - 08.05.1721 zur Wahl von Papst Innozenz XIII. |
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Clemens XI. |
u Sukzession u |
Innozenz XIII. |
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Giovanni Francesco Albani |
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Michelangelo de´Conti |
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Todestag: 19.03.1721 |
Wahlort: Rom,Vatikan |
Emer. Bischof von Viterbo |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Clemens Regierungszeit war anfangs vom Spanischen Erbfolgekrieg überschattet. Kaiser Joseph I. (1705-1711) ließ einen Teil des Patrimonium Petri besetzen. Dadurch kam es 1708 zum letzten Krieg zwischen einem Herrscher und dem Papsttum. Die päpstlichen Truppen waren dem Gegner nicht gewachsen und so sah sich Clemens XI. gezwungen, in einem Geheimabkommen den Bruder des Kaisers, Karl III., als König von Spanien anzuerkennen. Es kam zur Entwaffnung der päpstlichen Truppen und der Papst erhielt eine Entschädigung für die entstandenen Schäden im Kirchenstaat. Philipp V. (1701-1746) hatte zu diesem Zeitpunkt Spanien in seinem Besitz und kündigte nunmehr die Beziehungen zur Kurie in Rom auf. Wenig später im Jahr 1711 starb der Kaiser und Philipp V. behielt Spanien. In den Friedensverhandlungen von Utrecht 1713 und anschließend 1714 in Rastatt zeigten deutlich, welches politische Gewicht der Papst in Europa hatte. In den Verhandlungen erhielt Österreich die Lehensreiche Sardinien und Neapel, und Sizilien ging an Herzog Victor Amadeus II. von Savoyen. Für alle drei Gebiete war eigentlich der Papst Oberlehensherr und wurde bei den Verhandlungen überhaupt nicht berücksichtigt. Im Folgenden unterstützte Clemens mit erheblichen Geldmitteln den Kampf gegen die Türken. Mit Erfolg, Prinz Eugen konnte Belgrad aus den Händen des Erbfeindes entreisen. Neben diesem Erfolg musste der Papst mit ansehen, wie die spanische Flotte mit päpstlichen Geldern Sardinien 1717 einverleibte. Initiator des Husarenstücks war der aus Piacenza stammende Kardinal Giulio Alberoni, ein Protektionskind von Philipp V. Durch diesen Vorfall geriet der Papst in Misskredit und man warf ihm ein Doppelspiel vor. Drei Jahre später konnte die englische Flotte die Spanische besiegen und 1720 fiel Sizilien an den Kaiser und Sardinien an das Haus Savoyen. Mit der Bulle „Vineam Domini“ von 1705 bestätigte Clemens XI. die Verurteilungen des Jansenismus seiner Vorgänger. 1713 verbot er mit der Bulle „Unigentus“ 101 Sätze aus dem Buch „Réflexions morales sur le Evangiles“ des Autors P. Quesnel. Das Werk war voll von jansenistischem Gedankengut. Schon im Vorfeld der Verdammung des Buches hatte sich der Erzbischof von Paris Kardinal Louis-Antoine de Noailles gegen das Urteil des Papstes gestellt. Erst mit dem Tod von De Noailles am 04. Mai 1729 verlor der Jansenismus in Frankreich an Bedeutung. Papst Clemens XI. war ein Gönner für Wissenschaft und Kunst. Als Mäzen erhielten von ihm zeitgenössische Künstler wichtige Aufträge. So beispielsweise zwei Gemäldezyklen in den Hauptschiffen von S. Giovanni in Laterano und S. Clemente. Daneben machte er sich verdient bei der Renovierung zahlreicher Gebäude wie dem Pantheon, der Basilika S. Celemente und S. Michele. Ebenso bei der Renovierung der Raffael Stanzen, mit denen er Carlo Maratta und seine Schüler beauftragte. In seinem Pontifikat kreierte er in 15 Konsistorien insgesamt 70 Kardinäle. Unter ihnen waren die späteren Päpste Innozenz XIII. (1721-1724) und Clemens XII. (1730-1740. Trotz der Apostolischen Konstitution “Romanum decet Pontificem” seines Vorgängers Papst Innozenz XII., blieb er nicht frei vom Nepotismus und ernannte seinen Neffen Annibale Albani am 23. Dezember 1711 zum Kardinal. Seine lange Regierungszeit von 20 Jahren, 3 Monaten und 25 Tagen endete mit seinem Tod am 19. März 1721 in Rom. Das Grabmal findet man vor der Cappella del Coro in St. Peter unter einer Marmorbodenplatte mit dem Hinweis auf sein langes Pontifikat. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Clemens XI. am 19. März 1721 umfasste das Kardinalskollegium insgesamt 68 Kardinäle. Mit Beginn des Konklave am 31. März traten 27 Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes im Vatikan ins Konklave ein. Bei der entscheidenden Wahl zum neuen Pontifex waren 54 Kardinäle anwesend. Insgesamt hatten jedoch am Konklaveverlauf 56 Eminenzen teilgenommen. Zum 47. Mal fand ein Konklave in Rom statt. Der Wahl ferngeblieben waren folgende 12 Kardinäle:
Vor der entscheidenden Wahl verließen zwei Kardinal das Konklave:
Die Gesamtheit der im Konklave anwesenden Kardinäle stammte aus den Pontifikaten:
Die Teilnehmeranzahl während dem Konklave stieg von 27 auf letztendlich 54 Kardinäle (siehe Konklaveteilnehmer oben). Der erfahrenste Teilnehmer an diesem Konklave war Vincenzo Maria Kardinal Orsini O.P. (der spätere Papst Benedikt XIII.). Er war durch Papst Clemens X. am 22. Februar 1672 in den Kardinalsstand erhoben worden und somit war dieses Konklave bereits seine fünfte Papstwahl. Orsini hieß von Geburt Pietro Francesco, durch seine Ordenszugehörigkeit hatte er allerdings die Namen Vincenzo Maria erhalten. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. Aufgrund massiver Einmischungen durch weltliche Fürsten in die Wahl von Papst Paul IV. erläßt dieser am 16.12.1558 die Bulle “Cum secundum” und stellt Unterverhandlungen vor dem Tod des Papstes unter schwere Kirchenstrafen. Papst Pius IV. erläßt am 09.10.1562 mit der Bulle “In eligendis” neue Richtlinien zum Konklave, welche sich hauptsächlich gegen die Missstände der letzten Zeit richteten. Mit der Bulle “Postquam verus” vom 03.12.1586 änderte Papst Sixtus V. die Zahl des Kardinalskollegiums. Gemäß dem Vorbild der 70 Ältesten des Moses (Numeri 11,16) setzte er die Zahl der Kardinäle auf 70 fest (6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone). Am 15.11.1621 erläßt Papst Gregor XV. eine Neuordnung der Papstwahl mit der Bulle “Aeterni patris filius”. Er hält an bewährten Normen fest und ändert die Formen des Eintritts in das Konklave und vervollständigt das Zeremoniell. Außerdem gibt es Veränderungen im Ablauf der Inthronisation. Knapp vier Monate später, verschärft Papst Gregor XV. mit dem Wahldekret “Decet Romanum pontificem” das Verbot, für sich selbst zu stimmen. Am 28.01.1625 bestätigt Papst Urban VIII. die Wahldekrete seines Vorgängers Papst Gregor XV. durch die Bulle “Ad Romani Pontificis providentiam”. Mit der Apostolischen Konstitution “Romanum decet Pontificem” vom 22. Juni 1692 verbot Papst Innozenz XII. den Nepotismus und am 23.09.1695 mit der Bulle “Ecclesiae catholicae” die seit 1352 üblichen Wahlkapitulationen. >zurück Am 20. März 1721 wurde der Leichnam des verstorbenen Papstes in die Sixtinische Kapelle überführt. Anschließend fand die erste Versammlung der Kardinäle statt. Clemens Ring und Siegel wurden zerbrochen und Bartolomeo Ruspoli zum Governatore des Konklave ernannt. In der Ewigen Stadt befürchtete man aufgrund anhaltenden Kornmangels eine Hungersnot. Kardinal Pamfili erreichte beim Kardinalskollegium den Beschluss, dass alle Kornhändler der Stadt ein Drittel ihrer Vorräte käuflich an das Kornhaus abzugeben hatten; von hier sollten dann nur kleine Mengen an Landwirte zur Feldsaat ausgeliefert werden. Gleichfalls wurde das Brotmehl rationiert und seine Qualität gemindert. Am Abend des 30. März erfolgte die Beisetzung von Papst Clemens XI. in seiner endgültigen Grabstätte. Am folgenden Tag fanden die Eröffnungsfeierlichkeiten zur Papstwahl statt. Um 18.00 Uhr wurde das Konklave geschlossen. Das Heilige Kollegium teilte sich in vier Parteien, die Anhänger von Papst Clemens XI., die Zelanti, die Kaiserlichen und die bourbonischen Kardinäle. Obgleich die Anhänger des verstorbenen Papstes die Mehrheit im Konklave stellten, waren ihre politischen Interessen zu unterschiedlich und die Gruppe in sich zu zusplittert. Als Nepot wäre eigentlich Annibale Kardinal Albani der Führer dieser Partei gewesen, doch seine Qualitäten als Leitfigur waren einfach zu schwach. Er konnte bestenfalls auf 8 bis 15 Anhänger rechnen. Die Partei der Zelanti hatte nur 6 bis 8 Anhänger und rechnete sich Chancen aus, dass aus dem Lager der Clementiner noch Kardinäle zu ihnen stoßen könnten. Auch ein Zusammenschluss mit Kardinal Albani erschien möglich. Sowohl die kaiserliche Partei als auch die bourbonische Partei sollten später den Wahlausgang entscheiden. Zu Beginn des Konklaves erschien das Ergebnis vollkommen offen. Nur eines war sicher, man wollte nach dem langen Konklave von Papst Clemens XI. keinen zu jungen Papst an die Spitze der Kirchen wählen. Die Anzahl der Papabili war ungewöhnlich hoch. Es wurden mehr als 30 Namen gehandelt. Unter diesen Voraussetzungen war es unmöglich das Wahlergebnis auch nur abschätzen zu können. Am 31. März umfasste das Heilige Kollegium 27 Purpurträger im Konklave. Am folgenden Tag erfolgte das erste Skrutinium. Hier erhielt Kardinal Paolucci 8 Stimmen und weitere 2 im Akzess. Beim Abendskrutinium vereinigte er 9 Stimmen auf sich. Kardinal Althan, Wortführer der kaiserlichen Partei, sprach feierlich das Veto gegen Kardinal Paolucci aus. Man brach die Verhandlungen ab und trennte sich in allgemeiner Bestürzung. Am nächsten Morgen wiederholte Althan die Exklusionserklärung im Skrutinium. Die Folge war, dass keine einzige Stimme mehr an Paolucci ging. In den folgenden Tagen tauchten verschiedene Namen in den Abstimmungen auf, jedoch keiner in vielversprechender Stimmenhöhe. Am 08. April hatte Althan eine kaiserliche Instruktion erhalten und mit Mitte April trat er vermehrt für eine Kandidatur von Kardinal Conti ein. Dieser zeigte gegenüber den kaiserlichen wie auch den französischen Wünschen Entgegenkommen. Am 25. April erhielt er 7 Stimmen und Kardinal Althan geriet in den Verdacht, vor Eintreffen der fehlenden Kardinäle im Konklave eine Entscheidung erzwingen zu wollen. Unter den Wahlmännern verbreitete sich das Gerücht, Conti wolle im Falle seiner Wahl Giorgio Kardinal Spinola zum Staatssekretär und Curzio Kardinal Origo zum Datar ernennen. Worauf Althan ihm das Missfallen des Kaisers zukommen ließ und als Gegenkandidaten die Namen Ruffo und Corradine nannte. Conti reagierte sogleich und ließ Althan über seinen Konklavisten eine, wenn auch ausweichende, so doch beruhigende Antwort zukommen. Am 24. April zeigten die Erörterungen eine starke Tendenz Richtung einer Parteinahme auf Conti, als sich neue Schwierigkeiten abzeichneten. Einerseits verweigerte sich Kardinal Acquaviva gegen Conti andererseits tauchten in Rom zahlreiche Schmähschriften gegen ihn auf, welche Conti des Jansenismus beschuldigten. Die Inhalte der Schmähschriften wurden auch ins Konklave eingeschleppt. Am 29. April um 01.00 Uhr nachts traf der kaiserliche Gesandte Graf Kinsky in Rom ein und hatte mit den Kardinälen Althan und Cienfuegos Villazón am Fenster des Konkave eine Unterredung. Zwei Tage später hielt er eine gewandte Rede im Sala Regia im Konklave vor dem Wahlkollegium im Namen des Kaisers. Seine Instruktion besagte, auf Kardinal Pignatelli oder Tanara und erst in letzter Instanz auf Conti einzugehen. Kardinal Pignatelli verzichtete auf eine Kandidatur und auch Tanara hatte kaum eine Chance auf die Tiara, da die Stimmen Albanis und der Anhänger der Clementiner gegen ihn waren. Am 05. Mai verständigten sich Kardinal Rohan und Althan, die bisher noch getrennt agiert hatten, auf Kardinal Conti. Umgehend wurde Albani informiert. Somit war der Weg frei für eine Wahl von Michelangelo Kardinal Conti. Am 07. Mai trifft der deutsche Kardinal Damian Hugo Philipp von Schönborn Buchhein, Bischof von Speyer, im Konklave ein. Absichtlich verschob man das abschließende 75. Skrutinium auf den 08. Mai, den Tag des heiligen Erzengels Michael, Contis Namenstag. Noch vor diesem Skrutinium mussten die Kardinäle Paracciani und Salerni wegen Krankheit das Konklave verlassen. Bei der entscheidenden Wahl waren somit noch 54 Kardinäle im Konklave anwesend. Conti wurde einstimmig gewählt. Seine eigene Stimme gab er dem Kardinaldekan Tanara. Kardinal Pamfili verkündete von der Loggia der Peterskirche der wartenden Menge Michelangelo Kardinal Conti als Papst Innozenz XIII. Zehn Tage später am 18. Mai 1721 wurde der neue Oberhirte inthronisiert. Das Konklave hatte 39 Tage und die Sedisvakanz insgesamt 61 Tage gedauert. Michelangelo Conti war am 13. Mai 1655 in Poli nördlich von Palestrina geboren. Er hatte in Ancona seine ersten Studien und anschließend das Römische Kolleg der Jesuiten besucht. Unter Papst Innozenz XII. war er in die Prälatur eingetreten. Zuerst Governatore von Ascoli, dann von Frosinone und 1693 von Viterbo. 1695 ernannte ihn der Papst zum Nuntius in der Schweiz mit dem Titel eines Erzbischofs von Tarsus. Papst Clemens XI. ernannte ihn am 07. Juni 1706 zum Kardinal. 1709 wurde er Bischof von Osimo und 1712 von Viterbo, musste indes 1719 aus Gesundheitsgründen resignieren. Stand: 14.09.2010 |
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