Abdankung > 04.07. 08.11. 11.11. 21.11.
Papst Gregor XII.    1415 1417 1417 1417
       
Konklavedauer: 3 Tage  
           
Absetzung von >             05.06. Sedisvakanz: 870 Tage
Gregor XII. + Benedikt XIII. 1409
25.03.   Juli 05.11.   22.04.
1409   1409 1414   1418
  (Rechtswidrig)                        
Konzil v. Pisa     Konzil von Konstanz
11.10.     26.07. < Abgesetzt durch
1394     1417    das Konzil von Konstanz
                           
GP Benedikt XIII.     Regierungszeit  
26.06. 03.05. < Verstorben
1409 1410  
         
GP Alexander V. Reg.-zeit  
17.05. 29.05. < Abgesetzt durch
1410 1415 das Konzil von Konstanz
   
GP Johannes XXIII. Reg.-zeit

Konklave vom 08.-11.11.1417 zur Wahl von Papst Martin V.

 
 
 
 
 
 
 

 

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Gregor XII.

u Sukzession  u

Martin V.

 

 
 
 
 
 
 
 

 

Angelo Correr

 

Oddo Colonna

 

 

Todestag:  18.10.1417

Wahlort: Konstanz, altes

Kardinaldiakon von S. Giorgio

 

 

Todesort:  Recanati

Kaufhaus

in Velabro

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sedisvakanz, Konklave- und Konzilsdauer

Gegenpäpste im Pontifikat von Papst Gregor XII.

 

Benedikt XIII.

Alexander V.

Johannes XXIII.

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Pedro de Luna

Petrus Philargi

Baldassare Cossa

Regierungszeiten

11.10.1394 - 26.07.1417

26.06.1409 - 03.05.1410

17.05.1410 - 29.05.1415

 

Konklaveteilnehmer (23 Kardinäle + 30 Deputierte = 53)

Konklaveteilnehmer (23 Kardinäle)

Name

Amt

Obedienz

Oddo Colonna

Kardinaldiakon von S. Giorgio in Velabro

Gregor XII.

Giordano d´Orsini

Bischof von Sabian

Gregor XII.

Antonio Corarro

Bischof von Porto und Santa Rufina, Subdekan des Hl. Kollegiums

Gregor XII.

Giovanni Dominici O.P.

Titel von S. Croce in Gerusalemme

Gregor XII.

Gabriel Condulmer

Titel von S. Clemente

Gregor XII.

Angelo Barbadigo

Titel von Ss. Marcellino und Pietro

Gregor XII.

Rinaldo Brancacci

Diakon von Ss. Vito e Modesto

Gregor XII.

Angelo d´ Anna de Sommariva O.Camald.

Bischof von Palestrina

Gregor XII.

Jean Allarmet de Brogny

Kardinalbischof von Ostia und Velletri, Dekan des Hl. Kollegiums

Johannes XXIII.

Petro Fernández de Frias

Bischof von Sabina

Johannes XXIII.

Francesco Lando

Titel von S. Croce

Johannes XXIII.

Antonio Panciera de Portugruaro

Titel von S. Susanna

Johannes XXIII.

Branda Castiglione

Titel von S. Clemente

Johannes XXIII.

Pierre d´Ailly

Titel von S. Crisogono

Johannes XXIII.

Tommaso Brancacci

Titel von Ss. Giovanni und Paolo

Johannes XXIII.

Alamanno Adimari

Titel von S. Eusebio

Johannes XXIII.

Guillaume Fillastre

Titel von S. Marco

Johannes XXIII.

Simon de Cramaud

Titel von S. Lorenzo in Lucina

Johannes XXIII.

Pierre de Foix O.Min.

Titel von S. Stefano al Monte Celio

Johannes XXIII.

Ludovico Fieschi

Diakon von S. Adriano

Johannes XXIII.

Amedeo de Saluzzo

Diakon von S. Maria Nuova

Johannes XXIII.

Lucido de´Conti

Diakon von S. Maria in Cosmedin

Johannes XXIII.

Antonio de Challant

Titel von S. Cecilia

Benedikt XII.

Konklaveteilnehmer (je 6 Deputierte von 5 Nationen = 30)

Name

Amt

Nation

Richard Clifford

Bischof von London

England

Nicholas Bubbewyth

Bischof von Bath und Wells

England

John Catterick

Bischof von Conventry und Lichfield

England

John Wakering

Bischof von Norwich

England

Thomas

Abt von St. Mary´s Kloster, York

England

Thomas

Dekan von York

England

Jean de Rochetaillée

Patriarch von Konstantinopel

Frankreich

Guillaume de Boisratier

Erzbischof von Bourges

Frankreich

Jacques de Gelu

Erzbischof von Tours

Frankreich

Jean des Bertrandis

Bischof von Geneva

Frankreich

Robert

Abt von Cluny

Frankreich

Gauthier Crassi

Prior des Ordens von Saint John von Jerusalem

Frankreich

Johannes von Walenrode

Erzbischof von Riga

Deutschland

Nicolaus Tramba

Erzbischof von Gniezno (Polen)

Deutschland

Simon de Dominis

Bischof von Tragir (Dalmatien)

Deutschland

Lambert de Stipite O.Clun.

Prior von Belcheia (Liége)

Deutschland

Nicolaus von Dinkelsbühl

Kanoniker von St. Stephan in Wien

Deutschland

Conrad von Susato

Prepositus von St. Cyriach in Neuhausen, Worms

Deutschland

Bartolomeo de la Capra

Erzbischof von Mailand

Italien

Francesco Scondito

Bischof von Melfi

Italien

Enrico Scarampi

Bischof von Belluno und Feltre

Italien

Giacomo de Camplo

Bischof von Penne ed Atri

Italien

Leonardo

Generalmeister des Predigerordens (Dominikaner)

Italien

Pandulfo Malatesta

Erzbischof von Bologna

Italien

Diego de Anaya y Maldonado

Bischof von Cuenca

Spanien

Nicolás Divitis O.P.

Bischof von Aquae Augustae (Dax)

Spanien

Juan de Villalón

Bischof von Badajoz

Spanien

Felipe de Medalia

Magister

Spanien

Gonzalo Garsia

Erzbischof von  Burgos

Spanien

Petro Velasco

Doktor der Rechtswissenschaft

Spanien

 

Das Konklave vom 08.-11.11.1417

 

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Gregor XII. und die Zeit der zwei Gegenpäpste

Papst Gregor XII. hatte in seiner Wahlkapitulation den Eid geleistet, im Falle seiner Wahl zum Papst für die Union der Kirche einzutreten und falls nötig, die eigene Tiara wieder niederzulegen. Diese Vereinbarung war für Gregor anfangs eine Verpflichtung. Im April des Jahres 1407 wurde in Marseille ein Vertrag geschlossen, welcher eine Zusammenkunft des Gegenpapstes Benedikt XIII. mit Papst Gregor XII. in Savona für den September des selben Jahres vorsah. Beide Päpste näherten sich bis auf wenige Kilometer dem vereinbarten Ort, trafen dann aber doch nicht zusammen. Gregor XII., beeinflusst durch König Ladislaus von Neapel, verlor seinen Enthusiasmus für die Frage der Kirchenunion und kehrte unverrichteter Dinge nach Rom zurück. Dieses Verhalten von Gregor XII. führte zur Spaltung des römischen Kardinalskollegiums. Zur Zeit des Schisma wurden in den kurialen Kreisen verschiedene Möglichkeiten der Lösung der Kirchenspaltung diskutiert. Ein Vorschlag der Universität von Paris, sah eine Abdankung beider Päpste vor mit anschließender Neuwahl eines Papstes durch beide Seiten oder eine Entscheidungsfindung auf einem Allgemeinen Konzil. Trotz förmlicher Proteste von Papst Gregor XII. und dem Gegenpapst Benedikt XIII. beriefen Kardinäle beider Obedienzen 1409 das Konzil von Pisa ein. Es wurde am 25.03.1409 eröffnet. Die Beteiligung der Kirchenvertreter war beachtlich; 24 Kardinäle beider Obedienzen, 80 Bischöfe, über 100 Stellvertreter abwesender Bischöfe und ein große Zahl von Vertretern der Universitäten und Domkapitel, darunter 300 Doktoren der Theologie und des Rechtes fanden sich in Pisa ein. Leider konnte dieses Konzil nicht als “Allgemeines Konzil” gesehen werden, dazu fehlten doch einige Nationen. Eine besondere Rolle auf dem Pisaner Konzil spielte Kardinal Baldassare Cossa, ein ehrgeiziger und gleichsam verschlagener Kirchenmann. Am 05.06.1409 setzten die Kardinäle beider Obedienzen Papst Gregor XII. und Benedikt XIII. ab. Für die Wahl eines Unionspapstes bestimmten Sie, nur einen solchen zu wählen, dem wenigstens zwei Drittel jedes der beiden Kollegien zustimmen würden. Am 26.06.1409 wählten sie den aus Kreta stammenden Griechen Petrus Kardinal Philargi zum Konzilspapst Alexander V., ohne eine Reaktion der beiden Päpste Gregor und Benedikt abzuwarten. Statt eine Union der geteilten Kirche herbeizuführen, bescherte das Konzil von Pisa der Kirchenwelt einen dritten Papst und eine noch kompliziertere Lage der Christenheit. Sowohl der Papst in Rom als auch der Gegenpapst in Frankreich erklärten das Konzil von Pisa und deren Beschlüsse als illegitim und rechtswidrig.  Der Konzilspapst Alexander V. begab sich nach Rom, zog dann aber umgehend nach Bologna in das Kloster S. Maria dei Crociferi und starb bereits am 03.05. 1410. Seine sterblichen Überreste sind in der Kirche des Hl. Franziskus beigesetzt, das 1887 restauriert wurde.  Bereits am 17.05.1410 wählten die Kardinäle in Bologna, in einem dreitägigen Konklave Baldassare Kardinal Cossa zum neuen Gegenpapst Johannes XXIII. Cossa der schon auf dem Konzil von Pisa hervorgetreten war, hatte eher das Zeug zum Kriegsherrn als zu einem Kirchenmann. Die Christenheit war im Jahr 1410 gespaltener als je zuvor. Man hatte in Rom einen Papst Gregor XII., in Frankreich einen Gegenpapst Benedikt XIII. und zu guter letzt noch einen illegitimen Papst Johannes XXIII. im Kirchenstaat. Unter diesen widrigen Umständen begann vier Jahre später am 05.11.1414 in Konstanz ein Konzil zur Lösung des Schisma und ein Konklave

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Stadtansicht von Konstanz etwa z. Zt. des Konzils

zur Wahl eines neuen Papstes.        >zurück

2. Struktur des Kardinalskollegiums

Das eigentliche Konklave fand in der Zeit des Allgemeinen Konzils in Konstanz statt und kann ohne Übertreibung als außergewöhnlich bezeichnet werden. Das Papsttum war in Folge des Schisma in drei Lager, mit drei Päpsten gespalten. Alle drei Päpste hatten in ihren Regierungszeiten Kardinalskreierungen vorgenommen und somit ihre eigenen Kollegien:

  • Papst Gregor XII., mit 13 Kardianalskreierungen,
  • Gegenpapst Benedikt XIII., mit 19 Kardinalskreierungen und
  • Gegenpapst Johannes XXIII., mit 18 Kardinalskreierungen.

Auf eines französischen Vorschag oder des Bischof von Winchester Sir Henry Beaufort wurde eine Neuerung der Wahlordnung geschaffen. Neben den verbliebenen Kardinälen sollten je 6 Prälaten der fünf Konzilsnationen

  • England
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Italien und
  • Spanien,

also 30 Diputierte treten.

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Dominikanerkloster zu Konstanz (Sitzungsort der italienischen und französischen Nation)

Kreuzgang i. Dominikanerkloster

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Franziskanerkloster zu Konstanz (Sitzungsort der englischen und deutschen Nation)

Augustinerkloster zu Konstanz (Sitzungsort der spanischen Nation)

Somit umfasste das Wahlkollegium 23 Kardinäle ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) und 5 x 6 = 30 Deputierte ( siehe Deputierte oben ). Die Zulassung von Nichtkardinälen zu einem Konklave ist in der Konklavegeschichte seit deren Beginn im Jahr 1216 erstmalig, und wurde in der Zukunft auch nie mehr wiederholt. Ursache für dieses ungewöhnliche Verfahren waren sicher zwei Faktoren. Erstens die Angst vor einem neuerlichen Kirchenschisma und die italienische Furcht vor den Kardinälen der Obedienz der beiden abgesetzten Gegenpäpste. Hier war der überwiegende Teil der Eminenzen Franzosen und nicht italienischer Abstammung. Am Konklave in Konstanz nahmen folgende Kardinäle nicht teil:

Aus der Obedienz von Papst Gregor XII.

  • Philip Kardinal Repington C.R.S.A., Bischof von Lincoln
  • Pietro Kardinal Morosini Jun., Diakon von S. Maria in Cosmedin.

Aus der Obedienz von Gegenpapst Johannes XXIII.

  • Guglielmo Kardinal Carbone, Titel von S. Balbina
  • Giacomo Kardinal Isolani, Diakon von S. Eustachio.

Aus der Obedienz von Gegenpapst Benedikt XIII.

  • Louis Kardinal de Bar, Titel von Ss. XII Apostoli
  • Juan Martinez Kardinal de Murillo O.Cis., Titel von S. Lorenzo in Damaso
  • Carlos Kardinal Jordán de Urriés y Pérez Salanova, Diakon von S. Giorgio in Velabro
  • Alfonso Kardinal Carrillo, Diakon von S. Eustachio.
  • Petro Kardinal Fonseca, Diakon von S. Angelo in Pescheria.       >zurück

3. Konklavebestimmungen

Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Deretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02 .1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf, ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. (“Engelspapst”) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12 .1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”).         >zurück

4. Das Konzil und Konklave von Konstanz - Ende des Schisma

Am 05.11.1414 wurde in der Bodenseestadt Konstanz das Konzil zur Lösung des dreiköpfigen Schisma des Abendlandes eröffenet.

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Stadtplan von Konstanz z. Zt. des Konzils/Konklave

Als Sitzungsorte des Konzils wurden das Münster und die Bischofspfalz bestimmt.

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Sitzungsort des Konzils, das Münster zu Konstanz

Sitzungsort des Konzils, die Bischofspfalz neben dem Münster

Bereits zu Beginn des Konzils beschäftigte man sich mit ketzerischen Schriften und Predigten. In Folge dieser Untersuchungen fand im Jahr 1415 der tschechische Reformator Johannes Hus im Konstanzer Stadtviertel Paradies den Feuertod. Ein Jahr später wurde der Magister Hieronymus von Prag an der selben Stelle wie Johannes Hus verbrannt.

 

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Der heutige Gedenkstein im Stadtteil Paradies für Hieronymus von Prag und Johannes Hus.

Gedenkplatte für den am 30.05.1416 verbrannten Magister Hieronymus aus Prag

Gedenkplatte für den am 06.07.1415 zum Feuertod verurteilten Johannes Hus

Vor Konklavebeginn waren alle drei Päpste ihrer Würden entsetzt. Bereits in der 12. Sitzung am 29.05.1415 hatte das Konzil beschlossen, dass der künftige Papst nicht ohne dass Konzil gewählt werden soll. Entscheidend für das Zustandekommen des Konzils und letztlich die Durchführung des Konklave war Sigismund von Luxemburg (1368-1437), seit 1410 römischer König und Protektor des Konstanzer Konzils. Gegenpapst Johannes XXIII. wurde in dieser Sitzung am 29.05.1415 abgesetzt, Papst Gregor XII. hatte am 04.07.1415 abgedankt. Gegenpapst Benedikt XIII. hatte sich nach Spanien abgesetzt und jede Unterverhandlung bezüglich seiner Papstwürden strikt abgelehnt. In einer Konzilsversammlung am 26.07.1417 traten dreimal Boten vor die Tür des Münster in Konstanz, riefen nach Benedikt XIII. und meldeten, dass der Ausgerufene sich nicht gestellt habe. Alleine gegen ihn erhob man in Konstanz 90 Anklagepunkte. Nach kanonischem Recht wurde Gegenpapst Benedikt XIII . sodann feierlich für abgesetzt erklärt. Bekanntlich hat Benedikt XIII. dieses Urteil nie akzeptiert und blieb Papst in seiner Burg Peniscola bei Tortosa bis zu seinem Tod im Jahr 1423. Aus Sicht der Konzilsväter war nun der Weg frei für eine neue Papstwahl. Über den Wahlmodus gab es verschiedene Ansichten und heftige Diskussionen. Am 28.10.1417 einigte man sich feierlich auf folgende einmalige Wahlordnung:

“Es sollten zu den Kardinälen 30 Wahlmänner, 6 aus jeder Nation, hinzutreten; Papst solle der sein, welcher Zweidrittel von den Stimmen der Kardinäle und Zweidrittel jeder Nation erhalte. Die Wahl solle innerhalb von 10 Tagen beginnen.”

Als Wahlort wurde das alte Kaufhaus in Konstanz bestimmt.

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Das sogenannte Konzilsgebäude (eigentlich Konklavegebäude!) das alte KAUFHAUS. Links z. Zt. des Konzils/Konklave und rechts als heutige Konzils-Gaststätten.

 

Friedrich Gontard schreibt hierzu:

“ Auf Pfeilschußweite durfte kein Schiff dem Platze nahen. In der unmittelbaren Umgebung herrschte tiefes Schweigen. -”Wir wollen einen guten, frommen und rechtschaffenen Mann wählen, der die Kirche reformiert.”- Mit diesem Gelöbnis verschwanden die Wähler in den vorbereiteten Gemächern. Zwei Fürsten bewachten den Zugang, den Schlüssel um den Hals. Zwei Bischöfe untersuchten die Speisen und Getränke nach eingeschmuggelter Korrespondenz und nach Gift.”

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Konzilssaal im alten Kaufhaus zu Konstanz

Gedenktafel am Konzilsgebäude

 

Am Rande des Konzils tagte jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag das päpstliche Gericht, die ROTA ROMANA, in der Stephanskirche.

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Stephanskirche in Konstanz

Gedenktafel an der Stephanskirche mit dem Hinweis auf die Tagungsstätte der päpstlichen ROTA ROMANA

12 Richter sprachen hier kanonisches Recht. In der Sitzung am 08.11.1417 legte man sich auf die verlesene  Wahlordnung von Papst Clemens VI. “Licet in constitutione” aus dem Jahr 1351 fest. Noch am selben Abend zog man ins Konklave und einigte sich auf schriftliches Skrutinium, die Wahl durch Stimmzettel. Am dritten Wahltag, den 11.11.1417 kam es nach mehrfacher Spaltung der Wahlmänner mittels des Access zur Wahl von Oddo Kardinal Colonna. Die Wahl war in sofern glücklich, als Sigismund und Heinrich V. von Frankreich Kardinal Colonna schon seit langem als geeigneten Kandidaten ins Auge gefasst hatten. Er war um 1368 in Genazzano in der Campagna geboren und gehörte zur bekannten römischen Adelsfamilie der Colonna. Unter Papst Bonifatius IX. war er Apostolischer Protonotar und seit 1405 im Kardinalsstand. Colonna nannte sich nach dem Tagesheiligen des 11. November fortan Papst Martin V. und wurde am 21.11.1417 gekrönt. Papst Martin V. beendete eine Sedisvakanz von 870 Tagen und nach 39 Jahren das “Große Abendländische Schisma” der Kirchenspaltung. Einen guten Einblick, wenn auch nicht in allen Teilen absolut wahrheitsgetreu, über Konzil und Konklave überliefert uns der Chronist Ulrich Richental.

Chronik des Ulrich Richental (1420 - 1430)

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Konzilssitzung im Münster zu Konstanz

Johannes Hus im Ketzergewand

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Hus endet auf dem Scheiterhaufen

Der Bann wird über Papst Johannes XXIII. verhängt

Zimmerleute beim Bau der 56 Zellen für das Konklave

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Das sogenannte Konzilsgebäude wird zur Zeit des Konklave bewacht

Überprüfung der Verpflegung für die Konklaveteilnehmer

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“Habemus Papam”, der neue Papst ist gewählt

Der gewählte Papst reitet durch Konstanz

Die Krönungfeier von Papst Martin V.

Die Chronik dieses Konstanzer Bürgers zählt zu den bedeutendsten Berichten über das Konzil. Sie wurde zwischen 1420 und 1430 geschrieben und von einem unbekannten Künstler illustriert. Die Originalchronik ist vermutlich im Kloster Salem verbrannt. Heute existieren nur noch Abschriften aus dem 15. Jahrhundert. Der Wahlort, das alte Kaufhaus in Konstanz, existiert noch heute und wird zur Erinnerung an dieses historische Ereignis “Konzils-Gaststätten” genannt.

Papst Gregor XII. wurde nach seiner Abdankung im Jahre 1415 Kardinalbischof von Porto und starb am 18.10.1417 in Recanati. Sein Leichnam befindet sich in einem Sarkophag im Dom des gleichnamigen Ortes.

Sarkophag des abgedankten  Papst Gregor XII.

Grabmal des abgedankten Papst Gregor XII. in Recanati

Gegenpapst Johannes XXIII. wurde nach seiner Absetzung inhaftiert und nach vierjähriger Gefangenschaft gegen ein hohes Lösegeld freigelassen. Er starb am 27.12.1419 als Kardinalbischof von Tusculum in Florenz. Cosimo de Medici ließ dem Gegenpapst hier durch Donatello und Michelozzo ein prachtvolles Epitaphgrab errichten. Der Sarkophag trägt die Inschrift:

Epitaphgrab des Gegenpapst Johannes XXIII.

Epitaphgrab des abgesetzten Papst Johannes XXIII. in Florenz (Baptisterium)

“Io(n)nes quo(n)dam papa XXIII obiit Florentie a (n)o D(omi)ni MCCCCXVIIII XI kalendas      ianuarii “

Vergebens versuchte Papst Martin V. bei der Stadtregierung durchzusetzen, dass der Verstorbene, den er selbst zum Bischof geweiht hatte, nur als “neapolitanus cardinalis” bezeichnet werden sollte.

Gegenpapst Benedikt XIII. hatte seine Absetzung vom 26.07.1417 nie akzeptiert und lebte bis zu seinem Tod am 29.11.1423 auf seiner Burg Peniscola in Spanien.

Burg Peniscola

Letzte Aufenthaltsort des abgesertzten Papst Benedikt XIII. (Peniscola)

Noch am 22.05.1423 kreierte er 4 Kardinäle, unter ihnen die Gegenpäpste Clemens VIII. und seinen Nachfolger Benedikt XIV.      

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Stand: 01.01.2005

 

 

 

 

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Illustrierte Papstgeschichte (Band 1)

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1965

Del Re Niccoló

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Seppelt /Löffler Franz Xaver / K.

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Passing the Keys, The Cardinals of the Holy Roman Church

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2002

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