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Konklave vom 04.-06.03.1447 zur Wahl von Papst Nikolaus V. |
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Eugen IV. |
u Sukzession u |
Nikolaus V. |
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Gabriele Condulmer |
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Tommaso Parentucelli |
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Todestag: 23.02.1447 |
Wahlort: Rom, Dominikaner- |
Kardinalpriester von S. Susanna |
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Todesort: Rom |
kloster S. Maria sopra Minerva |
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Sedisvakanz und Konklavedauer |
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Inhaltsverzeichnis: |
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Papst Eugen IV. war ein durchaus frommer Kirchenmann, leider fehlten ihm weltliche Erfahrung und Geschick in politischen Angelegenheiten. Zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Oberhaupt der Kirche lief bereits das von seinem Vorgänger einberufene Konzil zu Basel (Eröffnung am 23.07.1431). Eugen IV. war wenig konzilsfreudig. Obgleich er das Basler Konzil bestätigte, löste er es kurzerhand am 12.11.1431 mit der Bulle “Quoniam alto” auf. Aufstände im Kirchenstaat und der Widerstand der Konzilsväter zwangen Papst Eugen IV. mit der Bulle ”Dudum sacrum”, Mitte Dezember 1433 das Basler Konzil wieder anzuerkennen. Von Anfang an war er im Streit mit der Dynastie der Colonna und im Juni 1434 musste er aus dem revoltierenden Rom als Mönch verkleidet auf einem Tiberkahn nach Ostia fliehen. Von hier aus floh er weiter nach Florenz, wo er bis zu seiner Rückkehr nach Rom im Jahr 1443 im Dominikanerkloster S. Maria Novella residierte. Anno 1437 verlegte er das Konzil von Basel nach Ferrara und 1439 nach Florenz. Die rebellischen Konzilsväter von Basel blieben hartnäckig und setzten ihre Sessionen fort. Im Mai 1439 erklärten sie sich über dem Papst stehend und am 25.06.1439 setzten sie Papst Eugen IV. als “hartnäckigen Häretiker und Schismatiker” ab. Im September 1439 setzte sich Eugen IV. mit der Bulle “Moyes vir Dei” zur Wehr und erklärte die revoltierenden Konzilsväter von Basel als Häretiker und erneuerte den Bann gegen sie. Da sich in Basel nur der Kardinal Louis Aleman der Erzbischof von Arles (Frankreich) befand, gab man ihm 32 Mitglieder des Konzils als Wähler bei und diese vollendeten die bisherige Ungesetzmäßigkeit, indem sie am 05.11.1439 den Fürstwitwer Herzog Amadeus VIII. von Savoyen zum Gegenpapst Felix V. (1439- 1449) wählten. Dieses Wahlgremium setzte sich wie folgt zusammen: Kardinäle (1):
Bischöfe (11):
Äbte (7) Theologen und Doktoren (14). ----- > gesamt 33 Wahlmänner. Papst Eugen IV. blieb eisern und im Jahr 1445 erkannte König Friedrich III. Eugen als Papst an. Der Konziliarismus jener Zeit führte die Kirche in ein neues Schisma und bescherte ihr mit Felix V. den letzten Gegenpapst der Kirchengeschichte.
Erst am 07.04.1449 dankte dieser letzte Gegenpapst ab. Papst Eugen IV. starb am 23.02.1447 in Rom und ist in S. Salvatore in Lauro beigesetzt. >zurück 2. Struktur des Kardinalskollegiums Mit dem Tod von Papst Eugen IV. am 23.02.1447 umfasste das Heilige Kollegium 26 Kardinäle. Bereits am 11.12.1440 hatte Eugen IV. Louis Kardinal Aleman wegen seiner Anführerschaft bei der Wahl des Gegenpapstes Felix V. zu Basel exkommuniziert und seines Kardinalats enthoben. Am Konklave im Dominikanerkloster S. Maria sopra Minerva in Rom nahmen nicht teil (8 Kardinäle):
Somit zogen am 04.03.1447, 18 Eminenzen ( siehe Konklaveteilnehmer oben ) ins Konklave im Dominikanerkloster ein. >zurück Die Dekretalien ”In nomine Domini” vom 13.04.1059 von Papst Nikolaus II. und “Licet de vitanda” aus dem Jahr 1179 von Papst Alexander III. und die Beschlüsse “Compilationes” des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215. Das Dekret “Quia frequenter” von Papst Innozenz IV. vom 1. Konzil von Lyon am 28.08.1245. Die wohl entscheidendste Dekretalie nach der von Papst Nikolaus III. wurde die beim 2. Konzil von Lyon erlassene Wahlverordnung von Papst Gregor X. am 16.07.1274 “Ubi periculum” (“Wo Gefahr ist”). Viele Details dieser Wahlverordung von Papst Gregor X. findet man noch heute, nach über 720 Jahren in der Apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II. “Universi Dominici Gregis“ vom 22.02.1996. Die Wahlverordung von Papst Gregor X. fand nur wenig Anklang. Bereits Papst Hadrian V. suspendierte sie mündlich und Papst Johannes XXI. hob sie mit der Konstitution “Licet” am 20.09.1276 auf , ohne jedoch für eine neue Wahlverordnung gesorgt zu haben. Erst 18 Jahre später, am 28.09.1294 setzt Papst Cölestin V. ( “Engelspapst” ) die gregorianische Wahlverordung “Ubi periculum” wieder in Kraft. Papst Clemens V. verfügte am Konzil von Vienne 1311-1312 die Bulle “Ne Romani” , welche einige Zusätze zur gregorianischen Wahlverordnung brachte und im siebten Buch des kirchlichen Rechtsbuches “Clementinen” Aufnahme fand. Papst Clemens VI. milderte durch die Bulle “Licet in constitutione” vom 06.12.1351 die bisherige Konklaveordnung in einigen Punkten ab. Am 19.03.1378 erließ Papst Gregor XI. das Dekret “Periculis et detrimentis” (“In Gefahren und Missständen”). >zurück 10 Tage nach dem Tod von Papst Eugen IV. zogen 18 Purpurträger im Dominikanerkloster S. Maria sopra Minerva am 04.03 .1447 ins Konklave ein. König Alfons von Neapel favorisierte den Kardinal Prospero Colonna zum neuen Kirchenoberhaupt. Bereits am Morgen des dritten Tages, erhielt Tommaso Kardinal Parentucelli da Sarzana, zur allgemeinen Überraschung die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 12 Stimmen. Ein Wahlmann meinte: “Gott hat einen Papst gewählt, nicht die Kardinäle”. Parentucelli nannte sich fortan Papst Nikolaus V. und wurde am 19.03.1447 in Rom gekrönt. Kardinal Parentucelli stammte aus Sarzana (Ligurien) und war Sohn eines Arztes. Nach seinem Studium zum Magister stand er im Dienst des Bischof von Bologna. Erste diplomatische Erfahrungen sammelte er auf den Konzilien von Basel und Ferrara -Florenz sowie dem Konzil von Arras. Bei seiner Wahl zum Papst war Tommaso Kardinal Parentucelli Kardinalpriester von S. Susanna und beendete eine Sedisvakanz von 24 Tagen. Stand: 07.06.2003 |
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Quellenverzeichnis: |
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