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Mit Papst Clemens V. begann für die Christenheit die “Babylonische Gefangenschaft” des Papsttums, welche über 71 Jahre andauern sollte. Gleich nach seiner Krönung in Lyon zog sich der neue Papst ins britische Bordeaux zurück. Obwohl Papst Clemens V. mit dem französischen König Philipp IV. (der Schöne) seit langem befreundet war kam es schon frühzeitig zu einem Kampf zwischen Papst und König. Clemens V. residierte in Bordeaux, Poitiers, Toulouse und schließlich in Avignon. Rom wurde nachdenklich, als er hier im provencalischen Besitz der Anjous in Avignon seinen festen Hofstaat einrichtete. Während seinem Pontifikat von 1305 bis 1314 fiel Rom mehr und mehr der Verelendung anheim und verlor Zunehmens an Bedeutung. Papst Clemens V. starb am 20.04.1314 in Roquemaure im Languedoc. Napoleone Frangipani Kardinal Orsini schrieb nach dem Papsttod an den französischen König und nannte den Verstorbenen den schlechtesten Papst, durch dessen Schuld Rom, der Kirchenstaat und Italien in den Ruin gesunken sei. Etwas unverständlich, denn genau dieser Kardinal Orsini hatte im Konklave 1304-1305 in Perugia mit aller Kraft für die Wahl von Clemens V. gerungen und sich selbst auf die französische Seite gestellt. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Clemens V. umfasste das Heilige Kardin- alskollegium insgesamt 24 Eminenzen (siehe Konklaveteilnehmer links). Ohne Ausnahme, sollten alle 24 Purpurträger am zweitlängsten Konklave der Kirchengeschichte teilhaben. Clemens V. hatte in seiner Regierungszeit in drei Konsistorien 24 Kardinäle kreiert:
Die 24 Konklaveteilnehmer waren Kreierungen folgender Päpste:
Clemens V. hatte die beiden italienischen Kardinäle Giacomo Colonna und Pietro Colonna rehabilitiert und wieder in Amt und Würden versetzt. Der erfahrenste Kardinal unter ihnen war eben dieser rehabilitierte Giacomo Kardinal Colonna mit bisher fünf Teilnahmen an Konklaven. Im Vergleich der Nationen waren die Italiener eindeutig in der Minorität. Das Heilige Kollegium setzte sich aus 8 Italienern und 16 Franzosen zusammen und ergab somit ein Kräfteverhältnis von Eins zu Zwei. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügt am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung bringt und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme findet. >zurück Der Tod Papst Clemens V. bescherte der Welt und dem Heiligen Konsistorium das zweitlängste Konklave der Kirchengeschichte. Genau 10 Tage nach seinem Tod, am 01.05.1314 beginnt das Konklave in dem französischen Ort Carpentras. Hier befand sich zu diesem Zeitpunkt der päpstliche Hof und gemäß der Bulle “Ne Romani” hatte hier auch die nächste Papstwahl stattzufinden. Alle 24 Kardinäle des Kollegiums waren vertreten. Im Wahlverlauf bildeten sich rasch drei Parteien. Die Partei der Italiener der Gascogner und der Franzosen. Diese teilten sich namentlich wie folgt: Partei der Italiener (8):
Partei der Gascogner (10):
Partei der Franzosen (6):
Die Partei der italienischen Kardinäle forcierte die Rückkehr des künftigen Papstes nach Rom. Die gascogner Kardinäle hielten starr an der französischen Residenz fest und so kam es zu keiner Einigung des Kollegiums. Der italienische Kardinal Napoleone Frangipani Orsini, welcher im letzten Konklave noch auf Seiten der französischen Partei gestanden hatte, kehrte ins italienísche Lager zurück. Nach drei Monaten im Konklave brach in Carpentras eine Feuersbrunst aus, welche durch einen Tumult verursacht worden war. Diesen Vorfall benutzten die Kardinäle um das Konklave aufzuheben und den Ort zu verlassen. Mehrere Versuche durch Verhandlungen das Wahlgeschäft wieder aufzunehmen, blieben ohne Erfolg. Erst dem französischen Prinzen Philipp gelang es im darauf folgenden Jahr 1315, die Kardinäle unter verschiedenen Vorwänden in Lyon wieder zur Wahl zu vereinigen. Wahlversuch reihte sich an Wahlversuch. Die gegensätzlichen Ansichten der Parteien verhinderten jedoch jeden Wahlerfolg. Nach dem Prinz Philipp zum König avancierte griff er zu nicht unbekannten drastischen Mitteln die Wahl zu beschleunigen. Er schloss kurzerhand die ganze Wahlgesellschaft im Dominikanerkloster in Lyon ein. Nach 40 Tagen kam das Heilige Kollegium endlich zu einem Wahlergebnis. Sie wählten am 07.08.1316 den betagten Kardinalbischof von Porto und Santa Rufina, Jacques Duése zum neuen Papst der Kirche. Der Subdekan des Heiligen Kollegiums war um 1244 in Cahors in Lothringen geboren und entstammte einer reichen Bürgerfamilie. Er war 1300 Bischof von Fréjus,1310 Bischof von Avignon, 1312 Kardinalpriester von San Vitale und seit 1313 Kardinalbischof von Porto geworden. Im Alter von 72 Jahren wurde er am 05.09.1316 in Lyon zum Papst gekrönt. Er nannte sich fortan Johannes XXII. und beendete eine Sedisvakanz von 868 Tagen. Trotz seines Versprechens, das Papsttum nach Rom zurückzuführen, förderte er den Verbleib der Kurie in Avignon. Stand: 22.02.2003 |
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