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Gegenpäpste im Pontifikat von Papst Gregor XII. |
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Inhaltsverzeichnis: |
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1. Gregor XII. und die Zeit der zwei Gegenpäpste Papst Gregor XII. hatte in seiner Wahlkapitulation den Eid geleistet, im Falle seiner Wahl zum Papst für die Union der Kirche einzutreten und falls nötig, die eigene Tiara wieder niederzulegen. Diese Vereinbarung war für Gregor anfangs eine Verpflichtung. Im April des Jahres 1407 wurde in Marseille ein Vertrag geschlossen, welcher eine Zusammenkunft des Gegenpapstes Benedikt XIII. mit Papst Gregor XII. in Savona für den September des selben Jahres vorsah. Beide Päpste näherten sich bis auf wenige Kilometer dem vereinbarten Ort, trafen dann aber doch nicht zusammen. Gregor XII., beeinflusst durch König Ladislaus von Neapel, verlor seinen Enthusiasmus für die Frage der Kirchenunion und kehrte unverrichteter Dinge nach Rom zurück. Dieses Verhalten von Gregor XII. führte zur Spaltung des römischen Kardinalskollegiums. Zur Zeit des Schisma wurden in den kurialen Kreisen verschiedene Möglichkeiten der Lösung der Kirchenspaltung diskutiert. Ein Vorschlag der Universität von Paris, sah eine Abdankung beider Päpste vor mit anschließender Neuwahl eines Papstes durch beide Seiten oder eine Entscheidungsfindung auf einem Allgemeinen Konzil. Trotz förmlicher Proteste von Papst Gregor XII. und dem Gegenpapst Benedikt XIII. beriefen Kardinäle beider Obedienzen 1409 das Konzil von Pisa ein. Es wurde am 25.03.1409 eröffnet. Die Beteiligung der Kirchenvertreter war beachtlich; 24 Kardinäle beider Obedienzen, 80 Bischöfe, über 100 Stellvertreter abwesender Bischöfe und ein große Zahl von Vertretern der Universitäten und Domkapitel, darunter 300 Doktoren der Theologie und des Rechtes fanden sich in Pisa ein. Leider konnte dieses Konzil nicht als “Allgemeines Konzil” gesehen werden, dazu fehlten doch einige Nationen. Eine besondere Rolle auf dem Pisaner Konzil spielte Kardinal Baldassare Cossa, ein ehrgeiziger und gleichsam verschlagener Kirchenmann. Am 05.06.1409 setzten die Kardinäle beider Obedienzen Papst Gregor XII. und Benedikt XIII. ab. Für die Wahl eines Unionspapstes bestimmten Sie, nur einen solchen zu wählen, dem wenigstens zwei Drittel jedes der beiden Kollegien zustimmen würden. Am 26.06.1409 wählten sie den aus Kreta stammenden Griechen Petrus Kardinal Philargi zum Konzilspapst Alexander V., ohne eine Reaktion der beiden Päpste Gregor und Benedikt abzuwarten. Statt eine Union der geteilten Kirche herbeizuführen, bescherte das Konzil von Pisa der Kirchenwelt einen dritten Papst und eine noch kompliziertere Lage der Christenheit. Sowohl der Papst in Rom als auch der Gegenpapst in Frankreich erklärten das Konzil von Pisa und deren Beschlüsse als illegitim und rechtswidrig. Der Konzilspapst Alexander V. begab sich nach Rom, zog dann aber umgehend nach Bologna in das Kloster S. Maria dei Crociferi und starb bereits am 03.05. 1410. Seine sterblichen Überreste sind in der Kirche des Hl. Franziskus beigesetzt, das 1887 restauriert wurde. Bereits am 17.05.1410 wählten die Kardinäle in Bologna, in einem dreitägigen Konklave Baldassare Kardinal Cossa zum neuen Gegenpapst Johannes XXIII. Cossa der schon auf dem Konzil von Pisa hervorgetreten war, hatte eher das Zeug zum Kriegsherrn als zu einem Kirchenmann. Die Christenheit war im Jahr 1410 gespaltener als je zuvor. Man hatte in Rom einen Papst Gregor XII., in Frankreich einen Gegenpapst Benedikt XIII. und zu guter letzt noch einen illegitimen Papst Johannes XXIII. im Kirchenstaat. Unter diesen widrigen Umständen begann vier Jahre später am 05.11.1414 in Konstanz ein Konzil zur Lösung des Schisma und ein Konklave
zur Wahl eines neuen Papstes. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Das eigentliche Konklave fand in der Zeit des Allgemeinen Konzils in Konstanz statt und kann ohne Übertreibung als außergewöhnlich bezeichnet werden. Das Papsttum war in Folge des Schisma in drei Lager, mit drei Päpsten gespalten. Alle drei Päpste hatten in ihren Regierungszeiten Kardinalskreierungen vorgenommen und somit ihre eigenen Kollegien:
Auf eines französischen Vorschag oder des Bischof von Winchester Sir Henry Beaufort wurde eine Neuerung der Wahlordnung geschaffen. Neben den verbliebenen Kardinälen sollten je 6 Prälaten der fünf Konzilsnationen
also 30 Diputierte treten.
Somit umfasste das Wahlkollegium 23 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) und 5 x 6 = 30 Deputierte ( siehe Deputierte oben ). Die Zulassung von Nichtkardinälen zu einem Konklave ist in der Konklavegeschichte seit deren Beginn im Jahr 1216 erstmalig, und wurde in der Zukunft auch nie mehr wiederholt. Ursache für dieses ungewöhnliche Verfahren waren sicher zwei Faktoren. Erstens die Angst vor einem neuerlichen Kirchenschisma und die italienische Furcht vor den Kardinälen der Obedienz der beiden abgesetzten Gegenpäpste. Hier war der überwiegende Teil der Eminenzen Franzosen und nicht italienischer Abstammung. Am Konklave in Konstanz nahmen folgende Kardinäle nicht teil: Aus der Obedienz von Papst Gregor XII.
Aus der Obedienz von Gegenpapst Johannes XXIII.
Aus der Obedienz von Gegenpapst Benedikt XIII.
Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Deretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). >zurück 4. Das Konzil und Konklave von Konstanz - Ende des Schisma Am 05.11.1414 wurde in der Bodenseestadt Konstanz das Konzil zur Lösung des dreiköpfigen Schisma des Abendlandes eröffenet.
Als Sitzungsorte des Konzils wurden das Münster und die Bischofspfalz bestimmt.
Bereits zu Beginn des Konzils beschäftigte man sich mit ketzerischen Schriften und Predigten. In Folge dieser Untersuchungen fand im Jahr 1415 der tschechische Reformator Johannes Hus im Konstanzer Stadtviertel Paradies den Feuertod. Ein Jahr später wurde der Magister Hieronymus von Prag an der selben Stelle wie Johannes Hus verbrannt.
Vor Konklavebeginn waren alle drei Päpste ihrer Würden entsetzt. Bereits in der 12. Sitzung am 29.05.1415 hatte das Konzil beschlossen, dass der künftige Papst nicht ohne dass Konzil gewählt werden soll. Entscheidend für das Zustandekommen des Konzils und letztlich die Durchführung des Konklave war Sigismund von Luxemburg (1368-1437), seit 1410 römischer König und Protektor des Konstanzer Konzils. Gegenpapst Johannes XXIII. wurde in dieser Sitzung am 29.05.1415 abgesetzt, Papst Gregor XII. hatte am 04.07.1415 abgedankt. Gegenpapst Benedikt XIII. hatte sich nach Spanien abgesetzt und jede Unterverhandlung bezüglich seiner Papstwürden strikt abgelehnt. In einer Konzilsversammlung am 26.07.1417 traten dreimal Boten vor die Tür des Münster in Konstanz, riefen nach Benedikt XIII. und meldeten, dass der Ausgerufene sich nicht gestellt habe. Alleine gegen ihn erhob man in Konstanz 90 Anklagepunkte. Nach kanonischem Recht wurde Gegenpapst Benedikt XIII . sodann feierlich für abgesetzt erklärt. Bekanntlich hat Benedikt XIII. dieses Urteil nie akzeptiert und blieb Papst in seiner Burg Peniscola bei Tortosa bis zu seinem Tod im Jahr 1423. Aus Sicht der Konzilsväter war nun der Weg frei für eine neue Papstwahl. Über den Wahlmodus gab es verschiedene Ansichten und heftige Diskussionen. Am 28.10.1417 einigte man sich feierlich auf folgende einmalige Wahlordnung: “Es sollten zu den Kardinälen 30 Wahlmänner, 6 aus jeder Nation, hinzutreten; Papst solle der sein, welcher Zweidrittel von den Stimmen der Kardinäle und Zweidrittel jeder Nation erhalte. Die Wahl solle innerhalb von 10 Tagen beginnen.” Als Wahlort wurde das alte Kaufhaus in Konstanz bestimmt.
Friedrich Gontard schreibt hierzu: “ Auf Pfeilschußweite durfte kein Schiff dem Platze nahen. In der unmittelbaren Umgebung herrschte tiefes Schweigen. -”Wir wollen einen guten, frommen und rechtschaffenen Mann wählen, der die Kirche reformiert.”- Mit diesem Gelöbnis verschwanden die Wähler in den vorbereiteten Gemächern. Zwei Fürsten bewachten den Zugang, den Schlüssel um den Hals. Zwei Bischöfe untersuchten die Speisen und Getränke nach eingeschmuggelter Korrespondenz und nach Gift.”
Am Rande des Konzils tagte jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag das päpstliche Gericht, die ROTA ROMANA, in der Stephanskirche.
12 Richter sprachen hier kanonisches Recht. In der Sitzung am 08.11.1417 legte man sich auf die verlesene Wahlordnung von Papst Clemens VI. “Licet in constitutione” aus dem Jahr 1351 fest. Noch am selben Abend zog man ins Konklave und einigte sich auf schriftliches Skrutinium, die Wahl durch Stimmzettel. Am dritten Wahltag, den 11.11.1417 kam es nach mehrfacher Spaltung der Wahlmänner mittels des Access zur Wahl von Oddo Kardinal Colonna. Die Wahl war in sofern glücklich, als Sigismund und Heinrich V. von Frankreich Kardinal Colonna schon seit langem als geeigneten Kandidaten ins Auge gefasst hatten. Er war um 1368 in Genazzano in der Campagna geboren und gehörte zur bekannten römischen Adelsfamilie der Colonna. Unter Papst Bonifatius IX. war er Apostolischer Protonotar und seit 1405 im Kardinalsstand. Colonna nannte sich nach dem Tagesheiligen des 11. November fortan Papst Martin V. und wurde am 21.11.1417 gekrönt. Papst Martin V. beendete eine Sedisvakanz von 870 Tagen und nach 39 Jahren das “Große Abendländische Schisma” der Kirchenspaltung. Einen guten Einblick, wenn auch nicht in allen Teilen absolut wahrheitsgetreu, über Konzil und Konklave überliefert uns der Chronist Ulrich Richental.
Die Chronik dieses Konstanzer Bürgers zählt zu den bedeutendsten Berichten über das Konzil. Sie wurde zwischen 1420 und 1430 geschrieben und von einem unbekannten Künstler illustriert. Die Originalchronik ist vermutlich im Kloster Salem verbrannt. Heute existieren nur noch Abschriften aus dem 15. Jahrhundert. Der Wahlort, das alte Kaufhaus in Konstanz, existiert noch heute und wird zur Erinnerung an dieses historische Ereignis “Konzils-Gaststätten” genannt. Papst Gregor XII. wurde nach seiner Abdankung im Jahre 1415 Kardinalbischof von Porto und starb am 18.10.1417 in Recanati. Sein Leichnam befindet sich in einem Sarkophag im Dom des gleichnamigen Ortes.
Gegenpapst Johannes XXIII. wurde nach seiner Absetzung inhaftiert und nach vierjähriger Gefangenschaft gegen ein hohes Lösegeld freigelassen. Er starb am 27.12.1419 als Kardinalbischof von Tusculum in Florenz. Cosimo de Medici ließ dem Gegenpapst hier durch Donatello und Michelozzo ein prachtvolles Epitaphgrab errichten. Der Sarkophag trägt die Inschrift:
“Io(n)nes quo(n)dam papa XXIII obiit Florentie a (n)o D(omi)ni MCCCCXVIIII XI kalendas ianuarii “ Vergebens versuchte Papst Martin V. bei der Stadtregierung durchzusetzen, dass der Verstorbene, den er selbst zum Bischof geweiht hatte, nur als “neapolitanus cardinalis” bezeichnet werden sollte. Gegenpapst Benedikt XIII. hatte seine Absetzung vom 26.07.1417 nie akzeptiert und lebte bis zu seinem Tod am 29.11.1423 auf seiner Burg Peniscola in Spanien.
Noch am 22.05.1423 kreierte er 4 Kardinäle, unter ihnen die Gegenpäpste Clemens VIII. und seinen Nachfolger Benedikt XIV. Stand: 01.01.2005 |
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