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1. Der Tod Papst Nikolaus III. Obgleich nicht frei von Nepotismus und Habsucht zählt Papst Nikolaus III. zu den bedeutendsten Päpsten der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Dante widmete ihm den ganzen 19. Gesang seines “Inferno”. Mit der Konstitution “Fundamenta militantis” vom 18.07.1278 verbot er allen künftigen Kaisern, Königen und Fürsten zu römischen Senatoren gewählt zu werden. Papst Nikolaus III. ließ sich anschließend selbst zum Senator von Rom auf Lebzeiten wählen und seinen Verwandten Matteo Orsini zu seinem Stellvertreter. In seinem Pontifikat erneuerte er die Residenzen im Vatikan und Lateran und errichtete sich einen Landsitz in Soriano. In einem Konsistorium am 12.03.1278 kreierte Papst Nikolaus III. neun Kardinäle, darunter seinen Neffen und Dominikaner Latino Orsini und seinen Bruder Giordano Orsini. Nikolaus verstarb am 22.08.1280 auf seinem Landsitz in Soriano nahe Viterbo. Sein Grabmal befindet sich heute in St. Peter in Rom. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Beim Tod von Papst Nikolaus III. war das Heilige Kollegium wieder stärker und bestand aus insgesamt 14 Kardinälen. Unter den Purpurträgern befanden sich drei künftige Päpste:
Papst Nikolaus III. hatte in seiner Regierungszeit das Papsttum politisch gefestigt. Der Machtapparat von Karl von Anjou war deutlich eingeschränkt worden und Nikolaus hatte es verstanden Familienmitglieder der Orsini auf wichtige politische Postionen zu setzen. Durch seinen unerwarteten frühen Tod am 22.08.1280, verursacht durch einen Herzanfall auf seinem Landsitz in Soriano, versuchte Karl von Anjou wieder auf das Papsttum Einfluss zu nehmen. Im Heiligen Kollegium, war nach dem Tod von Nikolaus die Patrizierfamilie der Orsini mit drei Kardinälen vertreten. Bernard Kardinal Ayglier O.S.B. der Abt von Monte Cassino blieb wie schon einige Male in der Vergangenheit dem Konklaveort Viterbo fern. Mit Konklavebeginn am 22.09.1280 zogen somit 13 Eminenzen ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) in das Konklave ein. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. >zurück Zum fünften und letzten Mal in Viterbo zogen die heiligen Wahlmänner am 22.09.1280 ins Konklave. Karl von Anjou veranlasste die Bürgerschaft Viterbos, die beiden Neffen des verstorbenen Papstes
zu inhaftieren und sorgte damit für eine Stärkung der Liga der französischen Kardinäle im Wahlkollegium. Unruhen in Viterbo begleiteten die Wahlzeit. Das nunmehr 11-köpfige Kardinalskollegium konnte sich erst nach 153 Tagen im Konklave auf einen Nachfolger für Papst Nikolaus III. einigen. Im neuen Jahr, am 22.02.1281 wählte man den Franzosen Simon de Brion von S. Cecilia zum neuen Apostelfürsten der Christenheit. Kardinal de Brion war ehemals Kanzler von König Ludwig IX. von Frankreich gewesen und seit 1261 Kardinalpriester von Santa Cecilia unter Papst Urban IV. geworden. 1274 diente er als Legat in Frankreich. Mit seiner Wahl nannte er sich Martin IV., obwohl es in der Kirchengeschichte nie einen Martin II. bzw. einen Martin III. je gegeben hatte. Dieser Zählfehler geht auf Papstkataloge des Spätmittelalters zurück, welche irrtümlich Marinus I. und Marinus II. mit Martin II. und Martin III. interpretierten. Papst Martin IV. wurde am 23.02.1281 nach einer Sedisvakanz von 185 Tagen, also rund sechs Monaten inthronisiert. Zum wiederholten Male hatte sich die Aufhebung der Wahlverordnung “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”) durch Papst Johannes XXI. als nachteilig erwiesen. Stand: 30.01.2003 |
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