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Konklave vom 29.11.1549 - 07.02.1550 zur Wahl von Papst Julius III. |
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Paul III. |
u Sukzession u |
Julius III. |
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Alessandro Farnese |
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Giovanni Maria Ciocchi del Monte |
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Todestag: 10.11.1549 |
Wahlort: Rom, Vatikan |
Bischof on Palestrina |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Paul III. kann ohne Übertreibung als mit bedacht handelnder und kluger Papst bezeichnet werden. Er zählte zu den wenigen Päpsten der ausklingenden Renaissance der sich bei wichtigen Entscheidungen durch Fachmänner beraten ließ. Doch wo Licht ist, ist all zu oft auch Schatten. Bevor er die Bischofsweihe empfing pflegte er eine illegitime Verbindung aus der die Kinder Pierluigi und Constanza stammten. Paul III. war in seinem Pontifikat nicht frei von Nepotismus. Bereits in seinem ersten Kardinalskonsistorium am 18.12.1534 kreierte er die zwei Nepoten Alessandro d.J. Farnese und Guido Ascanio Sforza, beides Neffen des Papstes zu Kardinälen. Sie waren übrigens die einzigsten Kreierungen in diesem Konsistorium das Mal gerade ein gutes Monat nach seiner eigenen Krönung statt fand. Zusätzlich erhielt sein Sohn Pierluigi die Herzogtümer Piacenza und Parma übertragen. Und dessen Sohn, Ottavio Farnese erhielt das Herzogtum Camerino. Der Neffe von Papst Paul III. Alessandro d. J. war sein ausgesprochener Liebling und bekam Bistümer, Priorate, Abteien und nicht zu vergessen das Vizekanzleramt der Römischen Kirche übertragen. Neben diesen nicht geringen Begünstigungen seiner Familie muss man Papst Paul III. jedoch seine Weitsicht und Menschenkenntnis im Bezug auf seine übrigen Kardinalsernennungen zu gute halten. Paul III. hat in seiner Regierungszeit in 12 Konsistorien 71 Kardinäle kreiert unter denen tatsächlich 4 künftige Päpste waren. Unter den Ernennungen waren viele fromme und reformbestrebte Purpurträger. Papst Paul III. sprach nicht nur von Reformen der Kirche, er trieb sie auch ernsthaft voran. 1536 setzte er eine Reformkommission ein und lieferte das wesentliche Programm für die Arbeit des Konzils von Trient. Paul III. scheute sich nicht vor dem Konziliarismus, wie seine Vorgänger auf dem Heiligen Stuhl. Er berief folgende Konzilien:
Sein größtes Verdienst im Reformkurs der Kirche war zweifellos die Einberufung des Konzils von Trient am 13.12.1545.
Endlich hatte ein Papst den Mut das Schreckgespenst “Konziliarismus” zu überwinden und sich auch dem Thema “Protestantismus” zu stellen. Auch wen letztendlich dieses Schisma bereits unaufhaltsam zementiert war. Mit Kardinal Gian Pietro Carafa stellte er 1542 einen fähigen Kirchenmann an die Spitze der neuorganisierten Inquisition, welche später “Sanctum Officium” heißen sollte. 1543 widmete Kopernikus sein epochales Werk “Über die Umläufe der Himmelskörper” Papst Paul III. Auch auf dem Gebiet der Kunst hat Papst Paul III. großes hinterlassen. So verpflichtete er in seinem Pontifikat Michelangelo um das “Jüngste Gericht” in der Sixtina 1541 zu enthüllen.
Papst Paul III. starb am 10. 11.1549. Er war vielleicht noch kein Reformpapst, doch tat er den entscheidenden Schritt für einen Neuanfang der Kirche. Sein Grabmal befindet sich in der Peterskirche und zählt zu den schönsten Papstgräbern. Gestaltet wurde es von Guglielmo della Porta. Der Papst sitzt als bronzene sinnende Gestalt über dem Sarkophag, Davor liegt die Klugheit und die Gerechtigkeit, in Gestalt einer alten und jungen Frau. Seine Mutter ist die Klugheit und seine schöne Schwester Julia Farnese ist die Gerechtigkeit. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Das Heilige Kollegium umfasste am Todestag von Papst Paul III. insgesamt 54 Kardinäle. Von diesen nahmen 51 Eminenzen ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) am Konklavegeschehen teil. Folgende 3 Kardinäle blieben dem Konklaveort fern:
Die Wählerschaft stammte aus folgenden Pontifikaten:
Für 5 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Leo X. war das bevorstehende Konklave bereits das dritte in ihrem Kardinalat:
Während dem laufenden Konklave verstarb am 19.12.1549 der Bischof von Albano Ennio Kardinal Filonardi und in der Nacht vom 31.01. auf den 01.02.1550 der Bischof von Padua Nicoló Kardinal Ridolfi. Somit sank die Wählerschaft auf 49 Purpurträger. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. >zurück Dieses Konklave sollte eine Wahldauer von über 2 Monaten erreichen, so etwas hatte es seit der Wahl von Papst Johannes XXII. (1316-1334) im Dominikanerkloster zu Lyon, in der Konklavegeschichte nicht mehr gegeben. Im Pontifikat des verstorbenen Papst Paul III. war das Kardinalskollegium auf die stattliche Anzahl von 54 angewachsen. Am Todestag verweilten 29 Eminenzen in der ewigen Stadt. In der Phase der Wahlvorbereitungen trafen noch weitere 13 Kardinäle in Rom ein. Die Zeit der Exequien/Wahlvorbereitungen dauerte mit 19 Tagen vergleichsweise lang und so startete die Wahl am 29.11 .1549 im Vatikan. Zeremonienmeister des Konklaves war L. Firmanus. In sechs der größten Räume des Vatikan waren aus Holzwänden Zellen für die Purpurträger errichtet worden. Diese befanden sich in der Sala regia, der Sixtinischen Kapelle und in den vier Sälen, von denen zwei für die öffentlichen und geheimen Konstitutionen Verwendung fanden. Zwei Tage vor Konklavebe- ginn wurden die Zellen durch Losentscheid auf die Kardinäle verteilt, lediglich für die Kranken unter den Wählern wurden besondere Gelasse vorgesehen. Für die 38 Kardinäle aus dem Pontifikat von Papst Paul III. wurden diese mit violettem Tuch und für alle übrigen mit grünem Tuch ausgeschlagen. Durch Massarelli ist überliefert, dass für die ärmeren Kardinäle 8000 Dukaten au Unterstützungleistungen für die beträchtlichen Konklaveausgaben aus der Kasse des Datar verwendet wurden. Zur Sicherstellung der Ordnung in Rom standen 5000 Soldaten bereit. Zur Absicherung des Konklave selbst waren 200 Schweizer Gardisten und 500 weitere Bewaffnete vorgesehen. Im späteren Wahlverlauf schwankte die Zahl der Sicherungskräfte bedingt durch kleinere Ausschreitungen im Kirchenstaat bzw. durch die großen Kosten. Am 30 .11.1549 wurde die Pforte zum Konklave mit sechs Riegeln von innen und außen verschlossen. Massarelli bekundet, dass die Klausur mit wenig Strenge, eher offen als verschlossen abgehalten wurde. Wie nach dem Tod von Paul III. zu erwarten, versuchten Kaiser Karl V. und der König von Frankreich Einfluss auf die Erhebung des neuen Kirchenoberhauptes zu nehmen . Im Verlauf dieser Papstwahl standen sich im wesentlichen zwei Parteien gegenüber, die Kaiserliche und Französische. Die kaiserliche Partei versuchte Reginald Kardinal Pole, den Erzbischof von Canterbury zu nominieren, doch ohne ausreichenden Erfolg. Laut den Aufzeichnungen von Bernardino Kardinal Maffei kam es bis einschließlich 01.12.1549 zu einer Abstimmung im Konklave. Am Nachmittag des 01. Dezember entbrannte ein heftiger Streit, ob die Abstimmung offen oder geheim abzuhalten sei. Erst am 03. Dezember einigte man sich auf eine geheime Stimmabgabe und es erfolgte endlich der erste Wahlgang. Massarelli hat diesen Wahlgang überliefert: “Auf dem Altar stand ein goldener Kelch. Jeder der Wähler trat einzeln hinzu und legte seinen Stimmzettel hinein. Dann wurde der Kelch auf einem Tisch vor dem Altar entleert, die drei aufsichtführenden Kardinäle schauten jeden Stimmzettel au, der erste Kardinaldiakon Cibo las laut den oder die Namen, die auf dem Zettel standen; die meisten Wähler schrieben nämlich gleichzeitig drei bis vier Namen auf.” In diesem Wahlgang fielen auf :
Es wären jedoch 28 Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Die kaiser- liche Partei war zuversichtlich ihren Kandidaten in den nächsten Wahlabstimmungen durchzusetzen. Später hat Kardinal Pole einem Freund anvertraut: “Die Abstimmung hat auf mich nicht den geringsten Eindruck gemacht. Schon früher habe ich dem Drängen einiger Kardinäle, selbst Schritte zur Förderung meiner Wahl zu tun, geantwortet, ich werde kein Wort sagen, auch wenn mein Schweigen mich das Leben kosten sollte, den ich halte fest an meinem Grundsatz, Gottes Leitung sich zu überlassen und nur nach der Erfüllung von Gottes Willen zu verlangen.” Beim ersten Wahlgang war es noch nicht Sitte nach dem Auszählen der Stimmzettel nachträglich einem der Gewählten mit seiner Stimme beitreten zu können. Bei den folgenden Abstimmungen war dies gestattet. Beim Wahlgang am folgenden Tag erreichte Kardinal Pole 24 Stimmen. Die französische Partei hoffte immer noch auf ein Eintreffen der fehlenden französischen Kardinäle im Konklave. Am 05. Dezember vermutete man die Zweidrittelmehrheit zur Wahl von Kardinal Pole. Bevor man zum Skrutinium schritt, hatten die Kardinäle fast alle ihre Zellen geräumt, da man befürchtete nach der Wahl vom hereinstürmenden Volk geplündert zu werden. Kardinal Pole erreichte erneut nicht die erwartete Mehrheit der Stimmen. Besonders die italienischen Würdenträger waren gegen die Wahl eines Ausländers, auch wegen seines noch jungen Alters von 45 Jahren. Bei den folgenden fünf Abstimmungen vom 06. bis 11. Dezember konnte man sich auf keinen Namen einigen. Die nächsten Tage brachten einige Veränderungen ins Konklavegeschehen. Am 12. Dezember trafen die ersehnten französischen Kardinäle im Konklave ein. Somit stieg die Zahl des Wahlkollegiums auf 51 an. Doch nicht für lange Zeit, den am 19. Dezember verstarb Ennio Kardinal Filonardi und die Zahl sank auf 50 Eminenzen. Am 20. Dezember verließ der schwer erkrankte Nicoló Kardinal Ridolfi das Konklave und ist in der Nacht vom 31. Januar auf den 01. Februar 1550 verstorben. Für eine Zweidrittelmehrheit waren nun 34 Stimmen unabdingbar. Seit dem 12. Dezember war der Führer der französischen Partei der 23 jährige Kardinal de Lorraine-Guise, Erzbischof von Reims. Die Franzosen hatten mehrere Kandidaten aufzubieten, so Kardinal Cervini und Kardinal del Monte. Die Kaiserlichen hielten an Kardinal Pole fest. Das Konklave zog sich mächtig in die Länge. Bis zum 09.01. 1550 hatten 52 Abstimmungen stattgefunden in denen jeweils 21-23 Stimmen auf Kardinal Pole vereinigt wurden. Als Gegenspieler hatte die französische Gruppe Kardinal Carafa eingebracht. Dieser konnte vom 15. Dezember bis zum Ende 21-22 Stimmen verzeichnen. Unter diesen Umständen war eine Zweidrittelmehrheit nicht zu realisieren. Endlich am 07.02.1550 einigten sich beide Seiten auf Giovanni Maria Kardinal Ciocchi del Monte aus dem französischen Lager. Er wurde im letzten Skrutinium einstimmig zum neuen Papst gewählt. Am 22.02.1550 wurde er als Papst Julius III. gekrönt und beendete eine Sedisva- kanz von 104 Tagen. In diesem langen Konklave wurden viele Verstöße gegen die bestehenden Wahlverordnungen begangen. Besonders wurden wesentliche Bestimmungen des Dekrets “Ubi periculum” von Papst Gregor X. von 1274 missachtet. Viele Eminenzen hatten statt der maximal 2 Konklavisten, vier bis zu acht im Konklave dabei. Unter diesen Konklavisten waren sogar Sekretäre der verschiedenen Herrscherhäuser. Die Geheimhaltung der Wahlergebnisse wurde umgangen. Die von Papst Gregor X. festgelegte und durch Papst Clemens VI. etwas abgemilderte Essensrationierung, wurde überhaupt nicht beachtet. Ganz im Gegenteil, es fanden im Konklave lukullische Gastmähler statt. Stand: 23.09.2004 |
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