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Konklave vom 04.-09.03.1513 zur Wahl von Papst Leo X. |
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Julius II. |
u Sukzession u |
Leo X. |
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Giuliano della Rovere |
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Giovanni de´Medici |
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Todestag: 21.02.1513 |
Wahlort: Rom, Alt-St. Peter |
Diakon von S. Maria in Domnica |
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Todesort: Rom |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Julius II. zählt sicherlich zu den energischsten Päpsten der Kirchengeschichte. Seine Amtszeit war geprägt von Politik und einer straffen Kirchenführung. Für die Bewachung seiner Person und der Papstresidenz rekrutierte er im Jahr 1505 die Schweizergarde aus den Kantonen Luzern und Zürich. Im Jahr 1511 drohte dem Papst ein Schisma. Einige Kardinäle des Heiligen Kollegiums beriefen ein Konzil zu Pisa ein. Julius II. erfuhr von diesem Konzil durch eine Zitation (Aushang) während einer Reise im Kirchenstaat. Diese Zitation war datiert mit dem 16.05.1511. Dieses Konvokationsschreiben (Bekanntmachung) sollte in den Orten Modena, Reggio und Parma publik gemacht werden. Das Konvokationsschreiben nannte auch die Verfasser des selbigen. Zu den Berufern des Konzils gehörten folgende Kardinäle, welche auch als Unterzeichner genannt waren:
Die Namensliste der Konzilsberufer war eine Fälschung. Papst Julius II. stellte schnell fest, dass min. drei der genannten Kardinäle nicht Unterzeichner der Zitation waren. Die Kardinäle de Luxembourg, de Corneto und del Carretto, deren Namen die Schismatiker eigenmächtig unter die Zitation gesetzt hatten, wollten von nichts wissen und sprachen sich offen gegen den Missbrauch ihres Namens aus. Des weiteren erklärten sie, sie werden sich an dem antipäpstlichen Konzil nicht beteiligen. Das schismatische Konzil musste schon vor dem eigentlichen Beginn wegen mangelnder Teilnehmer vom 01.September auf den 01.November 1511 verschoben werden. Das PISARIUM musste auch später mehrfach verlegt werden. Am 01.11. 1511 begann es in Pisa. Am 13.12.1511 fand es in Mailand statt und wurde anschließend nach Asti und Lyon verlegt. Kurz nach Beginn des PISARIUM starb Francesco Kardinal de Borja am 04.11.1511. Alle Kardinäle, welche verantwortlich für das schismatische Konzil zeichneten, wurden von Papst Julius II. ex- kommuniziert:
Auch der am 04.11.1511 verstorbene Kardinal de Borja wurde noch vor seinem Tod am 24.10.1511 exkommuniziert. Papst Julius II. setzte sich konsequent gegen diese aufrührerischen Kardinäle durch und bewahrte so die Kirche vor einem neuerlichen Schisma. Neben seinen Fähigkeiten zum Staatsmann war Julius II. auch Mäzen der Künste und ein großer Bauherr. Mit der Grundsteinlegung zum Neubau von St. Peter im Jahr 1506 bleibt sein Name auch auf diesem Gebiet immer in Erinnerung. Auch wenn Papst Julius II. die Kirche vor einer Spaltung bewahrte, so werden seine geistlichen Anstrengungen als schwach bewertet. In seinem Pontifikat hat er 27 Kardinäle kreiert. Obgleich er selbst nicht frei von Simonie war, erließ er am 14.01.1506 das Dekret “Cum tam divino” in dem der jede simonistische Papstwahl strikt verbot. Papst Julius II. starb am 21.02.1513 in Rom. Sein monumentales Grabmal steht in S. Pietro in Vincoli in Rom. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Julius II. am 21.02.1513 umfasste das Heilige Kollegium insgesamt 35 Kardinäle. Fünf von ihnen waren 1511 bzw. 1512 exkommuniziert worden. Mit Konklavebeginn am 04.03.1513 fehlten folgende 5 Purpurträger beim Konklave:
Somit zogen am 04.03.1513, 25 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in das Konklave im Vatikan ein. Streng nach den bestehenden Wahlverordnungen zu einer Papstwahl, war dieses Konklave nicht korrekt. Laut der Bulle “Ne Romani” von Papst Clemens V. aus dem Jahr 1311-1312 hätten die mit einer Kirchenstrafe belegten Kardinäle am Konklave teilhaben müssen. Somit hätte sich die Zahl der Wahlberechtigten von tatsächlich 25 auf eventuell 30 erhöht. Carvajal, der Rädelsführer des schismatischen PISARIUMS aus den Jahren 1511-1512 intervenierte vergebens über Maximilian, damit er und seine 4 noch le- benden Genossen bei dem Heiligen Kollegium Zulassung zum Konklave erfahren würden. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). Fast 128 Jahre später, am 14.01.1506 erläßt Papst Julius II. das Dekret “Cum tam divino” . Obwohl selbst der Simonie verfallen, verbietet er jegliche simonistische Papstwahl für die Zukunft und verhängt die schwersten kirchlichen Strafen. >zurück Die Zahl der Prätendenten auf das höchste Kirchenamt war sehr groß. Noch zu Lebzeiten von Papst Julius II. bewarben sich 10, nach anderen Stimmen sogar 12 Kardinäle für dieses Amt. Während der Exequien waren von den 25 Kardinälen des Heiligen Kollegiums nur 20 in Rom anwesend. Die restlichen 5 Eminenzen trafen aber noch rechtzeitig vor Konkla- vebeginn im Vatikan ein. Das Kollegium gliederte sich national wie folgt ( siehe Legende oben ):
Unter diesen 25 Wahlmännern hatten sich 3 durch besonderen Reichtum und Macht hervorgetan; Raffaele Kardinal Riario Sansoni, Tomás Kardinal Bakócz und Domenico Kardinal Grimani. Auch Niccoló Kardinal Fieschi reihte sich in diese möglichen “papabile” ein. Doch die Spekulationen über diese Namen gründeten auf einer möglichen simonistischen Wahl, bei der Macht und ganz besonders Geld eine Rolle gespielt hätte. Seit dem strengen Dekret “Cum tam divino” des verstorbenen Papstes, wagte keiner der Kardinäle gegen dieses zu verstoßen. Simonie war bei dieser Wahl nicht im Spiel. In einem Schreiben, datiert auf den 11.03.1513 das heute im Archiv GONZAGA in Mantua aufbewahrt wird, bestätigt Kardinal Sigismondo Gonzaga das Einhalten einer von Simonie freien Papstwahl. Auch der venezianische Botschafter hielt eine simonistische Wahl für unmöglich und betonte: “Wenn ein unbescholtenes Leben den Ausschlag gebe, so kämen neben Kardinal Grimani am meisten Kardinal de´Medici und Kardinal Carretto in Betracht”. Nach Einhaltung der vorgegebenen Zeit der Exequien begann am 04. März das Konklave im Vatikan zu Rom. Als Konklaveort diente das 2. Stockwerk des vatikanischen Palastes, die Eidesleistung wurde in der Kapelle Nikolaus V. vorgenommen und die eigentlichen Wahlhandlungen wurden in der Sixtina abgehalten. Hier waren für alle Kardinäle, auch für die 5 abwesenden Eminenzen insgesamt 30 Zellen errichtet worden. Die Zellengröße war so gering, das ein Gesandter sie mit den Zellen eines Gefängnisses oder Hospitals verglich. Die Zellen wurden durch Losentscheid verteilt, lediglich die drei kranken Kardinäle della Rovere, Soderini und de´Medici erhielten bessere Unterkünfte. Kardinal della Rovere war derart kränklich, dass er in das Konklave getragen werden musste. Kardinal de´Medici aus Florenz musste sich einer Sänfte bedienen da ihn eine aufbrechende Fistel am Oberschenkel quälte. Den Kardinälen war es gestattet zwei Konklavisten mitzuführen. Nach glaubhaften Schilderungen befanden sich im Konklave neben den Wahlberechtigten noch 55 zusätzliche Personen. Die Schlüssel zum Konklave bewahrten die beiden Zeremonienmeister Paris de Grassis und Blasius de Martinellis auf. In den ersten Tagen der Wahl ging es wie üblich um die Abfassung einer Wahlkapitulation und um geschäftliche Angelegenheiten die aus öffentlichen und geheimen Artikeln bestand. Am vierten Tag wurde die Bulle des verstorbenen Papst Julius II. “Cum tam divino” vor den anwesenden Kirchenmännern verlesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Wählerschaft in zwei Parteien geteilt. Auf der einen Seite stand die Gruppe der “Alten” Kardinäle und auf der anderen Seite vereinigten sich die “Jungen” Eminenzen zu einer Wählerschaft. In der ersten Stunde des 09. März 1513 war die Wahl entschieden. Die Wählergruppe der “Jungen” Kardinäle hatte sich durchgesetzt und Giovanni Kardinal de´Medici zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt. Giovanni de´Medici war bereits mit 13 Jahren “in pectore” durch Papst Innozenz VIII. in den Kardinalsstand erhoben worden. Am 26. 03.1492, Giovanni war zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt, wurde seine Kreierung bekannt gegeben. Er stammte aus der angesehensten Adelsfamilie von Florenz. Sein Vater war Lorenzo de´Medici “Il Magnifico”.
Giovanni Kardinal de´Medici wählte Leo X. zu seinem Papstnamen. Da Giovanni am Tag seiner Wahl zum Papst Kardinaldiakon war, musste er erst am 15.03.1513 zum Priester und anschließend am 17.03.1513 zum Bischof geweiht werden. Sein Krönung zu Papst Leo X. fand am 19.03.1513 statt und beendete eine Sedisvakanz von 27 Tagen. Der 37 Jahre alte Papst Leo X. wählte zu seinem Wahlspruch, Psalm 119: “Zu dem Herrn rufe ich, wenn ich in Trübsal bin, und er erhört mich”. In sein Pontifikat sollte die längste Kirchenspaltung der Geschichte, ausgelöst durch den Augustinermönch Dr. Martin Luther fallen.
Stand: 18.06.2006 |
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Quellenverzeichnis: |
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