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Bereits 38 Tage nach seiner Wahl starb Papst Hadrian V. in Viterbo ohne gekrönt worden zu sein. Nach gleich lautenden Berichten soll er wenige Tage nach seiner Wahl die Wahlverordnung von Papst Gregor X., das Dekret “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”) aus dem Jahre 1274 suspendiert haben. Hadrian V. verstarb ohne kirchenpolitisch in Erscheinung getreten zu sein am 18.08. 1276 und ist in S. Francesco in Viterbo begraben. Der florentiner Bildhauer und Architekt, Arolfo da Cambio (+ 1302) schuf für ihn ein prachtvolles Grabdenkmal in dieser Kirche. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Papst Hadrian V. hatte in seiner kurzen Regierungszeit keine Kardinalskreierungen vorgenommen. An seinem Todestag umfasste das Heilige Kollegium nur noch 12 lebende Kardinäle. Der Diakon von S. Eustachio, Uberto Kardinal Coconati dei Conti d´Elci war zwei Tage nach seiner Wahl am 13.07.1276 verstorben. Die durch ihn vorgenommene Suspendierung der Wahlverordnung “Ubi periculum” sollte sich gerade an seinem Sterbeort, Viterbo, als Fehler erweisen. Viterbo wurde zum dritten Mal zum Ort des Konklave. Wie schon beim letzten Konklave in Rom, blieb Simon Kardinal de Brion von S. Cecilia dem Konklaveort fern. Der Abt von Monte Cassino Bernard Kardinal Ayglier O.S.B. hatte sich seit seiner Kardinalskreierung durch Papst Clemens IV. zurückgezogen und blieb dem Konklave ebenfalls fern. Somit standen nur 10 Purpurträger ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in Viterbo zur Wahl des neuen Papstes zur Verfügung. >zurück Die Dekretalien “In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. >zurück Die Kardinäle mussten in diesem Jahr, 1276, zum dritten Mal in ein Konklave. Ausgerechnet Viterbo, an das die meistern Eminenzen nur mit Schrecken zurückdachten wurde zum Ort des Geschehens. Bei der letzten Wahl in Viterbo dauerte das Konklave 2 Jahre, 9 Monate und 1 Tag. Es war das längste Konklave der Kirchengeschichte und begleitet von Demütigung und Gewalt gegenüber den Wahlmännern. Damals, hatte der Bürgermeister von Viberbo, Alberto di Montebuono und der Volkskapitän Raniero Gatti die Konklave- teilnehmer durch das Abdecken des Palastdaches zu einer schnelleren Wahl gezwungen. Außerdem hatten in diesem Konklave 3 Kardinäle ihr Leben gelassen. Die Bürger von Viterbo zeigten sich auch dieses Mal nicht gerade von ihrer besten Seite. Mit dem Tod von Papst Hadrian V. machte das Gerücht, Hadrian habe seine Suspendierung der Wahlverordnung “Ubi periculum” wieder aufgehoben, die Runde. Die Bürger der Stadt waren darüber ungehalten und befürchteten Verzögerungen der Wahl. Wieder wurden die Kardinäle durch die Bürger Viterbos eingeschlossen. Gleich am folgenden Tag nach dem Tod von Hadrian V. zwang man die Kardinäle ins Konklave. “Ubi periculum” wollte genau sollte Dinge verhindern und für einen schnellen Wahlverlauf sorgen. Die Zeit der Exequien konnte nicht eingehalten werden. Das Konklave dauerte vom 19.08. bis 08.09.1276. Noch vor seinem Ende verstarb Guglielmo Kardinal Visconti, der Bischof von Palestrina am 06.09.1276 im Konklave. Der Wahlausgang brachte den ersten Portugiesen der Kirchengeschichte auf den Thron Petri. Die Wahl fiel auf Pietro Kardinal Juliani auch bekannt unter dem Namen Pietro Hispano, den Kardinalbischof von Frascati. Juliani war ein ausgezeichneter Gelehrter und nannte sich fortan Papst Johannes XXI., seine Inthronisation erfolgte am 20.09.1276 und beendete eine Sedisvakanz von 33 Tagen. Papst Johannes XXI. müsste eigentlich nach der heute gültigen Ordnungszahl Johannes XX. sein. Doch diesen Papst sucht man in der Papstliste vergebens. Die Lücke entstand wohl, weil man vor Papst Johannes XV. (985-996) fälschlich einen weiteren Papst Johannes eingeschoben hatte (Päpstin Johanna ?). Nach Klärung dieses Irrtums, gab man den Johannespäpsten beginnend mit dem 10. Jahrhundert die entsprechende Ordnungszahl, behielt aber für Papst Johannes XXI. und seine folgenden Namensnachfolger die von ihnen gewählte Zählung bei. Stand: 25.01.2003 |
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